Sonstige Mitarbeit in der Sekundarstufe I im Fach Geschichte

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Transkript:

Sonstige Mitarbeit in der Sekundarstufe I im Fach Geschichte 1. Allgemeine Ziele der Leistungsbeurteilung Im Fach Geschichte kommen im Beurteilungsbereich Sonstige Leistungen im Unterricht sowohl schriftliche als auch mündliche Formen der Leistungsüberprüfung zum Tragen. Dabei ist im Verlauf der Sekundarstufe I durch eine geeignete Vorbereitung sicherzustellen, dass eine Anschlussfähigkeit für die Überprüfungsformen der gymnasialen Oberstufe gegeben ist. Der Bewertungsbereich Sonstige Leistungen im Unterricht erfasst die Qualität und die Kontinuität der mündlichen und schriftlichen Beiträge im unterrichtlichen Zusammenhang. Mündliche Leistungen werden dabei in einem kontinuierlichen Prozess vor allem durch Beobachtung während des Schuljahres festgestellt. Gemeinsam ist den zu erbringenden Leistungen, dass sie in der Regel einen längeren, zusammenhängenden Beitrag einer einzelnen Schülerin bzw. eines einzelnen Schülers oder einer Schülergruppe darstellen, der je nach unterrichtlicher Funktion, nach Unterrichtsverlauf, Fragestellung oder Materialvorgabe einen unterschiedlichen Schwierigkeitsgrad haben kann. 1 2. Rechtliche Grundlage der Leistungsbewertung Die rechtlich verbindlichen Grundsätze der Leistungsbewertung sind im Schulgesetz ( 48 SchulG) sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I ( 6 APO- SI) dargestellt. Da im Pflichtunterricht der Fächer des Lernbereichs Gesellschaftslehre in der Sekundarstufe I keine Klassenarbeiten und Lernstandserhebungen vorgesehen sind, erfolgt die Leistungsbewertung ausschließlich im Beurteilungsbereich Sonstige Leistungen im Unterricht. Dabei bezieht sich die Leistungsbewertung insgesamt auf die im Zusammenhang mit dem Unterricht erworbenen Kompetenzen in den Feldern der Sachkompetenz, Methodenkompetenz, Urteils- und Handlungskompetenz. 2 3. Bestandteile der Sonstigen Leistungen im Unterricht 3.1 Mündliche Beiträge zum Unterricht (z.b. Beiträge zum Unterrichtsgespräch [s. beigefügte, abgestufte Auflistung], Kurzreferate) Die Beurteilungskriterien für Einzel- bzw. Gruppenreferate sind: die Entfaltung der Fragestellung oder des Problems die Darstellung der Untersuchungsergebnisse die Verknüpfung mit dem Unterricht 1 Sekundarstufe I. Gymnasium. Geschichte. Kernlehrplan. Schule in NRW Nr. 3407 (G8), Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen, 1.Auflage 2007, S. 33. 2 Kernlehrplan. Schule in NRW Nr. 3407 (G8), S. 32.

die Einbeziehung von Quellen und Literatur der Nachweis der benutzten Quellen und Literatur die Einbeziehung von Anschauungsmaterial die Bereitschaft und Fähigkeit zur Diskussion des Vorgetragenen 3.2 Schriftliche Beiträge zum Unterricht (z.b. Protokolle, Materialsammlungen, Hefte/ Mappen, Portfolios, Lerntagebücher) 3.3 Kurze schriftliche Übungen bis zu zwei pro Halbjahr kurze und gezielte Darstellung historischer Ereignisse, Abläufe, Strukturen, Prozesse Auseinandersetzung mit bestimmten Thesen Auswertung von historischem Material unter einer spezifischen methodischen Vorgehensweise Nachbereitung von Unterrichtsinhalten unter anderen Schwerpunkten Erweiterung oder Vertiefung von Aspekten, auch aus Hausaufgaben oder Referaten 3.4 Beiträge im Rahmen eigenverantwortlichen, schüleraktiven Handelns (z.b. Rollenspiel, Befragung, Erkundung, Präsentation, Gruppenarbeit) Für Präsentationen und Gruppenarbeiten gelten ebenfalls die Beurteilungskriterien für Einzelbzw. Gruppenreferate s.o. 3 - Zusätzliche zu beurteilende Kompetenzen bei Gruppenarbeit Der Schüler/ die Schülerin ist bereit, mit allen Mitschülern/ Mitschülerinnen freiwillig zu arbeiten beginnt sofort ohne Arbeitsverzögerung hält das Arbeitsmaterial bereit arbeitet konzentriert mit übernimmt selbstständig Aufgaben bringt eigene Ideen ein achtet auf die Redebeiträge anderer verwendet Fachsprache und Fachbegriffe - Zusätzliche zu beurteilende Kompetenzen bei Präsentationen Der Schüler/ die Schülerin 3 Kernlehrplan. Schule in NRW Nr. 3407 (G8), S. 32/ 33. Sekundarstufe II. Gymnasium/ Gesamtschule. Geschichte. Richtlinien und Lehrpläne. Schule in NRW Nr. 4714, Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen, 1. Auflage 1999, S. 99/ 100.

wählt einen Interessanten Einstieg spricht langsam, laut und deutlich spricht frei evt. Unter Verwendung von Redenotizen gestaltet Plakat oder Folie ansprechbar und lesbar setzt themenabhängige Medien gezielt ein schaut die Zuhörer/ innen beim Reden an fasst das Ergebnis zusammen aktiviert die Zuhörer/ innen und bindet sie in die weitere Arbeit ein 4. Leistungsbewertung für das bilinguale Sachfach Geschichte Für das bilinguale Sachfach Geschichte haben die oben dargelegten Grundsätze und Beurteilungsaspekte und die in der ASchO festgeschriebenen pädagogischen Zielsetzungen der Lernerfolgsüberprüfungen in gleicher Weise Gültigkeit. Gemäß 21 Abs. 4 ASchO sind Grundlage der Leistungsbewertung alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten mündlichen, praktischen und schriftlichen Leistungen. Bei der immanenten Erfolgskontrolle während der Erarbeitung fachlicher Zusammenhänge im Unterrichtsgespräch usw. ist auf die sprachlichen Schwierigkeiten der Lernenden Rücksicht zu nehmen. Die Fähigkeit der freien, zusammenhängenden und fachsprachlich angemessenen mündlichen Darstellung entwickelt sich erst allmählich im Prozess des sachfachlichen Lehrgangs. Für die Leistungsbewertung im bilingualen Sachfach sind die fachlichen Leistungen entscheidend. 4 4 Empfehlungen für den bilingualen deutsch-französischen Unterricht in der Sekundarstufe I Gymnasium des Landes Nordrhein-Westfalen, Geschichte. Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein- Westfalen, 1. Auflage 1997, S. 102/ 103.

Beurteilungsbereich Sonstige Mitarbeit Geschichte Sek. II Für die Ziele und rechtlichen Grundlagen des Beurteilungsbereichs Sonstige Mitarbeit in der Sek. II wird auf das Konzept zur Sek. I verwiesen. Über die Kriterien zur Leistungsbewertung in der Sek. I hinaus gelten für die Sek. II folgende Gesichtspunkte: Dem Beurteilungsbereich Sonstige Mitarbeit kommt der gleiche Stellenwert zu wie dem Beurteilungsbereich Klausuren. Es sind alle Leistungen zu benoten, die neben Klausuren bzw. Facharbeiten erbracht werden. 5 Der Schwerpunkt der Bewertung berücksichtigt besonders Qualität, Kontinuität und Selbstständigkeit der Beiträge, ebenso wie die Fähigkeit zum historischen Denken und Urteilen. Die Beiträge werden nach folgenden Kriterien gewichtet: Wiedergabe von Wissen, Reorganisation von bekannten Inhalten, Ergebnissen und Methoden Übertragen (Transfer) von Ergebnissen und Methoden Erfassen und Darstellen von Problemen Finden und Begründen von Lösungsvorschlägen Aufgreifen von Beiträgen von Mitschülerinnen und Mitschülern Sachliches Argumentieren Gebrauch einer angemessenen Fachsprache und allgemeine sprachliche Verständlichkeit Regelmäßige aktive Beteiligung am Unterricht Qualität der Beiträge hat Vorrang vor Quantität Ebenso werden folgende Leistungen im Bereich Sonstige Mitarbeit berücksichtigt: Beiträge zum gelenkten und freien Unterrichtsgespräch, sowie Mitarbeit in den unterschiedlichen Sozialformen (z.b. Partnerarbeit, Gruppenarbeit) Hausaufgaben (vor- und nachbereitend) Referate und sonstige Präsentationsleistungen 5 Rechtliche Grundsätze der Leistungsbewertung sind im Fach Geschichte in der Sek. II: - das Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG) - die APO-GOSt vom 05.10.1998, zuletzt geändert am 14.06.2007 - die gültigen Richtlinien und Lehrpläne für die Sek. II in NRW. Geschichte von 1999.

Protokolle Schriftliche Übungen (Dauer: 30 bis maximal 45 Minuten) Ggf. Mitarbeit in Projekten 6 6 Vgl. Richtlinien und Lehrpläne für die Sekundarstufe II Gymnasium/ Gesamtschule in Nordrhein-Westfalen, Geschichte. Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen, S. 96 102.

Bewertungskriterien für die mündliche Mitarbeit im Fach Geschichte (Sek. I) Kriterien: der Schüler/ die Schülerin Fazit Notenbereich - leistet kontinuierliche Mitarbeit in jeder Stunde, ist immer aufmerksam - leistet selbständig Beiträge zum Fortgang des Themas - zeigt eine sachlich und fachsprachlich fundierte und selbständige Auseinandersetzung mit den U-gegenständen (z.b. durch eigene Lösungsideen, eigenständige Recherche, eigene Vergleiche und Aufzeigen kritischer Aspekte) - kann begründet Urteile und Standpunkte entwickeln und vermitteln, auch in abstrakten Kontexten - übernimt weitere Arbeiten, hat Arbeitsmaterialien immer vorhanden und sofort nutzbar - geht aktiv auf andere ein; ist kooperativer und respektvoller Partner in GA, übernimmt die Führungsrolle in GA und bei Präsentationen den Anforderungen in besonderem Maße 1 - leistet regelmäßig Beiträge aus Eigeninitiative - erfasst schnell historische Fragestellungen, Aufgaben und Problemstellungen - erklärt Zusammenhänge angemessen und fachsprachlich deutlich - formuliert eigene Beiträge zusammenhängend, (fach)sprachlich korrekt, präzise und anschaulich - zieht selbständig Schlussfolgerungen und bringt Urteile begründet ein - hat Arbeitsmaterialien vorhanden und sofort nutzbar - geht auf Beiträge der Mitschüler ein, gibt Mitschülern Hilfe - meldet sich öfter zu Wort - erfasst Fragen und Problemstellungen - kann fachspezifische Kenntnisse/ Fachbegriffe sachgerecht wiedergeben bzw. ins Gespräch einbringen - kann Zusammenhänge erkennen - bemüht sich um Klärung von Fragen - zeigt Bereitschaft, eigene Ideen und Schlussfolgerungen ins Gespräch einzubringen - stellt Vergleiche an und kann ansatzweise Kenntnisse übertragen - hat Arbeitsmaterialien in der Regel vorhanden und schnell nutzbar - geht in der Regel auf andere ein, arbeitet kooperativ und folgt anderen willig - meldet sich wenigstens hin und wieder zu Wort - zeigt Interesse, hört zu und ist aufmerksam - stellt Fragen bei Verständnisschwierigkeiten - kann auf Ansprache des Lehrers angemessen und nachvollziehbar antworten - kann Inhalte in der Regel reproduzieren - hat die Materialien häufig unvollständig bzw. nicht sofort nutzbar - geht im UG gelegentlich auf andere ein, Begründungen aber nur im Ansatz erkennbar - bringt sich in GA nur wenig ein, stört andere aber nicht den Anforderungen in vollem Umfang im Allgemeinen den Anforderungen Die Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht im Ganzen aber noch den Anforderungen 2 3 4 - meldet sich nicht von selbständig- ist unkonzentriert und abgelenkt, fragt nicht um Hilfe, holt Rückstand nach Abwesenheit nicht auf - kann direkte Fragen nur selten beantworten - kann wesentliche Ergebnisse des Unterrichts nicht reproduzieren - kann grundlegende Zusammenhänge nicht oder nur sehr fehlerhaft darstellen - hat Materialien überwiegend unvollständig oder gar nicht dabei - geht nicht auf andere ein, keine Argumentation erkennbar - ist in GA unkooperativ und hält andere von der Arbeit ab - verweigert Mitarbeit - folgt nicht dem Unterricht - kann in der Regel keine Frage beantworten - präsentiert auf Aufforderung keine oder falsche Aussagen - hat Materialien nicht dabei den Anforderungen nicht, notwendige Grundkenntnisse sind jedoch vorhanden und die Mängel in absehbarer Zeit behebbar. den Anforderungen nicht. Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behebbar sind. Für den jeweils höheren Notenbereich werden die Leistungen aus den unteren Bereichen vorausgesetzt. 5 6

Schriftliche Leistungsmessung und Bewertung im Fach Geschichte in der Sekundarstufe II Grundlage der schriftlichen Leistungsbemessung und Bewertung bilden die Vorgaben des Lehrplans Geschichte (1999; S. 103). Die drei dort genannten, relevanten Anforderungsbereiche bzw. Leistungsniveaus im Hinblick auf die Abiturprüfung sind: (I) (II) (III) Wiedergabe von historischen Sachverhalten, Kenntnis der fachspezifischen Quellenarten bzw. Darstellungsformen sowie der bekannten Arbeitsformen. Selbständiges Erklären, Bearbeiten und Ordnen von historischen Sachverhalten und deren Transfer auf andere vergleichbare Zusammenhänge unter bewusster Anwendung fachspezifischer Methoden und Arbeitstechniken. Planmäßige Verarbeitung komplexer historischer Ereignisse und Strukturen in ihren weiterreichenden Zusammenhängen in Form selbständiger Begründungen, Folgerungen, Deutungen und Bewertungen, wobei zugleich auch die angewandten Methoden bezüglich ihrer Möglichkeiten und Grenzen reflektiert werden. Aktuell werden für die Geschichtsklausuren die Aufgabenarten AI und BI laut Lehrplan (S:108) genutzt: AI: Interpretationen sprachlicher oder nichtsprachlicher historischer Quellen mit gegliederter Aufgabenstellung. A2: Analyse von Sekundärliteratur und kritische Auseinandersetzung mit ihr mit gegliederter Aufgabenstellung. Die 1. Klausur in 12/II kann durch eine Facharbeit ersetzt werden (siehe hierzu ausführlich:??auf unserer Homepage??) Die Bewertung der Klausuren orientiert sich an den Bewertungsgrundsätzen des Lehrplans sowie des Zentralabiturs im Fach Geschichte in NRW. Die Klausuren im Fach Geschichte sehen grundsätzlich eine dreigegliederte Aufgabenstellung vor: 1. Im Aufgabenteil 1 steht im Zentrum die Analyse der historischen Quelle oder eines Sekundärtextes. 2. Der Aufgabenteil 2 verlangt eine Einordnung des Textes in den historischen Zusammenhang und/oder eine weiterführende Erläuterung der im Text dargestellten Sachverhalte. Die Einordnung bzw. Erläuterung muss jeweils konkret an den Text angebunden sein. Hierbei können neben historischen Zusammenhängen auch ideologische Strömungen zu berücksichtigen sein. 3. Aufgabenteil 3 sieht eine kritische Überprüfung oder Diskussion der Position des Autors vor. Diese kann auch im Vergleich mit anderen zeitgenössischen oder gegenwärtigen Positionen zu einer eigenständigen Wertung führen. Neben einem historischen Sachurteil kann auch ein

Werturteil gefordert sein. Aufgabenabhängig ist auch eine produktionsorientierte Auseinandersetzung mit der Aufgabe möglich. Die SuS erhalten ihre Rückmeldung in Form des Bewertungsrasters, das aus den zentralen Abiturprüfungen bekannt ist. Dieses ist analog zu den drei o.g. Aufgabenteilen aufgebaut. Im Aufgabenteil 1 formulieren die SuS eine Einleitung, die als formale Quellenmerkmale Autor, Titel, Textsorte, Textart, Entstehungszeit/Erscheinungsjahr, Publikationsorgan, Anlass, Adressat, Thema und Intention umfasst. Als inhaltliche Leistung geben die SuS in Verbindung mit dem Gedankengang die Hauptaussagen des Autors mit eigenen Worten wieder; dabei sollen sie Kernbegriffe korrekt zitieren und erläutern sowie sprachliche Besonderheiten hervorheben. (Der/die Lehrer/in entscheidet jeweils nach Lern- und Kompetenzstand des Kurses, inwiefern er hier einen Schwerpunkt auf bestimmte Fertigkeiten legt.) Im Aufgabenteil 2 ordnen die SuS den Text in den historischen Kontext ein, erläutern je nach Aufgabenstellung historische oder ideologische Sachverhalte; sie binden ihr historisches Wissen jeweils unmittelbar an die Quelle an. Im Aufgabenteil 3 beurteilen, bewerten, überprüfen, diskutieren die SuS die jeweilige Position des Autors; sie knüpfen hierbei einleitend an die Arbeitsergebnisse aus 1 und 2 an; sie nehmen eine Gewichtung der Argumente vor und kommen zu einem begründeten Sach- oder Werteurteil; sie binden die Argumentation an den Text an. Die Gewichtung der Teilaufgaben bezüglich der Notenpunkte sieht (sich an den Abitur-klausuren orientierend) in etwa ein Verhältnis von 25:30:25 vor; Gesamtzwischensumme: 80 Punkte. Hier entscheidet aber der Lehrer/die Lehrerin jeweils nach konkret vorliegender Unterrichtssituation. Die Teilleistung Darstellungsleistung umfasst 20% der Gesamtnote. Auch hier werden die Bewertungskriterien des Bewertungsrasters der zentralen Abiturklausuren zugrunde gelegt: Der Schüler/die Schülerin

- strukturiert seinen/ihren Text schlüssig, stringent sowie gedanklich klar und bezieht sich dabei genau und konsequent auf die Aufgabenstellung; - bezieht beschreibende, deutende und wertende Aussagen schlüssig aufeinander; - belegt seine/ihre Aussagen durch angemessene und korrekte Nachweise (Zitate u.a.); - formuliert unter Beachtung der Fachsprache präzise und begrifflich differenziert; - schreibt sprachlich richtig (Grammatik, Syntax, Orthographie, Zeichensetzung) sowie syntaktisch und stilistisch sicher. Für Anzahl und Dauer der Klausuren pro Halbjahr gelten folgende Regelungen: Halbjahr Anzahl Dauer Geltungsbereich EF/1 1 2 Std. GK EF/2 1 2 Std. GK Q1/1 2 3/3 Std. GK/LK Q1/2 2 3/3 Std. GK/LK Q2/1 2 3/4 Std. GK/LK Q2/2 1 3/5 Std. GK/LK