Die Qualitätssicherung der Abschlussprüfung



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Transkript:

PEER REVIEW in Österreich als Teil der QUALITÄTSSICHERUNG der Abschlussprüfung 16.06.2004 kpmg 1 Die Qualitätssicherung der Abschlussprüfung Maßnahmen des Prüfungsbetriebes Unabhängigkeit Aus- und Weiterbildung Personalaufnahme, Einsatz und Beaufsichtigung Abwicklung der Prüfungsaufträge (Prüfprogramme, Richtlinien) 16.06.2004 kpmg 2 1

Die Qualitätssicherung der Abschlussprüfung Aufsichtsmaßnahmen (des Gesetzgebers, von Ministerien, des Berufsstandes Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KaWT) Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer (iwp)) u.a. Externe Qualitätsüberwachung: Peer Review Monitoring 16.06.2004 kpmg 3 Grundlagen des Peer Review iwp-richtlinie zur Externen Qualitätsüberwachung von Abschlussprüfern 16.4.1999, i.d.f. vom 26.04.2004 iwp-richtlinie zur Durchführung der Externen Qualitätsüberwachung (Durchführungsrichtlinie Oktober 2002, i.d.f. Oktober 2003) 16.06.2004 kpmg 4 2

Grundlagen des Peer Review WT-ARL 2001 Wirtschaftstreuhandberufsausübungsrichtlinie (Verordnung) ISA 220 Quality Control für Audit Work Fachgutachten KFS PG4 Richtlinie zur Gewährleistung der Prüfungsqualität iwp-richtline PG 7 1/2000 Richtlinie zur Qualitätssicherung von Wirtschaftsprüfungsbetrieben 16.06.2004 kpmg 5 Externe Qualitätsüberwachung Pflichten des Berufsstandes EU-Commission: Empfehlung 2000 Gesetz: Verordnung: Peer Review, in Arbeit WT-ARL 2001, zu überarbeiten 16.06.2004 kpmg 6 3

WT-ARL 2001 Verpflichtung betrifft: Ziel: Intervall: WP s, BP s, WP- und BP-Gesellschaften Qualitätssicherungsmaßnahmen des Prüfungsbetriebes 4 Jahre 16.06.2004 kpmg 7 WT-ARL 2001 Peer Review kann sein: WP s und BP s mit mindestens 5 Jahren Praxis und spezieller Schulung oder einschlägiger Erfahrung 16.06.2004 kpmg 8 4

WT-ARL 2001 Übergangsbestimmungen: ab 2002 für Prüfer von börsennotierten Unternehmen, Kreditinstituten und Versicherungen (public interest companies) ab 2003 für Prüfer von großen Kapitalgesellschaften 16.06.2004 kpmg 9 WT-ARL 2001 Derzeit totes Recht; es fehlen die organisatorischen Einrichtungen bei der KaWT: Liste der Peer Reviewer Zuständigkeiten Abläufe, Verfahren etc 16.06.2004 kpmg 10 5

Abschnitt 1 Zum Peer Review berechtigte Personen Peer Review RL: 5 Jahre Praxis (D: 3 Jahre) Schulung oder Erfahrung Verpflichtende Fortbildung alle 2 Jahre 16.06.2004 kpmg 11 Abschnitt 1 Abs 1 Abs 2 Liste der berechtigten Personen wirksame Bescheinigung gem D-RL WP- und BP-Gesellschaften berechtigt unter bestimmten Voraussetzungen Abs 3 Streichung von der Liste berufsgerichtliche Maßnahme rechtskräftig verhängt UND iwp-vorstandsbeschluss Verlust (Auslaufen) der Bescheinigung WP- (BP-)Gesellschaft erfüllt die Voraussetzungennicht mehr 16.06.2004 kpmg 12 6

Abschnitt 5 Beauftragung des Peer-Reviewers Abs 1 WP wählt Peer-Reviewer aus und erteilt Auftrag 16.06.2004 kpmg 13 Abschnitt 5 Abs 2 Mitteilungspflicht an Vorstand des iwp - zuständige Person bei WP-Gesellschaften - Angabe von Joint Audits - anteiliges Honorar aus Joint Audits in % Behandlung in Kommission, Registrierung, Stellungnahme nur bei Ablehnung 16.06.2004 kpmg 14 7

Abschnitt 5 Abs 3 Kündigung nur aus wichtigem Grund Abs 4 Mitteilung der Kündigung oder Änderung des Auftrages an den Vorstand des iwp 16.06.2004 kpmg 15 Abschnitt 6 Unabhängigkeit des Peer-Reviewers Abs 1 Ausschlussgründe Kapitalmäßige Bindungen Finanzielle Bindungen Persönliche Bindungen 16.06.2004 kpmg 16 8

Abschnitt 6 Abs 2 Kapitalmäßige Bindungen Anteile an dem zu überprüfenden Betrieb und verbundenen Unternehmen und umgekehrt Bürogemeinschaften Organe der Peer-Review-Gesellschaft 16.06.2004 kpmg 17 Abschnitt 6 Abs 3 Finanzielle Bindungen Limit von 10 % der Gesamteinnahmen aus Leistungen für den zu überprüfenden Betrieb gewährte und erhaltene Darlehen und Versorgungszusagen 16.06.2004 kpmg 18 9

Abschnitt 6 Abs 4 Persönliche Bindungen Vertreter, Aufsichtsrat oder Dienstnehmer in den letzten 3 Jahren Einrichter des Qualitätsüberwachungssystems Honorar aus Joint Audits ist wesentlich (10 % des Gesamtumsatzes) 16.06.2004 kpmg 19 Abschnitt 6 Abs 5 Verbot der wechselseitigen Qualitätsüberwachungen Der Überprüfte darf nicht Abschlussprüfer des Peer-Reviewers sein 16.06.2004 kpmg 20 10

Abschnitt 4 Verschwiegenheitspflicht und Verantwortlichkeit Geltung des 91 WTBG für: Peer Reviewer Gehilfen Mitglieder der Kommission für Externe Qualitätsüberwachung Mitglieder des Vorstandes iwp 16.06.2004 kpmg 21 Abschnitt 4 Qualitätsüberwachungsbeirat Schriftliche Verpflichtung zur Verschwiegenheit Lösung nur durch Gesetz möglich (WTBG) 16.06.2004 kpmg 22 11

Beauftragung und Annahme Schriftliche Vereinbarung empfohlen Ziel des Peer Review nur Prüfungsbetrieb Verweis auf iwp-richtlinien Prüfungsurteil und bericht, Adressat(en) vorzubereitende Unterlagen Honorar Verschwiegenheitspflich Reviewzeitraum 16.06.2004 kpmg 23 Abschnitt 7 Mitwirkungspflichten des zu überprüfenden Betriebes Zutritt zu Betriebsräumlichkeiten Erteilung von Aufklärungen Vorlage von Nachweisen 16.06.2004 kpmg 24 12

Abschnitt 8 Prüfungsbericht und urteil Abs 1 Adressat: überprüfter Betrieb 16.06.2004 kpmg 25 Abschnitt 8 Bei wesentlichen Mängeln oder Prüfungshemmnissen (analog zum Bestätigungsvermerk gem 274 HGB): Einschränkung Verweigerung Ergänzung Empfehlungen zur Mängel-Beseitigung bei Einschränkung 16.06.2004 kpmg 26 13

Abschnitt 8 Abs 2 Weiterleitung des Berichtes an den iwp- Vorstand durch den Überprüften Abs 3 Auswertung des Berichtes durch den iwp- Vorstand (Kommission) Stellungnahme des Überprüften bei Einschränkung oder Versagung 16.06.2004 kpmg 27 Abschnitt 8 Abs 4 Rechte des iwp-vorstandes bei Auswertung - Einholung von Auskünften - Anforderungen von Unterlagen 16.06.2004 kpmg 28 14

Abschnitt 8 Abs 5 Aufbewahrungspflicht bis zur Erteilung einer weiteren Bescheinigung 16.06.2004 kpmg 29 Abschnitt 9 Bescheinigung über die Teilnahme an der Externen Qualitätsüberwachung Abs 1 Keine Bescheinigung bei - Versagung - richtlinienwidriger Durchführung des Peer review 16.06.2004 kpmg 30 15

Einschränkung: Abschnitt 9 Entscheidung des iwp-vorstandes Maßnahmen gemäß Abschnitt 10 Abs 3 - Auflagen erteilen zur Mängelbeseitigung - Sonderprüfung Befristung der Bescheinigung auf kürzeren Zeitraum (Normalfall: 4 Jahre) 16.06.2004 kpmg 31 Abschnitt 9 Abs 2 Bericht bei Kündigung aus wichtigem Grund - Kündigungsgrund 16.06.2004 kpmg 32 16

Abschnitt 2 Kommission für Externe Qualitätsüberwachung Mitglieder: ordentliche Mitglieder des iwp Vorschlagsrecht:Vorstand des iwp Wahl: durch Qualitätsüberwachungsbeirat 16.06.2004 kpmg 33 Abschnitt 2 zuständig für alle Angelegenheiten des Peer Review an die Weisungen des iwp-vorstandes gebunden Wahl auf 1 Jahr (entspr. iwp-vorstand) 16.06.2004 kpmg 34 17

Abschnitt 2 Aufgaben: Verwaltung der Liste der Peer-Reviewer Entgegennahme von Mitteilungen über Auftragserteilungen Entgegennahme von Prüfungsberichten Ausgabe von Bescheinigungen und Übermittlung von Widerrufen 16.06.2004 kpmg 35 Aufgaben (Fortsetzung): Abschnitt 2 Mitteilung von Maßnahmen gemäß Abschnitt 10 Jährlicher Tätigkeitsbericht Beaufsichtigung von Peer Reviews im Auftrag des Qualitätsüberwachungsbeirates 16.06.2004 kpmg 36 18

Abschnitt 10 Maßnahmen auf Grund eines Peer-Reviews Abs 1 Widerspruch des iwp-vorstandes gegen die Wahl des Peer-Reviewers bei Verstoß gegen die iwp-richtlinien 16.06.2004 kpmg 37 Abschnitt 10 Abs 2 Verstoß gegen die iwp-richtlinien - Nicht-Erteilung der Bescheinigung bzw Widerruf Abs 3 - Auftrag zur Mängel-Beseitigung bei überprüftem Betrieb - Anordnung einer Sonderprüfung 16.06.2004 kpmg 38 19

Abschnitt 10 Abs 4 Unverzüglicher Widerruf der Bescheinigung (Bescheinigung wurde zu Unrecht erteilt) Nachträgliche Erteilung Abs 5 Anhörungsrecht des überprüften Betriebes vor Erlass von Maßnahmen 16.06.2004 kpmg 39 Abschnitt 10 Abs 6 Adressat der Maßnahmen ist der überprüfte Betrieb Abs 7 Nicht-Befolgung von Maßnahmen ist Verstoß gegen die Pflichten als iwp- Mitglied 16.06.2004 kpmg 40 20

Abschnitt 3 Qualitätsüberwachungsbeirat Abs 1-5 Mitglieder - keine Mitglieder des iwp oder der KaWT 16.06.2004 kpmg 41 Abschnitt 3 Abs 2 - vom iwp-vorstand für 4 Jahre gewählt - unabhängig, nicht weisungsgebunden 16.06.2004 kpmg 42 21

Abschnitt 3 Abs 3 Aufgaben: - Überwachung der Angemessenheit und Funktionsfähigkeit des Peer Review Systems - Empfehlungen zur Verbesserung des Peer Review Systems - Erstellung eines jährlichen öffentlichen Berichtes 16.06.2004 kpmg 43 Abschnitt 3 Abs 4 - Recht der Teilnahme an den Sitzungen der Kommission - Recht der Teilnahme an iwp-vorstandssitzungen bei Tagesordnung Qualitätsüberwachung 16.06.2004 kpmg 44 22

Abschnitt 3 Abs 4 - Recht auf Aufklärung und Nachweise vom iwp-vorstand und von Peer Reviewern - Auftrag zur Überwachung von bestimmten Peer Reviews 16.06.2004 kpmg 45 Abschnitt 11 Tätigkeitsbericht des iwp-vorstandes anonymisierte Darstellung der statistischen Auswertung der Ergebnisse häufige Mängel, Auflagen, Sonderprüfungen Details über Sitzungen der Kommission Veröffentlichung an die Mitglieder des iwp nach Billigung durch Qualitätsüberwachungsbeirat 16.06.2004 kpmg 46 23