Europäisches Jugendtreffen von Taizö

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vom 18. Januar 2008 * (Stand 1. Februar 2008) II. Rechnungswesen, Planung und Budgetierung, interne Kontrolle

Transkript:

Nr. 599 z F Vom nrat zuhanden der Synodeverabschiedet am 16. Mai 2016 Genehmigung eines Darlehensvertrages RUNG» Genehmigung des ACCORD D INDEMNISATION fffreistellungsvereinba Jugendtreffens Taize 201712018 in Basel Genehmigung des Vertrages betreffend die Durchführung des Europäischen Europäisches Jugendtreffen von Taizö betreffend BaselStadt Bericht und Antrag des nrates an die Synode der Römischn Trakt. 14 Römisch Synodevom 20. Juni 2017

Römisch Seite 2 1. Bericht 1. Allgemeines Das Europäische Jugendtreffen von Taiz wird 2017/18 in der Region Basel stattfin den. Das Treffen dauert vom 28.12.2017 bis zum 01.01.2018. Es wird erwartet, dass junge Erwachsene aus ganz Europa am Treffen teilnehmen. 1 5 000 20 000 Die Teilnehmenden werden grösstenteils zwischen 18 und 35 Jahre alt sein. Sie Inhalt des Treffens ist das gemeinsame Gebet und der Austausch zwischen den Gastgebern. Vertragspartner kann diesen Garantievertrag selbst formulieren. als Darlehen zur Verfügung zu stellen. 2. Rolle der Vertragspartner tern von Waren und Diensten aus der Region ab, die eine Leistung für das Jugendtreffen erbringen. Die Verträge, welche die Vertragspartner abschliessen, fallen in vier Bereiche: Vertrag mit dem TNW betreffend Pauschalbillette für die Teilnehmer. 1. Transport: 2. Ort des Treffens: Zentrum St. Jakob: Mietvertrag für die Hallen. 3. Essen: Verträge betreffend Lieferungen für das Essen während des Treffens. 4. Versicherungsverträge (vornehmlich Haftpflicht) zur Versicherung der n vor möglichen Risiken, die eine solche Veranstaltung mit sich bringen kann. werden von Gastgemeinden in der Region empfangen und wohnen während der Dauer des Treffens in Gastfamilien. Für die Vorbereitung des Europäischen Jugendtreffens Taiz übernahm in den letz ten Jahren jeweils eine juristische Person vor Ort die Rolle des Vertragspartners ge genüber Dritten für die Miete von Räumlichkeiten, Verpflegung etc. (Taiz selbst trat nicht als Vertragspartner auf). Beim letzten Treffen in Riga war es die Lutherische von Riga; vor 10 Jahren in Genf übernahmen dies die Betreiber der Messehallen. Taiz bietet dem Vertragspartner eine Defizitgarantie als Gegenleistung. Der Für das Treffen in Basel bestand ursprünglich die Absicht, dass die vier Landeskir chen der Kantone BL und BS diese Vertragspartnerschaft gegenüber Taiz gemeinsam stellen. Allerdings hat die RKLK BL dies aufgrund des späten Eingangs dieser Anfrage seitens der Pastoral und des zwischenzeitlich schon verabschiedeten Bud gets abgelehnt. Daraufhin wurde das Bistum Basel angefragt, ob dieses die Rolle der RKLK BL als Vertragspartnerin nicht übernehmen könne. Leider lehnte auch das Bistum die Vertragspartnerschaft ab. Allerdings ist das Bistum bereit, mittels dem beiliegenden Darlehensvertrag über die Bischöfliche Ordinariatsstiftung CHF 50000 Die Vertragspartner treten gegenüber Dritten auf und schliessen Verträge mit Anbie

Vertrag der Taiz&Brüder sowie Freiwilliger ab September in Basel werden von Taiz direkt übernommen. So werden die Bereiche der Unterbringung der Brüder, deren Lebenskosten, Werbung und Information etc. unabhängig von den Vertragspartnern abge Gründe, die aus der Sicht von Taiz für eine Vertragspartnerschaft sprechen: deckt. Die Kosten, die in der Vorbereitungszeit in Basel anfallen z.b. für die Unterbringung Vorfinanzierung des Treffens durch das Bistum Basel. tung; dieser Vertrag regelt die Zurverfügungstellung von CHF 50 OOO für die 3. Darlehensvertrag zwischen der RKK BS und der Bischöflichen Ordinariatsstif Vertrag regelt das Verhältnis der n zum Verein Accueil de Taiz, womit insbesondere die Defizitgarantie gegenüber den n sichergestellt wird. 2. ACCORD D INDEMNISATION ffreistellungsvereinbarung»; dieser drei Vertragsparteien jeweils gedrittelt. gemeinsam bestreiten 2017/2018 in Basel; dieser Vertrag regelt das Verhältnis der drei Landeskir chen RKK BS, ERK BS und ERK BL gender Verträge erforderlich: Für die Durchführung des Europäischen Jugendtreffens Taiz ist der Abschluss fol 3. Abzuschliessende Verträge zurück würde unter das Geldwäschereigesetz fallen, was mit grösseren Komplikatio nen verbunden wäre.) (Die Transaktion von einer grossen Menge an Bargeld über die Grenzen und wieder Bargeld direkt von den lokalen n einbezahlt und an die Anbieter von Waren zeigt, dass sich Komplikationen und Verzögerungen vermeiden lassen, wenn das und Dienstleistungen in Basel überwiesen wird, und nicht den Umweg über einen Dezember 2017 direkt am Empfang in Basel in bar bezahlt. Die Erfahrung hat ge französischen Verein nimmt. 3) Barzahlung am Treffen: Ein grosser Teil der Teilnehmerbeiträge werden am 28. verbunden. aber mit einem grossen juristischen Aufwand und damit mit erheblichen Mehrkosten die Beiträge der Teilnehmer kassieren und die Rechnungen bezahlen. Dies wäre eventuell für ein Treffen im Ausland tu. h. in der Schweiz) die Verträge abschliessen, 2) Weniger Aufwand daher kostengünstiger: Der Verein Accueil de Taiz könnte kalen n. ihre Waren und Dienstleistungen zu den gleichen Konditionen anbieten wie den lo Taiz häufig kein Begriff. Es ist nicht sicher, ob diese dem Verein Accueil de Taiz Römisch Seite 3 1) Glaubwürdigkeit: Für die Anbieter von Waren und Dienstleistungen in Basel ist 1. untereinander. So wird etwa die Haftung unter den welche die Durchführung des Treffens betreffend die Durchführung des Europäischen Jugendtreffens Taiz

Römisch Sefte 4 Basel Stadt 4. Budget Gegenwärtig wird von einem Finanzbedar[ von CHF 1 8 Mio. ausgegangen, der sich je nach Teilnehmerzahl erhöhen oder verringern kann. Das beiliegende Budget weist einen höheren Betrag aus, da hierbei auch die Eigenleistungen der n aufge führt sind. Mit dem Vertrag betreffend die Durchführung des Europäischen Jugendtreffens Tai z 2017/2018 würde die RKK BS eine Drittel des Gesamtkostenrisikos inklusive al lenfalls hinzukommender Haftungsrisiken tragen. Das finanzielle Risiko ist damit nicht auf das gegenwärtige Budget beschränkt und nach oben nicht begrenzt. Dieses Risiko wird wiederum durch die ACCORD D INDEMNISATION «FREISTELLUNGS VEREINBARUNG)) vom Verein Accueil de Taiz mittels Defizitgarantie übernom men. Zur Vorfinanzierung für den Abschluss der Verträge sind laut Budget CHF 200 OOO vorgesehen, wovon die RKK BS CHF 100000 übernimmt, wobei CHF 50 OOO durch das Bistum Basel mittels des Darlehnsvertrages an die RKK BS fliessen würde. II. Antrag Der nrat beantragt nach Art. 32 Geschäftsordnung der Synode RKK BS vom 8. Juni 1976 (Nr. 3.10), die drei beiliegenden Verträge zu genehmigen. Basel, 16. Mai 2017 Im Namen des nrats: Der Präsident: Dr. Christian Griss Der Sekretär: MLaw Viktor Brunner Beilagen: Vertrag ACCORD Darlehensvertrag Gegenwärtiges betreffend die Durchführung des Europäischen Jugendtreffens Taiz 2017/2018 in Basel. DINDEMNISATION FREISTELLUNGSVEREINBARUNG». zwischen der Bischöflichen Ordinariatsstiftung und der RKK BS. Budget des Europäischen Jugendtreffens Taiz 2017/2018 in Basel

Beschluss der Synode Europäisches Jugendtreffen von Taizö betreffend Der Präsident: Urs Abächerli Basel, den 20. Juni 2017 Im Namen der Synode Dieser Beschluss ist zu publizieren. Er unterliegt dem Referendum und wird nach Eintritt der Rechtskraft sofort wirksam. Der Vertrag betreffend die Durchführung des europäischen Jugendtreffens Taiz die Vermögensverwaltung der Kantonalkirche, beschliesst: n sowie Art. 18 Abs. 2 der Ordnung betreffend den Finanzhaushalt und chenrates und gestützt auf 7 Abs. 1 Ziff. 8, 12 und 16 der Verfassung der Römisch Genehmigung des Vertrages betreffend die Durchführung des europäischen Jugendtreffens Taizö 2017/2018 in Basel Römisch Seite 5 Die Synode der Römischn BaselStadt, auf Antrag des Kir 201 7/201 8 in Basel wird genehmigt. Dieser Vertrag lautet wie folgt: [Vertrag einfügen] 1. Sekretär: Martin EIbs

4 Römisch Seite 6 Beschluss der Synode Betreffend Europäisches Jugendtreffen von Taize Genehmigung des ACCORD D INDEMNISATION ((FREISTELLUNGSVEREINBARUNG» De Synode der Römischn BaselStadt, auf Antrag des Kir chenrates und gestützt auf 7 Abs. 1 Ziff. 8, 12 und 16 der Verfassung der Römisch n sowie Art. 18 Abs. 2 der Ordnung betreffend den Finanzhaushalt und die Vermögensverwaltung der Kantonalkirche, beschliesst: Der ACCORD DINDEMNISATION «FREISTELLUNGSVEREINBARUNG wird genehmigt. Dieser Vertrag lautet wie folgt: [Vertrag einfügenj Dieser Beschluss ist zu publizieren. Er unterliegt dem Referendum und wird nach Eintritt der Rechtskraft sofort wirksam. Basel, den 20. Juni 2017 Im Namen der Synode Der Präsident: Urs Abächerli 1. Sekretär: Martin Eibs

Römisch Seite 7 Beschluss der Synode betreffend Europäisches Jugendtreffen von Taizö Genehmigung und der RKK BS des Darlehensvertrag zwischen der Bischöflichen Ordinariatsstiftung Die Synode der Römischn BaselStadt, auf Antrag chenrates und gestützt auf 7 Abs. 1 Ziff. 8, 15 und 16 der Verfassung der n, beschliesst: des Kir Römisch Der Darlehensvertrag zwischen der Bischöflichen Ordinariatsstiftung und der RKK BS wird genehmigt. Dieser Vertrag lautet wie folgt: [Vertrag einfügenj Dieser Beschluss ist zu publizieren. Er unterliegt dem Referendum und wird nach Eintritt der Rechtskraft sofort wirksam. Basel, den 20. Juni 2017 Im Namen der Synode Der Präsident: Urs Abächerli 1 Sekretär: Martin EIbs