Realsteuerhebesätze 2017 nicht mehr stabil

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Transkript:

IHK-Konjunkturanalyse für Mainfranken Realsteuerhebesätze 17 nicht mehr stabil Eine Untersuchung der IHK Würzburg-Schweinfurt 14,74 Prozent Einahmen aus Gewerbesteuer in Mainfranken um 14,74 Prozent gestiegen 88 Änderungen 88 änderungen in den vergangenen zwei Jahren 7,3 Mrd. Euro Das Realsteueraufkommen 16 in Bayern betrug 7,3 Mrd. Euro Einnahmen aus Gewerbesteuer sowie aus Grundsteuer A und B machten im Jahr 16 etwa 64,5 Prozent* des kommunalen Steueraufkommens im Bundesgebiet aus und haben damit für Kommunen immense Bedeutung. Die Abgabenhöhe aus Realsteuern ist für Gemeinden sichere Planungsgrundlage, die zudem durch die autonome Festlegung von Hebesätzen sowohl positiv als auch negativ beeinflusst werden kann. Gemeinden setzen vielerorts offensichtlich nicht auf Einsparungen, sondern auf Einnahmeerhöhungen. Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt, dass auch die in Mainfranken ansässigen Unternehmen die bundesweite Steuererhöhungsspirale zu spüren bekommen. Nach immensen änderungen des Jahres 16 gingen die Gemeinden des IHK-Bezirks mit insgesamt 28 Erhöhungen von gemeindlichen Hebesätzen in 13 Gemeinden im Jahr 17 das Thema Steuererhöhungen zwar gemäßigter an, dennoch ist die Zahl von knapp 9 erhöhungen innerhalb von zwei Jahren alarmierend. Konsequenzen dieser unbedachten politik können erhebliche Attraktivitätseinbußen eines Standortes sein. Sobald die Steuerbelastung in einem Missverhältnis zur Qualität der öffentlichen Infrastruktur steht, drohen betriebliche Standortverlagerungen als Reaktion der betroffenen Unternehmen. Der Umfrage IHK-Standortreport Mainfranken 16 zufolge werden die Realsteuern bereits jetzt von den mainfränkischen Betrieben schlecht bewertet, wenngleich deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten festzustellen sind. Die Realsteuerpolitik der Gemeinden stellt, so ein Ergebnis der Umfrage, einen wesentlichen Faktor bei der hypothetischen Entscheidung für oder gegen die erneute Wahl eines Standorts dar. Aus Sicht der Wirtschaft ist es daher essenziell, dass die Kommunen die eigene Planungssicherheit auch durch größtmögliche stabilität an die ansässigen Unternehmen weitergeben, um somit den Wirtschaftsstandort Mainfranken auch zukünftig erfolgreich und attraktiv zu halten. Weitere Informationen sowie die Realsteuerhebesätze und Einnahmen von 242 mainfränkischen Gemeinden in Tabellenform finden Sie unter: www.wuerzburg.ihk.de/realsteuern Die Ergebnisse des IHK-Standortreport Mainfranken 16 finden Sie unter: www.wuerzburg.ihk.de/standortreport *Vgl.: Ergebnisse der 151. Sitzung des Arbeitskreises Steuerschätzungen vom 9. 5. bis 11. 5. 17 in Bad Muskau. Verbindet Menschen und Wirtschaft in Mainfranken

17 Landkreis Schweinfurt Die Einnahmen aus Realsteuern liegen im Landkreis Schweinfurt mit 46,77 Mio. Euro im Jahr 16 rund 26,41 Prozent über dem Vorjahreswert und unterscheiden sich damit stark von der Entwicklung der Stadt Schweinfurt. Deutliche Abweichungen zum gemeindlichen Plan lassen sich im Bereich der in den Gemeinden Grafenrheinfeld (+123,5 Prozent), Kolitzheim (+19,25 Prozent) und Wipfeld (+13,75 Prozent) feststellen. 3 Die gemeindlichen Hebesätze bleiben nach vermehrten Veränderungen 16 (zwölf Anhebungen in fünf Gemeinden) im Jahr 17 stabil. Einzig Sennfeld verändert den für die Grundsteuer B um +1 Punkte auf 31 Prozent, bleibt damit jedoch weiter unter dem Landkreisdurchschnitt von 326 Prozent. Die im mainfränkischen Vergleich niedrigen Hebesätze werden auch von den ortsansässigen Betrieben positiv beurteilt, denn diese zeigen sich mit den verlangten Realsteuern zufriedener als der mainfränkische Durchschnitt. 12 13 14 15 16 17 in Mio. Euro Einnahmensteigerungen aus Gewerbesteuer zu 15 um über 1 Prozent in Grafenrheinfeld, Kolitzheim und Wipfeld 3 3 Landkreis Würzburg Die Hebesätze für die Grundsteuern A und B im Landkreis Würzburg liegen bei durchschnittlich 341 (Grundsteuer A) und 328 Prozent (Grundsteuer B). Auch der Gewerbesteuerhebesatz liegt noch im Mittelfeld bei 342 Prozent. Im Jahr 17 erhöhte ausschließlich die Gemeinde Höchberg beide Grundsteuerhebesätze um +5 Punkte auf 35 Prozent. Die Zufriedenheit der ortsansässigen Betriebe mit dem Standortfaktor Realsteuern fällt im mainfränkischen Vergleich am größten aus. 3 Die Realsteuereinnahmen im Landkreis stiegen im Jahr 16 leicht auf 75,15 Mio. Euro an. Insbesondere die Einnahmen aus Gewerbesteuer fielen deutlich (+17,15 Prozent) höher aus als noch in 15. Durch nahezu konstante bzw. niedrigere Einnahmen aus beiden Grundsteuerarten wird der Anstieg jedoch in der Gesamtbetrachtung etwas abgebremst. Überplanmäßige Einnahmen aus Gewerbesteuer konnten in folgenden Gemeinden erzielt werden: Giebelstadt (+116,43 Prozent), Riedenheim (+143,8 Prozent), Theilheim (+ 15 Prozent), Waldbrunn (+118,75 Prozent) und Winterhausen (+195,94 Prozent). 12 13 14 15 16 17 in Mio. Euro 3 3 Neun von zehn Betrieben würden sich wieder für einen Standort im Landkreis Würzburg entscheiden.

Realsteuerhebesätze Einnahmen- und entwicklung mainfränkischer Städte und Gemeinden Kreisfreie Städte Würzburg und Schweinfurt Die der Stadt Würzburg stiegen in 16 auf 94,12 Mio. Euro an und liegen mit 19,14 Prozent deutlich über Plan. Die Stadt hebt im Jahr 17 erstmalig nach 26 Jahren den der Grundsteuer B (+25 Punkte) auf 475 Prozent an. Damit liegt Würzburg, der Realsteuererhebung 17 des DIHK zufolge, im Vergleich der bayerischen Großstädte über dem Durchschnitt von 458 Prozent auf Rang 7 der höchsten Grundsteuer-B-Hebesätze. Mit diesen Rahmenbedingungen zeigen sich die Würzburger Unternehmen im IHK-Standortreport Mainfranken 16 als sehr unzufrieden, wenngleich die Wiederwahl des Standortes Würzburg hiervon weniger beeinflusst wird als in anderen Orten Mainfrankens. 1 4 4 Auch in der derzeit schwierigen Phase von Mindereinnahmen aus Realsteuern, in der die der Stadt Schweinfurt sogar um -8,13 Prozent fielen, bleiben die Hebesätze, die seit dem Jahr 1991 unverändert sind, stabil und unterstützen die lokale Wirtschaft. Diese Politik sorgt dafür, dass sich Schweinfurter Unternehmen im mainfränkischen Vergleich am häufigsten wieder für Schweinfurt als Unternehmenssitz entscheiden würden. Die Gewerbesteuerhebesätze der kreisfreien Städte Würzburg (4 Prozent) und Schweinfurt (37 Prozent) liegen in der bundesweiten Betrachtung des DIHK der Gemeinden über. Einwohner unter dem Durchschnitt von 435 Prozent. 12 13 14 15 16 17 in Mio. Euro (Würzburg) (Würzburg) in Mio. Euro (Schweinfurt) (Schweinfurt) Realsteuereinnahmen in Würzburg steigen um 14,76 Prozent 3 Hebesätze in Schweinfurt stabil seit dem Jahr 1991 Landkreis Main-Spessart Im Landkreis Main-Spessart wurden die Hebesätze in 16 und 17 nicht angehoben. Die Werte liegen insgesamt im Mittelfeld der mainfränkischen Landkreise und erleichtern den ansässigen Unternehmen durch ihre Stabilität die langfristige Planung. So äußern sie sich im Rahmen einer IHK-Umfrage zufriedener hinsichtlich der Realsteuern als der mainfränkische Durchschnitt. Die Einnahmenseite der Region entwickelte sich im Jahr 16 sehr positiv. Die von,53 Mio. Euro übertrafen jene aus 15 um 53,99 Prozent. Der Landkreis erwirtschaftete hinter dem Landkreis Würzburg die zweithöchsten Mainfrankens. Insbesondere die Gemeinde Marktheidenfeld kann überplanmäßige Einnahmen aus Gewerbesteuer verbuchen. Mit 22,9 Mio. Euro liegt sie um 151,65 Prozent über Plan und um 165,63 Prozent über dem Vorjahreswert. Auch Roden (+14,18 Prozent über Plan) verdoppelte die im Vergleich zu 15. 12 13 14 15 16 17 in Mio. Euro Zweitstärkste Kraft bei den in Mainfranken 16 3 3 3

Landkreis Kitzingen Landkreisweit wurden in Kitzingen die Hebesätze in 17 nicht angehoben. Trotz dessen, dass der durchschnittliche Gewerbesteuerhebesatz mit 332 Prozent weit unter dem mainfränkischen Durchschnitt liegt, ist der Landkreis Kitzingen mit von 45,35 Mio. Euro hinter den Landkreisen Würzburg und Main-Spessart die drittstärkste Region Mainfrankens. Entsprechend fällt die Zufriedenheit der Unternehmen mit Sitz im Landkreis Kitzingen mit dem Standortfaktor Grund- und Gewerbesteuer höher aus als im mainfränkischen Durchschnitt. Bis auf wenige Ausnahmen entwickelten sich die Einnahmen aus Gewerbesteuer positiv. Deutlich negativ (< Prozent) wich in 16 lediglich Mainstockheim von seinem Planansatz der ab und blieb mit Einnahmen von,5 Mio. Euro deutlich (um 59 Prozent) hinter den Vorjahreswerten zurück. Die Einnahmen aus den beiden Grundsteuern pendelten sich 16 etwa auf Vorjahresniveau ein, große Planabweichungen der einzelnen Gemeinden sind nicht zu erkennen. 12 13 14 15 16 17 in Mio. Euro Sattes Plus der im Landkreis von 11,26 Prozent 3 3 3 Landkreis Bad Kissingen Die Realsteuereinnahmen im Landkreis Bad Kissingen sind in 16 im Vergleich zum Vorjahr um +5,35 Prozent auf 46,88 Mio. Euro gestiegen. Während die Einnahmen aus Grundsteuer A rückläufig waren, entwickelten sich jene aus Grundsteuer B und Gewerbesteuer positiv. Die Gemeinden Elfershausen (+134,63 Prozent) und Motten (+11,29 Prozent) haben ihre Planansätze für die sogar um mehr als 1 Prozent übertroffen. 3 Das Gewerbesteuerhebesatzniveau im Landkreis Bad Kissingen ist auch wegen der erhöhungen in fünf Gemeinden in 16 das höchste in Mainfranken. Daher ist es nicht verwunderlich, dass in 17 keine weiteren Veränderungen erfolgt sind. Die Grundsteuerhebesätze im Landkreis liegen im Schnitt etwa im mainfränkischen Durchschnitt. Die ortsansässigen Betriebe zeigen sich mit Blick auf die Grund- und Gewerbesteuern unzufriedener als der mainfränkische Durchschnitt. Eine erneute Entscheidung für oder gegen den Landkreis Bad Kissingen als Unter nehmens standort fällt umso unwahrscheinlicher aus, je unzufriedener sich die Betriebe zu den Grund- und Gewerbesteuern äußern. 12 13 14 15 16 17 in Mio. Euro Wildflecken hebt als einzige Gemeinde des Landkreises die Grundsteuerhebesätze auf Prozent an 3 3

17 Landkreis Haßberge Das Niveau der Gewerbesteuerhebesätze im Landkreis Haßberge liegt derzeit mit 323 Prozent weit unter dem mainfränkischen Durchschnitt von 3 Prozent. Daher zeigen sich die ortsansässigen Betriebe im Rahmen einer IHK-Umfrage mit den Realsteuern weitaus zufriedener als der mainfränkische Durchschnitt. Dennoch ist der Landkreis negativer Spitzenreiter, was erhöhungen in 17 angeht. In den sechs Gemeinden Breitbrunn, Haßfurt, Hofheim i. Ufr., Kirchlauter, Knetzgau und Stettfeld wurden insgesamt 15 Erhöhungen vorgenommen. Am stärksten wurden die Grundsteuerhebesätze in Haßfurt und Hofheim i. Ufr. mit jeweils 5 Punkten auf 35 Prozent erhöht. Die größte Anhebung der Gewerbesteuerhebesätze im Landkreis vollzog Stettfeld mit Punkten auf 3 Prozent. Die Einnahmenseite der Region zeigt sich im Jahr 16 stabil. Deutlich über den Erwartungen lagen die Einnahmen aus Gewerbesteuer in der Gemeinde Sand am Main, in der der Planansatz um 2,67 Prozent übertroffen wurde. Das bereits gute Ergebnis von 15 wurde dabei mit 1,36 Mio. Euro sogar mehr als verdoppelt. 12 13 14 15 16 17 in Mio. Euro Knapp die Hälfte aller Landkreisgemeinden erhöhten innerhalb von zwei Jahren Hebesätze 3 3 3 Landkreis Rhön-Grabfeld Im Landkreis Rhön-Grabfeld wurden, trotz des bereits sehr hohen Niveaus, innerhalb von zwei Jahren 15 gemeindliche Hebesätze angehoben. Burglauer verlangt den Unternehmen künftig einen Gewerbesteuerhebesatz von 37 Prozent sowie Grundsteuerhebesätze von Prozent ab und Salz liegt nach der Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes auf 35 Prozent sogar über dem Landkreisdurchschnitt. Vergleichsweise bescheiden erhöhte Sandberg die Hebesätze um je +1 Punkte. Entsprechend unzufrieden äußern sich die ansässigen Betriebe, denn lediglich in der Stadt Würzburg sind die Unternehmen noch unzufriedener mit den Grund- und Gewerbesteuern. 3 3 Die Einnahmen des Landkreises aus Realsteuern in 16 liegen, trotz dieser hohen Hebesätze und eines Wachstums von 6,49 Prozent, im mainfränkischen Vergleich nur auf dem vorletzten Rang. Die Gemeinden Aubstadt, Burglauer, Hausen, Rödelmaier, Strahlungen und Willmars haben für 16 positive Planabweichungen der von über 1 Prozent zu verbuchen. In Trappstadt schlägt dagegen ein sattes Minus der von -52,94 Prozent zu Buche. In Stockheim (-9,91 Prozent), Unsleben (+116,67 Prozent) und Wollbach (+142,88 Prozent) wichen die Einnahmen aus Grundsteuer B erheblich vom Soll ab. 12 13 14 15 16 17 in Mio. Euro Höchste durchschnittliche Grundsteuerhebesätze A und B in Mainfranken, Rang 2 bei der Gewerbesteuer 3

Realsteuerhebesätze 17 Einnahmenentwicklung auf Bundesebene übertrifft Erwartungen Die kommunale Einnahmensituation hat sich bundesweit im Jahr 16 um +6,5 Prozent verbessert. Der Arbeitskreis Steuerschätzungen geht davon aus, dass die gemeindlichen Steuereinnahmen bis zum Jahr 21 von derzeit 98,8 Mrd. Euro auf 121,3 Mrd. Euro ansteigen werden. Hierfür sollen, so die Einschätzung des Arbeitskreises Steuerschätzungen auf der 151. Sitzung im Mai 17, auf Grund der robusten wirtschaftlichen Entwicklung Deutschlands die Einnahmen aus Gewerbesteuer hauptursächlich sein, welche das Gesamtsteueraufkommen der Bundesrepublik und überproportional das von Ländern und Kommunen beflügeln. Die Einnahmen aus Gewerbesteuer, die auf Bundesebene schon im Jahr 16 einen Sprung um 9,2 Prozent nach oben gemacht haben, sollen nach den Schätzungen im laufenden Jahr von 45,68 Mrd. Euro (16) auf 47,35 Mrd. Euro ansteigen. Der erwartete leichte Rückgang der Einnahmen aus Gewerbesteuer in 16 blieb damit aus. Ebenfalls positiv entwickelten sich im Jahr 16 die Einnahmen aus Grundsteuer B, die mit einem Plus von 3,5 Prozent in 16 bei 11,88 Mrd. Euro lagen. Auch hier sehen die Expertenschätzungen einen stetigen Anstieg in den kommenden Jahren. Einen gegenläufigen Trend zeigen im Bundesgebiet die Einnahmen aus Grundsteuer A, die in den kommenden Jahren bis 21 einem stetigen Abwärtstrend von jährlich durchschnittlich,6 Prozent folgen sollen. Waren im Jahr 15 noch Einnahmen aus Grundsteuer A in Höhe von 314,3 Mio. Euro zu verzeichnen, so sanken diese im Jahr 16 bereits auf 312,5 Mio. Euro. 121,8 98,8 13,7 18,1 112,5 16 17 18 19 Gemeindliche Steuereinnahmen in Mrd. Euro Rosige Aussichten für Mainfranken? Die Realsteuereinnahmen in Mainfranken für das Jahr 16 stellen sich im bayern- und bundesweiten Vergleich in Summe positiv dar. Die mainfränkischer Gemeinden, die bereits im Jahr 14 einen deutlichen Zuwachs von 8,5 Prozent erfahren haben, legten in 16 erneut um 14,74 Prozent auf 442,586 Mio. Euro zu. Damit wurden die Planansätze der mainfränkischen Gemeinden um durchschnittlich 17,64 Prozent übertroffen. Die Einnahmen aus Grundsteuer A übertrafen in Mainfranken mit 9,138 Mio. Euro den Vorjahreswert um,23 Prozent sowie die gemeindlichen Planungen um 1,97 Prozent. Jene aus Grundsteuer B lagen in 16 mit 17,6 Mio. Euro durchschnittlich 1,48 Prozent über dem Planansatz. Die Steuerkraft aus Gewerbesteuer bayerischer Gemeinden steigt für das Jahr 17 um 3,7 Prozent auf 5,84 Mrd. Euro an Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Hinweis und Dank 242 der 243 mainfränkischen Kommunen haben unsere Umfrage mit Datenmaterial unterstützt und fanden Berücksichtigung in der Auswertung. Nachkorrekturen im Haushalt können zu Abweichungen zwischen den staatlich erhobenen Statistikdaten (Stichtag 31.12.16) und den von der IHK abgefragten Werten (Stichtag 17.8.17) führen. Für die Auswertung wurden von der Gemeinde Röttingen keine aktualisierten Daten zugeliefert, so dass hier die Hebesätze des Vorjahres in die Auswertung eingeflossen sind. Unser Dank gilt allen, die bei der Erhebung und Auswertung des umfangreichen Datenmaterials beteiligt waren und insbesondere allen Kämmerern der mainfränkischen Kommunen, welche uns seit Jahren kooperativ unterstützen. Impressum Herausgeber: Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt K. d. ö. R. Mainaustraße 33 35 9782 Würzburg Tel.: 931 4194- Fax: 931 4194-111 www.wuerzburg.ihk.de Autoren: Ass jur. Rebekka Hennrich, M.Sc. Elena Fürst E-Mail: rebekka.hennrich@wuerzburg.ihk.de Druckerei: Flyeralarm GmbH, Alfred-Nobel-Str. 18, 97 Würzburg Bildnachweis: Titelbild: istockphoto Essentials Collection Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck oder Vervielfältigung auf Papier oder elektronischen Datenträgern sowie Einspeisung in Datennetze nur mit Genehmigung des Herausgebers. Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt erarbeitet und zusammengestellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts sowie für zwischenzeitliche Änderungen übernimmt die IHK keine Gewähr.