Gemeinschaftsunterkünfte für Zuwanderer sicher gestalten

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Sicherheitstechnik, Organisation und Betrieb Gemeinschaftsunterkünfte für Zuwanderer sicher gestalten Untertitel/Zielgruppe Orientierungshilfe für Betreiber

Impressum Impressum Herausgeber: Programm der Länder und des Bundes Zentrale Geschäftsstelle Taubenheimstraße 85 70372 Stuttgart www.polizei-beratung.de Gestaltung: Oscar Charlie GmbH, Stuttgart Druck: Bechtle Druck & Service GmbH & Co. KG Zeppelinstraße 116 73730 Esslingen Fotos: hydebrink/fotolia (Titelbild), Lydia Geissler/Fotolia (S. 4), mhp/fotolia (S. 6), alotofpeople/fotolia (S. 8), photographicss/fotolia (S. 10), gosphotodesign/fotolia (S. 12), ekostsov/fotolia (S. 13), Matthias Buehner/ Fotolia (S. 14), Andrey Popov/Fotolia (S. 16), MITO images/fotolia (S. 18), Horst Schmidt/Fotolia (S. 20) Mit Sicherheit gut informiert Das Werk und seine Teile sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung insbesondere eine Reproduktion, Vervielfältigung oder Verbreitung auch in den elektronischen Medien bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Herausgebers. 2

Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung... 4 2. Problemstellung... 6 3. Sicherheitskonzept... 8 4. Tipps zur Sicherung Ihrer Unterkunft... 10 5. Ergänzende Hinweise und Brandschutz... 14 6. Organisatorische Maßnahmen und sicherheitsbewusstes Verhalten... 16 7. Weitere Empfehlungen zum Schutz von Frauen, Kindern und anderen verletzlichen Gruppen... 18 8. Staatliche Förderung baulicher Sicherheit durch die KfW-Bankengruppe... 20 9. (Kriminal-)Polizeiliche Beratung... 22 10. Weitere Informationsangebote... 23 3

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Einleitung 1. Einleitung Der große Zustrom von Menschen nach Deutschland stellt den Staat vor die Herausforderung, schnellstmöglich ausreichend Wohnraum zur Erst- und Folgeunterbringung zur Verfügung zu stellen. Dabei werden sowohl Neubauten geplant als auch Bestandsgebäude um- oder ausgebaut bzw. provisorische Möglichkeiten genutzt (wie z. B. Hallen, Container oder winterfeste Zelte). Bei der Planung und dem Betrieb der Unterkünfte stellen sich nicht nur Fragen des Brandschutzes, sondern auch nach Sicherungsmöglichkeiten zum Schutz des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit und des Eigentums der dort lebenden und arbeitenden Menschen. Die vorliegende Handreichung bietet hierzu den Betreibern von Unterkünften eine Orientierungsund Entscheidungshilfe. Sie enthält die wichtigsten Ansatzpunkte zur Erhöhung der Sicherheit in den Unterkünften und zeigt Beispiele bautechnischer und organisatorischer Vorkehrungen. Aufgrund der unterschiedlichen Unterkünfte und der unterschiedlichen Sicherheitsanforderungen vor Ort kann es keinen allgemeingültigen, detaillierten Maßnahmenkatalog für alle geben, sondern die Empfehlungen müssen vor Ort den jeweiligen Rahmenbedingungen der Unterkunft angepasst werden. So stellen die nachfolgenden Ausführungen auch keine verbindliche Vorgabe der Polizei dar, sondern können nach eigenem Ermessen herangezogen werden. Darüber hinaus unterstützen die Fachberater der (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstellen 1 Sie gerne mit ihrem Fach- und Erfahrungswissen sowohl bei der Erstellung Ihres Sicherheitskonzeptes für die Unterkunft als auch bei der Auswahl geeigneter Maßnahmen vor Ort. Dabei zeigt Ihnen die Polizei auch die Vor- und Nachteile von sicherungstechnischen Maßnahmen auf. Scheuen Sie sich nicht, die Polizei möglichst frühzeitig bei der Planung oder dem Umbau mit einzubeziehen. Orientierungs- und Entscheidungshilfe Hinweis im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes: Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung wie z. B. Täter(innen) verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für beide Geschlechter. 1 Bitte beachten Sie, dass es nicht in jedem Bundesland (Kriminal-)Polizeiliche Beratungsstellen gibt und nicht überall Vor-Ort-Beratungen angeboten werden. 5

6

Problemstellung 2. Problemstellung Gemeinschaftsunterkünfte für Zuwanderer sollten bautechnisch und organisatorisch so konzipiert sein, dass Bewohner und Mitarbeiter den größtmöglichen Schutz sowohl vor allgemeinen Kriminalitätsgefahren, wie z. B. Diebstahl oder Raub als auch vor An- und Übergriffen erfahren. Brandanschläge: Immer wieder kommt es in Deutschland auch zu Brandanschlägen auf Flüchtlingsunterkünfte. Brandanschläge lassen sich durch sicherungstechnische Maßnahmen alleine nicht verhindern. Dazu bedarf es vor allem umfassender Sicherheitskonzepte, welche auch die Brandschutzvorschriften berücksichtigen. Ferner ist eine allgemeine verhaltensorientierte Prävention auch im Umfeld einer Unterkunft notwendig: Denken Sie im Vorfeld daran, die umliegende Bevölkerung frühzeitig über die Planung oder Kapazitätserweiterung von Unterbringungen zu informieren. Schaffen Sie Transparenz und reduzieren Sie dadurch etwaige Unsicherheit in der Bevölkerung. Für mögliche Gegner kann es dadurch schwieriger werden, Ängste und Vorurteile zu schüren und Teile der Bevölkerung zu manipulieren. Unbefugtes Betreten: Wenn Personen die Einrichtung unbefugt betreten, kann die Sicherheit der Bewohner gefährdet werden. Deshalb wird empfohlen, Vorkehrungen zu treffen, damit nur berechtigte Personen die Einrichtung betreten können. Eigentumsdelikte und Sachbeschädigungen: Eigentumsdelikte und Sachbeschädigungen, wie z. B. Vandalismus, verursachen jedes Jahr sehr hohe Schadenssummen. Diese Straftaten können mit mechanischen, elektronischen und organisatorischen Maßnahmen deutlich reduziert werden. Gewaltvorfälle: Gewaltvorfälle lassen sich mit Sicherungstechnik alleine nicht verhindern. Technische Sicherungsmaßnahmen können dem Täter die Tatausübung aber erschweren und den Schadensumfang ggf. minimieren. Alarmierung: Im Notfall, beispielsweise bei Brand oder gewalttätigen An- oder Übergriffen ist es wichtig, alle Personen im Gefahrenbereich durch die Auslösung eines Alarms schnellstmöglich zu warnen und Hilfskräfte (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst) zu alarmieren. Darum geht es 7

Organisation Mechanik Polizei Wachdienst Video Notruf Beleuchtung Elektronik Verhalten 8

Sicherheitkonzept 3. Sicherheitskonzept Die Unterkünfte sollen den darin lebenden und arbeitenden Menschen Sicherheit bieten, ohne den Eindruck eines Hochsicherheitstrakts zu erwecken. Wie dies gelingen kann, ist idealerweise in einem umfassenden Sicherheitskonzept zu definieren und festzuschreiben. Dies sollte im Idealfall neben technischen Sicherungsmaßnahmen, wie z. B. dem mechanischen Grundschutz und elektronischen Einrichtungen, Tipps zum sicherheitsbewussten Verhalten, organisatorische Vorkehrungen und Regelungen zum Arbeits- und Brandschutz sowie eine Hausordnung umfassen. Auch die Gestaltung des Außengeländes und der Beleuchtung sollten Teil des Sicherheitskonzeptes sein. Bausteine eines Sicherheitskonzepts: Technische Sicherungsmaßnahmen (z. B. mechanischer Grundschutz, elektronische Einrichtungen etc.) Tipps zum sicherheitsbewussten Verhalten Organisatorische Vorkehrungen Regelungen zum Arbeits- und Brandschutz Gestaltung des Außengeländes Gestaltung der Beleuchtung Hausordnung Mechanischer Grundschutz Die Unterkünfte sollen über einen mechanischen Grundschutz, wie z. B. einbruchhemmende Fenster und Türen verfügen, der vor gängigen Straftaten, wie z. B. Sachbeschädigung, Diebstahl oder Einbruch schützt. Dieser wird von der Polizei allen Bürgern empfohlen. Die derzeitige Empfehlungspraxis 2 sieht keinen Schutz vor Angriffen mit Schusswaffen vor (z. B. durchschusshemmende Fenster). Elektronische Sicherung Während mechanische Sicherungseinrichtungen zum Beispiel unbefugtes Eindringen erschweren oder verhindern können, bieten elektronische Sicherungen, wie Einbruchmeldeanlagen, einen geeigneten zusätzlichen Schutz und erhöhen das Entdeckungsrisiko für einen Eindringling wesentlich. Ist aufgrund der vorhandenen Gegebenheiten ein mechanischer Schutz nicht oder nur sehr schwer realisierbar, ist die Umsetzung von elektronischen als auch organisatorischen Maßnahmen dringend zu prüfen und gegebenenfalls lageangemessen umzusetzen. die sich lohnt Sicherheit, 2 Polizeiliche Empfehlungen unterliegen einer ständigen Gefährdungsanalyse und werden bei Bedarf angepasst. 9

Tipps Ihrer Polizei 10

Tipps zur Sicherung Ihrer Unterkunft 4. Tipps zur Sicherung Ihrer Unterkunft Sicherung des Außenbereichs:» Sorgen Sie für eine helle und offene Freiflächengestaltung des Geländes, um möglichen Tätern keine Versteckmöglichkeiten zu bieten.» Das Umfeld der Unterkunft soll ausreichend beleuchtet und die Lichtquellen sollen manuell, ggf. von mehreren geeigneten Stellen zu schalten sein. Unter Umständen kommen auch Bewegungsmelder/Präsenzmelder oder Dämmerungsschalter in Betracht.» Vermeiden oder entfernen Sie Aufstiegshilfen in höhere Stockwerke (z. B. ersteigbare Vordächer, ungesicherte Müllcontainer direkt am Gebäude).» Stellen Sie abschließbare Müllcontainer abgesetzt von Gebäuden auf und sichern Sie diese z. B. mit einer Stahlkette.» Versehen Sie das Grundstück in Abhängigkeit von der Gefahrenlage mit einer in Höhe und Distanz zum Objekt ausreichend dimensionierten Zaunanlage und Zutrittskontrollen an den Zugängen.» Passen Sie den Widerstandswert und die Ausgestaltung der Tore idealerweise der Grundstückseinfriedung an. Unterstützender Einsatz von Videotechnik: Videoüberwachungsanlagen bieten allein oder in Ergänzung zu anderen Sicherungstechniken die Möglichkeit, sensible Räume oder Bereiche zu beobachten. Alleine nur durch ihr Vorhandensein schützen sie nicht vor Gefahren. Jedoch können sie ein wirkungsvolles Mittel zur Schadensverhütung bzw. -minimierung sein, wenn sie bestimmungsgemäß installiert und mit einer Alarmierung von Hilfe verbunden sind. Sicherung der Gebäude:» Die Außentüren der Unterkunft sollen einbruchhemmend und selbstverriegelnd sein.» Der Außenbereich vor den Türen soll mit ausreichender visueller Kontrolle (z. B. einem Türspion) überwachbar sein.» Fluchttüren müssen mit Schlössern mit Panikfunktion ausgestattet sein und nach außen öffnen.» Fenster und Fenstertüren in der Außenhaut sollen je nach Erreichbarkeit über eine durchbruchhemmende bzw. durchwurfhemmende Verglasung verfügen.» Verglaste Außenflächen sollen ggf. einen ausreichenden Blickschutz gewährleisten.» Planen Sie Notausfahrten ein.» Weisen Sie Abstellmöglichkeiten für Kraftfahrzeuge, insbesondere für Einsatzfahrzeuge der Polizei und/oder des Rettungsdienstes aus. Der Abstellort sollte deutlich gekennzeichnet, ausreichend beleuchtet und nicht direkt am Wohnobjekt sein. 11

Tipps zur Sicherung Ihrer Unterkunft Sicherung des Innenbereichs:» Im Innenraum des Gebäudes sind besonders gesicherte Bereiche für Frauen, Kinder, sonstige besonders schutzbedürftige Personen und Mitarbeiter zum Schutz vor körperlichen Angriffen vorzusehen.» Die einzelnen Wohneinheiten sollen abschließbar und zugangskontrolliert sein (z. B. Türspion).» Wertschutzmöglichkeiten, wie z. B. Wertschutzfächer, sollen eingerichtet werden.» Sanitäranlagen sollen nach Geschlechtern getrennt und abschließbar sein, wenn möglich zugangskontrolliert (z. B. Türspion). 12

Tipps zur Sicherung Ihrer Unterkunft Alarmierungseinrichtungen: Es wird empfohlen, eine Alarmierungsmöglichkeit für den Notfall einzurichten 3, z. B. einen Hausalarm. Dieser soll an eine Stelle weitergeleitet werden, die jederzeit Hilfemaßnahmen einleiten kann. Je nach Größe der Unterkunft sind mehrere Alarmvorrichtungen zu installieren, hierbei sollen auch die sanitären Bereiche miteinbezogen werden. Weitere Informationen dazu, auch über zusätzliche Alarmierungsmöglichkeiten, erhalten sie in Ihrem Bundesland bei der zuständigen Polizeidienststelle. Sie können auch im Internet nach der nächstgelegenen (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstelle suchen: www.polizei-beratung.de/opferinformationen/ beratungsstellen-suche.html 3 Notfalltaster helfen auch über eine Sprachbarriere hinweg. 13

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Ergänzende Hinweise und Brandschutz 5. Ergänzende Hinweise und Brandschutz» Vorgaben des Brand- und Datenschutzes haben aufgrund ihres Gesetzescharakters gegenüber sicherungstechnischen Maßnahmen Vorrang! Diese müssen mit den dafür zuständigen Behörden und Einrichtungen abgestimmt werden.» Fluchtwege müssen, insbesondere aufgrund der Verschiedenartigkeit der Unterbringungen, unter Beteiligung der Feuerwehr eingerichtet werden.» Die Unterkünfte sollen einheitlich und eindeutig gekennzeichnet sein 4 und den Beschilderungsvorgaben des Brandschutzes sowie anderen geltenden Vorschriften entsprechen. Vermeiden Sie Doppelkennzeichnungen.» Die bautechnischen und organisatorischen Empfehlungen der Polizei betreffen sowohl Neu- als auch Umbauten von Unterkünften. Letztendlich entscheidet der Kostenträger, welche der möglichen Maßnahmen am Objekt realisiert werden.» Soweit vorgesehen, soll eine bauliche Abnahme durch die bauaufsichtsführende Stelle erfolgen.» Sicherheitsreduzierende Abweichungen von einem mit den Sicherheitsbehörden abgestimmten Konzept sind den zuständigen Stellen mitzuteilen. Was Sie noch wissen sollten 4 Gebäude, Stockwerke, Räume sind klar zu bezeichnen. Damit erleichtert man im Notfall eine Ortsangabe und den Einsatzkräften die Orientierung. Ein Farbleitsystem kann hierbei helfen. 15

Organisation tut gut 16

Organisatorische Maßnahmen und sicherheitsbewusstes Verhalten 6. Organisatorische Maßnahmen und sicherheitsbewusstes Verhalten Organisatorische Maßnahmen und sicherheitsbewusstes Verhalten sind neben technischen Sicherungsmaßnahmen ein wichtiger Bestandteil eines erfolgreichen Sicherheitskonzeptes. Dazu müssen die einzelnen Vorkehrungen optimal aufeinander abgestimmt werden und alle betroffenen Personen Bescheid wissen, damit sie sich auch entsprechend verhalten können.» Die in den Unterkünften lebenden und arbeitenden Menschen sollen durch den Betreiber regelmäßig mit den vorhandenen Sicherheitseinrichtungen und den damit verbundenen Verhaltensregeln vertraut gemacht werden.» Im Bedarfsfall ist eine ständige Besetzung des Objekts mit einem Hausmeister, Pförtner oder einzelfallabhängig auch einem Wach- und Sicherheitsdienst vorzusehen.» Wichtig: eine mehrsprachige Hausordnung soll erstellt und den Bewohnern ausgehändigt werden.» Mitarbeiter und Bewohner sollen sensibilisiert und geschult werden, verdächtige Wahrnehmungen dem Sicherheitsbeauftragten bzw. über die polizeiliche Notrufnummer 110 zu melden.» Darüber hinaus sollen die Bewohner und Mitarbeiter angehalten werden, auf unbekannte Personen im Haus zu achten und diese anzusprechen.» Eine weitere Empfehlung ist, den Hauseingang auch tagsüber geschlossen zu halten und einen unkontrollierten Personenverkehr weitestgehend zu vermeiden.» Es soll ein Sicherheitsbeauftragter benannt werden. Er ist z. B. nicht nur Ansprechpartner für die Polizei, sondern kann das Hausrecht ausüben und ist für das Konfliktmanagement zuständig.» Es sollen Vertrauenspersonen bzw. Multiplikatoren aus den Reihen der untergebrachten Personen benannt werden. Bei der Auswahl sollte die unterschiedliche Zusammensetzung der untergebrachten Personengruppen berücksichtigt werden. 17

Schutz für besonders Gefährdete 18

Empfehlungen zum Schutz von besonders Gefährdeten 7. Weitere Empfehlungen zum Schutz von Frauen, Kindern und anderen verletzlichen Gruppen Im Rahmen der Bundesinitiative Schutz von Frauen und Kindern in Flüchtlingsunterkünften haben das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und UNICEF in Kooperation mit der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK) und der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes sowie weiteren Beteiligten Mindeststandards zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften entwickelt und unter www.bmfsfj.de 5 veröffentlicht. Das Bundesministerium des Innern (BMI) empfiehlt, die Vorschläge der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland zur Verbesserung der Voraussetzungen für ein friedliches Zusammenleben in Flüchtlingsunterkünften zu berücksichtigen. Die Vorschläge sind in der gemeinsamen Stellungnahme 6 zur Situation von Christen und religiösen Minderheiten in Asylbewerberheimen veröffentlicht. Hohe Qualitätsstandards in der Unterbringung und Betreuung verbessern die Situation aller Schutzsuchenden, besonders aber auch der verletzlichen Gruppen, wie z. B. der allein reisenden Frauen, Kinder, Christen, religiösen Minderheiten, Homosexuellen und Menschen mit Traumata. 5 Veröffentlicht am 27.07.2016 unter http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/gleichstellung,did=226884.html 6 Veröffentlicht am 12.07.2016 unter http://www.dbk.de/presse/details/?presseid=3160 19

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Staatliche Förderung 8. Staatliche Förderung baulicher Sicherheit durch die KfW-Bankengruppe Im Rahmen der Bundesinitiative Schutz von Frauen und Kindern in Flüchtlingsunterkünften legte die Bundesregierung ein KfW-Programm auf, um bauliche und technische Maßnahmen für den Schutz von Frauen, Kindern und sonstigen, besonders schutzbedürftigen Personengruppen finanziell zu unterstützen. Die Einzelheiten der Förderung sind einem KfW-Merkblatt zu entnehmen. Derzeit werden zinsverbilligte Kredite gewährt, wenn bestimmte bauliche Mindeststandards und Schutzmaßnahmen erfüllt sind. Die Voraussetzungen zur Gewährung der Bundesmittel werden durch die KfW-Bank geprüft. Gefördert werden z. B. sichere Gebäudeeingangstüren, abschließbare, sichere Türen zu Wohneinheiten sowie der Bau geschlechtergetrennter Sanitäreinrichtungen. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter der Adresse: www.kfw.de Finanzielle Unterstützung ist möglich 21

(Kriminal-)Polizeiliche Beratung 9. (Kriminal-)Polizeiliche Beratung Die Polizei möchte Sie mit dieser Orientierungshilfe bei der Einrichtung von Gemeinschaftsunterkünften für Zuwanderer in bautechnischer und organisatorischer Hinsicht unterstützen, um den dort lebenden und arbeitenden Menschen einen möglichst großen Schutz gegen An- und Übergriffe und vor gängigen Straftaten zu bieten. Unabhängig von der vorliegenden Orientierungshilfe ist es möglich, eine polizeiliche Beratung in Ihrem Bundesland 7 kostenlos in Anspruch zu nehmen, bei der wir Ihnen mit unserem polizeilichen Fach- und Erfahrungswissen zur Seite stehen. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass sich eine sachgerechte polizeiliche Beratung an Sicherheitserfordernissen und nicht an finanziellen Rahmenbedingungen orientiert. Beratung, die sich lohnt 7 Bitte beachten Sie, dass es nicht in jedem Bundesland (Kriminal-)Polizeiliche Beratungsstellen gibt und nicht überall Vor-Ort-Beratungen angeboten werden. 22

Weitere Informationsangebote 10. Weitere Informationsangebote» KfW-Bankengruppe https://www.kfw.de» Herstellerverzeichnis von mechanischen und elektronischen Sicherungseinrichtungen: Das Bayerische Landeskriminalamt gibt im Auftrag der Zentralen Geschäftsstelle der Kommission (KPK) Herstellerverzeichnisse über geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende Produkte heraus. Die Listen enthalten die Firmenanschrift und die Widerstandsklassen des Produkts und können hier heruntergeladen werden: http://www.polizei.bayern.de/ schuetzenvorbeugen/beratung/technik/index. html/449 INFO Diese Handreichung und weitere Medien zum Thema Integration erhalten Sie kostenlos bei den (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstellen sowie im Internet unter: http://www.polizei-beratung.de/ medienangebot/integration.html» www.polizei-beratung.de Das Internetportal bietet der Bevölkerung, Kooperationspartnern in der Prävention sowie interessierten Fachleuten im Medienbereich umfassende Informationen zu einem breiten Spektrum an Themen der Kriminalitätsvorbeugung und des Opferschutzes. 23

Weitere Infos: www.polizei-beratung.de Wo Ihre nächstgelegene (Kriminal-) Polizeiliche Beratungsstelle ist, erfahren Sie auf jeder Polizeidienststelle. Darüber hinaus können Sie sich an folgende Stellen wenden: Landeskriminalamt Baden-Württemberg Taubenheimstraße 85, 70372 Stuttgart Tel.: 0711/5401-0, -3458 Fax: 0711/5401-1010 E-Mail: praevention@polizei.bwl.de Internet: www.polizei-bw.de Bayerisches Landeskriminalamt Maillingerstraße 15, 80636 München Tel.: 089/1212-0, -43 89 Fax: 089/1212-4134 E-Mail: blka.sg513@polizei.bayern.de Internet: www.polizei.bayern.de Der Polizeipräsident in Berlin Landeskriminalamt LKA 512 Platz der Luftbrücke 6, 12101 Berlin Tel.: 030/4664-0, -9512 00 Fax: 030/4664-2295120 E-Mail: lka512@polizei.berlin.de Internet: www.polizei.berlin.de Polizeipräsidium Land Brandenburg Kaiser-Friedrich-Str. 143, 14469 Potsdam Tel.: 03 31/2 83-02 Fax: 03 31/2 83-31 52 E-Mail: polizeiliche.praevention@ polizei.brandenburg.de Internet: www.internetwache. brandenburg.de Polizei Bremen Am Wall 195, 28195 Bremen Tel.: 0421/362-0, -19003 Fax: 0421/362-19009 E-Mail: kriminalpraevention@ polizei.bremen.de Internet: www.polizei.bremen.de Landeskriminalamt Hamburg Bruno-Georges-Platz 1, 22297 Hamburg Tel.: 040/42 86-50, -70777 Fax: 040/4286-70379 E-Mail: kriminalpraevention@ polizei.hamburg.de Internet: www.polizei.hamburg.de Hessisches Landeskriminalamt Hölderlinstraße 1 5, 65187 Wiesbaden Tel.: 0611/83-0, -1309 Fax: 0611/83-1305 E-Mail: beratungsstelle.hlka@polizei.hessen.de Internet: www.polizei.hessen.de Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern Retgendorfer Straße 9, 19067 Rampe Tel.: 03866/64-0, -6111 Fax: 03866/64-6102 E-Mail: praevention@lka-mv.de Internet: www.praevention-in-mv.de Landeskriminalamt Niedersachsen Am Waterlooplatz 11, 30169 Hannover Tel.: 0511/26262-0, -3203 Fax: 0511/26262-3250 E-Mail: d32@lka.polizei.niedersachsen.de Internet: www.polizei.niedersachsen.de Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49, 40221 Düsseldorf Tel.: 0211/939-0, -3205 Fax: 0211/939-3209 E-Mail: vorbeugung@polizei.nrw.de Internet: www.lka.polizei.nrw Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz Valenciaplatz 1 7, 55118 Mainz Tel.: 06131/65-0 Fax: 06131/65-2480 E-Mail: LKA.LS3.L@polizei.rlp.de Internet: www.polizei.rlp.de Landespolizeipräsidium Saarland Graf-Johann-Straße 25 29, 66121 Saarbrücken Tel.: 0681/962-0, -2868 Fax: 0681/962-2865 E-Mail: lpp246@polizei.slpol.de Internet: www.saarland.de/polizei.htm Landeskriminalamt Sachsen Neuländer Straße 60, 01129 Dresden Tel.: 0351/855-0, -2309 Fax: 0351/855-2390 E-Mail: praevention.lka@polizei.sachsen.de Internet: www.polizei.sachsen.de Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt Lübecker Straße 53 63, 39124 Magdeburg Tel.: 0391/250-0, -2440 Fax: 0391/250-3020 E-Mail: praevention.lka@ polizei.sachsen-anhalt.de Internet: www.polizei.sachsen-anhalt.de Landespolizeiamt Schleswig-Holstein Mühlenweg 166, 24116 Kiel Tel.: 0431/160-0, -65555 Fax: 0431/160-61419 E-Mail: kiel.lpa141@polizei.landsh.de Internet: www.polizei.schleswig-holstein.de Landespolizeidirektion Thüringen Andreasstraße 38, 99084 Erfurt Tel.: 0361/662-0, -3171 Fax: 0361/662-3109 E-Mail: praevention.lpd@ polizei.thueringen.de Internet: www.thueringen.de/th3/polizei Bundespolizeipräsidium Heinrich-Mann-Allee 103, 14473 Potsdam Tel.: 0331/97997-0 Fax: 0331/97997-1010 E-Mail: bpolp.referat.31@polizei.bund.de Internet: www.bundespolizei.de oscar charlie (00V)150.2016.12 Herausgeber: Programm Polizeiliche Kriminalprä VENTION der Länder und des Bundes Zentrale Geschäftsstelle Taubenheimstraße 85, 70372 Stuttgart Mit freundlicher Empfehlung 24 24