OFFENLEGUNGSBERICHT I. S. D. INSTITUTSVERGÜTUNGSVERORDNUNG
I. Beschreibung des Geschäftsmodells Wir sind eine regional tätige Kreditgenossenschaft. Unsere Bilanzsumme betrug am 31. Dezember 2011 100 Mio. Euro. Im Rahmen des Kundengeschäftes wird insbesondere das Kredit- und Einlagengeschäft sowie das Wertpapierdienstleistungsgeschäft betrieben. Das Vermittlungsgeschäft erfolgt weit überwiegend mit unseren Partnern der genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken. Die Eigenanlagen konzentrieren sich gemäß Rahmenbedingungen für Handelsgeschäfte auf die Liquiditätsanlage im genossenschaftlichen Verbund und im A- Segment gerateter Emittenten. Handelsbuchgeschäfte tätigen wir nicht. Das Investmentbanking wird nicht getätigt. Unsere Geschäftstätigkeit beschränkt sich weitgehend auf die Kunden aus unserem regional abgegrenzten Geschäftsgebiet. Dementsprechend werden grenzüberschreitende Geschäfte mit Kunden aus dem benachbarten Ausland nur in sehr geringen Umfang betrieben. Im Eigengeschäft werden nur im banküblichen Umfang Wertpapiere von Emittenten mit Sitz im Ausland von uns gehalten. Werden Auslandgeschäfte von Kunden abgewickelt, erfolgt das ausschließlich über Verbundpartner. Eigene Auslandsgeschäfte betreibt die Bank im Regelfall nicht. Das Privat- und Firmenkundengeschäft ist geprägt durch einen hohen Anteil an Retail- und Realkreditgeschäften. Mit Kunden werden keine strukturierten Finanzgeschäfte getätigt. Durch die Geschäftsstruktur und die Überschaubarkeit der Verträge im Kundengeschäft sowie im Eigengeschäft ist eine Beschränkung auf die banküblichen Risiken einer regional ausgerichteten Genossenschaftsbank gewährleistet. II. Angaben zur Einhaltung der Anforderungen der Instituts- Vergütungsverordnung Grundsätze zu den Vergütungssystemen der Raiffeisenbank Steinheim eg Nach 25a Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 i. V. m. 3 Abs. 11 InstitutsVergV müssen Kreditinstitute in ihren Organisationsrichtlinien Grundsätze zu den Vergütungssystemen festlegen. Unsere Grundsätze zur Ausgestaltung der Vergütungssysteme und zur Zusammensetzung der Vergütung fassen wir wie folgt zusammen: Fixe Vergütungen Die Vergütung unserer Mitarbeiter (ohne hauptamtliche Vorstände) richtet sich grundsätzlich nach dem Manteltarifvertrag und Vergütungstarifvertrag für die Volksbanken und Raiffeisenbanken. In Einzelfällen gewähren wir über die tariflichen Zahlungen hinausgehende Zulagen. Raiffeisenbank Steinheim eg 2011 Seite 1 / 4
Diese sind im Wesentlichen abhängig von der Erfahrung und der qualifizierten Aufgabenwahrnehmung des Mitarbeiters. Negative Anreize zur Eingehung unverhältnismäßig hoher Risikopositionen im Sinne der InstitutsVergV gehen von den fixen Gehaltsbestandteilen nicht aus. Altersvorsorge und geldwerte Vorteile In Einzelfällen werden mit Mitarbeitern je nach Betriebszugehörigkeit einzelvertragliche Regelungen zur Altersvorsorge getroffen. Als fixe Vergütungsbestandteile fallen diese unter die o. g. Regelungen zu fixen Vergütungen. Angemessenheitsprüfung Die Angemessenheit unseres Vergütungssystems hinsichtlich der Ausrichtung auf die in den Strategien niedergelegten Ziele unserer Bank überprüfen wir jährlich. Darüber hinaus wird seine Ausgestaltung bei jeder Änderung unserer Strategie auf seine Angemessenheit überprüft und ggf. angepasst. Die Angemessenheitsprüfung wird schriftlich dokumentiert. Schriftform von Anstellungsverträgen Dienstverträge, Altersversorgungsverträge sowie ggf. deren nachträgliche Änderungen und Ergänzungen werden in unserem Hause ausschließlich schriftlich geschlossen. Information des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat wird einmal jährlich sowie anlassbezogen über das Vergütungssystem informiert. Darüber hinaus steht dem Aufsichtsratsvorsitzenden ein ergänzendes Auskunftsrecht gegenüber dem Vorstand zu. Leistungen Dritter Leistungen Dritter an die Mitarbeiter und Geschäftsleiter der Bank für Tätigkeiten bei der Bank sind durch die Empfänger der Leistungen der Bank mitzuteilen. Sie werden bei der Beurteilung auf Angemessenheit der Vergütungen hinsichtlich des Anreizes zur Eingehung unverhältnismäßig hoher Risiken berücksichtigt. Raiffeisenbank Steinheim eg 2011 Seite 2 / 4
III. Daten zur Vergütungssystematik Unsere gesamten Personalbezüge (GuV) einschließlich sozialer Abgaben und betrieblicher Altersvorsorge gliedern sich wie folgt: Ermittlung der gesamten Personalbezüge GuV-Posten 10aa Löhne und Gehälter TEUR 968 + GuV-Posten 10ab Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung TEUR 264 +/- Veränderung Urlaubsrückstellung TEUR + 3 +/- Veränderung Rückstellung für Altersteilzeit TEUR - 72 - Beihilfen an Mitarbeiter TEUR - 6 - Beiträge zur freiwilligen Unfallversicherung für Mitarbeiter TEUR - 1 - Beiträge zur Berufsgenossenschaft und zum Pensionssicherungsverein TEUR - 4 Gesamte Personalbezüge TEUR 1.152 Der Anteil der fixen Vergütungsbestandteile beträgt 99 %. Raiffeisenbank Steinheim eg 2011 Seite 3 / 4
Herausgeber Raiffeisenbank Steinheim eg Hauptstraße 27 89555 Steinheim am Albuch Telefon: 07329 9601-0 Fax: 07329 9601-30 E-Mail: info@raiba-steinheim.de www.raiba-steinheim.de Stand: 31.12.2011 Raiffeisenbank Steinheim eg 2011 Seite 4 / 4