BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/4960 19. Wahlperiode 12.01.10 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Philipp-Sebastian Kühn (SPD) vom 04.01.10 und Antwort des Senats Betr.: Öffentliche Unterbringung in Hamburg-Mitte, speziell in der Unterkunft Mattkamp Die Zahl der Menschen in öffentlicher Unterbringung ist rückläufig. Die Anzahl der Zuwanderer ist von 6.722 im Juni 2007 auf 5.401 im März 2009 zurückgegangen. Die Anzahl der auf der Straße Lebenden ist nach Informationen der BSG seit 2002 um 20 Prozent zurückgegangen, wohingegen die Anzahl der öffentlich untergebrachten Obdach- und Wohnungslosen sich zumindest in den Jahren 2007 bis 2009 kaum verändert hat (siehe Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage 19/3022). Obdach- und Wohnungslosigkeit in der Freien und Hansestadt Hamburg bleibt damit ein großes Problem, das insbesondere den Hamburg-Mitte belastet. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Anstalt öffentlichen Rechts f & w AöR (f & w) wie folgt: 1. Welche wurden aufgrund des Rückgangs der Personen in öffentlicher Unterbringung bisher geschlossen? (Bitte auflisten nach: Einrichtung, Träger, betroffener.) Im Zeitraum 2007 bis 2009 sind folgende Unterkünfte geschlossen oder umgewandelt worden: 2007 Einrichtung Betreiber Altona Blankeneser Landstraße Sabberweg Am Rissener Bahnhof Eimsbüttel Herlingsburg Hamburg-Nord Wiesendamm Geibelstraße Rübenkamp Borstels Ende Fiersbarg Wandsbek Hasselbrookstraße Schemmannstraße Bergedorf Brookdeich August Bebel Straße Harburg Wetternstraße Eddelbüttler Straße Winsener Straße Mühlenweg
Drucksache 19/4960 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Einrichtung Betreiber noch Harburg Stader Straße Neuhöferdamm Mokrystraße Alte Harburger Elbbrücke 2008 Altona Schenefelder Landstraße Björnsonweg Eimsbüttel Niendorfer Straße Hamburg Nord Bullenkoppel Bergedorf Mendelstraße Harburg August Bebel Straße Karnapp Reeseberg Fährstraße 2009 Eimsbüttel Wegenkamp (teilweise) Lohkampstraße 2. Wie verteilen sich die derzeit (Stand: Februar 2009) ganzjährig insgesamt zur Verfügung stehenden 8.636 der öffentlichen Unterbringung auf die einzelnen e? Innerhalb der e bitte auch die einzelnen aufführen. Die Verteilung der 7.674 (Monatsstatistik November 2009) in der öffentlichen Unterbringung in Hamburg stellt sich wie folgt dar: Hamburg-Mitte Hütten 96 Hinrichsenstraße 156 Mattkamp 360 Spliedtring 130 Billbrookdeich 124 Billstieg 470/610* An der Hafenbahn I 105 An der Hafenbahn II 60 1.501/1.641 * Platzreduzierung wegen aufgelockerter Belegung Altona Sibeliusstraße 232 Notkestraße 50 Kroonhorst 267 Sieversstücken 324 Eimsbüttler Straße 151 Waidmannstraße 127 Max-Brauer-Allee 12 Borselstraße I 4 Borselstraße II 4 Bahrenfelder Straße 28 Grünwaldstraße 25 1.224 2
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Drucksache 19/4960 Eimsbüttel Holsteiner Chaussee 216 Langelohhof 32 Hornackredder 22 Bornmoor 186 Wegenkamp 75 531 Hamburg-Nord Sportallee 78 Suhrenkamp 203 Tessenoweg 240 Dakarweg 216 Opitzstraße 330 Güntherstraße 173 Sengelmannstraße 252 Erdkampsweg 64 Hornkamp 83 Langenhorner Chaussee 80 Fibiger Straße 213 1.932 Wandsbek Kirchhofstwiete 47 Steilshooper Allee 216 Borstelsende 90 Poppenbüttler Weg 192 Duvenstedter Damm 246 Waldweg 168 Bargteheider Straße 140 Großlohering 142 1.241 Bergedorf Achterdwars 178 Ladenbeker Furtweg 160 Rahel-Varnhagen-Weg 287 Curslacker Neuer Deich 480 1.105 Harburg Wetternstraße 210 Winsener Straße 271 Sinstorfer Weg I 16 Sinstorfer Weg II 10 Stader Straße 30 Schwarzenbergstraße 47 Stader Straße II 15 611 3
Drucksache 19/4960 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode 3. Welche Konsequenz ergibt sich für die Verteilung aus der Tatsache, dass ein Großteil von Obdachlosen sich in der Innenstadt aufhält? Soll die derzeitige Praxis beibehalten werden? Die Verteilung der Unterbringungsplätze inklusive der Übernachtungsstätten für Wohnungslose und Obdachlose erfolgt bedarfsgerecht. Eine Veränderung ist nicht geplant. Wohnunterkunft Mattkamp: Die Wohnunterkunft Mattkamp hat 360. Sie war/ist zeitweise überbelegt (Dezember 2008: 375 belegte, Februar 2009: 362 belegte, siehe Schriftliche Kleine Anfrage 19/2503). 4. Besteht derzeit eine Überbelegung, wenn ja, um wie viele handelt es sich? Wie kommen Überbelegungen zustande? Die Platzkapazität der auf dem Gelände befindlichen Häuser beläuft sich auf 360. Mit 364 Bewohnern (Stichtag 9. Dezember 2009) ist das Pavillondorf voll ausgelastet. Die geringfügige Überbelegung entstand, weil Eltern mit Kleinstkindern auf eigenen Wunsch vorübergehend in einem Raum untergebracht wurden. 5. Wie lang ist die durchschnittliche Verweildauer in der Unterkunft Mattkamp? Die durchschnittliche Verweildauer in der Unterkunft Mattkamp liegt zu rund 62 Prozent unterhalb eines Jahres. Im Einzelnen stellt sie sich wie folgt dar: Verweildauer Anteil in % 1 3 Monate 21,4 4 6 Monate 19,4 7 12 Monate 21,4 13 18 Monate 8,2 19 24 Monate 5,2 25 36 Monate 7,3 37 48 Monate 7,3 49 60 Monate 1,4 über 5 Jahre 8,4 6. Wie viele sind in der Einrichtung Mattkamp derzeit mit Zuwanderern belegt? Wie viele mit Obdachlosen? Zur Stichtagserhebung 9. Dezember 2009 lebten im Pavillondorf Mattkamp 107 wohnungslose Menschen und 257 Zuwanderer. 7. Wie viele Betreuer sind in der Einrichtung Mattkamp in welchem Stundenumfang beschäftigt? Wie verhält sich der Betreuungsumfang zu dem hamburgweiten Durchschnitt des Betreuungsumfangs pro Bewohner? Zwischen f & w und der zuständigen Behörde ist für alle zur Unterbringung von Zuwanderern und Wohnungslosen ein Betreuungsschlüssel von 1 : 97 für das Sozial- und Unterkunftsmanagement vereinbart. Entsprechend arbeiten im Pavillondorf Mattkamp zwei Mitarbeiter im Sozialmanagement (Vollzeit) und zwei Mitarbeiter im Unterkunftsmanagement (Vollzeit) sowie zwei Mitarbeiter des technischen Dienstes und zwei Reinigungskräfte (Vollzeit). 8. Gibt es Tageszeiten, an denen kein Personal in der Einrichtung tätig ist? Ist dies in anderen ebenso? f & w stellt sicher, dass die Unterkunft zu Bürozeiten (Mo. Do. 7.30 16 Uhr, Fr. 7.30 15 Uhr) durch mindestens eine Fachkraft des Unterkunfts- und Sozialmanagements besetzt ist. Die Unterkunft ist wie auch alle anderen Unterkünfte an Wochenenden, Feiertagen, sowie abends und nachts nicht mit Unterkunftspersonal besetzt. 4
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Drucksache 19/4960 9. Sind dem Senat Fälle darüber bekannt, dass es zu Konfliktsituationen in der Einrichtung, insbesondere auch zwischen den Belegungsgruppen kam? Welche Berichtspflichten muss f & w fördern und wohnen AöR über derartige Vorkommnisse gegenüber der Stadt erfüllen? Nein. Im Übrigen ist f & w verpflichtet, der zuständigen Behörde im Falle von besonderen Vorkommnissen zu berichten. 5