5. Fortbildungsveranstaltung für Klinische Hämotherapie

Ähnliche Dokumente
EMPFEHLUNG DES PAUL-EHRLICH-INSITUTES ZUR VORLAGE VON PERIODISCHEN SICHERHEITSBERICHTEN (Periodic Safety Update Report - PSUR)

Organisation der klinischen und ambulanten Hämotherapie in Deutschland

Meldungen unerwünschter Wirkungen an das PEI

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

A Zusammenfassende Bewertung

DRK-Blutspendedienst West Die Aufgaben des Internen / Externen Qualitätsbeauftragten (QB)

1) Transfusionsverantwortliche und Transfusionsbeauftragte

Qualitätssicherung bei Transfusionen und Hämotherapie

Gesetzesentwurf. der Bundesregierung

Qualitätsstandards für menschliche Gewebe und Zellen

Forderungen der DGHO unter Berücksichtigung der Rolle von Ethik-Kommissionen und des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) bei Klinischen Studien

Erfahrungen & Erwartungen

Regulatorischer Rahmen. Klassifizierung

Antrag auf Ausführung und Abrechnung von molekulargenetischen Untersuchungen bei monogenen Erkrankungen

Im Vordergrund steht die Bewertung der Herstellungsverfahren. Erfüllt das Produkt seine Funktion und ist es nicht schädlich für den Patienten?

Vorlesung 3 Hämotherapie: Indikation und Strategie: Anämie und kritischer Hämatokrit

Initialvorlesung WS 2011 / Schwerpunktthema: Industrielle Arzneimittelherstellung versus Individualherstellung 26. Oktober 2011 in Mainz

Qualitätsmanagement in der Hämotherapie

W I E S I C H E R S I N D T R A N S F U S I O N E N???

Qualitätssicherung bei Transfusionen und Hämotherapie

Freier Mitarbeitervertrag für einen Qualitätsbeauftragten für die Überwachung des QM-Systems der Anwendung von Blutprodukten.

Allgemeine Regelungen

Qualitätssicherung in der Klinischen Forschung / SOPs, Audits und Inspektionen Katharina Thorn Vorsitzende DVMD e.v.

32. Gebiet Transfusionsmedizin

BMG Stand: A. Problem und Ziel

Entwurf eines Gesetzes über Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen (Gewebegesetz)

Risiken bei Arzneimitteln und Medizinprodukten Maßnahmen in der Apotheke

Überprüfung der Qualifikation des Personals nach 14, 52a, 63a, 72 Abs. 2 und 74a AMG

Treffen der Transplantationsbeauftragten hessischer Entnahmekrankenhäuser am

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Medizinische Eingriffe bei geistig behinderten Menschen

Entscheidungserhebliche Gründe

Inhaltsverzeichnis. Teil 1 - Grundlagen. Blut Historisches Daten und Fakten 5

Qualitätsbeauftragte für Hämotherapie Diskussionsbeitrag aus Erlangen

Aktuelle Warnungen und Diskussion zum Einsatz von HAES

Geplante nationale Durchführungsregelungen zu der Verordnung (EU) Nr. 536/2014. BfArM im Dialog Bonn, 30. Oktober 2015

1. Mitteilung der GEKO

Münsterische Beiträge zur Rechtswissenschaft Neue Folge 18

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über Untersuchungsstellen in der Abfallwirtschaft. Vom 18. Mai 2004 Az.:

Praktische Erfahrungen der Überwachungsbehörden der Länder

Vertrag HHU_LKP. Vereinbarung. zwischen. der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (HHUD)

Antrag zu Änderung der Richtlinien hinsichtlich der Quarantänelagerung für kryokonservierte Erythrozytenkonzentrate und der Spenderrekrutierung

Anleitung zum Qualitätsbericht Hämotherapie

Regierung von Oberbayern

9.1 Medizinproduktegesetz - MPG

Aktuelles zur Entwicklung der regulativen Anforderungen an die Medizinprodukteaufbereitung aus juristischer Sicht. Inhalt

InVo. Information zu Verordnungen in der GKV. Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen. Stand: Februar 2010

Verordnung über die Untersuchung gefährlicher Ereignisse im Eisenbahnbetrieb

Bezirksregierung Münster Dezernat 24 Domplatz Münster Fax: +49 (251)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 15. Juli 2015 (OR. en)

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Einleitung 1

TPG-OrganV. Ausfertigungsdatum: Vollzitat:

Ausgewählte Aspekte des Transfusionsgesetzes

Genehmigung von Gewebezubereitungen nach 21a Arzneimittelgesetz (AMG) Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln

VERORDNUNG (EU) Nr. 26/2011 DER KOMMISSION vom 14. Januar 2011 zur Zulassung von Vitamin E als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten

Verordnung über das Register der Gewebeeinrichtungen nach dem Transplantationsgesetz (TPG-Gewebeeinrichtungen- Registerverordnung - TPG-GewRegV)

Chalara fraxinea einschließlich seiner Teleomorphe Hymenoscyphus pseudoalbidus dürfen nicht in das VK eingeschleppt oder darin verbreitet werden.

Antrag auf Aussetzung/ Anpassung der Mengenbegrenzung im Speziallabor nach Kapitel 32.3 EBM

Regelung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten nach 95d SGB V

EDV-gestützte Erstellung einer Blutbereitstellungsrichtlinie

Tierseuchenrechtliche Bedingungen für den Handel mit Hunden, Katzen und Frettchen ***I

Medizinprodukte Verordnung der EU

Bonn, 22. Januar 2010 Rc/Ne/pa

Erfahrungsbericht der Bundesregierung an den Bundesrat zum Gesetz über Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen (Gewebegesetz)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 23. Juli 2014 (OR. en) Herr Uwe CORSEPIUS, Generalsekretär des Rates der Europäischen Union

im Steuerbereich in der durch das Protokoll vom 20. März 2012 geänderten

Einführung in das Gewebegesetz. Priv. Doz. Dr. med. Peter Schlenke, Universität Lübeck

Behördliche Überwachung der klinischen Prüfung beim Prüfarzt

Umsetzung der Rili-BÄK 2008 Erfahrungen der Überwachungsbehörde in Sachsen

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Empfehlungen der Bundesapothekerkammer. für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats

Die Schweizerische Eidgenossenschaft und die Republik Österreich,

Viertes Gesetz. zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes 1. Vom 4. Juli Artikel 1. Änderung des. Energieeinsparungsgesetzes

Rechtliche Voraussetzungen der Gentechnik beim Anbau von Getreide. Dr. Steinberger, Bundessortenamt Hannover

Trinkwasseruntersuchungsstellen - Zulassung und weitere Anforderungen

Look back Kommunikation zwischen Anwender & Pharmazeutischem Hersteller

Verordnung zur Anwendung der Arzneimittelprüfrichtlinien (Arzneimittelprüfrichtlinien-Verordnung - AMPV)

(3) Sollte die Übertragung der Beseitigungspflicht rechtswirksam abgelehnt sein, so erfüllen die Beteiligten ihre Beseitigungspflicht gemeinsam.

Verordnung, mit der die Gewebeentnahmeeinrichtungsverordnung geändert wird. Vorblatt. Ziele. Inhalt

G e s e t z vom , mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird

Vorschlag für VERORDNUNG DES RATES

Ergänzende Empfehlungen zur Testung von Blut- und Plasmaspenden und zum Rückverfolgungsverfahren

Arzneimittelgesetz. 2.1 Arzneimittelgesetz 38

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)

des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

Qualitätssicherung in der Hämotherapie Das Peer Review-Konzept der ÄKB

1 Erstreckung der Verbote der 1 und 2 des Verfütterungsverbotsgesetzes

Umsetzung des Gewebegesetzes in einem IVF-Labor

Antrag auf Genehmigung zur Durchführung von Laboratoriums-Untersuchungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung

Gesetz über die Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben (Gewebegesetz) Wesentliche Vorschriften und ihre Bedeutung für die Praxis

Berliner Stiftungsgesetz. (StiftG Bln) in der Fassung vom 22. Juli 2003

Hamburgisches Gesetz zum Schutz gegen Lärm (Hamburgisches Lärmschutzgesetz - HmbLärmSchG) Vom 30. November 2010

Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (Anlage 6 Nummer 2.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung)

Die Novellierung des Transfusionsgesetzes

Mitteilung des Arbeitskreises Blut des Bundesministeriums für Gesundheit

Vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 140) letzte eingearbeitete Änderung: Artikel 54 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S.

Verordnung des UVEK über die Ausweise für bestimmte Personalkategorien der Flugsicherungsdienste

Merkblatt zur Antragstellung einer Versandhandelserlaubnis

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich

Transkript:

CC Düsseldorf, 16. September 2008 5. Fortbildungsveranstaltung für Klinische Hämotherapie Kommission für Klinische Hämotherapie von DGTI & BDT

Gemeinschaftsveranstaltung BDT DGTI GTH DGHO DGAI Berufverband Deutscher Transfusionsmediziner Deutsche Gesellschaft für Transfusionsmedizin & Immunhämatologie Gesellschaft für Thrombose- und Hämostaseforschung Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie Deutsche Gesellschaft für Anästhesie und Intensivmedizin

Internetplattform der Kommission K.H. transfusionspraxis.de -.eu -.com -.net -.info -.org -.biz

Fortbildungsnachweise bei der Anmeldung Ausweis vorlegen oder Barcode 6 CME Punkte

Chronik seit Mai 2007 Mai 07: Änderung der RiliBÄK-Hämotherapie Jun 07: 3. MPG-ÄnderungsG: Herstlng. von In-Haus-Tests Jul 07: Gewebegesetz Jul 07: Novelle AMG Aug 07: Novelle TFG Aug 07: EU-Richtlinie zu Unerwünschten Ereignissen Nov 07: 2-Jahres-Frist für QB läuft ab Feb 08: Neue RiliBÄK-QS zu labormed. US Jul 08: EU-Verordnung zur Akkreditierung Aug 08: Akkreditierungsstelleneinrichtungsgesetz bis 2010 Sep 08: Stufenplan TRALI, Stufe II Sep 08: Entwurf Gendiagnostikgesetz

Änderung der RiliBÄK-Hämotherapie, Mai 2007 1. Für die Qualifikation als Leiter eines Blutdepots wurde die 4-wöchige Hospitation auf 2 Wochen reduziert. 2. Die Anti-HBc-Testung wurde als Freigabekriterium für Blutspenden aufgenommen. 3. Eine Blutgruppenbestimmung bzw. ein Antikörpersuchtest ist nicht mehr ab einer Transfusionswahrscheinlichkeit von 10% erforderlich, sondern immer dann, wenn eine Transfusion ernsthaft in Betracht kommt.

Änderung der RiliBÄK-Hämotherapie, Mai 2007 4. Plasmaderivate müssen nicht mehr für jeden Patienten einzeln unter Angabe der Diagnose bestellt werden. Damit ist eine Bestellung für den Stationsbedarf möglich geworden. 5. Falls bei einer nicht-einwilligungsfähigen Person eine Transfusion ohne Aufklärung erfolgt, ist eine nachträgliche Aufklärung zu einem späteren Zeitpunkt vorgeschrieben. Es muss im QS-System festgelegt werden, wie sichergestellt wird, dass diese Aufklärung erfolgt.

3. MPG-ÄndG zu In-Haus-Tests Die Eigenherstellung bleibt grundsätzlich erlaubt ( In-Haus Privileg ). Die Produkte (In-Haus Tests) müssen aber die gleichen Sicherheits- und Leistungsanforderungen erfüllen, wie kommerzielle Tests. Damit sollen die Belange von Patienten, Gesundheitseinrichtungen und Herstellern ausgewogen berücksichtigt werden.

Gewebegesetz vom 06.08.2007 1: (1) Dieses Gesetz gilt für die Spende und die Entnahme von menschlichen Organen oder Geweben zum Zwecke der Übertragung sowie für die Übertragung der Organe oder der Gewebe einschließlich der Vorbereitung dieser Maßnahmen. Es gilt ferner für das Verbot des Handels mit menschlichen Organen oder Geweben. (2) Dieses Gesetz gilt nicht für 1. Gewebe, die innerhalb ein und desselben chirurgischen Eingriffs einer Person entnommen werden, um auf diese rückübertragen zu werden, 2. Blut und Blutbestandteile.

Gewebegesetz vom 06.08.2007 Im Arzneimittelgesetz sind vor allem die Änderung des 63b und 63c, sowie die Einfügung des durchaus wichtigen 21a Genehmigung von Gewebezubereitungen zu erwähnen. Anders, als die Überschrift vermuten lässt, betrifft er nicht nur Genehmigungen für Gewebezubereitungen, sondern führt im Satz 3 auch eine Genehmigungspflicht für autologe und gerichtete (allogene) Blutstammzellzubereitungen durch die zuständige Bundesoberbehörde (PEI) ein.

Gewebegesetz vom 06.08.2007 Umsetzung der EU-Direktiven: 2004/23/EG: Spende, Beschaffung, Testung, Verarbeitung, Konservierung, Lagerung, Verteilung von menschlichen Geweben und Zellen 2006/17 EG:Technische Vorschriften für die Spende, Beschaffung und Testung 2006/86 EG: Rückverfolgbarkeit, Meldung schwerwiegender Zwischenfälle oder unerwünschter Reaktionen, techn. Anforderungen an die Kodierung, Verarbeitung, Konservierung, Lagerung, Verteilung Dadurch auch Änderungen in folgenden Gesetzen: Transplantationsgesetz (TPG) Arzneimittelgesetz (AMG) Transfusionsgesetz (TFG)

Gewebegesetz vom 06.08.2007 AMG Übergangsvorschriften aus Anlass GewG: Wer für Gewebe oder Gewebezubereitungen bis zum 1.10.2007 eine Erlaubnis nach 20b oder 20c oder eine Herstellungserlaubnis nach 13 oder bis zum 1.2.2008 eine Genehmigung nach AMG 21a oder bis zum 30.09.2008 eine Zulassung nach 21 beantragt hat, darf diese Gewebe oder Gewebezubereitungen weiter gewinnen, im Labor untersuchen, be- oder verarbeiten, konservieren, lagern oder in den Verkehr bringen, bis über den Antrag entschieden worden ist.

2-Jahres-Frist für QB ist abgelaufen Wer zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Richtlinien als Qualitätsbeauftragter tätig ist, darf diese Tätigkeit weiter ausüben unter der Bedingung, dass eine Qualifikation nach Satz 2 a) oder b) innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten dieser Richtlinien nachgewiesen wird. Stichtag war im November 2007

Neue RiliBÄK QS Labor Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen tritt ab 1.4.2008 in Kraft Übergangsfrist 2 Jahre

EU Verordnung zur Akkreditierung tritt im Sep 2008 in Kraft rechtswirksam ab 1.1.2010 jedes Land hat nur 1 Akkreditierungsstelle Akkreditierung ist eine hoheitliche Tätigkeit, hat unter der Aufsicht des Staates zu erfolgen Die nationale AS darf nicht gewinnorientiert arbeiten und sollte sich grundsätzlich selbst tragen.

Akkreditierungsstelleneinrichtungsgesetz BM Wirtschaft und Technologie Umsetzung der EU Verordnung bis 1.1.2010 öffentliche Anhörung am 20.08.2008: Konzept sieht Beteiligung von DACH, DAP und TGA vor - sowie staatliche Stellen Akkreditierungsurkunden längstens gültig bis 2014

Entwurf Gendiagnostikgesetz (GenDG) am 28. Aug. 2008 vorgestellt Regelung für genetische US beim Menschen grundsätzlich nur mit Einwilligung der Probanden Ziel: Verhinderung von Risiken oder Gefahren bei der genetischen Untersuchung (z.b. der Diskriminierung, heimliche Untersuchungen) verbindliche Vorgaben für eine GGU = Gute Genetische Untersuchungspraxis und Abstammungsbegutachtung Akkreditierung der Labors erforderlich!!!