Anerkennung ausländischer Qualifikationen

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Transkript:

Anerkennung ausländischer Qualifikationen Beruflich anerkannt?! Informationen für Migrantenorganisationen zum Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz Ein Projekt von AGABY und MigraNet Referentin: Yuliya Gorbunova

MigraNet Regionales IQ Netzwerk Bayern

Gliederung 1. Die Anerkennungsgesetze 2. Grenzen und kritische Aspekte der Anerkennungsgesetze 3. Informations-und Beratungsangebote zur Anerkennung

1. Die Anerkennungsgesetze

Formen der Anerkennung von ausländischen Qualifikationen Schulische Anerkennung Akademische Anerkennung Berufliche Anerkennung Ziel: in Deutschland eine Ausbildung oder ein Studium aufzunehmen Zuständigkeit: Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern Pündterplatz 5 80803 München Tel: 089/383849-0 Fax: 089/383849-49 E-Mail: zastby@zast.bayern.de Ziel: in Deutschland (weiter) zu studieren bzw. zu promovieren Zuständigkeit: Zeugnisanerkennungsstel le für den Freistaat Bayern die aufnehmende Fachhochschule oder Universität Ziel: in Deutschland im erlernten Beruf zu arbeiten Zuständigkeit: abhängig von Beruf und ggf. Bundesland

Migazin.de

Ziele der Anerkennungsgesetze Recht auf Anerkennungsverfahren Einheitliche Anerkennungsverfahren schaffen Beschäftigung entsprechend der Ausbildung ermöglichen Integration in die Arbeitswelt fördern Potenziale der MigrantInnen wirtschaftlich besser nutzen Fachkräfte aus dem Ausland gewinnen

Anwendungsbereich des Anerkennungsgesetzes Berufliche Anerkennung Reglementierte Berufe Nichtreglementierte Berufe Bundesrechtlich geregelt (z.b. ÄrzteInnen, Krankenschwester/ pfleger, RechtsanwältInnen,..) Landesrechtlich geregelt (z.b. LehrerInnen, IngenieurInnen, SozialpädagogInnen, ) Anerkennung ist eine notwendigevoraussetzung für Berufsausübung (rund 350 Ausbildungsberufe im dualen System) Landes-rechtliche Ausbildungen (z.b. techn. Assistenten) Anerkennung ist keine Voraussetzung für Berufsausübung Ausbildungsberufe Hochschulabschlüsse für nichtreglementierte Berufe (z.b. PhysikerInnen, MAthematikerInnen ÖkonomenInnen) = Anwendungsbereich des Gesetzes

Das Bayerische Anerkennungsgesetz Berufliche Anerkennung Reglementierte Berufe Nichtreglementierte Berufe LehrerInnen BeamtInnen ErzieherInnen Fremdsprachen- korrespondent- Innen TechnikerInnen für Gartenbau ArchitektInnen IngenieurInnen SozialpädagogIn nen AltenpflegerhelferInnen Forstingenieur- Innen Kindheitspädago ginnen KrankenpflegerhelferInnen TechnikerInnen für Hauswirtschaft und Ernährung

Neuerungen des Anerkennungsgesetzes a. Ausweitung des Rechtsanspruchs b. Unabhängigkeit von Staatsangehörigkeit c. Einheitliche Kriterien d. Einheitliches Verfahren

a. Ausweitung des Rechtsanspruchs Anspruch auf ein Anerkennungsverfahren für alle InhaberInnen eines ausländischen Berufsabschlusses Vor dem Anerkennungsgesetz Spätaussiedler (Anerkennung) EU-Angehörige (z.t. Anerkennung) Drittstaatsangehörige (keine Anerkennung) Ab 1.April 2012 EU-Angehörige Spätaussiedler Drittstaatsangehörige

a. Ausweitung des Rechtsanspruchs Anträge aus dem Ausland sind möglich b. Unabhängigkeit von Staatsangehörigkeit Entscheidend ist nur die Qualität der Berufsqualifikation.

c. Einheitliche Kriterien Wesentliche Unterschiede sind entscheidend Berücksichtigung der Berufserfahrung Ausgleichsmaßnahmen Anpassungslehrgang Kenntnisstandprüfung Eignungsprüfung Alternative Verfahren Arbeitsproben Fachgespräche Praktische Prüfungen

d. Einheitliches Verfahren Zeitrahmen Empfangsbestätigung 3 Monate Entscheidungsfrist Bescheid mit Qualifikationsdokumentation Defizite Kompetenzen Ausgleichsmaßnahmen (reglementierter Beruf)

d. Einheitliches Verfahren Am Anfang: deutschen Referenzberuf klären Hilfen: Anerkennungsberatungsstelle www.anerkennung-in-deutschland.de Beispiel Surveyor

Verfahren für reglementierte Berufe

Verfahren für nicht reglementierte Ausbildungsberufe

AkademikerInnen Zwang zur Führung akademischer Grade İnşaat Mühendisi/Boğaziçi Univ. [Bauingenieur] diplomirani ekonomist/univ. Podgorica [diplomierter Ökonom] Экономист, Казанский Государственный унивеситет/ ekonomist, Kazanskij gosudarstvennyj universitet [Ökonom, Kasaner Staatlicher Universität] اادةااوط ا د اصاومااااداا اوم اا دو Ashahada alwatanija lilhandassa ikhtisas ulum al-filaha, Jendouba [diplomierter Staatsingenieur in Agrarwissenschaften] Gradumwandlung nur für Spätaussiedler Individuelle Zeugnisbewertung bei ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) http://www.kmk.org/zab.html

Was kostet das Verfahren? Anerkennungsverfahren 100-600 Ablehnung eines Antrages 100-200 Rücknahme eines Antrages vor dessen Bescheidung 0,00-300 Approbation 220-350 Übersetzungen und Beglaubigungen. Maßnahmen..

2. Grenzen und kritische Aspekte der Anerkennungsgesetze

Grenzen der Anerkennungsgesetze Das Anerkennungsgesetz Bayern (BayBQFG) ist am 1.August 2013 in Kraft getreten. IngenieurInnen, LehrerInnen, ArchitektInnen, BeamtInnen, DolmetscherInnen/ÜbersetzerInnen Hochschulabschlüsse fallen nur in den Anwendungsbereich des Gesetzes, wenn sie auf einen reglementierten Beruf hinzuführen. Möglichkeit der Zeugnisbewertung bei ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen)

IQ-Beratung Häufig nachgefragte Berufe (Stand: 30.09.2013)

Die häufigsten deutschen Referenzberufe (Stand: 30.09.2013)

Kritische Aspekte Anerkennungsgesetz gilt nicht für Hochschulabschlüsse im nicht reglementierten Bereich. Zwang zur Führung ausländischer Grade Berufsrecht geht vor Beweispflicht liegt beim Antragsteller Finanzierung für Anerkennungsverfahren und Maßnahmen Kein Anspruch auf Ausgleichsmaßnahmen Ausländische Anträge Kein Anspruch auf Beratung Deutschkenntnisse Verwertbarkeit der Kompetenzen oder Würdigung eines Menschen? /Wertschätzungskultur

3. Informations-und Beratungsangebote zur Anerkennung

Informations- und Beratungsangebote zur Anerkennung Anerkennungsberatungsstellen im Rahmen des IQ-Netzwerkes (Augsburg und Nürnberg) Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen (München) Informationsportal: www.berufliche-anerkennung.de bq-portal des BMWI http://www.bq-portal.de Anerkennungsportal des BiBB www.anerkennung-in-deutschland.de Telefonhotline des BAMF +49 (0) 30-1815-1111 www.agaby.de

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Beruflich anerkannt?! Informationen für Migrantenorganisationen zum Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz in Bayern. Ein Projekt von AGABY und MigraNet Yuliya Gorbunova Yuliya.gorbunova@agaby.de