Dokumente der Microsoft Volumenlizenzierung

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Transkript:

Dokumente der Microsoft Volumenlizenzierung

Computerprogramme werden ebenso wie Musik, Bilder und Literatur durch das Urheberrecht geschützt. Das geistige Eigentum an der Computersoftware verbleibt grundsätzlich beim Urheber. Software wird daher nicht verkauft und das Eigentum an ihr wird nicht übertragen. Software wird lizenziert, das heißt der Nutzer erwirbt das Recht, die Software entsprechend der Bestimmungen des Lizenzvertrags einzusetzen und zu nutzen. Das Produktportfolio von Microsoft ist vielfältig. Betriebssysteme, Desktopanwendungen, Serverprodukte und Entwicklertools können lizenziert werden. Aber welche Nutzungsrechte bestehen hierbei für ein Unternehmen? Mit diesem Webcast möchten wir Ihnen gerne erläutern, wo Sie die relevanten Informationen zu den Rechten und Pflichten des Lizenznehmers finden, wie die Dokumente zu nutzen sind sowie in welchem Verhältnis diese zueinander stehen. Sehen wir uns zunächst eine Übersicht an, welche Dokumente zu einem Microsoft- Volumenlizenzvertrag gehören.

Zur Teilnahme an einem Microsoft-Volumenlizenzprogramm müssen Sie einen Lizenzvertrag mit der lizenzgebenden Microsoft-Gesellschaft schließen. Dieser Lizenzvertrag regelt die Bestimmungen des spezifischen Lizenzprogramms, darunter die allgemeine Lizenzgewährung, die Definition der zur Teilnahme am Vertrag berechtigten verbundenen Unternehmen und die Bestellprozesse. Darüber hinaus beinhaltet er allgemeine Geschäftsbestimmungen wie etwa Regelungen zur Gewährleistung und Haftungsbeschränkung. Die Produktbenutzungsrechte, auch PUR genannt, die Bestimmungen für Onlinedienste, auch OST genannt, und die Produktliste sind ein fester Bestandteil jedes Volumenlizenzvertrags und ergänzen diesen. In den Produktbenutzungsrechten finden Sie die Lizenzbestimmungen für Softwareprodukte wie Desktopanwendungen, Windows-Desktopbetriebssystem und Serverprodukte, die der Kunde On- Premise, d.h. im eigenen Unternehmensrechenzentrum ausführt. Die Bestimmungen für Onlinedienste beinhalten die Nutzungsrechte für Onlinedienste wie z.b. Office 365 und Microsoft Intune. In der Produktliste finden Sie eine Auflistung aller in den Volumenlizenzprogrammen verfügbaren Produkte mit weiteren Informationen, z.b. zu Erscheinungsdatum und Nachfolgeversionen. Produktbenutzungsrechte, Bestimmungen für Onlinedienste und Produktliste sind für alle Volumenlizenzprogramme weltweit identisch. Alle Dokumente sind in deutscher Sprache auf der offiziellen Microsoft-Website zum Download verfügbar. Betrachten wir diese 3 Dokumente nun ein wenig genauer.

Was sind die Microsoft-Produktbenutzungsrechte? Die Produktbenutzungsrechte oder PUR, von der englischen Bezeichnung Product Use Rights, gelten für alle On-Premise-Softwareprodukte, die in einem Volumenlizenzprogramm erworben werden. Hier finden Sie umfassende Informationen, was Sie beachten müssen, wenn Sie ein Softwareprodukt installieren und nutzen möchten; beispielsweise welche Lizenzen Sie benötigen, um auf eine Serversoftware zuzugreifen, wie viele Kopien Sie pro Lizenz ausführen dürfen, was Sie beachten müssen, wenn Sie virtualisieren möchten und vieles mehr. Die Produktbenutzungsrechte sind systematisch aufgebaut und kategorisieren die Produkte in verschiedene Lizenzmodelle, zum Beispiel das Server/CAL-Modell oder das Lizenzmodell pro Core. Diese Einteilung erleichtert es Ihnen, Parallelen zwischen den Lizenzbestimmungen der verschiedenen Produkte innerhalb eines Lizenzmodells zu ziehen. Die Produktbenutzungsrechte sind eine feste vertragliche Komponente aller Volumenlizenzverträge und erscheinen einmal pro Quartal, jeweils im Januar, April, Juli und Oktober. Wenn Sie die Lizenzbestimmungen eines bestimmten Produkts suchen, sollten Sie folgende Abschnitte lesen: 1. Die universellen Lizenzbestimmungen: In diesem Abschnitt finden Sie die Definitionen und Bestimmungen, die grundsätzlich für alle unter einem Volumenlizenzprogramm lizenzierten Softwareprodukte gelten. Dieser Abschnitt befindet sich am Anfang des PUR-Dokuments. 2. Die allgemeinen Lizenzbestimmungen: Die hier beschriebenen Nutzungsrechte gelten für alle Produkte, die einem bestimmten Lizenzmodell zugeordnet werden, z.b. alle Desktopanwendungen oder alle Server im Server/CAL-Modell. Die Softwareprodukte, für die diese Bestimmungen maßgebend sind, sind unter dem entsprechenden Abschnitt gelistet. 3. Zusätzliche produktspezifische Bestimmungen: Sonderregelungen und zusätzliche Bestimmungen für das jeweilige Produkt sind nach Produkt geordnet und werden unter dem jeweiligen Produkt beschrieben, z.b. das Recht zur Nutzung niedriger Editionen bei Windows Server.

Die Produktbenutzungsrechte beziehen sich ausschließlich auf On-Premise-Softwareprodukte. Die Nutzungsrechte für Onlinedienste wie z.b. Office 365 sind in einem separaten Dokument zusammengefasst, den Microsoft-Bestimmungen für Onlinedienste, häufig auch abgekürzt als OST von der englischen Bezeichnung Online Services Terms. Ebenso wie die Produktbenutzungsrechte erscheinen die Bestimmungen für Onlinedienste einmal pro Quartal und sind eine Vertragskomponente aller Volumenlizenzprogramme. Allerdings beziehen sich die OST auch auf Onlinedienste, die nicht in einem Volumenlizenzprogramm, sondern direkt über das Office 365-Portal und damit unter dem Microsoft Online Subscription Agreement (MOSA) abonniert wurden. Auch die OST sind strukturiert aufgebaut. Wenn Sie die Lizenzbestimmungen eines bestimmten Onlinedienstes suchen, sollten Sie folgende Abschnitte lesen: 1. Die allgemeinen Bestimmungen: In diesem Abschnitt finden Sie die Definitionen und Bestimmungen, die grundsätzlich für alle Onlinedienste gelten. Dieser Abschnitt befindet sich am Anfang des OST-Dokuments. 2. Datenschutz- und Sicherheitsbestimmungen: Hier sind neben den allgemeinen Datenschutz- und Sicherheitsbestimmungen auch die Bestimmungen des Datenverarbeitungsvertrages von Microsoft und die EU-Standardvertragsklauseln einbezogen. 3. Spezifische Bestimmungen für Onlinedienste: Grundsätzlich werden die meisten Onlinedienste pro Nutzer lizenziert. In diesem Abschnitt werden die wichtigsten Features beschrieben, die dem lizenzierte Nutzer zur Verfügung stehen, sowie weitere Abonnementlizenzen wie z.b. Add-ons für zusätzlichen Speicher.

Die Produktliste bezieht sich auf sämtliche Produkte, die in den Microsoft-Volumenlizenzprogrammen angeboten werden, d.h. sowohl On-Premise-Software als auch Onlinedienste. Auch die Produktliste ist eine feste Komponente aller Volumenlizenzverträge und wird monatlich aktualisiert. Seit der Überarbeitung im April 2014 ist die Produktliste noch übersichtlicher geworden. Software und Onlinedienste sind in Produktfamilien gegliedert, so dass z.b. im Kapitel Desktopanwendungen alle Lizenzen für Einzelanwendungen und Office-Suiten zusammengefasst sind. Die Produktliste informiert über die Verfügbarkeit neuer Produkte sowie mögliche Migrationspfade zu neuen Versionen und Editionen. Sobald ein Produkt oder eine neue Version eines Produkts in der Produktliste genannt wird, gilt es in den Volumenlizenzprogrammen als grundsätzlich verfügbar. Das ist eine wichtige Information für Kunden mit Software Assurance-Abdeckung ihrer Lizenzen, denn nur wenn der Kunde aktive Software Assurance in diesem Monat hat, darf er die neue Version nutzen. Für das Erreichen der Preislevel in Select Plus und MPSA ist die Information relevant, in welchen Produktpool die Produkte eingeordnet sind und welchen Punktewert jeweils Lizenz, Software Assurance bzw. Abonnementlizenz haben. Ein wichtiges Kapitel befasst sich mit den Software Assurance Services. Detailliert wird hier geschildert, welche Leistungen eine Vergünstigung wie z.b. das Anrecht auf Trainingsgutscheine umfasst und welche Voraussetzungen zur Nutzung erfüllt sein müssen.

Unternehmen mit mehr als 250 Geräten wie PC, Thin Clients oder Tablets, die eine zentrale Beschaffung mit einfachen Bestellprozessen anstreben, haben die Möglichkeit, sich für das Volumenlizenzprogramm Enterprise Agreement zu entscheiden. Voraussetzung ist die Unterzeichnung eines Microsoft Business and Services Agreements als Rahmenvertrag für alle untergeordneten Verträge. Das MBSA enthält unter anderem die Definition von teilnahmeberechtigten verbundenen Unternehmen, die Bestimmung, dass die Nutzung jedes Produkts den Produktbenutzungsrechten unterliegt, Vertraulichkeitsklauseln, Regeln zu Gewährleistung und Haftungsbeschränkungen, sowie das Recht von Microsoft, die Vertragserfüllung zu überprüfen. Das MBSA gilt für lizenzierte Software, Onlinedienste, Dienstleistungen und Support gleichermaßen. Da es eine unbefristete Laufzeit hat, muss es nur einmalig geschlossen werden. Teil des Vertragspakets ist neben dem MBSA das Enterprise Agreement, der sogenannte Konzernvertrag. Auch die Laufzeit des Konzernvertrags ist unbefristet. Er enthält unter anderem allgemeine Bestimmungen des Enterprise Agreement-Programms zu den Themen jährlicher Bestellprozess, Neuzuweisbarkeit von Lizenzen, Re-Imaging-Bestimmungen, Bestellbarkeit von Software Assurance und vieles mehr. Der Konzernvertrag ist gültig für alle Beitritte, die weltweit unter ihm geschlossen werden. Diese Beitritte sind das so genannte Enterprise Enrollment, auch Konzernbeitritt genannt, das Enterprise Subscription Enrollment und das Server and Cloud Enrollment. Auf der vertraglichen Ebene des Beitritts erfolgt die Bestellung von Softwareprodukten und Onlinediensten. Die Beitritte beinhalten neben den Bestellbedingungen auch die Kontaktpersonen beim Kunden und Partner. Im Gegensatz zum MBSA und zum Konzernvertrag hat jeder Beitritt eine Laufzeit von 36 Kalendermonaten. Die Beitritte stehen in keinem Abhängigkeitsverhältnis zueinander und können völlig unabhängig voneinander geschlossen werden.

Das Volumenlizenzprogramm Select Plus ist eine Option für Unternehmen mit mindestens 250 Geräten bzw. Nutzern, die eine dezentrale, bedarfsorientierte Beschaffung mit den Vorteilen eines zentralen Vertrags kombinieren möchten. Voraussetzung ist auch hier die Unterzeichnung eines Microsoft Business and Services Agreement. Unter demselben MBSA kann der Kunde sowohl einen Enterprise Agreement- als auch einen Select Plus-Vertrag schließen. Der Select Plus-Vertrag beinhaltet die Beschreibung der Besonderheiten des Select Plus-Programms, darunter Angaben über die Mindestbestellmenge, den monatlichen Bestellprozess und die Festlegung des Preislevels. Der Select Plus-Vertrag hat ebenso wie der Enterprise Agreement-Vertrag eine unbefristete Laufzeit. Anders als bei Enterprise Agreement gibt es bei Select Plus jedoch keine Beitritte. Die Beschaffung von Lizenzen erfolgt bei Select Plus unter einer Registrierung, die mit einem eigens dafür vorgesehenen Registrierungsformblatt erfolgt. Berechtigt zur Registrierung zu einem Select Plus-Vertrag ist jedes verbundene Unternehmen des Kunden, der den Select Plus-Vertrag unterzeichnet hat. Da der Lizenzerwerb bei Select Plus nicht direkt von Microsoft erfolgt, sondern über einen Select- Handelspartner (den so genannten Licensing Solution Partner, LSP), werden neben den Kontaktdaten des verbundenen Unternehmens auch Informationen zum gewählten LSP-Partner (vormals LAR- Partner) genannt. Select Plus wurde von Microsoft abgekündigt. Das bedeutet, dass neue Verträge nur noch bis Juli 2015 geschlossen werden können. Diese Maßnahme erfolgt als Teil von Microsofts Initiative zur Weiterentwicklung der Volumenlizenzierung. Im Folgenden betrachten wir das Microsoft Products and Services Agreement, kurz MPSA, als ersten Schritt dieser Weiterentwicklung.

Das Ziel, die Microsoft-Volumenlizenzprogramme durch das MPSA zu vereinfachen und zu vereinheitlichen, wird gleich bei der Vertragsstruktur deutlich. Das MPSA fasst die wesentlichen Bestimmungen der beiden Verträge Microsoft Business and Services Agreement, MBSA, und Select Plus zusammen und besteht doch aus insgesamt weniger Seiten. Auch hier gibt es keine Beitritte, die zusätzlich geschlossen werden müssen. Die Bestellung erfolgt über sogenannte Einkaufskonten, mit denen jede Beschaffungsstruktur im Unternehmen abgebildet werden kann, egal ob zentral oder dezentral. Als Einkaufskonto unter einem MPSA kann sich jedes verbundene Unternehmen weltweit, aber auch jede andere Organisationseinheit wie z.b. eine Abteilung registrieren, um Bestellungen beim Licensing Solution Partner aufzugeben. Das MPSA hat keine Laufzeit, muss also nur einmal unterzeichnet werden, und stellt als zentraler Vertrag die Basis für die bedarfsorientierte Beschaffung sowohl von Softwarelizenzen als auch Onlinediensten dar. Anders als bei Select Plus ist es also nicht notwendig, für den Erwerb von Onlinediensten zusätzlich ein Microsoft Online Subscription Agreement (MOSA), abzuschließen.

Für kleinere Unternehmen bietet Open License einen komfortablen Einstieg in die Microsoft- Volumenlizenzierung, wenn der Kunde einen Lizenzbedarf von mindestens 5 Lizenzen hat. Bei bestimmten Produkten wie z.b. Office 365 reicht auch schon 1 Lizenz für den Einstieg in dieses Lizenzprogramm. Auch für den Open License-Vertrag sind die Produktbenutzungsrechte und die Produktliste maßgebend. Anders als bei den Lizenzprogrammen für große Unternehmen, Enterprise Agreement, Microsoft Products & Services Agreement und Select Plus, sind hier die programmatischen Bestimmungen in einem Vertragsdokument zusammengefasst, dem Open License-Vertrag. Dieser beinhaltet unter anderem Regelungen zu Gewährleistung, Haftungsbeschränkungen, Definitionen, Bestimmungen der regionalen Gültigkeit und Hinweise zu Lizenzgewährung, Bestellprozessen und Vertragslaufzeit. Der Open License-Vertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Im Gegensatz zu den weltweit gültigen Verträgen Enterprise Agreement, Select Plus und MPSA können am Open License-Vertrag eines Unternehmens mit Sitz in der EU/EFTA-Region nur verbundene Unternehmen derselben Region teilnehmen.

Der Open Value-Vertrag ist mit zwei Optionen verfügbar: Open Value Company-wide als Vertragsmodell zur unternehmensweiten Standardisierung der Desktops und Open Value zur nichtunternehmensweiten Lizenzierung. Für die Standardisierung unter Open Value Company-wide sind mindestens 5 PCs erforderlich, bei der nicht-unternehmensweiten Option von Open Value beträgt die Mindestbestellmenge zu Vertragsbeginn 5 beliebige Lizenzen. Auch hier sind die Produktbenutzungsrechte und die Produktliste fester Bestandteil des Vertrags. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die programmatischen Bestimmungen von Open Value und Open Value Company-wide sind in ein und demselben Vertragsdokument zusammengefasst. Der Kunde kann also direkt im Vertrag zwischen dem unternehmensweiten Erwerb und der einfachen Open Value-Variante wählen. Ebenso wie bei anderen Volumenlizenzprogrammen besteht auch hier die Option, verbundene Unternehmen einzubeziehen. Aber wie bei Open License gilt die Einschränkung, dass bei Vertragsschluss in der Region EU/EFTA auch nur verbundene Unternehmen aus dieser Region teilnehmen dürfen. Die Vertragslaufzeit von Open Value und Open Value Company-wide beträgt anders als bei Open License drei Jahre. Open Value Company-wide ist auch in einer Mietvariante verfügbar: Open Value Subscription. Die Bestimmungen dieses Modells sind identisch mit der des Open Value-Vertrags mit folgenden Ausnahmen: 1. Es handelt sich bei Open Value Subscription um ein Abonnement-Modell. Der Kunde erhält damit kein dauerhaftes Nutzungsrecht an der Software, denn er mietet die Software. 2. Gemäß der Microsoft-Produktliste erhält ein Open Value Subscription-Kunde auf die erste Rate einen 50-prozentigen Up-to-date-Nachlass, sofern er bereits über eine dauerhafte Lizenz für eines in der Produktliste aufgeführten Produkts verfügt.

Neben den besprochenen Vertragsdokumenten stellt Microsoft mit den so genannten Volume Licensing Briefs eine weitere wichtige Ressource zur Volumenlizenzierung zur Verfügung. Die Licensing Briefs erscheinen nach Bedarf und werden von Microsoft auf der offiziellen Microsoft-Website veröffentlicht. Sie erläutern anschaulich Lizenzwissen unter dem Aspekt mehrerer praxisnaher Einsatzszenarien. Vor allem im Hinblick auf neue Technologien, neue Einsatzmöglichkeiten oder auch Business-Szenarien sind Licensing Briefs eine wertvolle Unterstützung bei der Ermittlung von Nutzungsrechten. Die Inhalte der Volume Licensing Briefs sind auf alle Volumenlizenzprogramme bei Microsoft anwendbar. Im Gegensatz zu den Produktbenutzungsrechten, den Bestimmungen der Onlinedienste und der Produktliste sind die Licensing Briefs jedoch nicht Bestandteil der Verträge; das heißt, sie haben nur einen erläuternden Charakter und sind nicht vertraglich bindend.

Abschließend finden Sie nun hier die Internet-Adressen, wo wir Ihnen die Produktbenutzungsrechte, die Bestimmungen für Onlinedienste, die Produktliste und die Licensing Briefs zum Download zur Verfügung stellen.