Die Nationale Klimaschutzinitiative Förderung der Kälte- und Klimatechnik zur Erreichung der Klimaschutzziele Dr. Sven Reinhardt 11. April 2016
Aufgabe Mit initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. 1
Ziele Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele: 2020: -40 Prozent; 2050: -80 95 Prozent Treibhausgaseinsparung ggü. 1990. Unterstützung der Entwicklung konkreter Hilfestellungen und Lösungen: Gründerzentrum für innovative Ideen im Klimaschutz. Erprobung konzeptioneller und technischer Innovationen: Breitenförderung von Klimaschutztechnologien. Sichtbarkeit und Erlebbarkeit von Klimaschutz unmittelbar vor Ort: Wirkungsrichtung bottom-up. Stärkung des Bewusstseins für den Klimaschutz: Etablierung einer Mitmachkultur. 2
Zielgruppen Kommunen und soziale Einrichtungen. Unternehmen und Industrie; Mittelstand und Handwerk. Verbraucher. Bildungseinrichtungen. Vielfalt ist Garant für gute Ideen. 3
Verwendung der Fördermittel Modellprojekte Gebäude 11,2 Mio. Euro Richtlinie Landwirtschaft und Gartenbau (BMEL) 8,2 Mio. Euro Gewerbliche Kälteanlagen 114,0 Mio. Euro Einzelprojekte 196,0 Mio. Euro Mini-KWK-Anlagen 49,3 Mio. Euro Von 2008 bis 2015 wurden Projekte mit rd. 663,2 Mio. Euro gefördert. Kommunalrichtlinie 282,1 Mio. Euro Hybridbusse 2,4 Mio. Euro 4
Kälte- und Klimatechnik Ein unterschätzter Bereich mit großen Effizienzpotenzialen. Informationen über die klimawirksame Bedeutung der Kälte- und Klimatechnik zu wenig bekannt. Etwa 16 Prozent der in Deutschland verbrauchten Elektro-Endenergie werden für die Bereitstellung von Kälte aufgewendet. Effizienztechnologien ermöglichen Einsparungen im Bereich der Gewerbekälte von 30-50 Prozent. Die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen ist der heimliche Klima-Champion der Nationalen Klimaschutzinitiative. 5
Richtlinie Gewerbliche Kälteanlagen Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen. Zielgruppe: Wirtschaft Ziel: Deutliche Steigerung des Einsatzes hocheffizienter Kälte- und Klimaanlagen im Leistungsbereich 5 bis 150 kw (bei Kompressionsanlagen) bzw. 500 kw (bei Sorptionsanlagen) und damit Beitrag zum Erreichen der Nationalen Klimaschutzziele Antragsfrist: Anträge können kontinuierlich gestellt werden Seit 2008 wurden rd. 1.300 Anlagen mit 114 Mio. Euro gefördert. Damit wurden Investitionen von insgesamt rd. 554 Mio. Euro ausgelöst. 6
Novelle der Richtlinie Kälteanlagen Zum 1. Oktober 2015 ist die novellierte Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen in Kraft getreten. Ziel: Erhöhung des adressierten Potenzials durch eine Erweiterung der Antragsteller und Erweiterung der Förderung auf eine weitere Anlagenklasse. Erweiterte Zielgruppe: Neben Unternehmen jetzt auch gemeinnützige Organisationen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Schulen, Krankenhäuser sowie kirchliche Einrichtungen 7
Ausblick zur RL Kälteund Klimaanlagen Ziel ist, die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen noch in diesem Jahr zu novellieren. Die Weiterentwicklung betrifft: Förderverfahren: Verfahrensumstellung Antrag Erteilung Zuwendungsbescheid Auszahlung nach Verwendungsnachweisprüfung Basisförderung: Umstellung auf Festbetragsförderung, Erhöhung der Höchstförderung auf 150.000 Euro Verdoppelung der oberen Leistungsgrenzen auf 300 kw elektrische Leistungsaufnahme bei Kompressionsanlagen bzw. 1.000 kw Kälteleistung bei Sorptionsanlagen Einführung Kleinstanlagen-Förderung bei Kompressionsanlagen im Bereich 2 bis 5 kw el. Anreize: Bonusförderung für Systemeffizienz-Maßnahmen Nutzung von Abwärme Verringerung der Nennantriebsleistung bzw. des Kälte-Leistungsbedarfs 8
22. April 2016