HANDBUCHS FÜR EU-BÜRGER
Diese Publikation wird unterstützt vom EU-Programm für Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft (REC). Die Verantwortung für den Inhalt liegt allein bei MPDL und kann in keiner Weise als Sichtweise der Europäischen Kommission angesehen werden.
UNIONSBÜRGER IN SPANIEN Unionsbürger sind all jene Personen, die die Staatsangehörigkeit eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen. Derzeit sind dies folgende Staaten: Belgien Griechenland Malta Slowakei Bulgarien Irland Niederlande Slowenien Dänemark Italien Österreich Spanien Deutschland Kroatien Polen Tschechische Republik Estland Lettland Portugal Ungarn Finnland Litauen Rumänien Vereinigtes Königreich Frankreich Luxemburg Schweden Zypern Die Unionsbürgerschaft verleiht uns eine Reihe von Rechten, wie etwa das Recht, sich im gesamten Unionsgebiet frei zu bewegen und aufzuhalten, zu arbeiten und/ oder zu studieren, das Recht auf medizinische Versorgung und das Recht auf Nichtdiskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit. Als Unionsbürger hat man ebenfalls das Recht, sowohl bei den Wahlen zum Europäischen Parlament als auch bei Kommunalwahlen zu wählen und zu kandidieren.
WAHLRECHTE DER UNIONSBÜRGER IN SPANIEN Unionsbürger, die ihren Wohnsitz in Spanien haben, besitzen das passive und aktive Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament und bei Kommunalwahlen: Das passive Wahlrecht ist das Recht, in ein öffentliches Amt gewählt zu werden Das aktive Wahlrecht ist das Recht, bei einer Wahl seine Stimme abzugeben PASSIVES WAHLRECHT Wer als Unionsbürger seinen Wohnsitz in Spanien hat, kann sich als Kandidat für ein öffentliches Amt aufstellen lassen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind: Ihnen wurde Ihr passives Wahlrecht in Ihrem Herkunftsland nicht entzogen. Sie erfüllen dieselben Anforderungen, die für Spanier gelten: Sie erfüllen sämtliche Voraussetzungen für die Wahlberechtigung. Sie wurden nicht zu einer Strafe verurteilt, die den Entzug der Wahlberechtigung beinhaltet. Sie bekleiden nicht bestimmte öffentliche Ämter. Ferner müssen Sie nachweisen, dass Sie in keinem anderen EU-Land als Kandidat aufgestellt sind. AKTIVES WAHLRECHT Unionsbürger sind berechtigt, bei Kommunalwahlen und den Wahlen zum Europäischen Parlament zu wählen, sofern sie: volljährig sind nicht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind nicht für geschäftsunfähig erklärt worden sind nicht aufgrund einer richterlichen Anordnung, in der die Unfähigkeit zur Ausübung des Wahlrechts ausdrücklich erklärt wurde, in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind im Einwohnermelderegister der Gemeinde eingetragen sind im Wählerverzeichnis eingetragen sind ihren Wahlwillen bekundet haben
KURZE DARSTELLUNG DES POLITISCHEN SYSTEMS UND DES WAHLSYSTEMS IN SPANIEN Spanien konstituiert sich als sozialer und demokratischer Rechtsstaat, der sich zu Freiheit, Gerechtigkeit, Gleichheit und politischem Pluralismus als obersten Werten seiner Rechtsordnung bekennt. Staatsform ist die parlamentarische Monarchie, in der die Legislative durch das Parlament (Cortes Generales), die Exekutive durch die Regierung und die Judikative durch die Gesamtheit der Richter und Gerichte ausgeübt wird, deren oberstes Organ der Generalrat der rechtsprechenden Gewalt (Consejo General del Poder Judicial) ist. Die Staatsverwaltung Spaniens ist dreistufig aufgebaut: An der Spitze steht die Zentralverwaltung, deren Zuständigkeit sich über das gesamte spanische Staatsgebiet erstreckt. Auf der zweiten Stufe befinden sich die verschiedenen Regionalverwaltungen, die für die jeweiligen Gebiete der 17 Autonomen Gemeinschaften und 2 Autonomen Städte zuständig sind. Die Kommunalverwaltungen schließlich üben ihre Zuständigkeiten auf gemeindlicher Ebene aus. Die Grundlage des politischen Systems Spaniens ist das Wahlrecht. Wahlen finden alle vier Jahre statt und können folgender Art sein: Parlamentswahlen: Wahl der Mitglieder des Abgeordnetenhauses (Congreso de los Diputados) und des Senats (Senado) Regionalwahlen: Wahl der Mitglieder der Regionalparlamente Kommunalwahlen: Wahl der Vertreter in Gemeinde- und Provinzialräten sowie Gebietskörperschaften Wahlen zum Europäischen Parlament: Wahl der Vertreter Spaniens im Europäischen Parlament
ICH BIN UNIONSBÜRGER UND LEBE IN SPANIEN. WIE KANN ICH AN DEN KOMMUNAL- UND DEN EUROPAWAHLEN TEILNEHMEN? Um wählen zu können, müssen Staatsangehörige eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in Spanien leben, ihren Willen bekunden, ihr aktives Wahlrecht in Spanien auszuüben. Um diese Willensbekundung zu erleichtern, versendet die Wahlbehörde (Oficina del Censo Electoral) in den Monaten vor einer Wahl persönliche Mitteilungen an die in Spanien lebenden EU-Bürger, damit diese ihren Willen, ihr Wahlrecht auszuüben, kundtun können. Dieser Mitteilung ist ein Formular beigefügt, das in etwa dem Formular im Anhang dieses Handbuchs entspricht. Die Mitteilung wird nicht verschickt, wenn der EU-Bürger diese bereits bei früheren Wahlen erhalten hat. Um die Willensbekundung abzugeben, muss nur das Formular ausgefüllt, unterschrieben und im beiliegenden frankierten Rückumschlag an die Provinzialstelle der Wahlbehörde (Delegación Provincial de la Oficina del Censo Electoral) zurückgeschickt werden. Wenn Sie eine spanische Steuernummer (NIE) besitzen, können Sie die
Willensbekundung auch auf elektronischem Wege über die Website des spanischen Statistikamtes (INE) abgeben, wo Ihnen verschiedene Optionen zur Verfügung stehen, je nachdem, ob Sie ein digitales Zertifikat besitzen oder nicht. Am Wahltag suchen Sie das Wahllokal Ihres Bezirks auf und legen Ihren Ausweis (Reisepass oder Personalausweis Ihres Landes) vor. Nach Überprüfung Ihrer Identität können Sie an dem Ihnen zugewiesenen Tisch, den Sie in den Listen finden, die zu diesem Zweck in den Wahllokalen ausgehängt sind, Ihre Stimme abgeben. Im Wahllokal liegen Stimmzettel aller zur Wahl stehenden Kandidaturen bereit. Sollte der Stimmzettel, mit dem Sie wählen möchten, fehlen, können Sie diesen anfordern. In den Wahllokalen sind Kabinen vorhanden, in denen Sie geheim wählen können. Es steht Ihnen frei, ob Sie diese benutzen oder nicht. Nicht alle Wahllokale sind vollkommen barrierefrei zugänglich. Sollten Sie Probleme haben, Ihr Wahllokal zu erreichen, können Sie beantragen, dass Ihnen die Ausübung Ihres Wahlrechts erleichtert wird. Blinde Menschen können beantragen, dass am Wahltisch eine Stimmzettelschablone bereitgehalten wird. Ebenso besteht die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen. Dies können Sie in dem hierfür vorgesehenen Zeitraum an jeder Postdienststelle persönlich unter Vorlage Ihres Ausweises beantragen, indem Sie ein Formular zur Ausstellung eines Wahlscheins (certificado de inscripción en el censo) ausfüllen. Die Wahlbehörde schickt Ihnen dann per Einschreiben alle Wahlunterlagen sowie eine Anleitung zur Ausübung der Briefwahl.
WAHRES UND FALSCHES ÜBER DIE AUSÜBUNG DES WAHLRECHTS WENN MAN ARBEITET UND STEUERN ZAHLT, KANN MAN DANN AUTOMATISCH SEIN WAHLRECHT AUSÜBEN? Auch wenn man in Spanien arbeitet und seinen steuerlichen Verpflichtungen nachkommt, bedeutet das noch nicht, dass man automatisch bei den Kommunal- und den Europawahlen wählen kann. Um sein Wahlrecht ausüben zu können, muss man im Wählerverzeichnis der Wohnsitzgemeinde eingetragen sein. MUSS MAN WÄHLEN GEHEN? In Spanien besteht keine Wahlpflicht. Wenn Sie sich entschließen, Ihr Wahlrecht nicht auszuüben, droht Ihnen weder eine Strafe noch ein Bußgeld. MUSS MAN WÄHLEN GEHEN, WENN MAN IM WÄHLERVERZEICHNIS EINGETRAGEN IST? Wie bereits erwähnt, besteht in Spanien keine Wahlpflicht. Jeder kann für sich selbst entscheiden, ob er sich in das Wählerverzeichnis eintragen lassen will. Aber wenn man es tut, stellt man sicher, dass man problemlos wählen kann, wenn man es irgendwann einmal möchte. KANN ICH WÄHLEN, WENN ICH IM EINWOHNERMELDEREGISTER EINGETRAGEN BIN? Die Eintragung im Einwohnermelderegister allein reicht nicht aus. Neben der Eintragung im Melderegister muss außerdem der Wille bekundet werden, sein Wahlrecht für die Kommunal- und die Europawahlen in Spanien auszuüben. MEINE FAMILIENANGEHÖRIGEN SIND NICHT STAATSANGEHÖRIGE EINES UNIONSLANDES, BESITZEN ABER EINE EU-AUFENTHALTSKARTE. DÜRFEN SIE WÄHLEN? Nein, dieses Recht haben nur die in Spanien ansässigen Unionsbürger. Wenn Ihre Familienangehörigen eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, gelten für sie andere Regelungen. In manchen Fällen sind sie berechtigt, bei den Kommunalwahlen zu wählen (informieren Sie sich bitte), jedoch nicht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament. WENN ICH IN SPANIEN WÄHLE, DARF ICH DANN AUCH IN MEINEM HEIMATLAND WÄHLEN? Nein, es ist nicht erlaubt, in mehr als einem Land der EU zu wählen oder zu kandidieren. Wenn Sie in Spanien als Ihrem Wohnsitzland wählen, dürfen Sie nicht in Ihrem Herkunftsland ein zweites Mal wählen. WIE KANN ICH MICH IN DAS WÄHLERVERZEICHNIS EINTRAGEN LASSEN? Die Eintragung in das Wählerverzeichnis kann auf verschiedene Weise beantragt werden: durch persönliches Erscheinen vor der Wahlbehörde Ihrer Gemeinde, per Post oder auf elektronischem Wege.
GIBT ES FRISTEN FÜR DIE EINTRAGUNG IN DAS WÄHLERVERZEICHNIS? Nein, im Allgemeinen kann die Eintragung das ganze Jahr über beantragt werden. Wenn Sie jedoch bei einer bestimmten Wahl wählen möchten, informieren Sie sich bitte über die Höchstfrist für die Beantragung der Eintragung. MUSS ICH JEDES MAL, WENN KOMMUNAL- ODER EUROPAWAHLEN STATTFINDEN, MEINEN WAHLWILLEN BEKUNDEN? Die Willensbekundung, sein Wahlrecht in Spanien auszuüben, ist so lange gültig, wie der Unionsbürger seinen Wohnsitz in Spanien hat, es sei denn, er gibt eine gegenteilige Erklärung ab. MUSS ICH WEIT FAHREN, UM MEIN WAHLRECHT AUSÜBEN ZU KÖNNEN? Sie üben Ihr Wahlrecht in der Gemeinde aus, in der sich Ihr ständiger Wohnsitz befindet und in deren Einwohnermelderegister Sie eingetragen sein müssen. INNERHALB WELCHER UHRZEITEN KANN MAN SEIN WAHLRECHT AUSÜBEN? In der Regel finden Wahlen an einem Sonn- oder Feiertag statt. Die Wahllokale sind dann von 08:00 bis 20:00 Uhr durchgehend geöffnet.
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