Verpackung gefährlicher Güter Page 1 of 13 Verpackungen für gefährliche Güter Jedes Packstück mit gefährlichem Inhalt ist zu kennzeichnen (bezetteln) mit UN-Nummer(n) und Gefahrzettel(n). Bei Packstücken, die aufrecht transportiert werden müssen, sind zusätzliche Aufrichtungspfeile anzubringen. UN-Nummer (Stoff-Nummer) UN = United Nations Nummer = vierstellige Zahl (ohne Umrandung, auch ohne Raute) Beispiel: UN 1203 (Benzin) UN 1306 (Holzschutzmittel) Hinweis: vor der Zahl muss stets UN stehen! Die UN-Nummer wird von den Vereinten Nationen für einzelne Gefahrgüter oder Gruppen von Gefahrgütern vergeben und ist deutlich sichtbar sowie witterungsbeständig anzubringen. Anhand von dieser Nummer können die Güter genau identifiziert und klassifiziert werden, insbesondere durch Rettungskräfte. Bei mehreren gefährlichen Inhalten sind sämtliche UN-Nummern anzugeben. Diese UN-Nummer ist außerdem auf dem Transportmittel (z. B. Lkw) anzubringen. UN-Nummer Gefahrzettel Gefahrzettel (Label) Neben der UN-Nummer ist auf dem Packstück ein bestimmter Gefahrzettel anzubringen. Gefahrzettel sind auf der Spitze stehende Quadrate, die ein Gefahrensymbol (Piktogramm) sowie die Gefahrgutklasse enthalten. Für Packstücke ist die Größe 10 x 10 cm vorgeschrieben (bei Tanks und Containern bis zu 30 x 30 cm). Hinweis: Nicht zu verwechseln mit der Gefahrentafel, die am Lkw angebracht wird und orangefarben ist. Gefahrnummer 33 = leicht entzündlicher flüssiger Stoff (Flammpunkt unter 20 C) UN-Nummer 1203 = Benzin
Verpackung gefährlicher Güter Page 2 of 13 Gefahrgutklassen Der Umgang mit Gefahrgut wurde von den Vereinten Nationen in den Model Regulations der UN Recommendations on the Transport of Dangerous Goods, die derzeit in der Revision 18 (2013) gültig sind, festgelegt. Dazu gehört auch der Aufbau der Gefahrgutklassen. Die Einteilung erfolgt in 9 Klassen. Die weitere Unterteilung ist über einen Klassifizierungscode (classification code) je nach Klasse genauer spezifiziert: Die Klasse 1 ist in Unterklassen (division number, gibt den Gefährdungsgrad) und Verträglichkeitsgruppen (compatibility group, trifft Aussagen über die Zusammenpackung) geteilt Die Klassen 2 bis 9 über Codes über Gefahrengrad oder Stoffeigenschaften (subdivisions) Eingegangen sind die Gefahrgutklassen in internationale Übereinkünfte, wie : das europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), die internationalen Regelungen zur Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr (RID) internationale Regelung for the Safety of Life at Sea (SOLAS) (dort als International Maritime Dangerous Goods Code, IMDG bezeichnet) Luftfracht-Gefahrgutvorschriften IATA (IATA Dangerous Goods Regulations) Klasse 1 Explosive Stoffe Unterklassen 1.1 Stoffe und Gegenstände, die massenexplosionsfähig sind (eine Massenexplosion ist eine Explosion, die nahezu die gesamte Ladung praktisch gleichzeitig erfasst) 1.2 Stoffe und Gegenstände, die die Gefahr der Bildung von Splittern, Spreng- und Wurfstücken aufweisen, aber nicht massenexplosionsfähig sind 1.3 Stoffe und Gegenstände, die eine Feuergefahr besitzen und die entweder eine geringe Gefahr durch Luftdruck oder eine geringe Gefahr durch Splitter-, Spreng- und Wurfstücke oder durch beides aufweisen, aber nicht massenexplosionsfähig sind, bei deren Verbrennung beträchtliche Strahlungswärme entsteht, oder die nacheinander so abbrennen, dass eine geringe Luftdruckwirkung oder Splitter-, Sprengstück-, Wurfstückwirkung oder beide Wirkungen entstehen 1.4 Stoffe und Gegenstände, mit geringer Explosionsgefahr Auswirkungen bleiben auf das Versandstück beschränkt 1.5 Sehr unempfindliche massenexplosionsfähige Stoffe Als Minimalanforderung gilt, dass sie beim Außenbrandversuch nicht explodieren dürfen 1.6 Extrem unempfindliche nicht massenexplosionsfähige Stoffe Stoffe bei denen (unter normalen Beförderungsbedingungen) eine vernachlässigbare Wahrscheinlichkeit zu einer unbeabsichtigten Zündung oder Fortpflanzung der Explosion besteht
Verpackung gefährlicher Güter Page 3 of 13 Klasse 1 Explosive Stoffe Verträglichkeitsgruppen Gruppe A B C D E F G H J K L N S Beschreibung Zündstoff Gegenstand mit Zündstoff und weniger als zwei wirksamen Sicherungsvorrichtungen (features) Treibstoff oder anderer deflagrierender explosiver Stoff Detonierender explosiver Stoff oder Schwarzpulver Gegenstand mit detonierendem explosivem Stoff ohne Zündmittel mit treibender Ladung Gegenstand mit detonierendem explosivem Stoff mit seinem eigenen Zündmittel, mit treibender Ladung oder ohne treibende Ladung Pyrotechnischer Stoff oder Gegenstand mit pyrotechnischem Stoff Gegenstand, der sowohl explosiven Stoff als auch weißen Phosphor enthält Gegenstand, der sowohl explosiven Stoff als auch entzündbare Flüssigkeit oder entzündbares Gel enthält Gegenstand, der sowohl explosiven Stoff als auch giftigen chemischen Wirkstoff enthält Explosiver Stoff oder Gegenstand mit explosivem Stoff, der ein besonderes Risiko darstellt und eine Trennung jeder einzelnen Art erfordert enthält Gegenstand, der nur extrem unempfindliche detonierende Stoffe enthält Stoff oder Gegenstand, der so verpackt oder gestaltet ist, dass jede durch nicht beabsichtigte Reaktion auftretende Wirkung auf das Versandstück beschränkt bleibt Klasse 2 Gase und gasförmige Stoffe Reine Gase, Gasgemische, Gemische eines oder mehrerer Gase mit einem oder mehreren anderen Stoffen sowie Gegenstände, die solche Stoffe enthalten. Gase sind Stoffe, die bei 50 C einen Dampfdruck von mehr als 3 bar haben oder bei 20 C und 1013 mbar Druck vollständig gasförmig sind. Zu dieser Klasse gehören komprimierte (verdichtete), verflüssigte oder gelöste Gase. Beispiele: Propangas, Wasserstoff, Haarspray, Acetylen
Verpackung gefährlicher Güter Page 4 of 13 Klasse 2 Gase und gasförmige Stoffe Gefahrengrad Bei Kennzeichnung des Gefahrengrads werden Großbuchstaben verwendet. Diese Großbuchstaben sind die Anfangsbuchstaben der englischen Bezeichnung: Gefahren- Bedeutung Englisch grad A erstickend asphyxiant O brandfördernd oxidizing F entzündlich fammable T giftig toxic C ätzend corrosive Klasse 3 Entzündbare flüssige Stoffe Die Klasse 3 beinhaltet Stoffe und Gegenstände, die bei 20 C und 1013 mbar flüssig sind, bei 50 C maximal 3 bar Dampfdruck haben, bei 20 C und 1013 mbar nicht vollständig gasförmig sind und einen Flammpunkt von höchstens 60 C haben. Entzündbare flüssige Stoffe und geschmolzene feste Stoffe mit einem Flammpunkt über 60 C, die auf oder über ihren Flammpunkt erwärmt sind, sind ebenfalls Stoffe der Klasse 3. Beispiele: Benzin, Alkohol, bestimmte verflüssigte Metalle. Klassifizierungscodes Code Eigenschaft F entzündbare flüssige Stoffe ohne Nebengefahr F1 entzündbare flüssige Stoffe mit einem Flammpunkt von höchstens 60 C F2 entzündbare flüssige Stoffe mit einem Flammpunkt über 60 C, die auf oder über ihren Flammpunkt erwärmt zur Beförderung aufgegeben oder befördert werden (erwärmte Stoffe) FT entzündbare flüssige Stoffe, giftig FT1 entzündbare flüssige Stoffe, giftig FT2 Mittel zur Schädlingsbekämpfung (Pestizide) FC entzündbare flüssige Stoffe, ätzend FTC entzündbare flüssige Stoffe, giftig und ätzend D desensibilisierte explosive flüssige Stoffe
Verpackung gefährlicher Güter Page 5 of 13 Klasse 4 Entzündbare feste Stoffe Klasse 4.1 Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierende explosive Stoffe Stoffe der Klasse 4.1 sind leicht entzündliche feste Stoffe und Gegenstände, die durch Funkenflug entzündet werden können oder durch Reibung einen Brand verursachen können. Des Weiteren umfasst die Klasse 4.1 selbstzersetzliche Stoffe, die bei außergewöhnlich hohen Temperaturen oder durch Kontakt mit Verunreinigungen zu stark exothermen Zersetzungen neigen. Explosive Stoffe, die mit einer solchen Menge Wasser oder Alkohol befeuchtet sind oder die eine solche Menge Plastifizierungs- oder Inertisierungsmittel enthalten, dass die explosiven Eigenschaften unterdrückt sind, sind ebenso Stoffe der Klasse 4.1. Beispiele: Kautschukreste, Zündhölzer, Schwefel. Klasse 4.2 Selbstentzündliche Stoffe Selbstentzündliche Stoffe sind Stoffe einschließlich Mischungen und Lösungen (flüssig oder fest), die sich in Berührung mit Luft schon in kleinen Mengen innerhalb von 5 Minuten entzünden. Dazu kommen Stoffe und Gegenstände, einschließlich Mischungen und Lösungen, die in Berührung mit Luft selbsterhitzungsfähig sind. Diese Stoffe können sich nur in größeren Mengen (mehrere kg) und nach längeren Zeiträumen (Stunden oder Tagen) entzünden. Beispiele: Weißer Phosphor, Kohle (pflanzlichen Ursprungs), Fischmehl, Firnisse. Klasse 4.3 Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase bilden Der Klasse 4.3 sind Stoffe sowie Gegenstände mit Stoffen dieser Klasse zuzuordnen, die bei Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, welche mit Luft explosionsfähige Gemische bilden können. Beispiele: Natrium, Carbid, Zinkstaub, Trichlorsilan.
Verpackung gefährlicher Güter Page 6 of 13 Klasse 5 Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe Klasse 5.1 Entzündend wirkende Stoffe Stoffe, die selbst nicht notwendigerweise brennbar sein müssen und (im Allgemeinen durch Abgabe von Sauerstoff) einen Brand verursachen oder den Brand anderer Stoffe fördern können, sind Stoffe der Klasse 5.1. Beispiele: Wasserstoffperoxid, Kaliumchlorat, Natriumchlorat ( Unkraut-Ex ), ammoniumnitrathaltige Düngemittel. Klasse 5.2 Organische Persoxide Der Klasse 5.2 sind alle organischen Peroxide zuzuordnen, die mehr als 1 % Aktivsauerstoff und mehr als 1 % Wasserstoffperoxid oder mehr als 0,5 % Aktivsauerstoff und mehr als 7 % Wasserstoffperoxid enthalten. Beispiele: Dibenzoylperoxid (Härter für Polyesterharz), Methylethylketonperoxid (Härter für Zweikomponenten-Lacke). Klasse 6 Giftige Stoffe Klasse 6.1 Giftige Stoffe Der Begriff der Klasse 6.1 Giftige Stoffe umfasst Stoffe, von denen aus Erfahrung bekannt oder nach tierexperimentellen Untersuchungen anzunehmen ist, dass sie nach dem Einatmen, Verschlucken oder Berühren mit der Haut bei einmaliger oder kurzer Einwirkung in relativ kleiner Menge zu Gesundheitsschäden oder dem Tod eines Menschen führen können. Beispiele: Cyanwasserstoff (Blausäure), Arsen, Pestizide
Verpackung gefährlicher Güter Page 7 of 13 Klasse 6 Giftige Stoffe Klasse 6.2 Ansteckungsgefährliche Stoffe Alle Stoffe, von denen bekannt oder anzunehmen ist, dass sie Krankheitserreger enthalten, von denen bekannt oder anzunehmen ist, dass sie bei Tieren oder Menschen infektiöse Erkrankungen verursachen, sind Stoffe der Klasse 6.2. Ansteckungsgefährliche Stoffe sind Stoffe, von denen bekannt oder anzunehmen ist, dass sie Krankheitserreger enthalten. Krankheitserreger sind Mikroorganismen (einschließlich Bakterien, Viren, Rickettsien, Parasiten und Pilze) oder rekombinierte Mikroorganismen (Hybride oder Mutanten), von denen bekannt oder anzunehmen ist, dass sie bei Tieren oder Menschen infektiöse Krankheiten verursachen. Klasse 7 Radioaktive Stoffe Kategorie I-WEISS (Gefahrzettel 7A) Kategorie II-GELB (Gefahrzettel 7B) Kategorie III-GELB (Gefahrzettel 7C) Spaltbare Stoffe der Klasse 7 (Gefahrzettel 7E) 7/3 Alle radioaktiven Stoffe und Gegenstände, die radioaktive Stoffe enthalten, sind Stoffe der Klasse 7. Beispiele: Uran, Plutonium, bestimmte medizinische Instrumente, technische Prüfanlagen zur Produktkontrolle.
Verpackung gefährlicher Güter Page 8 of 13 Klasse 7 Radioaktive Stoffe Bedingungen Transportkennzahl (TI) 7/1 höchste Dosierung 7/1 an jedem Punkt einer Außenfläche Kategorie 0 nicht größer als 0,005 msv/h I-WEISS größer als 0, aber nicht größer als 1 Größer als 0,005 msv/h, aber nicht größer als 0,5 msv/h II-GELB größer als 1, aber nicht größer als 10 Größer als 0,5 msv/h, aber nicht größer als 2 msv/h III-GELB größer als 10 Größer als 2 msv/h, aber nicht größer als 10 msv/h III-GELB ADR Tabelle 2.2.7.8.4 - Kategorien der Versandstücke und Umpackungen 7/1 Die Transportkennzahl TI ist ein Kennwert, der aus der Dosisleistung ermittelt wird 7/2 Ist außerdem unter ausschließlicher Verwendung zu befördern 7/2 Daneben ist die Kritikalitätssicherheitskennzahl (CSI, Criticality safety index) zu berücksichtigen, der in den Gefahrzettel 7E eingetragen wird. 7/3 Diese Klasse und ihre Kennzeichnung ist auch in den UN Regulations for the Safe Transport of Radioactive Material der IAEA geregelt. Klasse 8 Ätzende Stoffe Die Klasse 8 umfasst alle Stoffe, die durch chemische Einwirkung die Haut oder die Schleimhäute, mit denen sie in Berührung kommen, verätzen. Des Weiteren beinhaltet die Klasse 8 auch Stoffe, die beim Freiwerden Schäden an anderen Gütern oder Transportmitteln verursachen oder sie zerstören können sowie Stoffe, die erst mit Wasser ätzende flüssige Stoffe oder mit Luftfeuchtigkeit ätzende Dämpfe oder Nebel bilden. Beispiele: Schwefelsäure, Natronlauge. Klasse 9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände Unter die Klasse 9 fallen alle Stoffe und Gegenstände, die während der Beförderung eine Gefahr darstellen und die nicht unter eine der vorgenannten Klassen fallen. Beispiele: Trockeneis, Asbest, Lithiumbatterien, einige Airbagtypen.
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Verpackung gefährlicher Güter Page 10 of 13 Bei manchen Gefahren ist neben dem Gefahrzettel (Symbol) für die Gefahrgutklasse auch noch folgender Gefahrzettel anzubringen: Umweltgefährdender Stoff (z. B. bei Diesel) Erwärmter Stoff (z. B. beim Transport von flüssigem Bitumen, Aluminium usw.) Es besteht die Gefahr von Verbrennungen durch heißes Material Packmittel für Gefahrgut Die verwendete Verpackung muss den gefährlichen Stoff auch auf dem Transport schützen. Deshalb wird bei der Wahl der Packmittel auf die Bestimmungen für Gefahrgut abgestellt. Gefahrgutbehälter aus Kunststoff und Metall Schachteln für Gefahrgut Kanister und Fässer für Gefahrgut
Verpackung gefährlicher Güter Page 11 of 13 Verpackungsgruppen (VG) Die Einteilung in Gefahrgutklassen enthält noch keine Aussage über die Gefährlichkeit des jeweiligen Stoffs. Die Verpackung eines Gefahrguts muss aber der Gefährlichkeit angemessen sein. Aus dem Sicherheitsdatenblatt (des Herstellers) lässt sich die notwendige Verpackungsgruppe (I oder II oder III) ersehen. Die notwendige Verpackung kann aber auch aus der 4-stelligen UN-Nummer des Gefahrguts ermittelt werden. Die gefährlichen Güter aller Klassen (außer den Klassen 1, 2, 5.2, 6.2 und 7) sind aufgrund ihrer Gefährlichkeit in drei Gruppen unterteilt und können danach für Verpackungszwecke drei Verpackungsgruppen zugeordnet werden. Verpackungsgruppe (VG) I II III Beschreibung Sicherste Verpackung, höchste Anforderungen Verpackung mit mittleren Anforderungen Verpackung, die den geringsten Anforderungen entspricht Mit der festgestellten Verpackungsgruppe kann dann das notwendige Packmittel (X oder Y oder Z) ermittelt werden. X/Y/Z sind international festgelegte Standards für Packmittel. Der entsprechende Buchstabe ist auf der Verpackung im Rahmen des UN-Codes anzugeben. Zusammenhang zwischen Gefährlichkeit des Gefahrstoffs, der Verpackung und der Kennzeichnung: Gefährlichkeit des Gefahrstoffes Verpackungsgruppe (Anforderung an die Kennzeichnung auf der Verpackung zu verwendende Verpackung Verpackung) Hohe Gefährlichkeit I X Nur X Mittlere Gefährlichkeit Geringe Gefährlichkeit II (oder auch I) III (oder auch I oder II) Y Z Y oder X Z oder Y oder X Zulassung von Packmitteln (nach UN-Code) Die Hersteller von Packmitteln für die Aufnahme von Gefahrgütern sind verpflichtet, die Packmittel nach UN-Code (UN = United Nations) zu kennzeichnen. Dadurch kann man auf der Verpackung auch die Zulassung des Packmittels erkennen. UN-Normverpackungscode Code Bezeichnung der Verpackung UN-Symbol Das UN-Symbol muss auf jeder Gefahrgutverpackung immer voranstehen 4 G 4 steht für die Art der Verpackung hier eine Kiste / G steht für den verwendeten Werkstoff hier Pappe Z Buchstabe der Verpackungsgruppe 20 zulässige Bruttohöchstmasse in kg 1 S Stoffart (S = solid, L = liquid) 12 Jahr der Herstellung des Packmittels (2012) D Kennzeichen des Landes, in dem das Packmittel zugelassen wurde BAM 123 Zulassungsstelle und Zulassungsnummer AB Hersteller des Packmittels (Kurzzeichen) 1 Bei Packmitteln für flüssige Stoffe stehen hier andere Werte (nämlich spezifisches Gewicht und Prüfdruck).
Verpackung gefährlicher Güter Page 12 of 13 Packmittelart für Gefahrgüter Packmittel müssen nicht nur zugelassen sein (aufgrund ihrer Bauweise/Konstruktion), sie müssen auch gekennzeichnet bzw. codiert werden hinsichtlich ihrer Art. Dabei unterscheidet man 3 Kriterien (Verpackungsart, Werkstoff, Verpackungstyp). Die Codierung erfolgt in dieser Reihenfolge der Kriterien. Übersicht für die Packmittelbezeichnungen bei Gefahrgut Verpackungsart Werkstoff Verpackungstyp 1 Fass A Stahl 1 nicht abnehmbarer Deckel 2 Holzfass B Aluminium 2 abnehmbarer Deckel 3 Kanister C Naturholz 4 Kiste D Sperrholz 5 Sack G Pappe 6 Kombinationsverpackung H Kunststoff 13 Großpackmittel (IBC) L Textilgewebe flexibel 50 starre Großverpackung M Papier (mehrlagig) usw. N Metall (außer Stahl und Alu) P Steinzeug, Glas, Porzellan Die hier nachfolgende Abbildung einer Verpackung für Gefahrstoff hat also folgende Bedeutung: UN-Symbol 1 B 2 Fass aus Alu mit abnehmbaren Deckel Y Verpackungsgruppe für mittlere Gefährlichkeit 65 zulässige Bruttohöchstmasse in kg S Stoffart fest (solid) 09 Jahr der Herstellung des Packmittels (2009) D Kennzeichen des Landes, in dem das Packmittel zugelassen wurde BAM 123 Zulassungsstelle und Zulassungsnummer XYZ Hersteller des Packmittels (Kurzzeichen)
Verpackung gefährlicher Güter Page 13 of 13 Pflichten beim Verpacken und Kennzeichnen von Gefahrgütern Für die ordnungsgemäße Verpackung und Kennzeichnung von gefährlichen Gütern (auf dem Packstück) ist der Verpacker verantwortlich. Gefahrgut darf nur verpacken, wer ausreichend Kenntnisse auf diesem Gebiet hat und vorher entsprechend geschult wurde. Pflichten beim Verpacken Auswahl des geeigneten und zugelassenen Packmittels Prüfung der Bauartzulassung auf dem Packmittel (UN-Zulassungsnummer) Prüfen des Packmitteln auf einwandfreie Beschaffenheit (keine Risse, keine Korrosion, dichter Verschluss usw.) Verwendung geeigneter Packhilfsmittel (siehe Modul: Verpackung Part 1, Packhilfsmittel) Füllgrad bei Flüssigkeiten beachten Packstück gut verschließen Pflichten beim Kennzeichnen Kennzeichnung des Inhalts nach Gefahrgutverordnung (auf der Transportverpackung) Gefahrzettel an übersichtlicher Stelle der Versandverpackung anbringen (Symbol für Gefahrgutklasse) Angabe der 4-stelligen UN-Nummer für den Inhalt Standrichtungspfeile (aufrecht transportieren) bei Flüssigkeiten anbringen