Durchblick gefragt ARBEIT UND GESUNDHEIT. UnterrichtsHilfe. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung. Lernziele

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Transkript:

7 2007 Informationen und Lehrmaterial für die berufliche Bildung UnterrichtsHilfe Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung Durchblick gefragt Sicherheitszeichen dienen der schnellen Orientierung. Durch eine Kombination aus geometrischer Form und Farbe sowie Bildzeichen warnen sie vor Gefahren am Arbeitsplatz, weisen auf richtiges Verhalten hin und führen im Notfall zu Flucht- und Rettungswegen. Deshalb ist es wichtig, ihre Systematik und Bedeutung zu kennen. Lernziele Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen die Bedeutung einer vorschriftsmäßigen Sicherheitskennzeichnung einschätzen können; wissen, worin sich die Gruppen der Sicherheitszeichen unterscheiden und die Systematik der Zeichengestaltung begreifen; den Stellenwert der Sicherheitskennzeichnung innerhalb der Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz kennen; die Bedeutung einzelner Sicherheitszeichen kennen. Juli 2007 UNTERRICHTSHILFE

SICHERHEITS- UND SSCHUTZKENNZEICHNUNG Für die Lerneinheit den Cartoon auf dem Titelblatt. das Arbeitsblatt auf Seite 4. die Kopier- /Folienvorlage (Seite 5) beziehungsweise ziehen Sie eine Folie und betrachten Sie die Vorlage per Overhead-Projektor. Verteilen Sie die Zeitschrift next, Juli 2007. Alle Zeichen findet man unter: www.hvbg.de/bgv r(suchen nach BGV A8) das Arbeitsblatt auf Seite 4. Einstieg: Nehmen Sie Bezug auf den Cartoon des Titelblatts und richten Sie als Einstieg in eine kurze Diskussion folgende Fragen an die Teilnehmer (TN). Wo haben Sie solche Zeichen schon einmal bewusst wahrgenommen? Was ist Ihrer Meinung nach Sinn und Zweck einer Sicherheitskennzeichnung? Wurden Sie an Ihrem Arbeitsplatz beziehungsweise in der Berufsschule schon einmal über die Bedeutung und die zu ergreifenden Maßnahmen im Hinblick auf die Sicherheitskennzeichnung unterwiesen? Ziel dieses Einstiegs ist, die TN für das Thema Sicherheitskennzeichnung zu sensibilisieren. Alternativ können Sie auch das Arbeitsblatt austeilen und die TN fragen, ob sie ohne große Vorbereitung die Bedeutung der ab gebildeten Zeichen kennen. Nach der abgeschlossenen Lerneinheit können Sie dann das Arbeitsblatt zur Erfolgs kontrolle noch einmal austeilen und gegebenenfalls die Ergebnisse Vorher/Nachher miteinander vergleichen. Verlauf: Informieren Sie die TN durch einen Kurzvortrag mit Gelegenheit zur Diskussion über die Bedeutung der Sicherheitskennzeichnung, die Systematik der Zeichen, den Stellenwert der Sicherheitskennzeichnung innerhalb der Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz und die Pflichten des Arbeitgebers und der Beschäftigten. Die Systematik der Zeichen können Sie anhand der Kopier-/Folienvorlage erläutern (siehe Seite 5). Sie können im Unterrichtsverlauf als Ergänzung die Jugendbeilage der Zeitschrift GESUND- HEIT next, Juli-Ausgabe, zur Wissensaneignung hinzuziehen. Dort sind wichtige Sicherheitszeichen abgebildet. Ende: Bitten Sie die TN, nach dem Zufallsprinzip Kleingruppen von drei oder vier Personen zu bilden. Jede Gruppe soll mit Notizblock, Stift und eventuell einer Kamera durch die Berufsschule beziehungsweise Ausbildungswerkstatt laufen und die Sicherheitskennzeichen dort inklusive Bedeutung notieren beziehungsweise aufnehmen. Achten Sie darauf, dass sich die Gruppen nicht begegnen und verschiedene Bereiche ablaufen (interessant sind neben den Flucht- und Rettungszeichen auch Bereiche, in denen sich die Erste-Hilfe-Einrichtungen befinden oder naturwissenschaftliche Fachräume mit Materialschränken etc.). Die Arbeitsgruppen präsentieren die Ergebnisse anschließend im Plenum. Regen Sie danach eine Diskussion an und stellen Sie folgende Fragen: Ist die vorgefundene Sicherheitskennzeichnung Ihrer Meinung nach ausreichend oder fehlen bestimmte Zeichen? Sind die Zeichen in einwandfreiem Zustand und deutlich und gut sichtbar angebracht? Sind einzelne Zeichen wie der Hinweis auf den Feuerlöscher gut sichtbar oder eventuell zugestellt? Wenn bei der Diskussion deutlich wird, dass sich die Sicherheitskennzeichnung verbessern ließe, könnten die TN ein Ergebnisprotokoll ihrer Begehung verfassen inklusive Fotos. Laden Sie zur nächsten Stunde den zuständigen Sicherheitsbeauftragten, die Fachkraft für Arbeitssicherheit beziehungsweise die Lehrkraft ein, die für Arbeitssicherheit zuständig ist, und diskutieren Sie gemeinsam mit ihm oder ihr, wie sich die Situation verbessern ließe. Informieren Sie die TN zum Schluss über die Internetadresse, unter der man sich die Unfall - verhütungsvorschrift mit allen Sicherheitszeichen ansehen beziehungsweise downloaden kann und teilen Sie zur Erfolgskontrolle das Arbeitsblatt aus. Auflösung Arbeitsblatt auf Seite 4: 1: Gebot, blau, Gehörschutz benutzen; 2: Warnung, gelb, Warnung vor giftigen Stoffen; 3: Verbot, rot, Zutritt für Unbekannte verboten; 4: Brandschutz, rot, Feuerlöscher; 5: Rettung, grün, Erste Hilfe; 6: Gebot, blau, Vor Öffnen Netzstecker ziehen; 7: Verbot, rot, Rauchen verboten; 8: Warnung, gelb, Warnung vor schwebender Last; 9: Rettung, grün, Sammelstelle. Methodischer Hinweis Internet-Hinweis Arbeitsauftrag Hintergrundinformationen Lernziele Arbeitsblatt Kopier- / Folienvorlage Lehrmaterial /Medien 2 UNTERRICHTSHILFE Juli 2007

SICHERHEITS- UND SSCHUTZKENNZEICHNUNG siehe Kopiervorlage, Seite 5. Zeichensprache Wer einen Führerschein haben will, muss bei der Prüfung in Theorie und Praxis nachweisen, dass er die Straßenverkehrszeichen kennt und versteht. Das ist wichtig für die eigene Sicherheit und für die der anderen Verkehrsteilnehmer. Auch am Arbeitsplatz gibt es verbindliche Zeichen, die den Mitarbeitern vertraut sein müssen. Sie sind in der Unfallverhütungsvorschrift Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (BGV A8) beschrieben. Sie machen beispielsweise auf Risiken oder Gefahren aufmerksam, untersagen ein Verhalten, durch das Gefahren entstehen können, führen zu Flucht- und Rettungswegen und weisen auf den Standort von Feuerlösch- oder Erste-Hilfe-Einrichtungen hin. Besonders für Berufsanfänger und Neulinge im Betrieb ist eine schnelle Orientierung wichtig. Deshalb sollten neue Mitarbeiter gleich am ersten Arbeitstag bei einem Rundgang die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichen in ihrem Arbeitsbereich erklärt bekommen. Dabei sollte verdeutlicht werden, dass eine richtige Kennzeichnung unter Umständen Leben retten kann. Insbesondere bezüglich der Flucht- und Rettungswegkennzeichnung und bei der Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen können im Notfall nur dann alle Mitarbeiter den Arbeitsplatz und die Gebäude sicher und schnell verlassen, wenn die Kennzeichnung sinnvoll und eindeutig vorgenommen wurde. Zeichensystematik Bei einem Sicherheitszeichen handelt es sich um ein Zeichen, das durch die Kombination von geometrischer Form und Farbe sowie Bildzeichen oder Text eine Sicherheits- und Gesundheitsschutzaussage ermöglicht. Die Zeichen sind nach Farbe, Form, Gestaltung und Bedeutung festgelegt. Wer dieses System einmal begriffen hat, versteht leicht seine Sprache. Je nach Farbe und Form geben die Zeichen Anweisungen oder Hinweise, sprechen Warnungen oder Verbote aus. Die Festlegung von Warn- und Sicherheitsfarben erhöht die Bereitschaft, auf mögliche Gefahren zu achten. Die eingeführten Farben und deren Bedeutungen sind: Rot: Verbot, Gefahr und Hinweis auf Material und Einrichtungen zur Brandbekämpfung Gelb: Warnung Blau: Gebot Grün: Hilfe, Rettung und Gefahrlosigkeit. Die Bedeutungen der geometrischen Formen von Sicherheitszeichen sind: Kreis: Gebots- und Verbotszeichen Dreieck: Warnzeichen Quadrat: Rettungs- und Brandschutzzeichen Rechteck: Rettungs-, Hinweis- oder Zusatzzeichen. Ein Glied in der Kette Die meisten dieser Zeichen sprechen zwar auf den ersten Blick für sich selbst. Damit aber alle im Betrieb Beschäftigten auf die Frage: Wie habe ich mich zu verhalten, wenn ich ein bestimmtes Zeichen sehe?, die richtige Antwort wissen, müssen sie umfassend und wiederholt und zwar vor Arbeitsaufnahme und danach mindestens einmal jährlich durch den Arbeitgeber unterwiesen werden. So steht es auch im Paragraf 5 der Unfallverhütungsvorschrift Sicherheitsund Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (BGV A8). Man kann auch nachlesen, welchen Stellenwert die Sicherheitskennzeichnung innerhalb der Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz hat. In Paragraf 4 heißt es dazu: Eine Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung muss eingesetzt werden, wenn Risiken oder Gefahren trotz Maßnahmen zur Verhinderung der Risiken oder Gefahren, des Einsatzes technischer Schutzeinrichtungen und arbeitsorganisatorischer Maßnahmen, Methoden oder Verfahren verbleiben. Was heißt das? Prinzipiell stehen dem Arbeitgeber drei Kategorien von Schutzmaßnahmen zur Verfügung, um den größtmöglichen Schutz des Arbeitnehmers an seinem Arbeitsplatz zu gewährleisten: Technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen. Zu den technischen zählen zum Beispiel Schutzhauben an Maschinen und Absaugeinrichtungen, zu den organisatorischen zum Beispiel die Erstellung von Betriebsanweisungen oder die regelmäßige Durch führung von Unterweisungen. Der Gebrauch von Atemschutz oder Gehörschutz ist dagegen ein Beispiel für persönliche Schutzmaßnahmen. Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen beseitigen oder minimieren Gefahren. Sie haben deshalb immer Vorrang vor dem Einsatz persönlicher Schutzmaßnahmen und anderer Mittel wie den Sicherheitskennzeichen. Sie werden dann angebracht, wenn wie oben gesagt technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen nicht oder weiter Seite 6 Juli 2007 UNTERRICHTSHILFE 3

SICHERHEITS- UND SSCHUTZKENNZEICHNUNG Arbeitsblatt Sicherheitszeichen Wer kennt sich aus? Bitte füllen Sie aus: Zu welcher Gruppe gehört dieses Zeichen (Brandschutz-, Rettungs-, Gebots-, Verbots- oder Warnzeichen)? Welche Farbe hat dieses Zeichen? Wie lautet die genaue Bedeutung (z. B. Gehörschutz benutzen, Rauchen verboten)? A: A: A: B: B: B: C: C: C: A: A: A: B: B: B: C: C: C: A: A: A: B: B: B: C: C: C: Juli 2007 UNTERRICHTSHILFE 4

SICHERHEITS- UND SSCHUTZKENNZEICHNUNG Kopier-/Folienvorlage Bedeutung der geometrischen Formen von Sicherheitszeichen Gebots- und Verbotszeichen Warnzeichen Rettungs- und Brandschutzzeichen Rettungs-, Hinweisoder Zusatzzeichen Bedeutung der Sicherheitsfarben Sicherheitsfarbe Bedeutung Hinweise Angaben Rot Verbot Gefährliches Verhalten Gefahr Halt, Evakuierung Material und Einrichtung zur Brandbekämpfung Gelb Warnung Achtung, Vorsicht, Überprüfung Grün Hilfe, Rettung Türen, Ausgänge, Wege, Stationen, Räume Gefahrlosigkeit Rückkehr zum Normalzustand Blau Gebot Besonderes Verhalten oder Tätigkeit Verpflichtung zum Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung Quelle: www.arbeitssicherheit.de Kooperation des HVBG mit dem Carl Heymanns Verlag. In: BGV A8 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz in der Fassung vom 1. Januar 2002. Juli 2007 UNTERRICHTSHILFE 5

Lehrmaterialien /Medien Unfallverhütungsvorschrift Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (BGV A8), Fassung 1. Januar 2002. Bezug: Der Vertrieb von gedruckten BG-Vorschriften, -Regeln und -Informationen erfolgt entweder über die zuständige Berufsgenossenschaft oder kostenpflichtig über Wolters Kluwer Deutschland Kundenservice, Tel.: 02631 8012277, www.wolterskluwer.de. Ansicht und Download unter www.hvbg.de/bgvr Broschürenreihe Basics, Heft 4: Sicherheitszeichen (BGI 597-4). Zu beziehen über den Universum Verlag GmbH, 65175 Wiesbaden, Bestell-Fax: 0611/9030-277, E-Mail: vertrieb@universum.de www.arbeit-und-gesundheit.de (Suchbegriff Sicherheitskennzeichnung eingeben). Mehr Infos zum Thema Gefährdungsbeurteilung finden Sie unter www.arbeit-undgesundheit.de ( > Suchbegriff Gefährdungsbeurteilung eingeben). nicht ausreichend Gefahren oder Risiken verhindern können und deshalb persönliche Schutzmaßnahmen und bestimmte Verhaltensweisen fordern. Der Erfolg einer Sicherheitskennzeichnung hängt davon ab, ob die einzelnen Zeichen der Gefahrenlage entsprechen, von den Arbeitnehmern verstanden und vor allem auch beachtet werden. Bitte keinen Schilderwald In einem Schilderwald findet sich niemand zurecht. Deshalb sollten in Betrieben nicht planlos Zeichen aufgehängt werden, nach dem Motto Viel hilft viel. Ist eine Kennzeichnung nicht mehr notwendig, müssen die entsprechenden Sicherheitszeichen sofort beseitigt werden. Zu einer korrekten Kennzeichnung gehört, dass der Unternehmer eine Gefährdungsbeurteilung in den einzelnen Bereichen seines Unternehmens durchführt und danach entscheidet, welche Sicherheitszeichen er wo anbringt. Dabei kann er sich zum Beispiel von seiner Berufsgenossenschaft beraten lassen. Im Falle eines Unfalls kann der Unternehmer bei fehlender oder verwirrender Sicherheitskennzeichnung zur Verantwor t - ung gezogen werden. Bei der Verwendung von Sicherheitszeichen ist von Seiten des Unternehmers unter anderem auf Folgendes zu achten: Die Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung muss den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift BGV A8 entsprechen und darf nicht veraltet oder ungültig sein. Die Zeichen müssen deutlich sichtbar und im Bedarfsfall auch im Dunkeln erkennbar sein. Die Zeichen müssen dauerhaft angebracht sein. Die Zeichen müssen so angebracht sein, dass die Sicht auf sie nicht verstellt werden kann. Aber auch die Beschäftigten haben Pflichten. Zuallererst müssen sie laut Unfallverhütungsvorschrift BGV A8 (Paragraf 5, Absatz 3) die Sicherheitskennzeichnung befolgen. Außerdem sollten sie darauf achten, dass Fluchtwege nicht verstellt werden und Notausgänge immer unverschlossen bleiben; Zeichen z.b. der Hinweis auf den Feuerlöscher nicht verdeckt oder zugestellt werden; beschädigte Zeichen dem Vorgesetzten gemeldet und ausgetauscht werden; dass sie selbst keine Zeichen abmontieren oder beschädigen. Jetzt auch Bestellung der Klassensätze von next inklusive UnterrichtsHilfe im Internet möglich unter www.universum.de ( > Shop > kostenlose Schulmaterialien). Vorschau Folgende Themen werden in den kommenden UnterrichtsHilfen behandelt: August: Gesunde Ernährung: Richtig trinken September: Aushangpflichtige Gesetze Oktober: Handwerkzeuge Impressum UNTERRICHTSHILFE JULI 2007 Herausgeber : Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v. (DGUV), Albrechtstr. 10 c, 10117 Berlin. Redaktion: Martin Rüddel (verantwortlich), Gabriele Albert. Cartoon: Michael Hüter. Verlag: Universum Verlag GmbH, 65175 Wiesbaden, Telefon 06 11/ 90 30-0, Telefax - 181, Internet www.universum.de oder E-Mail: info@universum.de. Grafisches Konzept: a priori werbeagentur, Wiesbaden. Druck: altmann-druck GmbH, Berlin. www. nextline.de Unterrichts- Hilfe Juli 2007 UNTERRICHTSHILFE 6