März Quartal 2015

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Transkript:

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Département fédéral de justice et police DFJP Staatssekretariat für Migration SEM Secrétariat d'etat aux migrations SEM März 2015 1. Quartal 2015 Statistik Zuwanderung Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz Embargo Publikation 21. Mai 2015 3003 Bern-Wabern, 19. Mai 2015

Seite 2 Statistik Zuwanderung März 2015 / 1. Quartal 2015 Monat März 2015 / Januar bis März 2015 auf einen Blick März 2015 Januar bis März 2014 Januar bis März 2015 Ausländerbestand (ständige ausländische Wohnbevölkerung) 1 967 844 -- -- Wanderungssaldo (ständige ausländische Wohnbevölkerung) + 7 032 + 20'054 + 22'942 Aus dem Ausland zugezogen EU-17/EFTA - Arbeitsmarkt 6 762 23'883 25 946 Aus dem Ausland zugezogen EU-8 - Arbeitsmarkt 1 767 4'461 4 998 Erteilte Bewilligungen Drittstaaten - Arbeitsmarkt 573 1 913 1 573 Abweichung von den allg. Zulassungsvoraussetzungen 570 1 828 1 695 Familiennachzug zur ständigen Wohnbevölkerung 3 910 11 271 11 835 Einbürgerungen 2 531 7 505 6'257 Inhaltsverzeichnis 1. Ausländerbestand 3 2. Einwanderung, Auswanderung und Wanderungssaldo 5 3. Einwanderung in den Schweizer Arbeitsmarkt 9 3.1. Erwerbstätige EU-17/EFTA 9 3.2. Erwerbstätige EU-8 10 3.3. Kontingente EU-2 11 3.4. Kontingente Kroatien 11 3.5. Grenzgängerbewilligungen 11 3.6. Meldeverfahren (monatlich) 12 3.7. Bewilligungen Drittstaaten 13 3.8. Bewilligungen Dienstleistungserbringer EU-28/EFTA > 120 Tage 14 3.9. Einwanderung nach Wirtschaftssektoren, -branchen (EU-28/EFTA) 15 4. Arbeitslosenquoten 17 5. Abweichungen von den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen 18 und Bewilligungen nach Auflösung der Familiengemeinschaft 6. Familiennachzug 19 7. Einbürgerungen 21 8. Erteilte Niederlassungsbewilligungen C 22 9. Begriffsdefinitionen 23

Seite 3 Statistik Zuwanderung März 2015 / 1. Quartal 2015 1. Ausländerbestand am 31.03.2015 März 2014 März 2015 Total 1'902'605 1'967'844 + 3.4 EU-28/EFTA 1'292'302 1'343'498 + 4.0 EU-17 1'187'618 1'225'254 + 3.2 EU-8 54'425 66'764 + 22.7 EU-2 15'717 17'364 + 10.5 Kroatien 30'620 30'192-1.4 Drittstaatsangehörige 610'303 624'346 + 2.3 Bewilligungsarten ständige ausländische Wohnbevölkerung Bestand Vorjahresmonat absolut in % absolut in % Total 1'967'844 100.0% 65'239 + 3.4% Kurzaufenthalter/-innen >=12 Monate 28'066 1.4% -1'376-4.7% Aufenthalter/-innen 664'356 33.8% 38'140 + 6.1% Niedergelassene 1'275'422 64.8% 28'475 + 2.3% Nicht ständige ausländische Wohnbevölkerung März 2014 März 2015 Total 62'806 58'555-6.8 EU-28/EFTA 51'965 47'516-8.6 EU-17 37'702 36'332-3.6 EU-8 11'638 8'533-26.7 EU-2 2'305 2'383 + 3.4 Kroatien 222 173-22.1 Drittstaatsangehörige 10'841 11'039 + 1.8 Im März 2015 bestand die ständige ausländische Wohnbevölkerung zu 68.3% aus Personen der EU-28/EFTA-Staaten. Drittstaatsangehörige machten einen Anteil von 31.7% aus. Im März 2015 machten EU-28/EFTA-Staatsangehörige an der nicht ständigen ausländischen Wohnbevölkerung einen Anteil von 81.1% aus. 18.9% stammten aus Drittstaaten.

Seite 4 Statistik Zuwanderung März 2015 / 1. Quartal 2015 Top-10 Bestand nach Staatsangehörigkeit (ständige ausländische Wohnbevölkerung) Top-5 der Bestandeszunahme und Bestandesabnahme 1 Staatsangehörigkeit Zunahme Vorjahr Staatsangehörigkeit Abnahme Vorjahr Portugal + 8'716 Serbien - 7'711 Kosovo + 8'686 Kroatien - 428 Italien + 8'387 Bosnien u. Herzegowina - 349 Frankreich + 7'214 USA - 196 Deutschland + 5'511 Peru - 37 Wichtigste Bewegungen der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung Zu- und Abnahme: Bestandesveränderungen Jahr Januar 2014 bis März 2014 Januar 2015 bis März 2015 Wanderungssaldo + 20 054 + 22'942 Saldo natürliche Bevölkerungsbewegungen + 3'602 + 4'216 Bürgerrechtssaldo - 7'588-6'331 1 Die grössten Zahlen betreffen dabei Kosovo und Serbien, weil nach wie vor eine grosse Zahl von Kosovaren erst jetzt ihre Nationalität von Serbien auf Kosovo ändern lassen.

Seite 5 Statistik Zuwanderung März 2015 / 1. Quartal 2015 2. Einwanderung, Auswanderung und Wanderungssaldo Einwanderung (Zuzug) 2 Total 12'745 12'831 + 0.7 38'122 39'102 + 2.6 EU-28/EFTA 9'136 9'156 + 0.2 27'764 28'195 +1.6 EU-17 7'911 7'523-4.9 23'882 23'357-2.2 EU-8 830 1'297 + 56.3 2'763 3'875 +40.2 EU-2 332 270-18.7 912 761-16.6 Kroatien 45 38-15.6 130 129-0.8 Drittstaatsangehörige 3'609 3'675 + 1.8 10'358 10'907 +5.3 Nicht ständige ausländische Wohnbevölkerung Total 9'279 7'865-15.2 26'469 28'246 + 6.7 EU-28/EFTA 7'551 6'057-19.8 21'342 22'815 + 6.9 EU-17 4'811 4'096-14.9 14'974 17'269 + 15.3 EU-8 2'074 1'398-32.6 4'770 3'916-17.9 EU-2 622 536-13.8 1'488 1'528 + 2.7 Kroatien 34 22-35.3 73 59-19.2 Drittstaatsangehörige 1'728 1'808 + 4.6 5'127 5'431 + 5.9 Effektive Einwanderung Total 9'305 9'452 + 1.6 27'390 28'541 + 4.2 EU-28/EFTA 6'714 6'941 + 3.4 19'765 20'901 + 5.7 Drittstaatsangehörige 2'591 2'511-3.1 7'625 7'640 + 0.2 2 Einwanderung (Zuzug) = Effektive Einwanderung + Übertritt aus dem Asylbereich + Statuswechsel Zunahme. Exklusive Reaktivierung Januar bis März 2015: 2'894 (ständige ausländische Wohnbevölkerung); 1 341 (nicht ständige ausländische Wohnbevölkerung).

Seite 6 Statistik Zuwanderung März 2015 / 1. Quartal 2015 Auswanderung (Wegzug) 3 Total 6'723 6'373-5.2 16'948 16'892-0.3 EU-28/EFTA 4'741 4'643-2.1 12'291 12'578 + 2.3 EU-17 4'243 4'138-2.5 11'100 11'178 + 0.7 EU-8 305 352 + 15.4 764 987 + 29.2 EU-2 136 86-36.8 289 281-2.8 Kroatien 37 33-10.8 85 61-28.2 Drittstaatsangehörige 1'982 1'730-12.7 4'657 4'314-7.4 Nicht ständige ausländische Wohnbevölkerung Total 5'681 5'353-5.8 16'829 16'212-3.7 EU-28/EFTA 4'939 4'319-12.6 14'531 13'296-8.5 EU-17 3'561 2'975-16.5 10'174 8'986-11.7 EU-8 1'091 1'031-5.5 3'386 3'278-3.2 EU-2 270 293 + 8.5 923 972 + 5.3 Kroatien 10 9-10.0 27 34 + 25.9 Drittstaatsangehörige 742 1'034 + 39.4 2'298 2'916 + 26.9 Die Einwanderung (Zuzug) der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung hat zwischen Januar und März 2015 im Vergleich zum Vorjahr zugenommen (+2.6%). Die Auswanderung (Wegzug) der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung hat zwischen Januar und März 2015 im Vergleich zum Vorjahr abgenommen (-0.3%). Der Wanderungssaldo der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung hat zwischen Januar und März 2015 im Vergleich zum Vorjahr zugenommen (+14.4%). 3 Auswanderung (Wegzug) = Effektive Auswanderung + Statuswechsel Abnahme. Exklusive übriger Abgang Januar bis März 2015: 2 162 (ständige ausländische Wohnbevölkerung); 11 432 (nicht ständige ausländische Wohnbevölkerung).

Seite 7 Statistik Zuwanderung März 2015 / 1. Quartal 2015 Wanderungssaldo 4 Total 5'546 7'032 + 26.8 20'054 22'942 + 14.4 EU-28/EFTA 4'041 4'885 + 20.9 14'665 15'996 + 9.1 EU-17 3'364 3'710 + 10.3 12'149 12'570 + 3.5 EU-8 491 975 + 98.6 1'908 2'872 + 50.5 EU-2 184 192 + 4.3 556 470-15.5 Kroatien 11 14 + 27.3 36 81 + 125.0 Drittstaatsangehörige 1'505 2'147 + 42.7 5'389 6'946 + 28.9 Nicht ständige ausländische Wohnbevölkerung Total 489 1'369 + 180.0 364 1'943 + 433.8 EU-28/EFTA 274 883 + 222.3-306 1'449 + 573.5 EU-17-567 410 + 172.3-153 2'061 + 1 447.1 EU-8 691 289-58.2 74-565 - 863.5 EU-2 141 182 + 29.1-246 -55 + 77.6 Kroatien 11 9-18.2 11-2 - 118.2 Drittstaatsangehörige 215 486 + 126.0 670 494-26.3 4 Definition Wanderungssaldo siehe Begriffsdefinitionen.

Seite 8 Statistik Zuwanderung März 2015 / 1. Quartal 2015 Einwanderung (Zuzug) nach Einwanderungsgrund Januar bis März 2015 (ständige ausländische Wohnbevölkerung) Ausländer ohne Erwerbstätigkeit; 1'777; 4.5% Übertritt aus Asylbereich; 1'858; 4.8% Übrige Zugänge; 773; 2.0% Kontingentierte Erwerbstätigkeit; 1'604; 4.1% Total: 39'102 Erwerbstätigkeit ohne Kontingentierung; 17'310; 44.3% Aus- und Weiterbildung; 3'945; 10.1% Familiennachzug; 11'835; 30.3%

Seite 9 Statistik Zuwanderung März 2015 / 1. Quartal 2015 3. Einwanderung in den Schweizer Arbeitsmarkt Erwerbstätige EU-17/EFTA Monatlich ausgestellte Bewilligungen an Erwerbstätige EU-17/EFTA B L Aus dem Ausland zugezogen (ständige und nicht ständige ausländische Wohnbevölkerung) 2013 / 2014 2014 / 2015 Veränderung in % 2013 / 2014 2014 / 2015 Veränderung in % 2013 / 2014 2014 / 2015 Veränderung in % April 5 467 4 682-14.4 6 142 5 085-17.2 11 069 7 782-29.7 Mai 5 741 4 758-17.1 5 511 6 074 + 10.2 9 944 8 234-17.2 Juni 4 814 4 351-9.6 5 981 5 563-6.9 9 559 9 217-3.6 Juli 5 182 4 865-6.1 5 485 5 453-0.6 9 761 9 392-3.8 August 4 182 4 385 + 4.9 3 743 3 525-5.8 7 569 6 901-8.8 September 4 829 4 701-2.7 4 072 3 553-11.8 8 096 7 531-7.0 Oktober 4 991 5 389 + 7.9 4 007 3 457-13.7 8 751 8 051-8.0 November 4 569 4 575 + 0.1 3 947 3 124-20.9 7 499 6 076-19.0 Dezember 3 440 3 652 + 6.2 6 984 5 204-25.5 11 037 8 643-21.7 Januar 4 915 5 141 + 4.6 5 122 6 389 + 24.7 9 212 12'233 + 32.8 Februar 4 420 4 615 + 4.4 3 681 3 456-6.1 6 789 6 951 + 2.4 März 4 297 4 459 + 3.7 3 890 3 697-4.9 7 882 6 762-14.2 Total 56 847 55 573-2.2 58 565 54 580-6.8 107'168 97 773-8.8

Seite 10 Statistik Zuwanderung März 2015 / 1. Quartal 2015 Erwerbstätige EU-8 Monatlich ausgestellte Bewilligungen an Erwerbstätige EU-8 B L Aus dem Ausland zugezogen (ständige und nicht ständige ausländische Wohnbevölkerung) 2013 / 2014 2014/ 2015 Veränderung in % 2013 / 2014 2014 / 2015 Veränderung in % 2013 / 2014 2014 / 2015 Veränderung in % April 0 0 +/- 0.0 1 958 2 098 + 7.2 1 935 1 504-22.3 Mai 545 2 057 + 277.4 2 135 1 922-9.9 2 318 2 441 + 5.3 Juni 0 1 196 + 100.0 2 277 1 834-19.5 1 926 1 999 + 3.8 Juli 0 1 211 + 100.0 2 230 1 877-15.8 1 986 2 214 + 11.5 August 545 1 083 + 98.7 1 618 1 347-16.7 1 463 1 602 + 9.5 September 0 1 164 + 100.0 1 831 1 262-31.1 1 474 1 732 + 17.5 Oktober 0 1 315 + 100.0 1 812 1 285-29.1 1 753 1 805 + 3.0 November 545 991 + 81.8 1 645 1 062-35.4 1 401 1 157-17.4 Dezember 0 893 + 100.0 2 117 1 477-30.2 2 022 1 713-15.3 Januar 0 1 175 + 100.0 1 972 1 527-22.6 1 371 1'887 + 37.6 Februar 545 982 + 80.2 1 750 1 097-37.3 1 141 1'344 + 17.8 März 0 1 081 + 100.0 2 144 1 576-26.5 1 949 1'767-9.3 Total 2 180 13 148 *+ 503.1 23 489 18 364-21.8 20'739 21'165 + 2.1 * Die starke Zunahme bei den Aufenthaltsbewilligungen B für Erwerbstätige aus den EU-8 Staaten seit dem 1. Mai 2014 ist in erster Linie auf den Systemwechsel zurückzuführen. Seit dem 1. Mai 2014 unterstehen die B-Bewilligungen keinen Höchstzahlen (Ventilklausel) mehr.

Seite 11 Statistik Zuwanderung März 2015 / 1. Quartal 2015 Kontingente EU-2 Kontingents - Periode 1. 6. 2014-31. 5. 2015 Aufenthaltsbewilligung B Total Kontingent = 1 126 (pro Quartal: 281) Kurzaufenthaltsbewilligung L Total Kontingent = 10 457 (pro Quartal 2 614) 01.03.2015-31.05.2015 (4. FZA-Quartal) Aufenthalter B Kurzaufenthalter L Seit dem 1. Juni 2014 erteilte Bewilligungen Aktueller Restbestand Kontingent Seit dem 1. Juni 2014 erteilte Bewilligungen Aktueller Restbestand Kontingent März 905 221 6 190 4 267 April Mai Die Kontingente EU-2 werden quartalsweise freigegeben. Kontingente Kroatien Am 01. Juli 2013 ist Kroatien der EU beigetreten. Die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien wurde in einem neuen Protokoll III ausgehandelt, welches im 2013 paraphiert wurde. Der Bundesrat konnte das bereits ausgehandelte Protokoll III über die Erweiterung des Freizügigkeits-abkommen auf Kroatien mit der Annahme der Volksinitiative Gegen Masseneinwanderung nicht mehr unterzeichnen, da es mit den neuen Verfassungsbestimmungen nicht vereinbar gewesen wäre. Die Zulassung von Staatsangehörigen Kroatiens erfolgt deshalb weiterhin nach dem AuG. Die Schweiz gewährt kroatischen Staatsangehörigen seit 1. Juli 2014 jedoch separate Kontingente für Erwerbstätige (ausserhalb der Kontingente für Drittstaatsangehörige). Diese belaufen sich auf 50 Jahresaufenthaltsbewilligungen B und 450 Kurzaufenthaltsbewilligungen L pro Kalenderjahr. Seit dem 1. Januar 2015 wurden 16 Aufenthaltsbewilligungen B und 22 Kurzaufenthaltsbewilligungen L abgebucht. Grenzgängerbewilligungen Erteilte Grenzgängerbewilligungen Bestand Grenzgänger mit aktivem Arbeitsverhältnis 2013 2014 2015 2014 2015 Januar 6 182 4 938 4'419 281 970 -- Februar 4 794 3 977 3'889 281 970 -- März 4'479 5 333 4'301 281 970 -- April 6 694 5 483 286 475 Mai 6 246 4 484 286 475 Juni 5 152 4'789 286 475 Juli 5 499 5 517 289 385 August 4 637 4 503 289 385 September 5 519 5 228 289 385 Oktober 5 797 5 785 293 267 November 5 275 4 956 293 267 Dezember 4 205 4 020 293 267 Quelle: Erteilte Grenzgängerbewilligungen: ZEMIS; Bestand Grenzgänger mit aktivem Arbeitsverhältnis: Grenzgängerstatistik BFS.

Seite 12 Statistik Zuwanderung März 2015 / 1. Quartal 2015 Meldeverfahren (monatlich) Veränderung Anzahl Arbeitstage absolut in % Gesamttotal 775 773 759 011-16 762-2.2 Arbeitnehmer 451 248 425 159-26 089-5.8 Selbständige 119 762 114 921-4 841-4.0 Entsandte Arbeitnehmer 204 763 218 931 + 14 168 +6.9 Anzahl Meldepflichtige Gesamttotal 53 398 53 919 + 521 + 1.0 Arbeitnehmer 24 378 23 350-1 028-4.2 Selbständige 9 670 9 432-238 - 2.5 Entsandte Arbeitnehmer 19 350 21 137 + 1 787 + 9.2 Anzahl Meldepflichtige nach Wirtschaftssektor Gesamttotal 53 398 53 919 +521 + 1.0 Landwirtschaft 787 808 + 21 + 2.7 Industrie und Handwerk 22 951 23 480 + 529 + 2.3 Dienstleistungen 29 660 29 631-29 - 0.1 Die Anzahl der erwerbstätigen Personen aus der EU-17/EFTA, die aus dem Ausland zugezogen sind, sind im Zeitraum April 2014 bis März 2015 gegenüber dem Vorjahr gesunken. Es ist eine Abnahme von -8.8% resp. -9 395 Personen zu verzeichnen. Bei den Arbeitskräften aus der EU-8 haben die aus dem Ausland zugezogenen Erwerbstätigen gegenüber dem Vorjahr um + 2.1% resp. +426 Personen zugenommen. Im 4. Kontingentsquartal März bis Mai 2015 stehen für erwerbstätige EU-2-Staatsangehörige gesamthaft 281 B-Bewilligungen und 2 614 L-Bewilligungen zur Verfügung. Der Restbestand liegt bei den B-Bewilligungen aktuell bei 221 und bei den L-Bewilligungen bei 4 267. Die neu erteilten Grenzgängerbewilligungen haben im März 2015 gegenüber dem Vorjahresmonat um -19.4% abgenommen. Im März 2015 wurden insgesamt 30 569 Dienstleistungserbringer gemeldet (Entsandte plus Selbstständige, ohne Stellenantritte). Gegenüber dem Vorjahresmonat entspricht das einer Zunahme von +5.3% (+1 549 Meldungen). Die kurzfristigen Stellenantritte bei Schweizer Arbeitgebern haben im März 2015 gegenüber dem Vorjahresmonat abgenommen (-4.2%).

Seite 13 Statistik Zuwanderung März 2015 / 1. Quartal 2015 Bewilligungen Drittstaaten 5 Ausschöpfung VZAE- Periode 2014, kumuliert VZAE Kurzaufenthalter L Ausschöpfung VZAE- Periode 2015, kumuliert Ausschöpfung VZAE- Periode 2014, kumuliert VZAE Aufenthalter B Ausschöpfung VZAE- Periode 2015, kumuliert Januar 316 258 189 152 Februar 715 631 409 373 März 1 274 1 007 639 566 April 1 712 897 Mai 2 147 1 159 Juni 2 525 1 393 Juli 3 049 1 655 August 3 481 1 918 September 3 907 2 145 Oktober 4 232 2 379 November 4 516 2 578 Dezember 4 923 2 813 Für Erwerbstätige aus Drittstaaten stehen 4'000 Kurzaufenthaltsbewilligungen und 2'500 Aufenthaltsbewilligungen zur Verfügung. Die Ausschöpfung der Drittstaatenkontingente liegt im Kontingentsjahr Ende März 2015 bei 25% für die Kurzaufenthalter und bei 23% für die Aufenthalter. 5 Die Kurzaufenthalterkontingente L und die Aufenthalterkontingente B wurden für Arbeitskräfte aus Drittstaaten für das Jahr 2015 im Vergleich zu 2014 um je 1 000 Einheiten gekürzt. Für das Jahr 2015 stehen gesamthaft 4 000 L-Bewilligungen und 2 500 B-Bewilligungen zur Verfügung.

Seite 14 Statistik Zuwanderung März 2015 / 1. Quartal 2015 Bewilligungen Dienstleistungserbringer >120 Tage EU-28/EFTA 6 Kurzaufenthalter L Aufenthalter B Ausschöpfung Periode 2014, kumuliert Ausschöpfung Periode 2015, kumuliert Ausschöpfung Periode 2014, kumuliert Ausschöpfung Periode 2015, kumuliert Januar 537 477 26 18 Februar 750 500 41 62 März 750 500 53 62 April 1 168 71 Mai 1 500 113 Juni 1 500 141 Juli 2 059 175 August 2 250 212 September 2 250 236 Oktober 2 822 284 November 3 000 318 Dezember 3 000 343 Für Dienstleistungserbringer aus EU/EFTA-Staaten stehen 2'000 Kurzaufenthaltsbewilligungen und 250 Aufenthaltsbewilligungen zur Verfügung. Die Ausschöpfung der Kontingente für grenzüberschreitende Dienstleistungserbringer aus EU/EFTA-Staaten, die mehr als 120 Tage im Jahr in der Schweiz tätig werden, liegt im Kontingentsjahr Ende März 2015 bei 25% für die Kurzaufenthalter und bei 25% für die Aufenthalter. 6 Dienstleitungserbringer EU/EFTA (Einsatzdauer über 90 bzw. 120 Tage): Für das Jahr 2015 im Vergleich zu 2014 wurden die Kurzaufenthalterkontingente L um 1 000 Einheiten und die Aufenthalterkontingente B um die Hälfte reduziert. Für das Jahr 2015 stehen gesamthaft 2 000 L-Bewilligungen und 250 B-Bewilligungen zur Verfügung.

Seite 15 Statistik Zuwanderung März 2015 / 1. Quartal 2015 Einwanderung (Zuzug) nach Wirtschaftssektoren und Wirtschaftsbranchen (EU-28/EFTA) Total EU-28/EFTA 5'913 5'608-5.2 18'039 17'914-0.7 Landwirtschaft 185 240 29.7 621 669 7.7 Industrie und Handwerk 1'348 1'161-13.9 4'110 3'550-13.6 Dienstleistungen 4'369 4'196-4.0 13'276 13'660 2.9 EU-17 5'166 4'498-12.9 15'549 14'592-6.2 Landwirtschaft 121 95-21.5 333 252-24.3 Industrie und Handwerk 1'210 922-23.8 3'626 2'896-20.1 Dienstleistungen 3'835 3'481-9.2 11'590 11'444-1.3 EU-8 528 955 80.9 1'882 2'866 52.3 Landwirtschaft 49 122 149.0 216 349 61.6 Industrie und Handwerk 120 218 81.7 432 605 40.0 Dienstleistungen 359 615 71.3 1'234 1'912 54.9 EU-2 200 132-34.0 547 389-28.9 Landwirtschaft 15 23 53.3 72 67-6.9 Industrie und Handwerk 17 19 11.8 51 47-7.8 Dienstleistungen 168 90-46.4 424 275-35.1 Kroatien 11 11 0.0 32 35 9.4 Landwirtschaft 0 0 0 0 Industrie und Handwerk 5 2-60.0 11 8-27.3 Dienstleistungen 6 9 50.0 21 27 28.6 Für die EU-28/EFTA ist bezüglich Wirtschaftssektoren festzustellen, dass bei der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung zwischen Januar und März 2015 im Vergleich zum Vorjahr eine Zunahme in den Wirtschaftssektoren Landwirtschaft und Dienstleistungen stattgefunden hat. Im Sektor Industrie und Handwerk hat eine Abnahme stattgefunden. Bei der Einwanderung von EU-28/EFTA-Staatsangehörigen in die nicht ständige ausländische Wohnbevölkerung hat die Einwanderung in die Wirtschaftssektoren Landwirtschaft und Industrie und Handwerk im Vergleich zum Vorjahr abgenommen. Im Sektor Dienstleistungen hat eine Zunahme stattgefunden.

Seite 16 Statistik Zuwanderung März 2015 / 1. Quartal 2015 Nicht ständige ausländische Wohnbevölkerung Veränderung zum Total EU-28/EFTA 6'543 5'255-19.7 18'355 20'402 11.2 Landwirtschaft 1'163 1'011-13.1 1'948 1'653-15.1 Industrie und Handwerk 1'496 1'020-31.8 3'286 2'565-21.9 Dienstleistungen 3'855 3'204-16.9 13'057 16'134 23.6 EU-17 4'050 3'448-14.9 12'733 15'321 20.3 Landwirtschaft 350 275-21.4 580 443-23.6 Industrie und Handwerk 1'234 887-28.1 2'677 2'192-18.1 Dienstleistungen 2'466 2'286-7.3 9'476 12'686 33.9 EU-8 1'898 1'299-31.6 4'253 3'622-14.8 Landwirtschaft 729 635-12.9 1'195 1'031-13.7 Industrie und Handwerk 211 108-48.8 525 274-47.8 Dienstleistungen 958 556-42.0 2'533 2'317-8.5 EU-2 561 485-13.5 1'290 1'390 7.8 Landwirtschaft 84 101 20.2 173 178 2.9 Industrie und Handwerk 50 25-50.0 82 98 19.5 Dienstleistungen 427 359-15.9 1'035 1'114 7.6 Kroatien 29 20-31.0 64 50-21.9 Landwirtschaft 0 0 -- 0 0 -- Industrie und Handwerk 23 10-56.5 37 16-56.8 Dienstleistungen 6 10 66.7 27 34 25.9 Top-5 Einwanderungen in Branchen EU-28/EFTA im März 2015 Ständige und nicht ständige ausländische Wohnbevölkerung Planung, Beratung, Informatik 2'253 Gastgewerbe 1'162 Landwirtschaft 1'000 Medizin und Gesundheitswesen 773 Baugewerbe 730

Seite 17 Statistik Zuwanderung März 2015 / 1. Quartal 2015 4. Arbeitslosenquoten Arbeitslosenquote März 2014 März 2015 Total 3.3% 3.4% Ausländer/-innen 6.5% 6.7% Schweizer/-innen 2.3% 2.3% Quelle: SECO (Darstellung SEM).

Seite 18 Statistik Zuwanderung März 2015 / 1. Quartal 2015 5. Abweichungen von den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen und Bewilligungen nach Auflösung der Familiengemeinschaft Veränderung in % Bewilligungen nach Auflösung der Familiengemeinschaft (Art. 50 AuG) 17 5-70.6 34 17-50.0 Infolge ehelicher Gewalt 2 1 7 2-71.4 nach drei Jahren Ehegemeinschaft oder besondere Umstände Abweichungen von den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen (Art. 30 AuG) 15 4 27 15-44.4 219 203-7.3 681 611-10.3 Sans Papiers a) 27 19 79 72-8.9 ausländischer Elternteil eines Schweizer Kindes 17 15 33 36 9.1 wichtige öffentliche Interessen 9 4 26 14-46.2 Umwandlung von F 7 - in B- Bewilligung b) Umwandlung von N 8 - in B- Bewilligung c) 156 160 523 461-11.9 10 5 20 28 40.0 Weitere Ausnahmen 9 78 73 191 203 6.3 Total 236 208-11.9 715 628-12.2 7 F-Bewilligung = Vorläufig aufgenommene Ausländer/-innen. 8 N-Bewilligung = Asylsuchende. 9 Beispiele: Wiederzulassung nach Auslandaufenthalt, Familiennachzug in aufsteigender Linie, Opfer von Menschenhandel, übrige Härtefälle.

Seite 19 Statistik Zuwanderung März 2015 / 1. Quartal 2015 Top-10 Zulassungsgründe a), b) und c) 10 nach Staatsangehörigkeit Staatsangehörigkeit Januar bis März 2015 Somalia 74 Sri Lanka 53 Kosovo 47 Irak 46 Afghanistan 41 China (Volksrepublik) 36 Eritrea 34 Bosnien u. Herzegowina 29 Kongo DR 28 Serbien 26 Übrige 147 Total 561 6. Familiennachzug Familiennachzug zu Schweizer/-innen und Ausländer/-innen Total Familiennachzug 3'784 3'910 + 3.3 11'271 11'835 + 5.0 Familiennachzug zu Schweizerinnen und Schweizern Familiennachzug zu Ausländerinnen und Ausländern 787 771-2.0 2'206 2'268 2.8 2'997 3'139 + 4.7 9'065 9'567 5.5 10 Vgl. Tabelle vorherige Seite.

Seite 20 Statistik Zuwanderung März 2015 / 1. Quartal 2015 Familiennachzug nach Staatsangehörigkeit Total Familiennachzug 3'784 3'910 + 3.3 11'271 11'835 + 5.0 davon nachgezogene EU-28/EFTA- Staatsangehörige davon nachgezogene Drittstaatsangehörige 2'033 2'187 + 7.6 6'319 6'723 + 6.4 1'751 1'723-1.6 4'952 5'112 + 3.2 Top-10 Familiennachzug nach Staatsangehörigkeit Staatsangehörigkeit der nachgezogenen Personen Januar bis März 2015 Portugal 1'426 Italien 1'224 Deutschland 872 Frankreich 792 Kosovo 545 Spanien 526 Mazedonien 409 Brasilien 353 USA 336 Vereinigtes Königreich 321 Übrige 5'031 Total 11'835

Seite 21 Statistik Zuwanderung März 2015 / 1. Quartal 2015 7. Einbürgerungen Einbürgerungen Einbürgerungen 3'357 2'531-24.6 7'505 6'257-16.6 Ordentlich 2'539 1'782-29.8 5'148 4'332-15.9 Erleichtert und Wiedereinbürgerungen 818 749-8.4 2'357 1'925-18.3 Top-10 Einbürgerungen nach Staatsangehörigkeit Top-10 Einbürgerungen nach Staatsangehörigkeit Staatsangehörigkeit März 2014 März 2015 Deutschland 394 406 + 3.0 Italien 469 281-40.1 Kosovo 306 248-18.9 Portugal 171 148-13.5 Serbien 267 132-50.6 Türkei 169 123-27.2 Frankreich 103 113 + 9.7 Mazedonien 151 102-32.5 Kroatien 80 79-1.3 Bosnien u. Herzegowina 136 77-43.4

Seite 22 Statistik Zuwanderung März 2015 / 1. Quartal 2015 8. Erteilte Niederlassungsbewilligungen C Veränderung in % Total 6'753 7'248 + 7.3 20'547 18'101-11.9 davon vorzeitig erteilt 11 170 227 + 33.5 546 644 + 17.9 Top-5 vorzeitig erteilte Niederlassungsbewilligungen nach Nationalität Staatsangehörigkeit Januar bis März 2015 Indien 82 Russland 77 Ungarn 36 Rumänien 33 Türkei 29 Die Niederlassungsbewilligung C kann bei erfolgreicher Integration, namentlich wenn die betroffene Person über gute Kenntnisse einer Landessprache verfügt, bereits nach ununterbrochenem Aufenthalt mit Aufenthaltsbewilligung während der letzten fünf Jahre erteilt werden (AuG Art. 34 Abs. 4). Eine vorzeitige Erteilung der Niederlassungsbewilligung C ist somit ein Indikator einer gelungenen Integration. Zwischen Januar und März 2015 wurden 18 101 Niederlassungsbewilligungen C erteilt. Davon wurden 644 (3.6%) vorzeitig erteilt. 11 In der Statistik zu den vorzeitig erteilten Niederlassungsbewilligungen sind die EU-15/EFTA-Staaten nicht enthalten, da mit diesen Staaten Niederlassungsvereinbarungen bestehen, die eine Erteilung der Niederlassungsbewilligung C nach fünf Jahren ermöglichen.

Seite 23 Statistik Zuwanderung März 2015 / 1. Quartal 2015 9. Begriffsdefinitionen Abweichungen von den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen (Regelung Sans Papiers, übrige Härtefälle) und Bewilligungen nach Auflösung der Ehe = Bei diesen Ausländergruppen erfolgt eine Zulassung immer ohne Anrechnung an die Höchstzahlen im Sinne von Art. 20 AuG. Aktive Grenzgängerbewilligungen = Bewilligungen, die gültig sind und deren Inhaber/-in als Grenzgänger in der Schweiz arbeitet (BFS). Da die Grenzgänger nicht verpflichtet sind, sich an- und abzumelden, besteht eine gewisse Anzahl an Bewilligungen (ca. 20%), die zwar noch gültig sind, deren Inhaber aber keinen Gebrauch mehr von ihnen machen (SEM). AuG = Ausländergesetz (SR 142.20) Aus dem Ausland zugezogen = Personen, die zum ersten Mal in den Schweizer Arbeitsmarkt eintreten, unabhängig davon, ob sie eine Aufenthaltsbewilligung B oder eine Kurzaufenthaltsbewilligung L erhalten. Personen, die ihre L-Bewilligung in eine B-Bewilligung umwandeln, zählen zwar statistisch zur Einwanderung in die ständige ausländische erwerbstätige Wohnbevölkerung, werden aber in der Kategorie aus dem Ausland zugezogen nicht gezählt, sondern neu als Statuswechsel direkt ausgewiesen. Auswanderung (Wegzug) = Der ständigen oder nicht ständigen ausländischen Wohnbevölkerung angehörende ausländische Staatsangehörige, die während einer bestimmten Periode (z.b. Monat, Jahr) die Schweiz verlassen. Auswanderung (Wegzug) = Effektive Auswanderung + Statuswechsel Abnahme. Einbürgerungen und Todesfälle zählen nicht zur Auswanderung. Bürgerrechtssaldo = Differenz zwischen Erwerb des Schweizer Bürgerrechts (Einbürgerungen, Feststellungen, Adoptionen) und Verlust des Schweizer Bürgerrechts. Drittstaatsangehörige = Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-28/EFTA-Staates haben. EFTA = EFTA-Staaten sind ausser der Schweiz Island, Liechtenstein und Norwegen. Effektive Einwanderung = Einwanderung aus dem Ausland in die Schweiz. Einwanderung (Zuzug) = Ausländische Staatsangehörige, die während einer bestimmten Periode (z.b. Monat, Jahr) in die Schweiz eingewandert sind. Einwanderung (Zuzug) = Effektive Einwanderung + Übertritt aus dem Asylbereich + Statuswechsel Zunahme. Die Geburten zählen nicht zur Einwanderung. Erleichterte Einbürgerungen = Die erleichterte Einbürgerung wird ausländischen Ehegatten von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern, welche in der Schweiz oder im Ausland wohnen, gewährt. Im Übrigen wird die erleichterte Einbürgerung ausländischen Kindern eines schweizerischen Elternteils gewährt. EU-2 = Bulgarien und Rumänien. EU-8 = Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn. EU-17 = Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, Vereinigtes Königreich und Zypern. EU-28/EFTA = Gesamte EU und EFTA (inkl. Kroatien). Familiennachzug = Sinn und Zweck des Familiennachzugs ist es, das Zusammenleben der Familie zu ermöglichen und rechtlich abzusichern. Beim Familiennachzug muss unterschieden werden zwischen dem Nachzug von Familienangehörigen einerseits von Schweizerinnen und Schweizern und andererseits von ausländischen Personen mit Niederlassungs-, Aufenthalts- oder Kurzaufenthaltsbewilligung. Zudem muss zwischen dem Familiennachzug im Rahmen des FZA und dem Familiennachzug im Rahmen des AuG unterschieden werden.

Seite 24 Statistik Zuwanderung März 2015 / 1. Quartal 2015 FZA = Freizügigkeitsabkommen mit der Europäischen Union (SR 0.142.112.681) Grenzgänger = Personen, die in einem ausländischen Staat wohnen und in der Schweiz arbeiten (Arbeitnehmer/innen oder Selbständige mit Firmensitz in der Schweiz). Kroatien = Kroatischen Staatsangehörigen gewährt die Schweiz seit dem 1. Juli 2014 separate Kontingente; die Zulassung zum Schweizer Arbeitsmarkt erfolgt weiterhin im Rahmen des Ausländergesetzes (AuG). Meldeverfahren = Arbeitnehmer und selbständige Dienstleistungserbringer aus den EU-28/EFTA- Mitgliedstaaten sowie entsandte Arbeitnehmer-/innen können sich während höchstens drei Monaten oder 90 Arbeitstagen im Kalenderjahr grundsätzlich ohne ausländerrechtliche Bewilligung in der Schweiz aufhalten. Für sie besteht aber eine Meldepflicht. Für Arbeitnehmer aus den EU-2-Staaten besteht weiterhin eine Bewilligungspflicht, ebenso in einzelnen Branchen für Dienstleistungserbringer aus diesen Staaten. Nicht ständige ausländische Wohnbevölkerung = Alle ausländischen Staatsangehörigen, die weniger als ein Jahr in der Schweiz wohnhaft und im Besitz einer Kurzaufenthaltsbewilligung sind. Personen im Asylprozess (Ausweis F oder N) werden nicht berücksichtigt, da sie rechtlich zum Asyl- und nicht zum Ausländerbereich zählen. Ordentliche Einbürgerungen = Ausländische Staatsangehörige, welche seit 12 Jahren in der Schweiz wohnen, hier integriert, mit unseren Lebensverhältnissen vertraut sind und die schweizerische Rechtsordnung beachten, können die ordentliche Einbürgerung beantragen. Reaktivierung Aufenthalt / Übriger Abgang = Registertechnisch bedingte Korrekturen der Bewegungen der ständigen oder nicht ständigen ausländischen Wohnbevölkerung; bspw. Reaktivierung von vorgenommenen Mutationen. Saldo natürliche Bevölkerungsbewegungen = Differenz zwischen Geburten und Todesfällen der ausländischen Wohnbevölkerung. = Enthalten sind alle ausländischen Staatsangehörigen mit einer Niederlassungsbewilligung C, einer Aufenthaltsbewilligung B, einer Kurzaufenthaltsbewilligung L >= 12 Monate und anerkannte Flüchtlinge. Zum Bestand am Quartalsende werden auch die Geburten unter Geburtenüberschuss (Anzahl Geburten minus Todesfälle) verzeichnet. Nicht dazu zählen Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene, Diplomatinnen und Diplomaten mit einer Aufenthaltsbewilligung des EDA, die internationalen Funktionärinnen und Funktionäre sowie deren Familienangehörige, sofern diese keine Erwerbstätigkeit ausüben. Die Daten des SEM beruhen auf den erteilten Bewilligungen (Registerdatei). VZAE = Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (SR 142.201) Wanderungssaldo = Differenz zwischen der Einwanderung und der Auswanderung von ausländischen Staatsangehörigen, jeweils bezogen auf die ständige oder nicht ständige ausländische Wohnbevölkerung. Dabei werden auch die beiden Kategorien Reaktivierung Aufenthalt sowie Übriger Abgang (Registertechnisch bedingte Korrekturen der Bewegungen der ständigen und nicht ständigen ausländischen Wohnbevölkerung) mitgezählt. Wiedereinbürgerungen = Die Wiedereinbürgerung kann Personen gewährt werden, welche das Schweizer Bürgerrecht verloren haben. Die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller muss eine Bindung zur Schweiz nachweisen.