AHEEEHAPGIKEFDJHCBIJFLFLPAHEEEHA BNFFFNBPAGIDEDJLFONGIOBHAPBNFFFNB HLJJFIFBBHPDNFDDJPBGHBFEFDHBLNH OONKDBFLDFDJDCLEGIDAAHIFIGLHDLNH LNDLEPFJEEOOFNDECOGGHBGOHPHJLAO EILIDIFCEEDOGNKHJKEHGANBGIGOGHJIO NFNNFEPJGCCOLCAPDJGCGOAHFHAELBG APBBBPAPHKKHHNGGJPPCGLGEAEBBLHH HHHHHHHPHHHHPHHPPHPPHHHHHHHPHHPPH alvin WG Kenndaten: Fungizides wasserdispergierbares Granulat (WG) Wirkstoff: 800 g/kg (80,0 Gew.-%) Captan Piktogramme: GHS05, GHS07, GHS08, GHS09 Signalwort: Gefahr Nr. 005177-00 Hochkonzentriertes, organisches Kontaktfungizid zum vorbeugenden Einsatz in Kernobst gegen Apfel- und Birnenschorf, gegen Obstbaumkrebs, gegen Bitterfäule an Süß- und Sauerkirschen und gegen pilzliche Erkrankungen an Beerenobst. Im Rahmen der Schorfbekämpfung werden auch Erreger von Kelch- und Fruchtfäulen wie Nectria (Obstbaumkrebs), Gloeosporium, onilia und Botrytis mit erfasst. alvin WG ist besonders kulturverträglich und fördert gesunden Blattstand, die Ausbildung eines dichtzelligen Fruchtschalengewebes sowie die Verkorkung und Heilung von Risswunden auf der Fruchtoberhaut. alvin WG ist uneingeschränkt im integrierten Obstbau einsetzbar. Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen Schadorganismus/Zweck Schorf Kulturart/Objekt Apfel, Birne Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, ittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle (NW468). Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat (NW604). Für die Anwendung in Kernobst gegen Schorf gilt zusätzlich: Die Anwendung des ittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen verbindlich vorgegebenen indestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden (NW607). reduzierte Abstände: 75 % 20 m, 90 % 15 m Für die Anwendung in Beerenobst gilt zusätzlich: Die Anwendung des ittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen 157
alvin WG verbindlich vorgegebenen indestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten (NW605). reduzierte Abstände: 50 % 10 m, 75 % 5 m, 90 % * Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des ittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden (NW606). 15 m Für die Anwendung gegen Obstbaumkrebs in Äpfeln und gegen Bitterfäule an Süßkirschen gilt zusätzlich: Die Anwendung des ittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen verbindlich vorgegebenen indestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden (NW607). reduzierte Abstände: 50 % 15 m, 75 % 10 m, 90 % 5 m Von der Zulassungsbehörde genehmigte Anwendungsgebiete Schadorganismus/Zweck Bitterfäule Rutensterben Triebsterben Rankenkrankheit Obstbaumkrebs Bitterfäule Kulturart/Objekt Süßkirsche Himbeere Heidelbeere Brombeere Apfel Sauerkirsche Hinweis der Zulassungsbehörde zur Genehmigung: ögliche Schäden aufgrund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzen liegen im Verantwortungsbereich des Anwenders. Anwendung Obstbau Apfel Gegen Obstbaumkrebs 0,6 kg/ha und je m Kronenhöhe (0,12 %) spritzen oder sprühen in 500 l/ha Wasser und je m Kronenhöhe, Anwendungszeitpunkt: nach der 158
alvin WG Ernte (BBCH 93 bis 97) bzw. bei Blattfall. ax. 3 Anwendungen im Abstand von 7 bis 14 Tagen in der Kultur bzw. je Jahr. Apfel, Birne Gegen Schorf 0,6 kg/ha und je m Kronenhöhe (0,12 %) spritzen oder sprühen in 500 l/ha Wasser und je m Kronenhöhe, Anwendungszeitpunkt: bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis. ax. 13 Anwendungen im Abstand von 5 bis 7 Tagen in der Kultur bzw. je Jahr; bei hohem Infektionsdruck, starken Niederschlägen und großem Blattzuwachs auch kürzer. Erreger von Kelch- und Fruchtfäulen wie Nectria, Gloeosporium, onilia und Botrytis werden im Rahmen der Schorfbehandlung miterfasst. Nach der Blüte bis zum Stadium Walnussgröße kann der Einsatz von alvin WG bei einigen Sorten zu leichter Berostung führen. Hinweis: Plantagenbegrünung alvin WG-behandelter Anlagen nicht an Tiere verfüttern. Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten (WP732). In Abhängigkeit von Kultur, Sorte und dem Anbauverfahren können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Vor einem itteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen (WP747). Brombeere Gegen Rankenkrankheit 1,8 kg/ha bis 97). ax. 2 Anwendungen im Abstand von 7 bis 14 Tagen in der Kultur bzw. je Jahr. Heidelbeere Gegen Triebsterben 1,8 kg/ha bis 97). ax. 2 Anwendungen im Abstand von 7 bis 14 Tagen in der Kultur bzw. je Jahr. Himbeere Gegen Rutensterben 1,8 kg/ha bis 97). ax. 2 Anwendungen im Abstand von 7 bis 14 Tagen in der Kultur bzw. je Jahr. Sauerkirsche Gegen Bitterfäule 0,6 kg/ha und je m Kronenhöhe (0,12 %) spritzen oder sprühen in 500 l/ha Wasser und je m Kronenhöhe, Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome, Kulturstadium BBCH 71 bis 81. ax. 3 Anwendungen im Abstand von 7 bis 14 Tagen in der Kultur bzw. je Jahr. Süßkirsche Gegen Bitterfäule 0,6 kg/ha und je m Kronenhöhe (0,12 %) spritzen oder sprühen in 500 l/ha Wasser und je m Kronenhöhe, Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome. ax. 3 Anwendungen im Abstand von 7 bis 14 Tagen in der Kultur bzw. je Jahr. Anwendungstechnik Ansetzen der Spritzbrühe 1. Tank zu 1/2 der erforderlichen Wassermenge füllen, Rührwerk einschalten. 2. alvin WG in den Spritzbehälter geben. Restliche Wassermenge auffüllen (bei laufendem Rührwerk). 3. Evtl. ischpartner erst nach vollständiger Auflösung von alvin WG zugeben. Flüssigpartner - wenn nicht anders empfohlen - zuletzt zugeben. 159
alvin WG Hinweis zur Volumendosierung: 1 kg alvin WG entsprechen etwa 1,25 l Volumen Empfohlene Wasseraufwandmenge Obstbau 500-1000 l/ha ischbarkeit alvin WG ist mischbar mit gängigen Akariziden, Insektiziden, Fungiziden und Blattdüngern wie z.b. Kanemite SC, ospilan SG, Dipel ES, Discus, icrothiol WG (Netzschwefel), Phos 60, Harnstoff und Bittersalz. Nicht mit stark ölhaltigen oder selbst hergestellten Kupfer- oder Calciumsulfatmischungen bzw. anderen alkalischen Produkten ausbringen. Für eventuell negative Auswirkungen von uns nicht empfohlener Tankmischungen und insbesondere ehrfachmischungen haften wir nicht, da nicht alle in Betracht kommenden ischungen geprüft werden können. Bei Tankmischungen grundsätzlich die Gebrauchsanleitung der betroffenen Produkte beachten. Reinigung Spritzgerät und -leitungen nach Gebrauch gründlich mit Wasser reinigen. Dazu ca. 20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasserstrahl abspritzen. Rührwerk für ca. 2 inuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der zuvor behandelten Fläche verspritzen. Die regelmäßige Reinigung der Pflanzenschutzspritze von außen, insbesondere des Brühebehälters, Pumpenaggregates und Gestänges, sollte Bestandteil des normalen betrieblichen Ablaufes sein und möglichst direkt auf dem Feld erfolgen. Hierzu werden von den Geräteherstellern entsprechende Nachrüstsätze mit Wasservorratsbehältern und Reinigungsbürsten angeboten. Wartezeit Apfel, Birne, Sauerkirsche, Süßkirsche 21 Tage Brombeere, Heidelbeere, Himbeere: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen vorgesehener Anwendung und Nutzung (z.b. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Apfel: Gegen Obstbaumkrebs: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen vorgesehener Anwendung und Nutzung (z.b. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Umweltverhalten Bienen Das ittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4) (NB6641). Nützlinge Das ittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft (NN234). Das ittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft (NN1842). Fische Das ittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere (NW264). Algen Das ittel ist giftig für Algen (NW262). Gewässer/Grundwasser Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz (siehe gesonderten Abschnitt am Anfang). 160
alvin WG Saumstrukturen Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Saumstrukturen (siehe gesonderten Abschnitt am Anfang). Lagerung Getrennt von Lebens- und Futtermitteln, unzugänglich für Kinder und nur in der verschlossenen Originalpackung aufbewahren. Hinweise für den sicheren Umgang Zur Vermeidung von Risiken für ensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. (EUH401) Anwenderschutz Jeden unnötigen Kontakt mit dem ittel vermeiden. issbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen (SB001). Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten (SB110). Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des ittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/ in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des ittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen (SF1891). Universal- Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten ittel (SS110). Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen ittels (SS2202). Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen ittels in Raumkulturen (SS422). Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Umgang mit dem unverdünnten ittel (ST1102). Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen ittels (ST1203). Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (H332) Gesundheitsschädlich beim Einatmen. (H318) Verursacht schwere Augenschäden. (H317) Kann allergische Hautreaktionen verursachen. (H351) Kann vermutlich Krebs erzeugen. (H410) Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. (EUH208) Enthält Captan. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. (P261) Einatmen von Staub vermeiden. (P280) Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. (P305+P351+P338+P310) BEI KONTAKT IT DEN AUGEN: Einige inuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach öglichkeit entfernen. Sofort GIFTINFORATIONSZENTRU oder Arzt anrufen. (P405) Unter Verschluss aufbewahren. (P501) Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen. (EUH401) Zur Vermeidung von Risiken für ensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Verpackung darf nicht wieder verwendet werden. (EUH210) Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich. Anwendung nur durch berufliche Anwender zulässig. Abpackung 10026161 2 x 10 kg Sack 161