Innovationszirkel und Vorschlagswesen. Ein Merkblatt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Ähnliche Dokumente
11/12/2008 Personalrat der Universität Würzburg

Dienstanweisung Ideenmanagement in der Verwaltung des Deutschen Bundestages

Betriebsvereinbarung zum Thema Betriebliches Vorschlagswesen

2 Geltungsbereich und Inhalt

Statut. Klinisches Ethik-Komitee (KEK) der Asklepios Klinik Altona (AKA)

S A T Z U N G des Bundesinstitutes für Risikobewertung

Betriebsvereinbarung zum Thema Bewertung von Verbesserungsvorschlägen

Dienstvereinbarung zur Durchführung des innerbetrieblichen Verbesserungswesens TeamTime an der Technischen Universität Kaiserslautern

Amtliche Mitteilungen

GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DAS PRÄSIDIUM, DEN VORSTAND UND DIE GESCHÄFTSSTELLE DES DOSB

Bayerischer Demenzpreis 2016

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Berlin, den Arbeit und Frauen Tel.: I A 12

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat STAATSMINISTER

An die Mitglieder der LAG Wittenberger Land. Lutherstadt Wittenberg, 20. Okt E I N L A D U N G

Dienstvereinbarung. zum. Ideenmanagement. an der. Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. zwischen der. Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg.

Dienstvereinbarung. Betriebliche Vorschlagswesen (BVW)

Telefon (08 21) oder Durchwahl hier: Zusätzliches Leistungsentgelt für Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Schriftliche Kleine Anfrage

Definition der zertifizierten Kennzahlen

Richtlinie Ideenmanagement Endfassung vom 16. September 2010

RICHTLINIEN FÜR DAS BEI DER STADT AACHEN. 2.1 Grundsätzlich Teilnahmeberechtigte 2.2 Bedingt Teilnahmeberechtigte 2.3 Nicht Teilnahmeberechtigte

Der Fragebogen.

Geschäftsordnung der Universitätsstadt Marburg/L für den Gestaltungsbeirat Marburg/Lahn

Reglement betreffend Ideen-Management in der Stadt Winterthur

>> 20 MILLIONEN EURO EINGESPART ERGEBNISSE DES IDEEN-MANAGEMENTS AUF EINEN BLICK

Reglement für den Personalausschuss Bürgerspital Basel 1)

GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG PSYCHISCHER BELASTUNGEN

Fragenkatalog 2 CAF-Gütesiegel - Fragenkatalog für den CAF-Aktionsplan (Verbesserungsplan)

S a t z u n g über Bildung und Aufgaben von Elternversammlungen und Elternbeirat in den Kindergärten der Gemeinde Gründau

Satzung der Fachschaft Rechtswissenschaften der Ruhr-Universität Bochum

Richtlinie für das Ideenmanagement bei der Kreisverwaltung Warendorf

Ausbilderfragebogen. Sehr geehrte Damen und Herren,

Dienstvereinbarung Betriebliches Vorschlagswesen (BVW) zwischen dem. Vorstand Universitätsmedizin Göttingen. und dem. Personalrat

Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz. Stiftungsurkunde

Hauptausschuss der Stadt Gütersloh - Die Vorsitzende -

Siegel Familienfreundliches Unternehmen im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Bewerbungsverfahren. für das Siegel. Familienfreundliches Unternehmen

Stärken stärken und Schwächen schwächen!

Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/3757. Beschlussempfehlung. Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die drei Säule:

2253-S. Richtlinien für die Vergabe des Bayerischen Filmpreises

Lieferantenselbstauskunft

Verfahrenskonzept für die Evaluierung des Gesamtinstituts und der Arbeitseinheiten des DJI

Satzung des Vereins "Freunde des Zentrums für Konstruktionswerkstoffe MPA-IfW"

Mitteilung der Arbeitsunfähigkeit, einer Kur oder Erkrankung eines Kindes

Satzung des Vereins sächsischer Bürgermeister e.v. Satzung Verein sächsischer Bürgermeister e.v.

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat

Verwaltungsvorschrift

Geschäftsordnung des Landesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen in der Freien und Hansestadt Hamburg

AMTLICHE MITTEILUNGEN

Satzung für den. Förderverein. Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V.

Gesundes Führen lohnt sich!

GESCHÄFTSORDNUNG DES AUTONOMEN SCHWULENREFERATS (ASR) DES ASTA AN DER RUHR- UNIVERSITÄT BOCHUM

SG Leutershausen 1891 e.v. Mit Tradition in die Zukunft. Jugendordnung Mai 2011

Ausführungsbestimmungen zur Habilitationsordnung für Wirtschaftswissenschaften

Geschäftsordnung. für das. "Kuratorium Botanische Gärten der Technischen Universität Dresden"

Leitbild / Vision Grundwerte Organisationskultur nach innen... 5 Handlungsfelder Führung und Gestalten MitarbeiterInnen...

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen

Stellungnahme der Verbraucherzentrale Nordrhein- Westfalen e.v.

S a t z u n g d e s Verkehrs- und Verschönerungsvereins Wennigsen (Deister) e.v. 1896

Ordnung zur ethischen Begutachtung von Forschungsprojekten des Fachbereichs Erziehungswissenschaft. der Freien Universität Berlin [RA III ]

Satzung der Westfälisch-Lippischen Sparkassenakademie

Satzung des Chorverbands Bad Tölz Wolfratshausen

Richtlinien für das Ideenmanagement NRW

(1) Der Verein führt den Namen Club zur ländlichen Elektrifizierung C.L.E. (3) Er wird im Vereinsregister des Amtsgerichtes Freiburg eingetragen.

Überprüfung der Qualifikation des Personals nach 14, 52a, 63a, 72 Abs. 2 und 74a AMG

für die Interne Revision der Universitätsverwaltung Münster

Organisationsregelung für die wissenschaftliche Einrichtung Institut für Physik im Fachbereich Physik, Mathematik und Informatik

Planungsbericht Mobilitätsstrategie (mobilitätaargau); Anhörung. Privatperson

EUROPÄISCHES INSTITUT FÜR GLEICHSTELLUNGSFRAGEN UND AGENTUR DER EUROPÄISCHEN UNION FÜR GRUNDRECHTE. Kooperationsvereinbarung

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

Elternbeirat der GHWRS Horgenzell. 1 Rechtsgrundlagen. 2 Mitglieder. 3 Aufgaben. 4 Wahlen

Richtlinien für die öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe durch den Landkreis Prignitz

STATUTEN. 3. Fassung Seite 1

Tennisclub Sinzheim e.v.

UNTERNEHMENSLEITBILD

Geändert: Zur aktuellen Umsetzung des Bonusprogramms an den Schulen. Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Qualitätsbewusstsein und die Stellung der IT-Revision innerhalb des Unternehmens stärken und Verbesserungspotenzial

Geschäftsordnung für die Organe des Vereins

Geschäftsordnung des Ständigen Ausschusses Forschungsdaten Infrastruktur des Rates für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD)

Dienstvereinbarung der Universität Passau zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement

Organisationsregelung für die wissenschaftliche Einrichtung Institut für Physikalische Chemie im Fachbereich Chemie, Pharmazie und Geowissenschaften

Geschäftsordnung der Arbeit der Jury des INDUSTRIEBAU-PREISES für nachhaltiges Bauen im Industrie- und Gewerbebau

Satzung. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

Satzung für das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt - der Stadt Troisdorf vom 11. März 2013*)

Prof. Dr. Jutta M. Bott, Senatsvorsitzende. Der Senat der Fachhochschule Potsdam erlässt nachfolgende Geschäftsordnung der Ethikkommission.

Das MitarbeiterInnengespräch

ORDNUNG BILDUNG, ERZIEHUNG UND UNTERRICHT ÜBER DEN NACHWEIS EINER BESONDEREN BEFÄHIGUNG ZUM STUDIUM KÜNSTLERISCHER STUDIENGÄNGE IM BACHELORSTUDIENGANG

Förderung von Stiftungsprofessuren zur Stärkung der wissenschaftlichen Kompetenz im Bereich Digitalisierung

Einladung zur Teilnahme am Betrieblichen Eingliederungsmanagement (nach 84 II SGB IX)

Statuten des Clubs Nothveststein 1238

Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung. der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau.

Betriebsvereinbarung über Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung

Gemeinsame Anordnung der Ministerien. Leitbild der Landesverwaltung Baden-Württemberg. Vom 14. Januar Az.: 5-03/61 (IM)

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes

1 Aufgaben, Wahrnehmung der Aufgaben und Pflichten zur Berichterstattung

Vorschlags-/ Beschwerdemanagement-Konzept Arbeitspaket Nr

Durchführung der Fortschrittskontrolle in Bachelor- und Master-Studiengängen

Satzung des Fördervereins der Christian-Reichart-Grundschule Erfurt e. V.

Der Bayerische Landtag für Einsteiger

PERSONALENTWICKLUNG ZWISCHEN HOCHSCHULSTRATEGIE, HERAUSFORDERUNGEN UND MÖGLICHKEITEN. Dokumentation der 4. Zukunftswerkstatt

Transkript:

Innovationszirkel und Vorschlagswesen Ein Merkblatt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Stand: 26.07.2012

Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Julius-Maximilians-Universität Würzburg hat einen Innovationszirkel eingerichtet, dessen Aufgabe es ist, Ihre Verbesserungsvorschläge zu beurteilen und über Annahme und Prämierung zu entscheiden. Die Universitäten stehen vor neuen, großen Herausforderungen. Reformen und Innovationen sind notwendig, um in einem ständigen Erneuerungs- und Verbesserungsprozess Gestaltungsspielräume zu gewinnen. In diesen Prozess sollen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als die besten Ideenspeicher eingebunden werden. Gemeinsames Ziel ist es, die Verwaltungsarbeit und die zum Teil komplexen Abläufe auf allen Ebenen zu vereinfachen, zu beschleunigen, zu verbilligen oder in sonstiger Weise weiter zu verbessern. Das vorliegende Merkblatt soll Sie über den Innovationszirkel informieren und Ihnen helfen, Ihre Ideen zu konkretisieren und zu Papier zu bringen. Wir wünschen uns möglichst viele Anregungen und Vorschläge, die erfolgreich umgesetzt werden können. Als Ansprechpartner steht Ihnen in der Zentralverwaltung Dr. Volker Latussek (Tel. 31-83048) zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Dr. Uwe Klug Kanzler

Zielsetzung Die Bayerische Staatsregierung hat das Vorschlagswesen in der Staatsverwaltung geändert. Behörden und damit auch die Universität Würzburg können nach der neuen Regelung die eingereichten Verbesserungsvorschläge selbst bewerten und prämieren. Für die Entscheidung über die Annahme und die Prämierung von Vorschlägen wurde an der Universität Würzburg ein Innovationszirkel eingerichtet. Da Änderungen und Verbesserungen nur gemeinsam vorgenommen werden können, werden Sie daher ermuntert, Ihre Ideen und Vorschläge dem Innovationszirkel vorzulegen. Grundsätze und Ziele In einem ständigen Erneuerungsprozess soll jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter als Ideenspeicher eingebunden werden. Es sollen Verbesserungen auf allen Ebenen auch durch kleine Vorschläge erreicht werden. Den Führungskräften kommt dabei verstärkt die Aufgabe zu, ihre Mitarbeiter zu Verbesserungsvorschlägen anzuregen. Wer soll mitmachen? Alle, auch ehemalige, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität Würzburg Teams, Workshops etc. Ausgenommen sind Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die sich hauptsächlich mit einschlägigen Organisations-, Automations- und Controllingfragen beschäftigen. Was soll mit dem Verbesserungsvorschlag erreicht werden? Was ist ein Verbesserungsvorschlag? Eine konkretisierbare Idee, die neuartig ist, spürbar etwas verbessert und damit zur Effizienz- und Effektivitätssteigerung beiträgt. Was können Sie verbessern? Praktisch alles. Hier einige Beispiele: Abläufe und Organisation, Vorgaben und Verwaltungsverfahren erleichtern, straffen und vereinfachen. Arbeitszeit, Kosten oder Material sparen. Unfallgefahren vermindern und Ihre Arbeitsbedingungen erleichtern.

Was soll Ihr Vorschlag alles aufzeigen? Der Vorschlag sollte insbesondere folgende Gesichtspunkte enthalten: Wer reicht den Vorschlag ein? Was wird getan? Warum wird diese Arbeit so erledigt? Wo treten Probleme auf? Wann und wie oft treten diese Probleme auf? Wie kann es besser gemacht werden? Welche Änderungen sind konkret erforderlich? In der Anlage finden Sie einen Gliederungsvorschlag zur Notierung Ihrer Idee. Für mehrere gleichzeitig eingereichte Verbesserungsvorschläge sind gesonderte Blätter zu verwenden. Sollten Sie noch weitere Exemplare benötigen, können Sie diese bei Herrn Dr. Volker Latussek, ZV, Referat 1.1: Planung und Qualitätsmanagement (Tel.: 83048) anfordern. Wie läuft das Verfahren ab? Neben der Innovationszentrale Moderne Verwaltung bei der Staatskanzlei, die über ressortübergreifende und herausragende Vorschläge entscheidet und den Innovationszirkeln der einzelnen Ministerien, die über behördenübergreifende und/oder herausragende Vorschläge innerhalb ihres Geschäftsbereichs zuständig sind, ist an der Universität Würzburg ein Innovationszirkel eingerichtet worden. Ständige Mitglieder dieses Innovationszirkels sind: - der Kanzler/ die Kanzlerin, vertreten durch den Leiter/die Leiterin des Referats 1.1: Planung und Qualitätsmanagement, derzeit Herr Dr. Volker Latussek (Tel.: 83048) - für den Personalrat ein Mitglied des Personalrats, derzeit Herr Manfred Vollrath (Tel.: 82249) - als weiteres Mitglied: der Leiter/ die Leiterin der Abteilung 3: Finanzen, derzeit Herr Thomas Leimeister (Tel.: 82018) Herr Dr. Volker Latussek ist Vorsitzender des Innovationszirkels. Vorschläge richten Sie bitte schriftlich mit Ihren persönlichen Angaben in einem verschlossenen Umschlag an den Innovationszirkel. Wenn Ihr Vorschlag anonym behandelt werden soll, benötigen Sie zwei Umschläge und ein Kennwort Ihrer Wahl. Der erste Umschlag enthält den mit dem Kennwort versehenen Vorschlag, der zweite Umschlag enthält Ihre persönlichen Angaben und das Kennwort, beide Umschläge sind außen mit dem Kennwort zu kennzeichnen. Der Umschlag mit Ihren persönlichen Angaben wird dann erst nach Abschluss der Begutachtung geöffnet, um Ihnen das Ergebnis mitteilen zu können. Sollte Ihr Vorschlag nicht selbständig durch die Universität Würzburg umgesetzt werden können oder übergreifend sein, so gibt ihn der Innovationszirkel an das Ministerium und dieses gegebenenfalls an die Innovationszentrale Moderne Verwaltung der Staatskanzlei weiter. Ihr Vorschlag wird unabhängig und umfassend geprüft. Mit dem Einreichen eines Verbesserungsvorschlages erkennen Sie die Richtlinien und die Entscheidung der Innovationszentrale Verwaltung Bayern bzw. des Innovationszirkels an und geben Ihr Einverständnis für die Verwertung.

Wer beurteilt und entscheidet? Der Innovationszirkel, der aus den drei oben genannten Mitgliedern besteht, beurteilt die eingegangenen Vorschläge und beschließt darüber. Interne Sachverständige können durch den Innovationszirkel für komplexe Fragen benannt und zusätzlich hinzugezogen werden. Der Innovationszirkel ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Bei Stimmengleichheit ist der Vorschlag abgelehnt. Bewertung und Umsetzung Ziel ist die rasche Bewertung und Umsetzung Ihres Vorschlages. Bei Annahme des Vorschlages erhalten Sie eine Mitteilung (Anerkennungsschreiben) mit Angabe der Prämie. Im Fall der Ablehnung erhalten Sie eine Nachricht mit kurzer Begründung. Auf Wunsch werden Ihr Vorschlag und die Bewertung selbstverständlich anonym behandelt. Der prämierte Vorschlag wird veröffentlicht. Kriterien Ausschlaggebend für die Beurteilung der eingegangenen Vorschläge sind: Der Vorschlag ist neuartig und konkret. führt zu einer spürbaren Verbesserung. kann von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über ihren Aufgabenbereich hinaus nicht eigenverantwortlich umgesetzt werden. trägt zur Effizienz und Effektivität bei. Wesentliche Kriterien sind Kosten und Nutzen der Verbesserung. Sie bilden die Grundlage für die Prämienhöhe. Die Prämien Die Prämien richten sich nach Kosten und Nutzen Ihres Vorschlages sowie den verfügbaren Mitteln. - Geld von 50,00 bis 10.000,00 - Dienstbefreiung von einem Tag bis zu drei Tagen - Sachprämien - Sonstige Anerkennung - Anerkennungsprämie