Zinsgünstige Kredite vom Staat



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Transkript:

Zinsgünstige Kredite vom Staat Wohneigentum Erwerben, Ökologisch Bauen, Wohnraum Modernisieren, CO 2 -Gebäudesanierung, Solarstrom Erzeugen KfW-FÖRDERPROGRAMM

www.kfw-foerderbank.de Bauen, Wohnen, Energie sparen Programme für Wohnimmobilien Informationen direkt bei der KfW Internet: www.kfw-foerderbank.de Aktuelle Zinskonditionen: www.kfw-foerderbank.de, per Faxabruf: 069 7431-4214, Infocenter der KfW Förderbank: 01801 335577 Informationen von der Bausparkasse Schwäbisch Hall Internet: www.schwaebisch-hall.de Baufinanzieren / Bau- und Sparförderung / KfW-Förderprogramme Schwäbisch Hall-Außendienst Hinweis: Die Inhalte dieser Informationsbroschüre wurden den Internetseiten der KfW Förderbank (www.kfw-foerderbank.de) entnommen. Stand: Februar 2008 Wir übernehmen für die richtige Wiedergabe keine Haftung. Beachten Sie bitte, dass die Aussagen zu den KfW-Programmen aktualisiert werden und sich kurzfristig ändern können. Wir empfehlen daher den aktuellen Stand unter www.kfw-foerderbank.de abzurufen.

Wohneigentum Das KfW-Wohneigentumsprogramm eignet sich für alle, die ein Haus oder eine Wohnung bauen oder kaufen wollen und selbst darin wohnen möchten. Die Vorteile auf einen Blick Wer wird gefördert? Was wird gefördert? Nicht finanziert werden Wie wird gefördert? Zu welchen Konditionen wird finanziert? Zinsgünstige langfristige Finanzierung Fester Zinssatz wahlweise für 5, 10 oder 15 Jahre Alle Konditionen gelten auch bei nachrangigem Grundbucheintrag Kombination mit anderen öffentlichen Mitteln uneingeschränkt möglich Privatpersonen, unabhängig wie alt und welchen Familienstand Bau und Erwerb von selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen Bau: Finanzierung der Kosten des Grundstücks, der Baukosten einschließlich Nebenkosten (Notar-, Maklergebühren, Grunderwerbssteuer etc.) und der Außenanlagen Kauf: Finanzierung des Kaufpreises einschließlich Nebenkosten, Kosten für Instandsetzung, Umbau und Modernisierung Umschuldungen bestehender Darlehen und Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben sowie Vermietete oder gewerblich genutzte Flächen Ausnahme: Der Kauf von Grundstücken darf bis zu 6 Monate zurückliegen Mit langfristigen, zinsgünstigen Darlehen, die Sie über durchleitende Banken erhalten Höchstbetrag Bis maximal 100.000 Euro bzw. bis zu 30 % der Gesamtkosten Laufzeit Maximal 20 Jahre mit bis zu 3 tilgungsfreien Anlaufjahren oder maximal 35 Jahre Laufzeit mit bis zu 5 tilgungsfreien Anlaufjahren. Ein tilgungsfreies Anlaufjahr muss in Anspruch genommen werden. Abruffrist 12 Monate nach Zusage der KfW Zusageprovision Zwei Tage und vier Monate nach der Zusage der KfW beginnt die Erhebung einer Zusageprovision. Sie beläuft sich auf 0,25 % pro Monat vom noch nicht abgerufenen Kreditbetrag. Tilgung Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre wird der Kredit in vierteljährlichen Raten (Annuitäten) zurückgezahlt. Außerplanmäßige Tilgung Ist während der Zinsfestschreibung nicht möglich, im Einzelfall nach Absprache mit der KfW gesamter ausstehender Kreditbetrag gegen Vorfälligkeitsentschädigung Sicherheiten Grundpfandrechtliche Sicherheiten Kombination mit anderen Fördermitteln Grundsätzlich mit anderen Fördermitteln (z. B. Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) frei kombinierbar Die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder sonstigen Zuwendungen darf die Summe der Bau- bzw. Kaufkosten nicht übersteigen. Verwendungsnachweis Gegenüber der KfW nicht erforderlich. Das durchleitende Kreditinstitut ist zur Überwachung und Dokumentation der ordnungsgemäßen und fristgerechten Verwendung der Mittel in banküblicher Form verpflichet. Wann müssen Sie den Antrag stellen? Der Antrag ist mit dem Formular (KfW 141660) vor Beginn bzw. Abschluss des Kaufvertrages bei der durchleitenden Bank zu stellen.

Ökologisch Bauen Das KfW- Kreditprogramm für alle, die Energie sparend bauen und damit Budget und Umwelt schonen wollen. Die Vorteile auf einen Blick: Wer wird gefördert? Wie wird gefördert? Was wird finanziert? Zu welchen Konditionen wird finanziert? Langfristige zinsgünstige Finanzierung für den Bau von KfW-Energiesparhaus 40, 60 und Passivhäuser sowie für den Einbau von Heiztechnik auf der Basis erneuerbarer Energien in Neubauten Sichere Kalkulationsgrundlage durch einen festen Zinssatz für 10 Jahre Flexibel durch vorzeitige Rückzahlung, auch in Teilbeträgen jederzeit kostenlos möglich Kombinierbar mit anderen öffentlichen Mitteln und dem KfW-Wohneigentumsprogramm Jeder, der in den Neubau von selbst genutzten und vermieteten Wohngebäuden investiert: Privatpersonen Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Wohnheimbetreiber Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände Sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts Langfristige, deutlich zinsverbilligte Darlehen mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren Die KfW fördert/finanziert den Neubau, Herstellung sowie den Ersterwerb von: KfW-Energiesparhäusern 40, 60 und Passivhäusern Einbau von Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien - solarthermische Anlagen ggf. inklusive Einbau von Zentralheizungen auf Basis von Gas/Öl (Brennwertkessel) - Biomasseanlagen: automatisch beschickte Zentralheizungsanlagen, die ausschließlich mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Hierzu zählen Holzpellets, Holzhackschnitzel, Biokraftstoffe, Biogas - Holzvergaser-Zentralheizungen mit Leistungs- und Feuerungsregelung (Wirkungsgrad mindestens 90 %) - Wärmepumpen (nach DIN V 4701-10) - Erdwärmeüberträger - Abluftanlagen mit geregelten Außenwandluftdurchlässen, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnungsgrad von mindestens 80 % sowie dezentrale Lüftungsanlagen mit einem Wärmerückgewinnungsgrad von 80 % - Anlagen zur Versorgung mit Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung (Einzelanlagen, Nah- und Fernwärme, Blockheizkraftwerk oder Brennstoffzelle) - Wärmeübergabestationen und Rohrnetz bei Nah- und Fernwärme Beim Einbau der Heizung ist stets ein hydraulischer Abgleich vorzunehmen. Es sind die Anforderungen der EnEV (Energie-Einsparverordnung) einzuhalten. Höchstbetrag 50.000 Euro je Wohneinheit, maximal 100 % der förderfähigen Kosten Tilgungsfreie Anlaufjahre / Laufzeit Mind. 1 höchstens 2 tilgungsfreie Anlaufjahre / bei einer Laufzeit bis zu 10 Jahren Mind. 1 höchstens 3 tilgungsfreie Anlaufjahre / bei einer Laufzeit bis zu 20 Jahren Mind. 1 höchstens 5 tilgungsfreie Anlaufjahre / bei einer Laufzeit bis zu 30 Jahren Zusageprovision Keine Auszahlung KfW-Energiesparhaus 40 und Passivhaus: 100 % Auszahlung des Zulagebetrages KfW-Energiesparhaus 60 und Heiztechnik: 96 % Auszahlung des Zulagebetrages Der Kredit kann in einer Summe oder in Teilbeträgen abgerufen werden. Abruffrist Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Zusage der KfW. Bitte beachten: Bei Krediten für KfW-Energiesparhäuser 40 und Passivhäuser müssen die jeweils angeforderten Beträge innerhalb von 3 Monaten vollständig dem festgelegten Verwendungszweck zugeführt werden. Im Falle der Überschreitung dieser Frist ist ein Zinszuschlag zu zahlen. Tilgung Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre zahlen Sie Ihren Kredit in vierteljährlichen Raten (Annuitäten) zurück. Außerplanmäßige Tilgung Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Kredites oder in Teilbeträgen innerhalb der ersten Zinsbindung ist ohne Kosten möglich. Sicherheiten Bei privaten Bauherren: Bankübliche Sicherheiten (Grundschuld etc.) Bei Gebietskörperschaften: Keine Sicherheiten Bei Eigengesellschaften der Gebietskörperschaften und anderen öffentlichen Antragstellern: 100-prozentige modifizierte Ausfallbürgschaft Ihrer Gebietskörperschaft bzw. des entsprechenden Rechtsträgers

Ökologisch Bauen Verwendungsnachweis Das durchleitende Kreditinstitut ist zur Überwachung und Dokumentation der ordnungsgemäßen und fristgerechten Verwendung der Mittel in banküblicher Form verpflichtet. Bei Bau/Herstellung eines KfW-Energiesparhauses 40 oder 60 einschließlich Passivhaus, ist innerhalb von 9 Monaten nach Vollauszahlung des Darlehens, zusätzlich die Bestätigung des Sachverständigen nach Errichtung oder Herstellung (Form-Nr. 141651) über das durchleitende Kreditinstitut bei der KfW einzureichen. Öffentlich-rechtliche Kreditnehmer und deren Eigengesellschaften senden einen Verwendungsnachweis an die KfW. Technische Anforderungen KfW-Energiesparhaus 40 Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) nicht mehr als 40 kwh pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche (An) beträgt. Gleichzeitig muss der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche des Gebäudes bezogene spezifische Transmissionswärmeverlust (Ht') den in der EnEV angegebenen Höchstwert um mindestens 45 % unterschreiten. Der Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) und der spezifische Transmissionswärmeverlust (Ht') sind nach der EnEV zu ermitteln. Dies hat durch einen in Bundesprogrammen zugelassenen Energieberater oder eine nach 21 EnEV ausstellungsberechtigten Person (nachfolgend Sachverständiger) zu erfolgen. Passivhaus Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) nicht mehr als 40 kwh pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche (An) und der Jahres-Heizwärmebedarf (Qh) nicht mehr als 15 kwh pro Quadratmeter Wohnfläche betragen. Der Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) und der Jahres-Heizwärmebedarf (Qh) sind nach dem Passivhaus Projektierungspaket (PHPP) oder einem gleichwertigen Verfahren durch einen Sachverständigen nachzuweisen. KfW-Energiesparhaus 60 Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) nach der EnEV nicht mehr als 60 kwh pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche (An) beträgt. Gleichzeitig muss der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche des Gebäudes bezogene spezifische Transmissionswärmeverlust (Ht') den in der EnEV angegebenen Höchstwert um mindestens 30 % unterschreiten. Der Jahres-Primärenergiebedarf (Qh) und der spezifische Transmissionswärmeverlust (Ht') sind nach der EnEV durch einen Sachverständigen nachzuweisen. Wann müssen Sie den Antrag stellen? Der Antrag ist mit dem Formular (KfW 141660) vor Beginn der Vorhaben bei der durchleitenden Bank zu stellen. Für KfW-Energiesparhäuser 40, 60 und Passivhäuser ist die vom Antragsteller und einem Sachverständigen unterschriebene Bestätigung zum Kreditantrag 144/145 (Form-Nr. 141622) zusammen mit dem Antragsformular einzureichen.

Wohnraum Modernisieren Mit diesem Darlehensprogramm können Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung sanieren oder modernisieren. Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs werden besonders gefördert. Die Vorteile auf einen Blick: Wer wird gefördert? Wie wird gefördert? Was wird finanziert? Was sind STANDARD- Maßnahmen? Langfristige Finanzierung für Wohnungsmodernisierungen Sichere Kalkulationsgrundlage durch Festzinssatz Finanzierung von bis zu 100 % der Investitionskosten, einschließlich der Nebenkosten Vorzeitige Rückzahlung jederzeit kostenlos möglich Kombinierbar mit anderen öffentlichen Fördermitteln und KfW-Programmen Energetische Einzelmaßnahmen (ÖKO-PLUS-Maßnahmen) sind deutlich verbilligt Jeder, der in selbst genutzte oder vermietete Wohngebäude investiert: Privatpersonen Wohnungsunternehmen Wohnungsgenossenschaften Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts Langfristiges, zinsgünstiges Darlehen mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden Wohn-, Alten- und Pflegeheime Für STANDARD-Maßnahmen bietet die KfW eine Basisförderung an. Investitionen in den Klimaschutz so genannte ÖKO-PLUS-Maßnahmen werden zu einem besonders günstigen Zinssatz finanziert. Ausgeschlossen sind Umschuldungen und Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben. Beim Austausch von Heizanlagen ist ein hydraulischer Abgleich vorzunehmen. 1. Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden Gebrauchswertverbesserung, z. B. Änderung des Wohnungszuschnitts oder Modernisierung des Bades Wohnverhältnisseverbesserung, z. B. Anbau von Balkone oder Loggien, Nachrüstung von Aufzügen Behebung baulicher Mängel durch Reparatur und Erneuerungen, z. B. Fußböden, Fenster Alten- und behindertengerechter Umbau, z. B. barrierefreies Wohnen Einbau neuer Zentralheizungsanlagen auf Basis von Gas oder Öl (Brennwertkessel) Bauliche Maßnahmen nach einem Teilrückbau, z. B. Dach aufbauen 2. Verbesserung der Außenanlagen bei Mehrfamilienhäusern (mit 3 oder mehr Wohneinheiten), z. B. Grünanlagen, zum Gebäude gehörende Außenanlagen, Spielplätze, Carports 3. Rückbau von leer stehenden, dauerhaft nicht mehr benötigten Mietwohngebäuden in den neuen Bundesländern und Berlin (ehemals Ost) im Rahmen des Stadtumbaus, einschließlich aller Maßnahmen für die Wiedernutzung (Wohnungen freiziehen, Grundstück herrichten) Was zählt als ÖKO- PLUS-Maßnahme? 1. Wärmeschutz der Gebäudeaußenhülle Dämmung der Außenwände Dämmung vom Dach Dämmung der obersten Geschossdecke zu nicht ausgebauten Dachräumen Dämmung der Kellerdecke, erdberührte Außenflächen beheizter Räume oder Wände zwischen beheizten und unbeheizten Räumen 2. Erneuerung der Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien (Kraft-Wärme-Kopplung und Nah-/Fernwärme) solarthermische Anlagen, ggf. inklusive Erneuerung von Zentralheizungen auf Basis von Öl oder Gas (Brennwertkessel) Biomasseanlagen: automatisch beschickte Zentralheizungsanlagen, die ausschließlich mit erneuerbaren Energien betrieben werden (Holzpellets, Holzhackschnitzel, Biokraftstoffe, Biogas) Holzvergaser-Zentralheizungen mit Leistungs- und Feuerungsregelung, Wirkungsgrad mindestens 90 % Erdwärmeüberträger Wärmepumpen nach DIN V 4701-10 Abluftanlagen mit geregelten Außenwandluftdurchlässen, Lüftungsanlagen mit einem Wärmerückgewinnungsgrad von mindestens 80 % sowie dezentrale Lüftungsanlagen mit einem Wärmerückgewinnungsgrad von 80 % Anlagen zur Versorgung mit Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung (Nah- und Fernwärme, Einzelanlagen, Blockheizkraftwerk, Brennstoffzellen) Wärmeübergabestationen und Rohrnetz bei Nah- und Fernwärme Sonderregelung: Austausch von Kohle-, Öl- und Gaseinzelöfen sowie Nachtspeicherheizungen durch den Einbau von Zentralheizungsanlagen auf Basis Brennwertechnologie Wichtig: Die Mindestanforderungen der EnEV sowie der Anlage zum KfW-Merkblatt müssen eingehalten werden. ÖKO-PLUS-Maßnahmen müssen von Fachunternehmen durchgeführt werden.

Wohnraum Modernisieren Zu welchen Konditionen wird finanziert? Höchstbetrag Finanzierung des Vorhabens bis zu 100 %: STANDARD: maximal 100.000 Euro je Wohneinheit ÖKO-PLUS: maximal 50.000 Euro je Wohneinheit Rückbau: 125 Euro/Quadratmeter rückgebauter Wohnfläche Tilgungsfreie Jahre / Laufzeit Mind. 1 höchstens 2 tilgungsfreie Jahre / bei einer Laufzeit bis zu 10 Jahren Mind. 1 höchstens 3 tilgungsfreie Jahre / bei einer Laufzeit bis zu 20 Jahren Mind. 1 höchstens 5 tilgungsfreie Jahre / bei einer Laufzeit bis zu 30 Jahren Bereitstellungszinsen STANDARD: 0,25 % pro Monat, beginnend zwei Bankarbeitstage und vier Monate nach Zusage der KfW für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge ÖKO-PLUS: keine Auszahlung STANDARD: 96 % ÖKO-PLUS: 100 % Abruf Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Zusage. Die Kredite können in einer Summe oder in Teilbeträgen abgerufen werden. Bitte beachten: Bei Krediten für KfW-Energiesparhäuser 40 und Passivhäuser müssen die jeweils angeforderten Beträge innerhalb von 3 Monaten vollständig dem festgelegten Verwendungszweck zugeführt werden. Im Falle der Überschreitung dieser Frist ist ein Zinszuschlag zu zahlen. Tilgung Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre wird der Kredit in vierteljährlichen Raten (Annuitäten) zurückgezahlt. Außerplanmäßige Tilgungen Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Kredites oder in Teilbeträgen innerhalb der ersten Zinsbindung ist ohne Kosten möglich. Sicherheiten private Bauherren: Bankübliche Sicherheiten Gebietskörperschaften: keine Sicherheiten erforderlich Eigengesellschaften der Gebietskörperschaften und andere öffentliche Antragsteller: Hier benötigen wir eine 100-prozentige modifizierte Ausfallbürgschaft der Gebietskörperschaft bzw. des entsprechenden Rechtsträgers. Kombination mit anderen Fördermitteln Grundsätzlich mit anderen Fördermitteln (z. B. Krediten oder Zulagen/Zuschüssen) kombinierbar, soweit die Summe aus Krediten, Zuschüssen und sonstigen Zuwendungen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt. Eine Kombination mit der Zuschussvariante des CO 2 -Gebäudesanierungsprogramms ist nicht möglich. Verwendungsnachweis Nachweis des programmgemäßen und zeitgerechten Einsatz der Mittel innerhalb von 9 Monaten nach vollständiger Auszahlung durch Vorlage von Rechnungen der Fachunternehmen. Öffentlich-rechtliche Kreditnehmer und deren Eigengesellschaften reichen den Verwendungsnachweis innerhalb von 9 Monaten nach vollständiger Auszahlung des Kredits direkt bei der KfW ein. Wann müssen Sie den Antrag stellen? Der Antrag ist mit dem Formular (KfW 141660) vor Beginn der Vorhaben bei der durchleitenden Bank zu stellen. Öffentlich-rechtliche Antragsteller (z. B. Gemeinden und deren Eigengesellschaften) beantragen den Kredit mit dem Antragsformular (Formular-Nr. 141833) direkt bei der KfW.

CO 2 -Gebäudesanierung Das CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm eignet sich für alle, die den Energieverbrauch ihres Altbaus entscheidend senken und damit einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten möchten und das zu außerordentlich günstigen Konditionen. Die Vorteile auf einen Blick: Wer wird gefördert? Wie wird gefördert? Was wird finanziert? Zuschussvariante Langfristige Finanzierung für die umfangreiche energetische Sanierung von Altbauten Finanzierung von bis zu 100 % der Investitionskosten, einschließlich der Nebenkosten Deutliche Zinsverbilligung aus Bundesmitteln, Festzinssatz für 10 Jahre Tilgungszuschuss bei Einhaltung des EnEV-Neubau-Niveau und bei deutlicher Unterschreitung Vorzeitige Rückzahlung auch in Teilbeträgen jederzeit kostenlos möglich Kombinierbar mit anderen öffentlichen Mitteln und KfW Programmen, jedoch nicht mit der Zuschussvariante Jeder, der in selbst genutzte oder vermietete Wohnimmobilien investiert: Privatpersonen Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts Zinsverbilligung: Förderung durch ein langfristiges Darlehen mit tilgungsfreien Anlaufjahren zu einem deutlich verbilligten Zinssatz. Dieser wird für die ersten 10 Jahre festgeschrieben. Tilgungszuschuss (nur für Kategorie A): wird als Sondertilgung dem Darlehenskonto gutgeschrieben Zuschussvariante: Privatpersonen, die für die Finanzierung keinen Kredit aufnehmen, steht für bestimmte Verwendungszwecke alternativ eine Zuschussvariante zur Verfügung. Kategorie A. Energetische Sanierung auf Neubau-Niveau nach EnEV oder besser (Für Investionen in Wohngebäuden, die bis zum 31.12.1983 fertiggestellt worden sind) Gefördert werden energetische Sanierungsmaßnahmen wie z. B. die Erneuerung der Fenster oder der Heizung, Dämm-Maßnahmen sowie der Einbau von Lüftungsanlagen, die dazu beitragen, das Neubau-Niveau nach EnEV oder EnEV minus 30 % zu erreichen. Bei Erhaltung bzw. Unterschreitung der Neubauwerte für den Jahres-Primärenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlust nach 3 EnEV wird ein Tilgungszuschuss von 5 % des Zusagebetrages gewährt. Bei Unterschreitung der Werte nach 3 EnEV um 30 % und mehr wird ein Tilgungszuschuss in Höhe von 12,5 % des Zusagebetrages gewährt. Mit dem Kreditantrag ist die Bestätigung eines Sachverständigen einzureichen, dass mit der Sanierung die Erreichung des Neubau-Niveaus nach EnEV bzw. dessen Unterschreitung von 30 % geplant ist. Sonderförderung Modellvorhaben" Die energetische Sanierung des Gebäudes auf Neubau-Niveau nach EnEV minus 50 % kann gesondert gefördert werden. Voraussetzung ist die Einhaltung der Maßgaben eines entsprechenden Pflichtenheftes der Deutschen Energie-Agentur (dena). Zuschuss in Höhe von 10 % der förderfähigen Investitionskosten, max. 5.000 Euro je Wohneinheit, wenn das Neubau-Niveau nach EnEV erreicht wird. Zuschuss in Höhe von 17,5 % der förderfähigen Investitionskosten, max. 8.750 Euro, bei Unterschreitung des Neubau-Niveaus um 30 %. Zuschuss für Baubegleitung in Höhe von 50 % der förderfähigen Beratungskosten, höchstens 1.000 Euro je Wohneinheit ergänzend für Energieberatung und Baubegleitung, Leistungen der fachgerechten Baubegleitung: - Detailplanungen sofern Lüftungsanlagen oder Heizungen eingebaut bzw. erneuert werden - Unterstützung bei der Angebotsauswertung - Mindestens eine Baustellenbegehung vor Ausführung der Putzarbeiten - Einweisung in die Haustechnik sofern Lüftungsanlagen oder Heizungen eingebaut bzw. erneuert werden Nach Durchführung der Maßnahmen sind Verwendungsnachweis und Rechnungen der beteiligten Fachunternehmen nachzuweisen. Der Sachverständige muss den Verwendungsnachweis mit unterzeichnen. Kategorie B. Maßnahmenpakete (Für Investitionen in Wohngebäuden, die bis zum 31.12.1994 fertiggestellt worden sind) Übersicht, welches Maßnahmenpaket welche Maßnahmen beinhalten muss Maßnahmenpaket/Maßnahmen 0 1 2 3 Wärmedämmung Dach X X X Wärmedämmung Außenwände X X X Wärmedämmung Kellerdecke X X Erneuerung Fenster X X X Austausch Heizung X X X Bei Durchführung der Maßnahmepakete 0-3 sind alle Außenwände, das gesamte Dach oder die gesamte oberste Geschossdecke, die gesamte Kellerdecke zum kalten Keller, alle erdberührten Wand- und Bodenflächen, beheizte Räume sowie alle Wände zwischen beheizten und unbeheizten Räumen zu dämmen sowie alle Fenster zu erneuern, sofern sie im jeweiligen Maßnahmenpaket enthalten sind. Dabei sind mindestens die Anforderungen der EnEV sowie der Anlage des KfW-Merkblatts einzuhalten. Dies ist durch den Antragsteller zu bestätigen.

CO 2 -Gebäudesanierung Die einzelnen Maßnahmenpakete können im Rahmen des Kredithöchstbetrages um weitere Einzelmaßnahmen aus einem anderem Maßnahmenpaket ergänzt werden. Es wird empfohlen, vor Durchführung der Maßnahmenpakete eine Energieberatung durch einen Sachverständigen in Anspruch zu nehmen. Maßnahmenpaket 4 Ein Sachverständiger wählt mindestens drei aus den folgenden 6 Maßnahmen für Ihr Haus aus: Wärmedämmung Dach Wärmedämmung Außenwände Wärmedämmung Kellerdecke Erneuerung Fenster Austausch Heizung Einbau Lüftungsanlage Bitte beachten: Es sind grundsätzlich alle Außenwände, das gesamte Dach oder die gesamte oberste Geschossdecke, die gesamte Kellerdecke zum kalten Keller, alle erdberührten Wand- und Bodenflächen, beheizte Räume sowie alle Wände zwischen beheizten und unbeheizten Räumen zu dämmen sowie alle Fenster zu erneuern, sofern sie im Maßnahmenpaket 4 enthalten sind. Ausnahmen vom Umfang der Maßnahmen (z. B. nur 3 von 4 Außenwänden werden gedämmt) sind möglich und von Sachverständigen plausibel und detailliert zu begründen. Für die Durchführung der Maßnahmen sind mindestens die Anforderungen der EnEV sowie der Anlage des KfW- Merkblatts einzuhalten. Dies ist durch den Antragsteller und Sachverständigen zu bestätigen. Zuschussvariante Zu welchen Konditionen wird finanziert? Wie ist der Antrag zu stellen? Zuschuss in Höhe von 5 %. max. 2.500 Euro der förderfähigen Investitionskosten für Maßnahmenpakete Höchstbetrag Bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten, einschließlich Nebenkosten (z B. Architekt, Energieeinsparberatung), max. 50.000 Euro pro Wohneinheit Laufzeit höchstens 30 Jahre Tilgungsfreie Jahre / Laufzeit Mind. 1 höchstens 3 tilgungsfreie Anlaufjahre / bei einer Laufzeit bis zu 20 Jahren Mind. 1 höchstens 5 tilgungsfreie Anlaufjahre / bei einer Laufzeit bis zu 30 Jahren Bereitstellungszinsen Keine Auszahlung 100 % Abruffrist Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Zusage. Die Kredite können in einer Summe oder in Teilbeträgen abgerufen werden. Bitte beachten: Die jeweils angeforderten Beträge müssen innerhalb von 3 Monaten vollständig dem festegelegten Verwendungszweck zugeführt werden. Im Falle der Überschreitung dieser Frist ist ein Zinszuschlag zu zahlen. Tilgung Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre wird der Kredit in vierteljährlichen Raten (Annuitäten) zurückgezahlt. Außerplanmäßige Tilgung Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Kredites oder in Teilbeträgen ist innerhalb der ersten Zinsbindung ohne Kosten möglich. Sicherheiten bei privaten Bauherren: bankübliche Sicherheiten (Grundschuld etc.) bei Gebietskörperschaften: keine Sicherheiten bei Eigengesellschaften der Gebietskörperschaften und anderen öffentlichen Antragstellern: 100-prozentige modifizierte Ausfallbürgschaft der Gebietskörperschaft bzw. des entsprechenden Rechtsträgers Kombination mit anderen Fördermitteln Grundsätzlich mit anderen Fördermitteln (z. B. Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und sonstigen Zuwendungen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigen. Verwendungsnachweis Der programmgemäße und zeitgerechte Einsatz der Mittel ist dem durchleitenden Kreditinstiut innerhalb von 9 Monaten nach Vollauszahlung des Darlehens durch Vorlage von Rechnungen der Fachunternehmer nachzuweisen. Aus den Rechnungen müssen die Arbeitskosten sowie die Adresse des Investionsobjektes hervorgehen und im Falle der Heizungserneuerung zusätzlich die Durchführung des hydraulischen Abgleichs. Bei Sanierung auf EnEV-Neubau-Niveau ist nach Abschluss der Maßnahme zusätzlich das Formular-Nr. 140169 über die durchleitende Bank bei der KfW einzureichen. Der Antrag ist mit dem Formular (KfW 141660) vor Beginn des Vorhabens bei der durchleitenden Bank zu stellen. Für die Zuschussvariante des CO 2 -Gebäudesanierungsprogramms sind die Anträge direkt bei der KfW zu stellen. Öffentlich-rechtliche Antragsteller, z. B. Gemeinden und deren Eigengesellschaften können einen Direktkredit bei der KfW beantragen. Beachten Sie bitte auch das Programm Wohnraum Modernisieren. Es steht für Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung zur Verfügung.

Solarstrom Erzeugen Das eigene Solarkraftwerk auf dem Haus oder im Garten. Die Vorteile auf einen Blick: Wer wird gefördert? Wie wird gefördert? Was wird finanziert? In welchem Umfang wird finanziert? Langfristige, zinsgünstige Finanzierung von Photovoltaik-Anlagen Sichere Kalkulationsgrundlage durch einen festen Zinssatz für 5 oder 10 Jahre Flexibilität durch die Möglichkeit, ausstehende Darlehens(teil-)beträge jederzeit und kostenfrei vorzeitig zurückzahlen zu können Kombinationsmöglichkeit mit anderen öffentlichen Mitteln (nicht mit anderen KfW-Programmen) Träger von Investitionsmaßnahmen zur Errichtung, Erweiterung oder zum Erwerb von kleineren Photovoltaikanlagen bis zu einem Darlehensbedarf von 50.000 EUR, z. B. Privatpersonen Gemeinnützige Investoren private Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Freiberufler Landwirte Voraussetzung: Die Anlagen erfüllen die Bedingungen des Erneuerbare-Energien-Gesetz ( EEG ) vom 21.07.2004 (BGBl. I S. 1918). Größere Investitionen in Photovoltaik-Anlagen können aus dem ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm bzw. aus dem KfW-Umweltprogramm mitfinanziert werden. Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Europäischen Kommission sind ausgeschlossen. Investoren, die unmittelbar der Kommunalaufsicht unterliegen, steht zur Finanzierung von Photovoltaik-Anlagen der KfW-Kommunalkredit zur Verfügung. Sie erhalten langfristige, zinsgünstige Darlehen mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren, die Sie bei einer durchleitenden Bank beantragen. Finanziert werden die Investitionskosten (bei Vorsteuerabzugsberechtigung ohne Umsatzsteuer) für folgende Vorhaben in Deutschland: Errichtung, Erweiterung oder Erwerb einer Photovoltaik-Anlage Erwerb eines Anteils an einer Photovoltaik-Anlage im Rahmen einer GbR Einschließlich der Kosten für: Messeinrichtungen Planung Montage und notwendige Netzanschlüsse (sofern vom Investor zu tragen) Nicht mitfinanziert werden Beteiligungen an juristischen Personen des privaten Rechts (z. B. Kapitalbeteiligung an einer Solarfonds GmbH & Co. KG). Gebrauchte Anlagen werden nicht finanziert. Ausgeschlossen sind Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben. Finanzierungsanteil Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten

Solarstrom Erzeugen Zu welchen Konditionen wird finanziert? Wie ist der Antrag zu stellen? Höchstbetrag Max. 50.000 EUR je Vorhaben Laufzeit Höchstens 20 Jahre Tilgungsfreie Anlaufjahre 1-2 Jahre bei einer Laufzeit bis zu 10 Jahren 1-3 Jahre bei einer Laufzeit bis zu 20 Jahren Zinssatz Maßgeblich für den Zinssatz ist der Eingang des Kreditantrages bei der KfW Bereitstellungszinsen 0,25 % pro Monat auf den noch nicht ausgezahlten Kreditbetrag, beginnend zwei Tage und einen Monat nach Zusage der KfW Auszahlung 96 %, grundsätzlich in einer Summe Abruffrist 12 Monate nach Zusage der KfW Tilgung Die Höhe der Annuität wird von der KfW aufgrund der gewünschten Laufzeit und tilgungsfreien Anlaufjahre ermittelt. Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre erfolgt die Tilgung in vierteljährlichen Annuitäten. Während der tilgungsfreien Anlaufjahre werden lediglich die Zinsen auf den abgerufenen Kreditbetrag berechnet. Außerplanmäßige Tilgung Während der ersten Zinsbindungsfrist jederzeit auch in Teilbeträgen kostenfrei möglich. Sicherheiten Bankübliche Sicherheiten Kombination mit anderen Fördermitteln Grundsätzlich mit anderen Fördermitteln (z. B. Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) kombinierbar, soweit die Summe aus Krediten, Zuschüssen und sonstigen Zuwendungen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt. Zur Finanzierung einer Photovoltaik-Anlage kann kein weiteres KfW-Programm beantragt werden. Verwendungsnachweis Gegenüber der KfW nicht erforderlich. Das durchleitende Kreditinstitut ist zur Überwachung und Dokumentation der ordnungsgemäßen und fristgerechten Verwendung der Mittel in banküblicher Form verpflichtet. Der Antrag ist mit dem Formular (KfW 141660) vor Beginn des Vorhabens bei der durchleitenden Bank zu stellen. Öffentlich-rechtliche Antragsteller, z. B. Gemeinden und deren Eigengesellschaften können einen Direktkredit bei der KfW beantragen.

Bausparkasse Schwäbisch Hall AG Crailsheimer Straße 52 74523 Schwäbisch Hall www.schwaebisch-hall.de 20004392 MDF 15/04/08