Funktion der FINMA im Wettbewerb der Zusatzversicherer



Ähnliche Dokumente
Schadenversicherung Zulassung von Forderungen gegen Rückversicherer zur Bestellung des gebundenen Vermögens

«Stärkung der Aufsicht über die soziale Krankenversicherung und Korrektur der Prämien der Vergangenheit.»

Zukunft der Versicherungsaufsicht

Bundesgesetz über die Krankenversicherung

Juni 2012 Richtlinien betreffend Mindestanforderungen bei Hypothekarfinanzierungen

Bei einem solchen Versicherungsvertrag wollen die guten Risiken keine Volldeckung haben. Sie streben stattdessen den Punkt F an.

Versicherer im regulierten Wettbewerb

Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze

Rundschreiben 1/2014 über die interne Qualitätssicherung in Revisionsunternehmen (RS 1/2014)

s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung (Differenzen)

Tabellen mit detaillierter Berechnung zur Bestimmung der zu viel bzw. zu wenig bezahlten Prämien

Reglement zum Vorsorgekapital und zur Bildung von technischen Rückstellungen der Pensionskasse Stadt Luzern

(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 1. Dezember 2010 als Fachgutachten KFS/VU 2) Inhaltsverzeichnis

Pensionskasse des Bundes Caisse fédérale de pensions Holzikofenweg 36 Cassa pensioni della Confederazione

Gibt es Alternativen zu Tarmed? Ja, selbstverständlich!

Grundwissen Wirtschaft Antwort 1. Grundwissen Wirtschaft Frage 1 Unser Gesundheitswesen. Grundwissen Wirtschaft Antwort 2

Anforderungen an Krankenversicherer unter SST und Solvency II. Prüfungskolloquium zum Aktuar SAV Michele Casartelli, 16.

s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung

RVK. Volksinitiative Für eine öffentliche Krankenkasse. 14. Juni Pascal Strupler, Direktor BAG

Tarifdelegiertentag. 6. Mai Prof. Dr. iur. Ueli Kieser

Die Transparenz in der beruflichen Vorsorge

Ihre Rechte und Vorteile bei der CH- Versichertenkarte. Information zur Versichertenkarte aus Sicht der Patienten

S P E C T R A K T U E L L FREIE WAHL DER KRANKENVERSICHERUNG: SORGENVOLLER BLICK IN DIE ZUKUNFT 8/00. I:\PR-ARTIK\Aktuell00\08\Krank_neu.

Sicherer Fremdpersonaleinsatz unter Compliance - Gesichtspunkten Wichtiger Fokus im Risikomanagement von Unternehmen.

Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung

Bewilligungsvoraussetzungen zum Geschäftsbetrieb

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s

Krankenversicherung Wettbewerb oder Einheitskasse?

Einziehung von Forderungen aus der CH-KV in

Rundschreiben 2013/xy Vertrieb kollektiver Kapitalanlagen

Vorsorgestiftung für Gesundheit und Soziales. Reglement über die Bildung und Auflösung von technischen Rückstellungen

Ihre Prämien für 2015

Vereinfachtes Freistellungsverfahren für Schweizer Banken bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten im Finanzbereich in Deutschland

MUSTER. Sicherungsschein für Kreditgeber Leasinggeber Versicherer (Name und Anschrift) Anzeige des Versicherungsnehmers zur

Infoveranstaltung Vergabeverfahren

prämien Eine Erläuterung zu den Prämien 2016

Juli 2014 Richtlinien betreffend Mindestanforderungen bei Hypothekarfinanzierungen

Rundschreiben 2009/1 Eckwerte zur Vermögensverwaltung

Freie Sicht auch mit Partikelfilter. Technische Lösungen zur Verhütung von Unfällen mit Baumaschinen

Berufshaftpflicht für Steuerberater

Die neue Pflegefinanzierung zur Finanzierung des Heimaufenthalts

Gesetzlicher Rahmen für die Datenübermittlung in einem DRG-System

Bearbeitungsreglement. Extern

SST: - In Kraft - Ab 2011 verbindlich - Modellabhängig

(NEUES ARBEITSVERHÄLTNIS => VORLAGE 1) zwischen. ... (Name),... (Adresse) - Arbeitgeber. und. Herr/Frau... (Name),... (Adresse) - ArbeitnehmerIn -

WEGLEITUNG. Zweck. Geltungsbereich. I. Grundsätzliches. betreffend

Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen

Bern Genf Lausanne Lugano Luzern Sion St. Gallen Zürich Zug Ihr Treuhandpartner

BEARBEITUNGSREGLEMENT EXTERN. Geschäftsleitung Mitarbeiter Homepage

Markt- und Kreditrisiken im SST-Standardmodell

Vergleich der CHF-Zinskurven für die Diskontierung der Verpflichtungen im SST und in Solvency II, QIS 5. Prüfungskolloquium SAV, 19 November 2010

Gleichwertigkeitsanerkennung nach Art. 119b AVIV

Pensionskasse Stadt Chur Reglement über technische Rückstellungen und Reserven

Verordnung der Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn betreffend die obligatorische Krankenversicherung

Subpostfächer und Vertretungen für Unternehmen

kennzahlen Geschäftsjahr 2014

Sofort-Rente. Mit Sicherheit ein Leben lang

Synopse. Verordnung betreffend die Änderung der Verordnung des Grossen Rates über die berufliche Vorsorge des Staatspersonals und der Lehrkräfte

Schmatzplatz Die Tagesstruktur im Tannzapfenland. Reglement V1.2_2015_09_05. Christina Stillhart & Daniel Sigrist Sonnenhofstrasse Oberwangen

BETRIEBS- KRANKENKASSE

Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement

StBV RP Lagebericht zum Jahresabschluss per Anlage IV Seite 1

Stand und Entwicklung der Beitragseinnahmen und Versicherungsleistungen in den Privaten Krankenversicherungen (PKV)

Tagung Qualitätsmedizin Schweiz Wahlfreiheit vs. gezielte Patientensteuerung: Ansätze einer Krankenversicherung

nur in den ihnen bewilligten Lebensversicherungszweigen durchführen (Art. 3 Abs. 5 Aufsichtsverordnung [AVO; SR ]).

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV?

Rundschreiben 2009/1 Eckwerte zur Vermögensverwaltung

IMPRESSUM / DISCLAIMER:

Krankenkasse Simplon. Bearbeitungsreglement extern

Installationsanleitung

Parlamentarische Initiative Anpassung des VAG für Genossenschaftsversicherungen

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung

SAV Prüfungskolloquium Reservierung in der Lebensversicherung im Zeichen der Finanz- und Wirtschaftskrise

Auftakt-Konferenz Solvency II am 24. Mai 2011 in Schaan

Kanton St.Gallen Amt für Soziales Adoptiv- und Pflegekinder

Herzlich willkommen!

Online-Bestellung Tageskarten für Mitglieder des FC St. Pauli, die nicht im Besitz einer Dauer- oder Saisonkarte sind.

Anforderungen an die Eignerstrategie aus Sicht von kantonalen EVU

Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern. zum Thema. Online - Meetings. Eine neue Form der Selbsthilfe?

Was ist die Krankenkasse?

Verordnung über die ausländischen Banken in der Schweiz

Grundsätze zur Führung und Zusammenarbeit. Ernst Schweizer AG, Metallbau

»Aktuarielle Methoden in der Lebens- und Kompositversicherung«

Nr. 866a Verordnung zum Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsverordnung)

Beitragsfreiheit bei der Kalkulation von Pflegetagegeldtarifen in der KV

bonus.ch: ab 5% Prämienerhöhungen denken die Versicherungsnehmer daran, die Krankenversicherung zu wechseln

Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege.

Robert Günther Versicherungsmakler

Ihr Mandant möchte einen neuen Gesellschafter aufnehmen. In welcher Höhe wäre eine Vergütung inklusive Tantieme steuerrechtlich zulässig?

KLIMAWANDEL IM ASSET MANAGEMENT. Antworten auf regulatorische Herausforderungen für Vermögensverwalter

Reformbedarf des liechtensteinischen BPVG

Swiss Life FlexSave Junior Plan. Legen Sie den Grundstein für die Zukunft Ihres Kindes.

FAQ Unisex in der Krankenversicherung

Vergütungsbericht Volvo Financial Services GmbH

Internet- und - Überwachung am Arbeitsplatz

Verordnung betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAV): Anhörung

AIFM-Richtlinie Grundsatzfragen der Umsetzung in Österreich und Deutschland. AIF: Auswirkungen auf Investmentfonds und Versicherungen

Sicherer Fremdpersonaleinsatz unter Compliance - Gesichtspunkten. Wichtiger Fokus im Risikomanagement von Unternehmen.

Änderungen im VVG. Ulrich Jürgens Hamburger Pensionsverwaltung e. G. IVS-Forum, 14. November 2006, Nürnberg

Transkript:

Funktion der FINMA im Wettbewerb der Zusatzversicherer 18. März 2015 / Trendtage Gesundheit Luzern Markus Geissbühler, Leiter Abteilung Krankenversicherung

2 31. Januar 2014

3 31. Januar 2014

Inhalte Aufgaben der FINMA im Bereich der Krankenzusatzversicherer Wie viel Wettbewerb ist möglich? Interventionen der FINMA Wie funktioniert der Wettbewerb? 4

5 Aufgaben der FINMA im Bereich der Krankenzusatzversicherer

Infos zur Branche 49 Versicherungen boten per 31.12.2013 Produkte der Krankenversicherung nach VVG an. Prämienvolumen brutto: 2013: CHF 9.7 Mrd. (Vorjahr 9.6 Mrd. / inkl. Krankentaggeldversicherung) = 40% der Grundversicherungsprämien KVG = 14 % der gesamten Gesundheitskosten der Schweiz (2012: CHF 68 Mrd) 6

7 Entwicklung Bruttoprämie und Schadenquote

8 Das Aufsichtssystem

Regulatorischer Rahmen (1) Organe des KV müssen Gewähr für einwandfreie Geschäftsführung bieten; Intakte Corporate Governance. Anforderungen an die Bestellung des gebundenen Vermögens, Eigenkapitalausstattung und Risikomanagement müssen jederzeit erfüllt werden. Die vertriebenen Produkte entsprechen dem regulatorischen Rahmen (Vorschriften für Bewilligung nach VAG und Versicherungsvertrag nach VVG). 9

Regulatorischer Rahmen (2) Grundsätze für die Produkteprüfung Gesetzlich vorgegebene Produkteprüfung: Rahmen, der einerseits die Solvenz der Versicherungseinrichtung und andererseits den Schutz der Versicherten vor Missbrauch gewährleistet. Kein Missverhältnis zur erwarteten Schadenbelastung. Keine Benachteiligung eines Versicherten (weder juristisch noch versicherungstechnisch) Prämie basiert auf plausiblen statistischen Daten, einem Risikomodell sowie einer dem Risiko entsprechenden Gewinnmarge. 10

11 Zusatzversicherung VVG: Wie viel Wettbewerb ist möglich?

Besondere Wettbewerbsbedingungen Privatautonomie im Ausmass von VAG und VVG (regulatorischer Rahmen) - Kein Versicherungsvertragszwang - Überobligatorisches Leistungsangebot frei gestaltbar Freie Tarifierung nach Risikogruppen nach Massgabe VAG (risikogerechte Tarifierung) Zusatzversicherungen (VVG) komplementär zur sozialen Krankenversicherung (KVG) In der Regel lebenslängliche Deckungsgarantie Pro KV unterschiedliche Versichertenbestände 12

Altersstruktur Alter Markt A B C D E F G H I J 0-18 19% 18% 17% 22% 20% 20% 15% 19% 17% 10% 25% 19-65 63% 62% 63% 65% 58% 65% 62% 59% 72% 81% 59% 66+ 18% 20% 20% 13% 21% 15% 23% 22% 11% 9% 16% Altersstruktur des Gesamtmarktes sowie von 10 Krankenzusatzversicherern 13

Zulässiger Tarifrahmen SOLVENZGEFÄHRDUNG In diesem regulatorisch vorgegebenen Rahmen herrscht unternehmerische Freiheit. Gewinne dürfen beim VAG unterstellten Krankenversicherer erzielt und auch ausgeschüttet werden. MISSBRAUCH 14

15 Interventionen der FINMA

Gewähr für einwandfreie Geschäftsführung Korrekter Umgang mit Interessenskonflikten Einhaltung Sorgfalts- und Treuepflichten Aufbau und Führung einer angemessenen Corporate Governance Korrekter Umgang mit allen fachlichen Themen, z.b. Versicherungstechnik Einhaltung der regulatorischen Bestimmungen sowie des übrigen rechtlichen Rahmens 16

Umgang mit versicherungstechnischen Themen Einhaltung Genehmigungspflicht für Produkte in der Kranken- Zusatzversicherung Keine Ungleichbehandlung innerhalb von Versichertenbeständen Kein Missbrauch ggü. Versicherungsnehmer Korrekte Umsetzung des genehmigten Tarifs Zweckgemässe Verwendung von versicherungstechnischen Rückstellungen 17

Wie funktioniert der Wettbewerb in der Zusatzversicherung? Einige Indikatoren 18

Negative Indikatoren Komplexer Regelkreislauf des Gesundheitssystems; Eher unelastische Nachfrage. Gründe: Alter, Krankheit, Abhängigkeit zu KVG-Carrier Transparenz der Produkte (keine Standardleistungen, zudem unterschiedliche Altersstrukturen und Finanzierungsverfahren) Notwendig gewordene Interventionen der Aufsicht 19

Positive Indikatoren Es gibt genügend Anbieter Regulatorischer Rahmen für die Produktegestaltung ist liberal Rund 700 Krankenzsatzprodukte auf dem Markt Vereinzelt sind Produkteinnovationen ersichtlich Regulatorischer Rahmen für Tarife relativ grosszügig Differenzierung über Kosten- oder Leistungsmanagement/Service ist durchaus möglich 20

Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA Laupenstrasse 27 CH-3003 Bern info@finma.ch www.finma.ch 21

Grundlagen Regulierung Bundesgesetz vom 2. April 1908 über den Versicherungsvertrag (VVG, SR 221.229.1) Bundesgesetz vom 22. Juni 2007 über die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMAG, SR 956.1) Bundesgesetz vom 17. Dezember 2004 betreffend die Aufsicht über Versicherungsunternehmen (VAG, SR 961.01) Verordnung vom 9. November 2005 über die Beaufsichtigung von privaten Versicherungsunternehmen (AVO, SR 961.011) Verordnung der Eidg. Finanzmarktaufsicht vom 9. November 2005 über die Beaufsichtigung von privaten Versicherungsunternehmen (AVO-FINMA, SR 961.011.1) Diverse Rundschreiben, welche die Praxis darlegen, z.b. in den Bereichen Kapitalanlagen, SST, Prüfwesen, Corporate Governance http://www.finma.ch/d/regulierung/seiten/rundschreiben.aspx Besonders wichtig für KV: FINMA-RS 10/3 «Krankenversicherung 22 nach VVG» http://www.finma.ch/d/regulierung/documents/finma-rs-2010-03-d.pdf