Tarif vertrag Änderungstarifvertrag Nr. 2 vom 19. Mai 2017
Änderungstarifvertrag Nr. 2 zum Tarifvertrag für die Beschäftigten beim Humanistischen Verband Deutschlands Landesverband Berlin-Brandenburg e. V. (ÄndTV Nr. 2 TV HVD-BB) vom 19. Mai 2017 Zwischen dem Humanistischen Verband Deutschlands Landesverband Berlin-Brandenburg e. V. vertreten durch den Vorstand einerseits und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Landesverband Berlin sowie der ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), vertreten durch die Landesbezirksleitung Berlin-Brandenburg wird Folgendes vereinbart: andererseits 1 Wiederinkraftsetzung und Änderung des Tarifvertrages für die Beschäftigten beim Humanistischen Verband Deutschlands Landesverband Berlin-Brandenburg e. V Der Tarifvertrag für die Beschäftigten beim Humanistischen Verband Deutschlands Landesverband Berlin-Brandenburg e. V. vom 25. Oktober 2012 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 1 vom 8. Mai 2014 wird mit folgenden Änderungen wieder in Kraft gesetzt: 1
1. Nach 1 Absatz 3 Buchstabe d wird der Punkt durch ein Komma ersetzt; nach dem Komma werden folgende Worte angefügt: e) Beschäftigte in der Kindertagesstätte Verbindungsweg Fredersdorf/Vogelsdorf im Land Brandenburg. 2. 7 Absatz 9 Satz 2 erhält folgende Fassung: 2 Während der Unterrichtsperioden der Schüler erteilen in Berlin vollzeitbeschäftigte Lebenskunde-Lehrkräfte 22 Unterrichtsstunden, in Brandenburg vollzeitbeschäftigte Lebenskunde-Lehrkräfte 26 Unterrichtsstunden in der Woche (unterrichtsgebundene Zeit). 3. Nach 7 Absatz 9 wird folgende Protokollerklärung eingefügt: Protokollerklärung zu 7 Absatz 9: 1 Im Land Berlin teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte, die eine feste Stundenzahl pro Woche vereinbart haben, erhalten die Möglichkeit, diese an die neue tarifliche Unterrichtsverpflichtung anzupassen; diese Anpassung kann nur in Form der Vereinbarung voller Unterrichtsstunden erfolgen. 2 Im Land Berlin teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte, die eine als Anteil einer Vollbeschäftigung festgelegte Unterrichtsverpflichtung vereinbart haben und bei denen eine Umrechnung auf die neue Unterrichtsverpflichtung Stundenbruchteile ergäbe, können sich für eine Auf- oder Abrundung auf volle Stundenzahlen bis zum 1. September 2017 entscheiden. 3 Wird dem Arbeitgeber keine Entscheidung mitgeteilt, erfolgt eine kaufmännische Rundung auf volle Unterrichtsstunden. 4. 14 Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt neu gefasst: 2 Abweichend von Satz 1 richtet sich die Höhe der Tabellenentgelte der im Land Brandenburg beschäftigten Lebenskunde-Lehrkräfte nach Anlage 2b und der im Land Berlin beschäftigten Lebenskunde-Lehrkräfte nach Anlage 2c. 5. In Nummer 2 der Überleitungsbestimmung zu 14 wird folgender Satz 3 neu eingefügt: 3 Abweichend von Satz 2 erhöht sich das Tabellenentgelt aus der individuellen Endstufe der in Gruppe 7 eingruppierten Beschäftigten aus der bis zum 31. Dezember 2016 anzuwendenden Gesamtzusage ab dem 1. Januar 2017 um 3 v. H., mindestens aber auf den Betrag des Tabellenentgeltes der Gruppe 7 Stufe 7. 6. 15 Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt neu gefasst: 2 Verfügen Beschäftigte über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr, erfolgt die Stufenzuordnung unter Anrechnung der Zeiten der einschlägigen Berufserfahrung, höchstens aber bis zur Stufe 4. 7. In 20 Absatz 1 Satz 1 werden die Worte nach einer Beschäftigungszeit von mindestens einem Jahr gestrichen. 2
8. Dem 20 Absatz 1 wird folgender Satz 3 angefügt: 3 Abweichend von Satz 2 erhalten Beschäftigte, die im November und am 1. Dezember desselben Kalenderjahres eingestellt werden, die Jahresprämie mit dem Dezembergehalt. 9. In 20 Absatz 3 wird ein neuer Satz 2 eingefügt: 2 Abweichend von Satz 1 erhalten Beschäftigte, die im laufenden Kalenderjahr eingestellt werden, eine Jahresprämie in Höhe von 6,25 v. H. des in der Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember tatsächlich gezahlten Bruttoarbeitsentgeltes. Die bisherigen Sätze 2 bis 5 werden zu den Sätzen 3 bis 6. 10. Die Überschrift Protokollerklärungen zu 20 Absatz 3: wird durch die Überschrift Protokollerklärung zu 20 Absatz 3: ersetzt. 11. Die Protokollerklärung Nummer 1 zu 20 Absatz 3 wird gestrichen. Die Nummerierung der bisherigen Protokollerklärung Nummer 2 entfällt. 12. 34 Absatz 1 Satz 3 wird gestrichen; der bisherige Satz 4 wird zum Satz 3. 13. 40 Absatz 2 erhält folgende Fassung: (2) 1 Dieser Tarifvertrag kann mit einer Frist von einem Monat zum Schluss eines Kalendermonats, frühestens jedoch zum 31. Dezember 2017, schriftlich gekündigt werden. 2 Abweichend von Satz 1 kann die Anlage 2c frühestens zum 31. Dezember 2019 gekündigt werden. 14. In 40 Absatz 3 wird ein neuer Satz 2 eingefügt: 2 Sollten sich die Rahmenbedingungen und die Finanzierung des Lebenskundeunterrichts im Land Berlin vor dem 31. Dezember 2019 verändern, verpflichten sich die Tarifvertragsparteien, unmittelbar Tarifverhandlungen zu den Entgelten der Lehrkräfte aufzunehmen. Der bisherige Satz 2 wird zum Satz 3. 15. In Gruppe 4 der Anlage 1 wird nach dem Tätigkeitsmerkmal - Beschäftigte in der Tätigkeit von Erzieherinnen/Erziehern das Tätigkeitsmerkmal - Alten-, Kranken- und Familienhelfer/innen mit mindestens einjähriger Ausbildung eingefügt. 16. In Gruppe 3 der Anlage 1 wird vor dem Tätigkeitsmerkmal - Küchenhelfer/ innen das Tätigkeitsmerkmal - Mobilitätshelfer/innen eingefügt. 17. In Gruppe 2 der Anlage 1 wird das Wort Beispiele durch das Wort Beispiel ersetzt und das Tätigkeitsmerkmal - Mobilitätshelfer/innen gestrichen. 3
18. Die Anlage 2a erhält folgende Fassung: Anlage 2a Tabellenentgelt Monatsbeträge in Euro ab 1. Januar 2017 Stufe Gruppe 1 2 3 4 5 6 7 13 3.857,33 3.956,63 4.093,79 4.247,65 4.422,81 4.669,78 4.853,56 12 3.536,24 3.619,35 3.730,16 3.868,66 4.051,52 4.284,20 4.450,43 11 3.298,77 3.364,08 3.451,15 3.560,00 3.703,66 3.886,53 4.017,14 10 3.001,26 3.067,24 3.132,56 3.263,16 3.406,84 3.589,70 3.720,31 9 2.764,47 2.823,84 2.902,99 3.001,96 3.132,55 3.298,78 3.417,53 8 2.586,38 2.645,74 2.724,91 2.823,86 2.954,46 3.120,69 3.239,43 7 2.349,92 2.409,29 2.461,02 2.559,95 2.690,56 2.856,79 2.975,53 6 2.015,11 2.068,54 2.139,80 2.228,88 2.346,43 2.496,08 2.602,96 5 1.933,35 1.980,84 2.044,18 2.123,32 2.227,81 2.360,78 2.455,77 4 1.873,98 1.915,53 1.970,97 2.040,22 2.131,69 2.248,06 2.331,20 3 1.755,23 1.790,86 1.838,37 1.897,75 1.976,13 2.075,89 2.147,15 2 1.636,49 1.669,16 1.712,69 1.767,09 1.838,93 1.930,32 1.995,64 1 1.562,35 1.609,77 1.650,43 1.697,19 1.745,32 1.797,91 1.854,07 19. Die Anlage 2b erhält folgende Fassung: Anlage 2b Tabellenentgelt der im Land Brandenburg beschäftigten Lehrkräfte Monatsbeträge in Euro ab 1. Januar 2017 Stufe Gruppe 1 2 3 4 5 6 7 11 2.968,89 3.027,66 3.106,04 3.204,00 3.333,31 3.497,87 3.615,42 10 2.701,12 2.760,53 2.819,31 2.936,84 3.066,17 3.230,73 3.348,27 20. Nach Anlage 2b wird folgende Anlage 2c neu eingefügt: Anlage 2c Tabellenentgelt der im Land Berlin beschäftigten Lehrkräfte Monatsbeträge in Euro ab 1. Januar 2017 Stufe Gruppe 1 2 3 4 5 6 7 11 3.390,17 3.457,29 3.546,77 3.658,63 3.806,28 3.994,21 4.128,44 10 3.084,41 3.152,22 3.219,35 3.353,57 3.501,23 3.689,16 3.823,38 4
2 Prozessvereinbarung Die Tarifvertragsparteien vereinbaren, unverzüglich Verhandlungen über den Abschluss eines neuen Tarifvertrages mit dem Ziel einer Orientierung an die Tarifwerke des Öffentlichen Dienstes aufzunehmen, wobei den Besonderheiten des Humanistischen Verbandes Deutschlands in den Ländern Berlin und Brandenburg Rechnung getragen werden soll. 3 In-Kraft-Treten 1 tritt mit Wirkung zum 1. Januar 2017 in Kraft, 2 mit Unterzeichnung dieses Tarifvertrages. Berlin, den 2017 Für den HVD Landesverband Berlin-Brandenburg e. V. Katrin Raczynski Für die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Landesverband Berlin Doreen Siebernik Udo Mertens Für die ver.di Landesbezirksleitung Berlin-Brandenburg Susanne Stumpenhusen Meike Jäger 5