Reform der Lehrerbildung FAQ 1. Welches Ziel hat die Reform? Baden-Württemberg verfügt über gute Schulen und über gute Lehrerinnen und Lehrer. Auf dem Erreichten kann sich das Land aber nicht ausruhen, wenn in Zukunft alle Schülerinnen und Schüler optimal gefördert werden sollen. Denn die Unterschiedlichkeit der Schülerinnen und Schüler hat zugenommen und das Wissen wächst sprunghaft. Das Bildungssystem muss leistungsfähig sein und dabei gerechter werden. Allen Schülerinnen und Schülern sollen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft beste Bildungschancen geboten werden: den besonders Leistungsfähigen genauso wie denen, die besondere Unterstützung benötigen. Damit Baden-Württemberg auch künftig erfolgreich ist, müssen die Lehrkräfte auf die durch Heterogenität und Inklusion veränderten Anforderungen in der Schule optimal vorbereit werden. Guter Unterricht setzt gute Lehrerinnen und Lehrer voraus. Nur gut ausgebildete, kompetente und engagierte Lehrkräfte können Schülerinnen und Schüler für die Lerninhalte begeistern und damit zum Lernen motivieren. Daher ist eine Weiterentwicklung der Lehrerbildung notwendig, die aufbauend auf dem Bewährten die Ausbildung der Lehrkräfte verbessert, damit die künftigen Lehrerinnen und Lehrer optimal auf die durch Inklusion und Heterogenität in der Schule veränderten Herausforderungen vorbereitet werden. 2. Was sind die Hauptänderungen für die Lehrerausbildung? Die von Wissenschafts- und Kultusministerium eingesetzte Expertenkommission zur Weiterentwicklung der Lehrerbildung hat am 21.03.13 ihre Empfehlungen vorgelegt. Diese wurden in einem breit angelegten Diskussionsprozess intensiv erörtert. Vor dem Hintergrund der Empfehlungen und weiterer Überlegungen wurde die Kabinettsvorlage Eckpunkte für die Reform der Lehrerbildung in Baden- Württemberg erstellt. Am 03.12.2013 wurde sie vom Ministerrat beschlossen.
- 2 - Für das Kultus- und das Wissenschaftsministerium waren dabei die Aspekte der Qualitätssicherung bzw. Qualitätssteigerung bei der Ausbildung unserer künftigen Lehrkräfte entscheidend. Jede Lehrkraft muss künftig Lernstände der Schülerinnen und Schüler diagnostizieren, mit heterogenen Lerngruppen umgehen, mit Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf arbeiten, in diesen Bereichen didaktisches und methodisches Handwerkszeug erwerben und entsprechende Forschungsergebnisse kennen und nutzen. Die Weiterentwicklung der Lehramtsstudiengänge trägt dem Rechnung: Im Studiengang für das Lehramt Sekundarstufe I wird die fachwissenschaftliche Ausbildung verstärkt, im Studiengang für das Gymnasiale Lehramt erfolgt eine Stärkung in der Fachdidaktik und den Bildungswissenschaften. Alle Lehramtsstudierenden erhalten künftig eine Grundbildung zu Fragen der Inklusion. Die Eigenständigkeit der Lehramtsstudiengänge in Baden-Württemberg mit ihren spezifischen Profilen bleibt erhalten. Es wird daher auch künftig Lehramtsstudiengänge gemäß den KMK-Lehramtstypen für die Grundschule (Typ 1), für die Sekundarstufe I (Typ 3), für das Gymnasium (Typ 4), Lehrämter der Sekundarstufe II (Berufliche Fächer) (Typ 5) und für die Sonderpädagogik (Typ 6) geben. Durch engere Kooperationen zwischen den Pädagogischen Hochschulen und den Universitäten sollen die jeweiligen Stärken der Hochschularten noch besser genutzt werden. So werden Qualitätsverbesserungen und neue Synergien in der Ausbildung erreicht: denn Lehrerinnen und Lehrer benötigen ein starkes fachwissenschaftliches Fundament und darauf abgestimmtes fachdidaktisches und bildungswissenschaftliches Wissen. Die Regelstudienzeit der Lehramtsstudiengänge für die Sekundarstufe I und für Sonderpädagogik soll, wie bereits für das Gymnasium, zehn Semester (6- semestriger Bachelorstudiengang, 4-semestriger Masterstudiengang) betragen. Die Regelstudienzeit für den Studiengang für das Lehramt an Grundschulen soll wie bisher acht Semester umfassen. 3. Welche Folgen haben die Bachelor/Master-Abschlüsse für die Lehramtsstudierenden? Die gestufte Studienstruktur eröffnet den Lehramtsstudierenden - im Gegensatz zu den bisherigen Staatsexamensstudiengängen - die Möglichkeit, nach der 3-
- 3 - jährigen Bachelorphase zu wählen: den Studiengang des Lehramtsmasters oder andere Masterstudiengänge bzw. Berufsfelder außerhalb des Lehramts. Dies bietet den Vorteil, dass die Studierenden sich nicht mehr bereits bei Studienbeginn, also teilweise schon im Alter von 17-18 Jahren, für den Lehrberuf entscheiden müssen, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt, nämlich im Alter von 20-21 Jahren, wenn sie in der Bachelorphase bereits erste Eindrücke über das künftige Berufsfeld gesammelt haben. Gleichzeitig erleichtern die gestufte Studienstruktur und die unterschiedlichen Anschlussmöglichkeiten nach der Bachelorphase den Hochschulen eine Auswahl der Studierenden für die Lehramtsmasterphase nach Motivation für den Lehrberuf, individueller Eignung und bisherigen Studienergebnissen. Die gestufte Struktur erlaubt es den Universitäten, Pädagogischen Hochschulen und weiteren Hochschulen zudem, gemeinsam verantwortete Master of Education einzurichten. So werden die Stärken der Hochschularten zusammengeführt: Unter anderem können die Universitäten in diesen Kooperationen ihre fachwissenschaftliche Expertise und die Pädagogischen Hochschulen ihre fachdidaktische und pädagogische Kompetenz einbringen. Ein Masterabschluss ermöglicht ebenso wie bisher das Erste Staatsexamen den Zugang zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt. 4. Gibt es künftig ein einheitliches Studium für alle Lehrämter? Nein, die Eigenständigkeit der Lehramtsstudiengänge in Baden-Württemberg mit ihren spezifischen Profilen bleibt weiterhin erhalten. (Siehe unter Ziffer 2.) 5. Wie ist das Studium genau aufgebaut? Die inhaltlichen Vorgaben für die Ausgestaltung der Studiengänge werden durch das Kultusministerium im Einvernehmen mit dem Wissenschaftsministerium in Form von Rahmenverordnungen geregelt. Das Kultusministerium wird daher in den kommenden Monaten gemeinsam mit dem Wissenschaftsministerium und Vertretern der Universitäten, Pädagogischen Hochschulen sowie den Kunst- und Musikhochschulen die inhaltliche Ausgestaltung der Lehramtsstudiengänge diskutieren und im Einvernehmen mit dem Wissenschaftsministerium in Rahmenverordnungen weiterentwickeln.
- 4-6. Wie sind die Studiengänge für die Sekundarstufe I und das Gymnasium aufeinander abgestimmt? (Siehe 5.) Der Studiengang für das Gymnasium (Typ 4) umfasst den gesamten gymnasialen Bildungsgang von Klasse 5-12. Die inhaltliche Ausgestaltung des Lehramtstyps für die Sekundarstufe I (Typ 3) wird in der Folge der jetzt vorliegenden Eckpunktebeschlüsse noch erarbeitet. 7. Warum studieren Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer kürzer? Der Ministerrat hat in einem ersten Entwicklungsprozess seit 2010 beschlossen, das Verbundlehramt Grund- und Hauptschule und damit auch die gemeinsame Ausbildung von Grund- und Hauptschullehrerinnen und -lehrern aufzugeben und ein neues Lehramt für die Grundschule sowie ein Lehramt für die Haupt-, Werkreal- und Realschule zu schaffen. Die entsprechenden Lehramtsstudiengänge an den Pädagogischen Hochschulen sind deshalb seit Wintersemester 2011/12 neu gestaltet. Die Regelstudienzeit für das Grundschullehramt wurde von sechs auf acht Semester erhöht, die Regelstudienzeit für das neue Lehramt für die Haupt-, Werkreal- und Realschule beträgt acht Semester. Die ersten Absolventen der o.g. Lehramtsstudiengänge an den Pädagogischen Hochschulen treten im Februar 2016 in die Vorbereitungsdienste ein. Daher muss bis zum Ende des Schuljahres 2014/15 ein Konzept für die neuen Vorbereitungsdienste der Lehrämter des gehobenen Diensts entwickelt und umgesetzt werden. Parallel dazu müssen neue Prüfungsordnungen II für die zweite Phase der Lehrerausbildung (GPO II, WHRPO II und SPO II) erstellt werden. Dieser Prozess hat bereits begonnen. Der zweite Prozess hat mit der Einsetzung der Expertenkommission zur Weiterentwicklung der Lehrerbildung im April 2012 begonnen. Vor dem Hintergrund der Empfehlungen der Expertenkommission und weiterer Anregungen und Überlegungen, so etwa im Rahmen von Fachtagungen im Juni 2012 und Mai 2013 und Gesprächen mit den Hochschulen wurde die Kabinettsvorlage Eckpunkte für die Reform der Lehrerbildung in Baden-Württemberg erstellt. Am 03.12.2013 wurde sie vom Ministerrat beschlossen. Für die Landesregierung waren dabei die Aspekte der Qualitätssicherung bzw. Qualitätssteigerung bei der Ausbildung unserer künftigen Lehrkräfte entscheidend. Die Regelstudienzeit der Studiengänge für das Lehramt Sekundarstufe I (Typ 3) und die Sonderpädagogik (Typ 6) wurde an die 10-semestrige Regelstudienzeit der Studiengänge für das Lehramt an Gymnasien angepasst. Die Regelstudienzeit
- 5 - für den Studiengang für das Lehramt an Grundschulen soll wie bisher acht Semester umfassen. 6. Weshalb muss die Fachlichkeit gestärkt werden? (Siehe 1.) Für guten Unterricht benötigen Lehrerinnen und Lehrer ein stabiles fachliches Fundament, denn vom fachlichen Wissen und der persönlichen Qualifikation der Lehrkräfte hängt der Erfolg der Schulen ab. Die Reform der Lehrerbildung zielt daher auf mehr professionelle Kompetenz ab. Deshalb soll in den Studiengängen für das Lehramt für die Sekundarstufe I die hohe Kompetenz der Pädagogischen Hochschulen in der Fachdidaktik und der Bildungswissenschaft durch die Expertise der Universitäten in den Fachwissenschaften verstärkt werden. Auch die Expertenkommission hat die Bedeutung des fachlichen Wissens hervorgehoben. 7. Wie kann bei den Gymnasialstudiengängen die Fachlichkeit gehalten und gleichzeitig die Didaktik verbessert werden? Die Fachlichkeit der Studiengänge für das gymnasiale Lehramt bleibt unverändert, künftig soll die Ausbildung jedoch professionsbezogener gestaltet werden, indem u. a. die Pädagogischen Hochschulen ihre fachdidaktische und bildungswissenschaftliche Expertise in die Studiengänge für das gymnasiale Lehramt einbringen. (Siehe 5.) 8. Verändert sich etwas bei der Sonderpädagogik? Der grundständige Studiengang Sonderpädagogik (Typ 6) bleibt bestehen, um die fachliche Kompetenz in diesem Bereich zu erhalten und weiter auszubauen. Er wird allerdings nunmehr als Bachelor- und Masterstudiengang angeboten und die Regelstudienzeit wird von 9 auf 10 Semester erhöht. Die professionelle Kompetenz aller künftigen Lehrkräfte wird durch die Verankerung von Grundmodulen zu Fragen der Inklusion und die ergänzende Einführung optionaler Vertiefungsfächer in den Lehramtsstudiengängen (Typ 1, 3 und 4) gestärkt. 9. Wie soll die Kooperation der Pädagogischen Hochschulen und Universitäten aussehen? Die gestufte Struktur erlaubt es den Universitäten und Pädagogischen Hochschulen, gemeinsam verantwortete Master of Education einzurichten. So werden in standortspezifischen Konzepten die Stärken der beiden Hochschularten zusam-
- 6 - mengeführt: Die Universitäten können in diesen Kooperationen ihre hohe fachwissenschaftliche Expertise und die Pädagogischen Hochschulen ihre fachdidaktische und bildungswissenschaftliche Kompetenz einbringen. Die Landesregierung wird die Institutionalisierung von strukturierten Kooperationen (z.b. in Form von schools of education, gemeinsam verantworteten Masterstudiengängen, gemeinsamen Zulassungsverfahren, Zusammenarbeit im Bereich der Bachelor-Studiengänge) vorantreiben. 10. Gibt es bei den anderen Bundesländern Vorbilder für unsere Regelung? Zahlreiche Bundesländer haben ihre Lehramtsstudiengänge bereits auf die Bachelor- und Masterstruktur umgestellt. Wissenschafts- und Kultusministerium sind über diese Entwicklungen informiert. Die Überlegungen aus anderen Ländern werden in die Weiterentwicklung in Baden-Württemberg einbezogen, jedoch müssen vorrangig die spezifischen Gegebenheiten Baden-Württembergs berücksichtigt werden. 11. Welche Regelungen für die Besoldung sind jetzt getroffen bzw. denkbar? Regelungen zur Besoldung wurden bisher nicht getroffen; denkbare Lösungen für die Besoldungsfragen werden derzeit vom Kultusministerium zusammen mit dem Innen- und dem Finanzministerium geprüft.