Mietvertrag für Ferienwohnungen Art.-Nr. 2243e 2017. Alle Rechte liegen bei Avery Zweckform GmbH. Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe sowie öffentliche Zugänglichmachung bedürfen der Zustimmung der Avery Zweckform GmbH. Diese Vertragsmuster sowie weitere Formulare und Vertragsmuster erhalten Sie auf w w w.zweckform.de w w w.zweckform.de
Mietvertrag für Ferienwohnungen Zwischen Vorname und Name, ggf. Firma Straße und Hausnummer PLZ und Ort vertreten durch - im folgenden Vermieter - 1 und Vorname und Name Straße und Hausnummer PLZ und Ort vertreten durch - im folgenden Mieter - 2 wird folgender Mietvertrag geschlossen: 1 Mietobjekt 1.1 Vermietet werden im Gebäude 3 Ort, Straße und Hausnummer die Wohnung im EG/ OG links/ Mitte/ rechts mit insgesamt ca. m² Wohnfläche und folgenden Räumen zur Wohnnutzung als Ferienwohnung: Zimmer, Küche, Bad ( Badewanne/ Dusche/ Waschbecken/ WC/ ), WC, Flur/ Diele, Abstellkammer, Balkon/ Dachterrasse, Terrasse, Garten/-anteil, Speicheranteil (Nr. ), Kelleranteil (Nr. ), Garage (Nr. ), Stellplatz (Nr. ) 4 1.2 Das Mietobjekt wird als Ferienwohnung zum vorübergehenden Gebrauch vermietet und darf von Personen, die nachfolgend aufgelistet sind, genutzt werden: Der Mieter bestätigt, dass das Mietobjekt nicht der dauernde Lebensmittelpunkt der Mieter oder Nutzer ist oder wird. 1.3 Die Angabe der Fläche, auch in Unterlagen und Angaben vor Vertragsschluss, dient wegen möglicher Messfehler nicht zur Festlegung des Mietgegenstands. Der räumliche Umfang der gemieteten Sache ergibt sich aus Anzahl und Beschreibung der vermieteten Räume. Dem Mieter ist das Objekt bekannt. 1.4 Mit vermietet sind die im Mietobjekt vorhandenen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände, wie in Anlage 1 aufgeführt 5. Der Mieter verpflichtet sich, die aufgeführten Gegenstände pfleglich zu behandeln und sie bei Beendigung des Mietverhältnisses vollzählig zurückzugeben. Die mitvermieteten Gegenstände dürfen nicht entfernt oder ausgetauscht werden. 1.5 Dem Mieter werden vom Vermieter folgende Schlüssel ausgehändigt: 1.6 Dem Mieter ist gestattet, folgende gemeinschaftlichen Anlagen und Einrichtungen mitzubenutzen: Innenhof (jedoch nur zum Be- und Entladen, nicht zum Parken), Fahrradraum, Waschküche, Trockenraum, Die Gestattung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. - Seite 1 -
2 Mietzeit 2.1 Das Mietverhältnis beginnt am um Uhr und endet am um Uhr. 2.2 Die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses ist schriftlich mit einer Frist von möglich. ist für beide Parteien ausgeschlossen. 2.3 Setzt der Mieter den Gebrauch des Mietobjekts nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als stillschweigend verlängert. 545 BGB findet keine Anwendung. 3 Miete und Nebenkosten 3.1 Die Grundmiete beträgt EUR pro Tag / Woche / für die ganze Mietzeit gemäß 2.1. 3.2 Neben der Grundmiete trägt der Mieter folgende weitere Kosten: Pauschale für Endreinigung des Mietobjekts in Höhe von EUR Pauschale für Bettwäsche in Höhe von EUR Pauschale für Handtücher in Höhe von EUR Kurtaxe in Höhe von EUR in Höhe von EUR in Höhe von EUR in Höhe von EUR soweit diese Kosten anfallen oder die Parteien die entsprechenden Zusatzleistungen vereinbart haben. Diese Kosten werden mit der Grundmiete fällig. 3.3 Der Mieter trägt neben der Grundmiete zudem folgende Kosten nach tatsächlichem Verbrauch, soweit das Mietobjekt über entsprechende Einrichtungen verfügt: Telefon- und Internetkosten (Gebühren für Gespräche und andere Dienste) Der Mieter zahlt eine Vorauszahlung in Höhe von EUR auf diese Kosten, über die bei Beendigung des Mietverhältnisses gegenüber dem Mieter abgerechnet wird. Der Saldo aus der Abrechnung ist vor der Abreise auszugleichen. 3.4 Insgesamt sind zu zahlen: Grundmiete gemäß 3.1 pauschale Kosten gemäß 3.2 Vorauszahlung gemäß 3.3 Gesamtmiete 3.5 Der Mieter überweist EUR EUR EUR EUR EUR bis spätestens die Anzahlung auf die Gesamtmiete in Höhe von EUR sowie bis spätestens die Restzahlung in Höhe von EUR, jeweils kostenfrei auf folgendes Konto 6 : Kontoinhaber IBAN Geldinstitut Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang des Geldes an. 7 für die Erfüllung seiner Pflichten aus diesem Mietver- 4 Kaution Der Mieter leistet dem Vermieter eine Kaution in Höhe von EUR hältnis. Die Kaution ist mit der Restzahlung gemäß 3.5 fällig. BIC 5 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht des Mieters Zur Aufrechnung mit Gegenforderungen oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Mieter außer im Fall unbestrittener, entscheidungsreifer oder rechtskräftig festgestellter Forderungen nur dann berechtigt, wenn er diese Absicht mindestens einen Monat vor Fälligkeit der jeweiligen Miete dem Vermieter in Textform angezeigt hat. Die Rechte des Mieters aus 536 f. BGB werden hiervon nicht berührt. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur wegen Forderungen des Mieters aus dem Mietverhältnis zulässig. 6 Haftung des Vermieters Die Haftung des Vermieters für Schäden, die der Mieter wegen anfänglicher Mängel der Mietsache erleidet, wird für den Fall ausgeschlossen, dass der Vermieter den Mangel nicht zu vertreten hat. - Seite 2 -
7 Benutzung des Mietobjekts 7.1 Der Mieter darf das Mietobjekt nur zu dem vertraglich bestimmten Zweck benutzen. 7.2 Das Mietobjekt darf nur von den in diesem Vertrag aufgeführten Personen bewohnt werden. Der Mieter darf das Mietobjekt nicht untervermieten oder sonst Dritten überlassen. 7.3 Das Rauchen ist im Mietobjekt verboten in geschlossenen Räumen verboten, aber erlaubt auf Balkonen, Terrassen und im Garten erlaubt 7.4 Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt, das Mobiliar und Zubehör sowie die gemeinschaftlichen Einrichtungen, Anlagen, Flächen und Räume schonend und pfleglich zu behandeln. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt ausreichend und ordnungsgemäß zu heizen, zu reinigen und zu lüften und von Ungeziefer freizuhalten. Für Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der Mieter im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ersatzpflichtig. 7.5 Dem Mieter sind Zustand und Alter des Mietobjekts bekannt. 7.6 Mängel am Mietobjekt hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen, um weiteren Schaden zu verhindern. 8 Tierhaltung Tiere dürfen im Mietobjekt nicht gehalten oder vorübergehend aufgenommen werden. Folgende Tiere dürfen im Mietobjekt gehalten werden: 8 9 Beendigung der Mietzeit Das Mietobjekt ist bei Beendigung der Mietzeit vollständig geräumt, frei von Müll, und gesäubert 9, in vertragsgemäßem Zustand, mit sämtlichen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen und mit sämtlichen Schlüsseln zurückzugeben. 10 Personenmehrheit als Mieter 10.1 Sind mehrere Personen Mieter, so haften diese für alle Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis als Gesamtschuldner. 10.2 Willenserklärungen müssen von oder gegenüber allen Mietern abgegeben werden. Die Mieter bevollmächtigen sich gegenseitig zur Entgegennahme oder Abgabe solcher Erklärungen. Diese Vollmacht gilt auch für die Entgegennahme von Kündigungen, jedoch nicht für den Ausspruch von Kündigungen und für Mietaufhebungsverträge. 11 Sonstige Vereinbarungen 11.1 Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag wurden nicht getroffen. Sämtliche Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung dieser Schriftformklausel. 11.2 Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke ergeben, so ist die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht betroffen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Vertragslücke wird eine Regelung getroffen, die der ursprünglichen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt. 11.3 Die Hausordnung, auch wenn sie im Gebäude allgemein aushängt, ist Bestandteil dieses Mietvertrags und vom Mieter einzuhalten. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass alle Nutzer des Mietobjekts den Verpflichtungen dieses Vertrages nachkommen. 11.4 Folgende Anlagen sind wesentlicher Bestandteil dieses Mietvertrags: Anlage 1: Inventaraufstellung Anlage 2: 11.5 Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht. 11.6 Als ausschließlicher Gerichtsstand wird für den Fall, dass eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, 11.7 Die Parteien treffen folgende weitere Vereinbarungen: 10 vereinbart. - Seite 3 -
Nur bei Mietverträgen zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer 11 : Information gemäß 36 VSBG Der Vermieter ist gem. 36 Abs. 1 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz) dazu verpflichtet, den Mieter darüber zu informieren, ob er bereit oder gesetzlich verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Als Vermieter ist der Unternehmer nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahrung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Darüber hinaus teilt der Vermieter mit (Zutreffendes bitte ankreuzen): Der Vermieter ist nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Der Vermieter ist bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle 12 ist: Ort, Datum Ort, Datum Unterschrift des Vermieters/ der Vermieter 13 Unterschrift des Mieters/ der Mieter 13 1 Bei mehreren Vermietern: Alle angeben. 2 Bei mehreren Mietern: Alle angeben. 3 Genaue Anschrift, ggf. Vorderhaus o.ä. 4 Anzahl 5 Möbel, Einbauküche, Küchenausstattung, Kissen und Decken, technische Geräte etc. genau aufführen, Beiblatt in Anlage 1 verwenden und dem Mietvertrag als Anlage beifügen. 6 Die Parteien können die Zahlung im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens, gültig ab Februar 2014, vereinbaren; zu den notwendigen Voraussetzungen siehe SEPA-Checkliste unter w w w.zweckform.de 7 Maximal drei Monatsmieten ohne Vorauszahlungen für Heiz- oder Betriebskosten 8 Genaue Beschreibung und Bezeichnung sowie ggf. Name des Tiers/ der Tiere. 9 Wenn die Parteien eine Endreinigungspauschale vereinbart haben, ist das Mietobjekt nur von grobem Schmutz zu säubern. 10 Gegebenenfalls Beiblatt verwenden. 11 Diese Informationspflicht nach 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz) gilt nicht für Unternehmer, die am 31.12. des dem Mietvertragsabschluss vorangegangenen Jahres (=Stichtag) 10 Personen oder weniger beschäftigt haben. Die Informationspflicht trifft daher nur Vermietergesellschaft mit mehr als 10 Beschäftigten (Kopfzahl) zum Stichtag. 12 Bitte zuständige Verbraucherschlichtungsstelle unter Angabe ihrer Anschrift und Webseite einfügen. 13 Der Vertrag muss von allen Vermietern und allen Mietern unterschrieben werden. - Seite 4 -
Anlage: INVENTARAUFSTELLUNG Die folgende Inventurliste soll Ihnen eine Hilfestellung bieten, so dass Sie bei der Aufstellung des Inventars Ihrer Ferienwohnung nichts vergessen. Halten Sie die Anzahl der Möbelgegenstände fest und führen Sie mögliche Schäden an Einrichtungsgegenständen genau auf. Küche Küchenschränke: Esstisch: Stühle: Backofen: Herd: Geschirrspüler: Kühlschrank: Dampfabzug und Dampfabzugshaube: Kaffeemaschine: Geschirr: Töpfe: Pfannen: Besteck: Badezimmer Badewanne: Badewannenarmaturen: Dusche: Duscharmaturen: Waschbecken: Waschbeckenarmaturen: Toilette: Boiler:
Handtuchhalter: Schlafzimmer 1 Bett: Schlafsofa: Bettdecken: Bettbezüge: Tagesdecke/n: Kissen: Nachttisch /e: Nachttischleuchten: Kleiderschrank: Kommode: Handtuchhalter: Vorhang /Rollo: Schlafzimmer 2 Bett: Schlafsofa: Bettdecken: Bettbezüge: Tagesdecke/n: Kissen: Nachttisch /e: Nachttischleuchten: Kleiderschrank:
Kommode: Handtuchhalter: Vorhang /Rollo: Schlafzimmer 3 Bett: Schlafsofa: Bettdecken: Bettbezüge: Tagesdecke/n: Kissen: Nachttisch /e: Nachttischleuchten: Kleiderschrank: Kommode: Handtuchhalter: Vorhang /Rollo: Schlafzimmer 4 Bett: Schlafsofa: Bettdecken: Bettbezüge: Tagesdecke/n: Kissen:
Nachttisch /e: Nachttischleuchten: Kleiderschrank: Kommode: Handtuchhalter: Vorhang /Rollo: Wohnzimmer Sofa: Sessel: Fernsehbank: Fernseher: Digitalreceiver/Antenne: Vorhang /Rollo: Sofatisch: Flur Garderobe: Schuhschrank: Kommode:
Terasse/Balkon Sitzgarnitur: Grill: Pool: