Ev.-luth. Kirchengemeinde St. Petri Weende

Ähnliche Dokumente
Friedhofsgebührenordnung [FGO] für die Friedhöfe der. Ev.-luth. Kirchengemeinde. St.-Lucas in Scheeßel

Friedhofsgebührenordnung

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Wittenberge (Friedhofsgebührensatzung)

Friedhofsgebührenordnung (FriedhGO)

Friedhofsgebührensatzung. der. Ev. Luth. Kirchengemeinde. Altenkrempe

Muster- Muster-FriedhofsgebührenO Friedhofsgebührenordnung. Anlage [1c] zur Kostenkalkulation zur Ermittlung der Friedhofsgebühren

Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Rittersgrün

Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Trittau

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren. der Ortsgemeinde Kettig. vom 1. März 2007

S T A D T F R I E D R I C H S D O R F

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Usingen

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Balve vom

Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Evangelischen Kirchengemeinde Mehmke

Gebührensatzung für die städtischen Friedhöfe der Stadt Arnsberg vom Stand:

Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Evangelischen Kirchengemeinde Beutelsdorf. vom 6. September Inhaltsübersicht:

Friedhofsgebührenordnung der Stadt Gelnhausen

GEBÜHRENORDNUNG ZUR FRIEDHOFSORDNUNG DER STADT HAIGER

ORTSRECHT DER STADT KORBACH / Seite 1. Gebührenordnung für die Friedhöfe der Kreis- und Hansestadt Korbach.

Friedhofsgebührensatzung

Friedhofsgebührensatzung. Friedhofsgebührensatzung

Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Evangelischen Kirchengemeinde Klostermansfeld

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Reinhardshagen

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Erzhausen

zur Friedhofs- und Bestattungsordnung der Gemeinde S t e f f e n b e r g Landkreis Marburg-Biedenkopf (in der z.zt. gültigen Fassung Stand 02/2009)

Satzung. über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Klein-Winternheim. vom

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bad Karlshafen

Friedhofsgebührensatzung. für die von der Landeshauptstadt Schwerin verwalteten Friedhöfe

Friedhofsgebührensatzung für den städtischen Friedhof Am Sausenhölzchen in Weißenfels (FriedhofsGebS-WSF) vom 27.November 2014

Friedhofsgebührensatzung. Friedhofsgebührensatzung

Friedhofsgebührensatzung für die Friedhöfe

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Stadtgebiet von Siegen - Friedhofsgebührensatzung -

Amtliche Bekanntmachung. Gebührenordnung zur Friedhofsordnung

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung. I. Gebührenpflicht

S A T Z U N G über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Worms vom

7-77. Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Würselen vom

Satzung. der Stadt Bautzen über die Gebühren für die Benutzung der städtischen Friedhöfe (Friedhofsgebührensatzung)

Friedhofsgebührensatzung. für den Friedhof Wehrendorf. der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Wehrendorf. vom 9. September 2013

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Wilhelmshaven vom

2 Gebührenschuldner (1) Schuldnerin oder Schuldner der Gebühren für Leistungen nach der Friedhofsordnung sind:

hier abgedruckt in der Neufassung vom

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Bernburg (Saale) (Friedhofsgebührensatzung)

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Erkrath. vom

Friedhofsgebührensatzung. Friedhofsgebührensatzung

Neufassung der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Hirschberg (Friedhofsgebührensatzung /Fassung in Euro)

Friedhofsgebührensatzung für die Friedhöfe des Ev.-Luth. Kirchengemeindeverbandes Friedhofswesen Eiderstedt

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bad Orb

Satzung der Stadt Ratingen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kommunalfriedhöfe (FriedhofGSR)

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hilden (Friedhofsgebührensatzung)

Friedhofsgebührensatzung für die Benutzung der von der Stadt Sandersdorf-Brehna verwalteten Friedhöfe

Friedhofsgebührenordnung

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Mittelstadt Völklingen

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Rodenbach

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Erkelenz vom 21. März 2007

Ortsrecht der Gemeinde Burbach

Gebührensatzung der Stadt Wiehl. für die Inanspruchnahme der Friedhöfe. vom

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Schöneck

1 Gebührenerhebung 2. 2 Gebührenschuldner 2. 3 Entstehung der Gebührenschuld, Fälligkeit 3. 4 Rechtsbehelfe / Zwangsmittel 3

Friedhofgebührensatzung der Stadt Lindau (Bodensee) vom 16. Juli 2003

Ordnungs-Nr.: 7/0. Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Goslar

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung. der Gemeinde Petersberg

F r i e d h o f s g e b ü h r e n s a t z u n g

S A T Z U N G. der Stadt Eberswalde über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Eberswalde (Friedhofsgebührensatzung 2012)

Friedhofsgebührenordnung

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Bad Driburg vom

Gebührentarif. (1) Die Stadt erhebt Friedhofsgebühren nach dem Gebührentarif, der Bestandteil dieser Gebührenordnung ist.

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung

Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen - Bestattungsgebührenordnung -

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bürstadt

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Ingelheim am Rhein vom 13. Juli 2006*

Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Dillenburg

Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Ev..Luth. Kirchengemeinde Warder

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wassenberg vom 14. Dezember 2007

Gebührensatzung. zur Friedhofsordnung. des katholischen Friedhofes Schnaittenbach. Kath. Pfarrkirchenstiftung St. Vitus Schnaittenbach

GEBÜHRENORDNUNG ZUR FRIEDHOFS- UND BESTATTUNGSORDNUNG DER STADT GRÜNBERG

Friedhofsgebührenordnung

Vom 6. Dezember Gebührenpflicht und Gebührenarten

Mitteilung des Senats vom 12. Mai Entwurf eines Ortsgesetzes zur Änderung der Gebührenordnung für die stadteigenen Friedhöfe in Bremen

Satzung der Stadt Plauen über die Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung)

DER MAGISTRAT DER STADT OBER-RAMSTADT

- Friedhofsgebührensatzung und Gebührentarif

SATZUNG. über die. Friedhofs- und Bestattungsgebühren der Stadt Zeil a. Main. vom

Stadt Gerlingen -Ortsrecht-

Gebührensatzung der Stadt Trostberg über das Friedhofs- und Bestattungswesen

Amtsblatt für den Landkreis Diepholz

G E B Ü H R E N O R D N U N G. zur Friedhofsordnung der Stadt Frankenberg (Eder)

Friedhofsgebührensatzung Mitteilungsblatt

Satzung. über die Gebühren im Friedhofs- und Bestattungswesen. (Friedhofsgebührensatzung)

I. Allgemeine Vorschriften

Gebührensatzung. für die Städtischen Friedhöfe Hemer. vom

Friedhofsverwaltung. Friedland Bresewitz Ramelow

Friedhofsgebührensatzung für die Friedhöfe des Ev.-Luth. Kirchengemeindeverbandes Altona

Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen

Friedhofsgebührenordnung der Stadt Neuss vom 28. Dezember 1970 (in der Fassung der 21. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2004)

Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Bad Berka und ihrer Ortsteile

über die Erhebung von Gebühren für den städtischen Friedhof in Bischofswerda - Friedhofsgebührensatzung -

Das Kommunalunternehmen Stadtwerke Pfaffenhofen a. d. Ilm erlässt aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes folgende Gebührensatzung:

Gebührensatzung. für die Bestattungseinrichtungen. der Stadt Roth. vom

FRIEDHOFSGEBÜHRENORDNUNG

Gebührenordnung. zur Friedhofs- und Bestattungsordnung der Gemeinde Dautphetal. I. Gebührenpflicht. 1 Gebührenerhebung. 2 Gebührenschuldner

Gebührensatzung. zur Friedhofssatzung der Stadt Borken vom 19. Dezember 2013

Transkript:

für den Friedhof der Ev.-luth. Kirchengemeinde St. Petri Weende in Göttingen-Weende Gemäß 5 der Rechtsverordnung über die Verwaltung kirchlicher Friedhöfe (Friedhofsrechtsverordnung) vom 13. November 1973 (KABl. 1974 S. 1) und 25 der Friedhofsordnung für den Friedhof der Ev.-luth. Kirchengemeinde St. Petri Weende in Göttingen-Weende hat der Kirchenvorstand am 12.07.2005 folgende Friedhofsgebührenordnung beschlossen: 1 Allgemeines Für die Benutzung des Friedhofes und seiner Einrichtungen sowie für sonstige in 6 aufgeführte Leistungen der Kirchengemeinde werden Gebühren nach dieser Gebührenordnung erhoben. 2 Gebührenpflichtige (1) Gebührenpflichtig sind der Antragsteller und der Nutzungsberechtigte. (2) Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner. 3 Entstehen der Gebührenpflicht Die Gebührenpflicht entsteht mit der Erbringung der Leistung. 4 Festsetzung der Fälligkeit (1) Die Heranziehung zu Gebühren erfolgt durch schriftlichen Bescheid. Die Gebühren sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides zu zahlen. (2) Rückständige Gebühren werden im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen.

5 Stundung und Erlass der Gebühren Die Gebühren können im Einzelfall aus Billigkeitsgründen wegen persönlicher oder sachlicher Härte gestundet sowie ganz oder teilweise erlassen werden. 6 Gebührentarif I. Gebühren für die Verleihung von Nutzungsberechtigten an Grabstätten: 1. Reihengrabstätte a) für Personen über 5 Jahre für 30 Jahre 1.100,00 b) anonyme Reihengrabstätte für 30 Jahre 2.300,00 2. Wahlgrabstätten a) für 30 Jahre je Grabstelle 2.310,00 b) für jedes Jahr der Verlängerung je Grabstelle 77,00 c) für Kinder bis 5 Jahre für 20 Jahre 340,00 d) für jedes Jahr der Verlängerung 17,00 e) halbanonyme Wahlgrabstätte für 30 Jahre 2.310,00 f) für jedes Jahr der Verlängerung je Grabstelle 77,00 3. entfällt 4. Urnenreihengrabstätte a) anonyme Urnenreihengrabstätte für 20 Jahre 1.450,00 5. Urnenwahlgrabstätten a) für 20 Jahre je Grabstelle 660,00 b) für jedes Jahr der Verlängerung je Grabstelle 33,00 c) halbanonyme Urnenwahlgrabstätte für 20 Jahre 1.450,00 d) für jedes Jahr der Verlängerung je Grabstelle 72,50 6. entfällt 7. Zusätzliche Beisetzung einer Urne in einer Wahl- oder Urnengrabstätte gemäß 11 Abs. 5 der Friedhofsordnung a) bei einer Beisetzung in einer einstelligen Wahlgrabstätte bzw. einstelligen Urnenwahlgrabstätte eine Gebühr in Höhe von 660,00 1. 1 Durch diese Gebühr wird bei einer einstelligen Wahlgrabstätte bzw. einstelligen Urnenwahlgrabstätte die Dauer des Grabnutzungsrechtes an die neue Ruhezeit angepasst. Seite 2

b) bei einer Beisetzung in einer mehrstelligen Wahlgrabstätte bzw. mehrstelligen Urnenwahlgrabstätte zusätzlich zu der Gebühr nach a) eine Gebühr gemäß 2.b) oder 5.b für die anderen Grabstellen zur Anpassung an die neue Ruhezeit. 8. entfällt II. Gebühren für die Benutzung der Friedhofskapelle/Kirche 1. Gebühr für die Benutzung der Friedhofskapelle je Bestattungsfall 110,00 2. Gebühr für die Benutzung der Kirche je Bestattungsfall 180,00 III. Gebühren für die Beisetzung 2 für das Ausheben und Verfüllen der Grube, Abräumen der überflüssigen Erde 1. für eine Erdbestattung a) bei Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr b) bei Verstorbenen ab 6. Lebensjahr 2. für eine Urnenbestattung 180,00 420,00 180,00 IV. Gebühren für Umbettungen 3 1. für die Ausgrabung einer Leiche je nach Einzelfall die tatsächlich entstandenen Kosten 2. für die Ausgrabung einer Asche je nach Einzelfall die tatsächlich entstandenen Kosten. 2 Nur einsetzen, wenn diese Arbeiten von einem aus dem Friedhofshaushalt bezahlten Friedhofswärter ausgeführt werden. 3 Bei einer Wiederbeisetzung auf demselben Friedhof sind zusätzlich die Gebühren zu III. sowie ggf. die Gebühren für die Verleihung oder Verlängerung des Nutzungsrechts zu zahlen. Seite 3

V. Gebühren für die Genehmigung der Errichtung oder Änderung von Grabmalen und für die Prüfung der Standsicherheit von Grabmalen a) für die Genehmigung zur Errichtung oder Änderung b) für die laufende Überprüfung der Standsicherheit während der Dauer des Nutzungsrechts (hierunter fallen nicht liegende Grabmale) c) entfällt 15,00 53,00 0,00 VI. entfällt VII. Sonstige Gebühren Bestattungen des Ordnungsamtes der Stadt Göttingen 700,00 7 Für besondere zusätzliche Leistungen, die im Gebührentarif nicht vorgesehen sind, setzt der Kirchenvorstand die zu entrichtende Vergütung von Fall zu Fall nach dem tatsächlichen Aufwand fest. 8 Schlussvorschriften (1) Diese Friedhofsgebührenordnung tritt nach ihrer Genehmigung am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Mit Inkrafttreten dieser Friedhofsgebührenordnung tritt die bisherige Friedhofsgebührenordnung vom 29.10.2002 außer Kraft. Göttingen-Weende, den 12. Juli 2005 Der Kirchenvorstand Vorsitzende/r Kirchenvorsteher/in Seite 4

Die vorstehende Friedhofsgebührenordnung wird hiermit gemaß 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, Abs. 2 und 5 der Kirchengemeindeordnung kirchenaufsichtlich genehmigt. Göttingen, den Der Kirchenkreisvorstand Der Beauftragte Renneberg Verteiler: Kirchenvorstand St. Petri Weende (2-fach) Stadt Göttingen (Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Göttingen) Kirchenkreisamt Göttingen-Münden - III.5 - Seite 5