Richtlinien der Bundesländer Berlin und Brandenburg zur Geschwindigkeitsüberwachung

Ähnliche Dokumente
Runderlass des Ministeriums des Innern zu 47 Abs. 3 und Abs. 3 a OBG. Vom 15. September 1996

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. Schulwegunfälle / Kinderunfälle

Dr. Harald Olschok Hauptgeschäftsführer. Künftige Anforderungen an den Ordnungsdienst - Stand der politischen Diskussion

Allgemeines. Die Aufsichtspflicht ist die gesetzliche Pflicht zur Beaufsichtigung von Personen, die wegen ihrer Minderjährigkeit der Beaufsichtigung

Risikomanagement für Fahrzeugflotten Neue Konzepte

18- bis 24-Jährige im Straßenverkehr: Die sieben risikoreichsten Jahre. Unfallstatistik junger Fahrerinnen und Fahrer 2011

Verkehrsunfallbilanz 2013

Brauchen wir eine neue Promillewertgrenze für Radfahrer?

Sicherheitsförderung und Aufsicht

MDM: Mobilitäts Daten Marktplatz

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17

8. Regelungen zur Werksicherheit. 8.5 Verkehrsregeln im Industriepark Werk GENDORF

Die Vision Zero und die 14 TOP-Maßnahmen des DVR

Rekonstruktion von Verkehrsunfällen aus Messungen mit Fahrzeug Sensoren. Genauigkeit und Fehler

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration. Was Menschen berührt. Bayerische. Ehrenamtsversicherung.

Organisation als Wettbewerbsfaktor

Richtlinie für das Benutzen von Dienst- und Mietfahrzeugen an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (Kfz-Richtlinie Uni) Stand

Unfälle junger Fahrerinnen und Fahrer 2005

Teil 1 Fragen und Antworten

Unfallkommissionen Sonderuntersuchung Analyse des Blickverhaltens von Fahrzeugführern

DAkkS Anwendungshinweise DIN EN ISO Erfassung wesentlicher Energieverbräuche und Überwachung. Stand 05/2014

Online Verkehrslage System onvls Graz

Aktuelle Änderungen bei der Umsatzsteuer für polnische Unternehmer in Deutschland. Uwe Komm Diplom-Finanzwirt Steuerberater 11.

Schwerpunkte des Verkehrsunfallgeschehens.

Oberflächeneigenschaften und Straßenbautechnik. VSVI-Seminar Münster 2011 Dr.-Ing. Stefan Ludwig


Medizinisch-Psychologische Untersuchung MPU

Teil 1 Fragen und Antworten Die 12 wichtigsten Fragen und Antworten zu Verkehrsordnungswidrigkeiten

1. EINLEITUNG...1 Allgemeines... 1 Übersichtsplan AUSSENBEREICHE...2 Gesamtübersicht... 2 Detailangaben... 2

Dokumentation. Prüfungen sind zu dokumentieren: elektronische Systeme Prüfplaketten Prüfbücher. DIN VDE Abschn. 6

Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna

LAGEBILD VERKEHR 2014 POLIZEIINSPEKTION FRANKENTHAL/PFALZ

Inhalt - Allgemein - Anschnallpflicht - Landstraßen - Wildunfall - Abgelenkt beim fahren - Alkohol & Drogen - Rettungskarte - Quellennachweis

Wichtige Fristhinweise (für Ihre Unterlagen)

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen. Was Menschen berührt. Bayerische. Ehrenamtsversicherung.

Berufskraftfahrer-Weiterbildungen

Verkehrsleiter gemäß Art. 2 Nr. 6; Art. 4 VO (EG) Nr. 1071/2009

Informationen zur Qualifizierung des Fahrpersonals im gewerblichen Güterkraftverkehr, im Werkverkehr und im Straßenpersonenverkehr

I. Überblick über Kinderunfälle im Straßenverkehr Unfallzahlen 2011 sowie die Veränderung im Vergleich zum Vorjahr:

ECO Efficient assessment of COnformity in railway traffic Juni 2011 Mai 2013

Verkehrsunfallbilanz 2015 und Verkehrssicherheitsarbeit. Pressekonferenz

Der Punkte- Führerschein

Keine krankheitsbedingte Kündigung ohne Betriebliches Eingliederungsmanagement? -Prävention im Vorfeld von Kündigungen

Sonderfahrberechtigung für

Carsten Krumm Führerschein weg - was nun?

Richtlinie zur Informationssicherheit T-Systems Multimedia Solutions

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Schulordnung. Schulen und schulische Einrichtungen Die Gemeinde führt folgende Schulen und schulischen Einrichtungen:

Sanierung von unfallhäufungsstellen (SAnuS)

Social Media Guidelines

Duale Berufsausbildung zum Landwirt mit integrierter Fachhochschulreife. Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur


Schulwegsicherheit in Thüringen aus polizeilicher Sicht

Info zur Qualifizierung von Fahrpersonal im Güterkraft- und Personenverkehr

Die über alle Kontrollen hin erreichten Höchstgeschwindigkeiten betrugen:

BMVBS - Bußgeldkatalog-Bußgeldkatalog

Fahreignung bei Epilepsie. Matthias Bacher Oberarzt Epilepsiezentrum Kork Erwachsenenklinik

Standortpolitik. Obligatorische Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr

Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)

U R T E I L S A U S Z U G

1.2 Differenzierung: Unternehmen der LHP als Sponsor / Empfänger von Sponsoring [bereits im Rahmen der 10. Sitzung diskutiert]

München, ELEKTROMOBILITÄTS- GESETZ & WEITERE ANREIZE. RA Christian A. Mayer, München

Sollten Sie für Ihre Arbeit anderweitige statistische Daten aus dem Verkehrsbereich benötigen, so wenden Sie sich bitte an mich.

Öffentlichkeitsarbeit

Richtlinien für die Durchführung von Umzügen im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen

Erste Schritte im Strassenverkehr

SCHADENANZEIGE zur Unfall-Versicherung des EJW

Ärger im Straßenverkehr

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)

WIENER LINIEN GmbH & Co KG, Sicherheit in. öffentlichen Verkehrsmitteln in Bezug auf die. Verkehrstüchtigkeit der LenkerInnen

Richtlinie. Förderprogramm Blauer Engel - Zertifizierung für Rechenzentren mittelständischer Unternehmen

Leitfaden Beseitigung verbotswidrig abgestellter Kraftfahrzeuge oder Anhänger

In Deutschland geltende Promillegrenzen im Straßenverkehr. Blutalkoholwerte verunglückter Pkw- und Radfahrer im Vergleich

2.5 Messkategorien nach IEC

VERKEHRSUNFALLLAGEBILD FAHRRAD Polizeiinspektion Frankenthal

Pedelec. aktuelle Rechtslage. Mit Sicherheit in guten Händen! LVW / TÜV Thüringen

GRUNDLAGEN DER NULLVISION Seite 3. ERGEBNISSE DER NULLVISION Seite 5

Informationsveranstaltung zum Thema: Beschaffung AGH Mai Herzlich Willkommen!

Der Erweiterte Notruf Funktionalität und erste Erfahrungen bei BMW

Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität im Verteilnetz Gas der Stadtwerke Wolfenbüttel GmbH

Datenschutz. und Synergieeffekte. Verimax GmbH. Blatt 1. Autor:Stefan Staub Stand

Kampagnen Lehrerinformation

Allgemeine Geschäftsbedingungen der STIHL TIMBERSPORTS SERIES für den Verkauf von Eintrittskarten. 1 Allgemeines, Geltungsbereich

GW 129 SICHERHEIT BEI BAUARBEITEN IM TIEFBAU - KURSBESCHREIBUNG

Erfahrungen mit den CENELEC-Normen Probleme und Lösungsansätze

Müdigkeit am Steuer. Wach ans Ziel. bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung

Themendienst. Bahnübergänge im Netz der Deutschen Bahn Sensible Schnittstellen zwischen Schiene und Straße

Anschlussbedingungen Gas (TAB Gas) Oberhausener Netzgesellschaft mbh

Rahmenkonzept Öffentlichkeitsarbeit. Jugendrotkreuz Thüringen. Jugendrotkreuz Thüringen

EMPFEHLUNG DER KOMMISSION vom 6. April 2004 zu Durchsetzungsmaßnahmen im Bereich der Straßenverkehrssicherheit (2004/345/EG)

R a h m e n v e r e i n b a r u n g der Landesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Jugendzahnpflege in Mecklenburg-Vorpommern e. V.

Dürfen ehrliche Finder von Mobiltelefonen und Computern leer ausgehen?

Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit

SONDERANFORDERUNGEN FÜR VERKÄUFER VON ROHSTOFFEN UND KOMPONENTEN FÜR IZO-BLOK S.A. NR. 2/

Berufskraftfahrerqualifikation nach dem neuen BKrFQG Umsetzung und erste Erfahrungen

Warum Tempo 30-Zonen?

Sicherungspflicht von Kindern in Kraftfahrzeugen

OÖ Finanzführerschein

EUROPÄISCHES PARLAMENT

Transkript:

Richtlinien der Bundesländer Berlin und Brandenburg zur Geschwindigkeitsüberwachung 1.Rechtsgrundlagen 2. Direkte Geltung für kom- munale Über- wachung 3. Grundsätze und Ziele der Ge- schwindigkeits- überwachung Berlin Geschäftsanweisung PPr Stab Nr. 6/2010 über die Durchführung mobiler Geschwindigkeitskontrol- len; Auskunft des Stabs des Poli- zeitpräsidenten vom 7.5.2012 und vom 1.7.2014 Geschwindigkeitsüberwachung obliegt ausschließlich der Polizei (auch Polizeiangestellte im Sicherheits- und Ordnungsdienst) Erhöhung der Verkehrssicherheit; Verkehrsunfallbekämpfung, ins- b. Minderung der Zahlen von Verkehrsunfalltoten und -schwerverletzten; hoher Präventionscharakter; ständiger Überwachungsdruck, Orientierung an Schwerpunkten Brandenburg Erlass des Ministeriums des Innern Verkehrsüberwachung durch die Polizei v. 1.4.2010 (letzte Änderung v. 24.8.2011) und Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchst- geschwindigkeiten und der Befolgung von Lichtzeichenanla- gen im Straßenverkehr durch die Ordnungsbehörden im Land Brandenburg v. 15.9.1996; schriftliche Auskunft des MI v- 24.8.2009, v. 8.6.2012, v. 29.10.2012, v. 4.12.2012 und v. 11.6.2014 eigener Erlass bzgl. kommu- naler Verkehrsüberwachung Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Begrenzung der Unfallri- siken und Minderung der Unfall- folgen (Verkehrsunfall-prävention), Verbesserung der Verkehrsabläufe durch Minimie- rung der Störungen, Reduzierung verkehrsbedingter Umwelteinflüsse, dauerhafte Verbesserung der Verkehrsdisziplin (Nachhaltigkeit) 4.Auswahlkriterien für die Errichtung von Messstellen vorrangig werden berücksichtigt (Rangfolge): Unfallhäufungsstrecken (lt. Unfallstatistik) vorrangig an Unfallbrennpunkten und zum Schutz besonders gefährdeter Verkehrsteilnehmer, insbesondere zu berücksichtigen sind:

gefährdete bzw. schutzwürdige Zielgruppen (z.b. Schulen, Kindergärten, Altenheime ) örtliche Unfalluntersuchungen (Unfallhäufungsstellen, -linien und gebiete und Orte schwerer Verkehrsunfälle) Tendenzen in der Unfallentwicklung 5. Zeitliche Vorgaben potentielle Schnellfahrer sollen von einer ununterbrochenen Über- wachung ausgehen; ggf. auch bei extremen Witterungslagen im Rahmen der technischen Möglichkeiten keine 6. Entfernung der Messstelle zur Geschwindigkeits- beschränkung grds. 75 m nach geschwin- digkeitsändernden Verkehrs- zeichen und 150 m nach Ortstafeln an der Landesgrenze i. d. R. mindestens 150 m 7. Unterschreitun- gen Einzelfallregelung Zu Beginn einer Geschwindigkeitsbegrenzung bis auf 50 m, wenn die Geschwindigkeit stufenweise herabgesetzt wird und die Messstelle nicht im Bereich der ersten Geschwindigkeitsstufe liegt bei kurzen Streckenverboten und gleichzeitigem Unfallbrenn- punkt oder zum Schutz beson- ders gefährdeter Zielgruppen (z. B. Schulweg oder Baustellenbereich) am Ende der Geschwindigkeits- begrenzung in angemessener

Weise, sofern es sich um einen Unfallbrennpunkt handelt und eine Messung anders nicht möglich ist in Bereichen mit Geschwindigkeitsbegrenzungen von z.b. 30 km/h bis auf 20 m vom Beginn bzw. Ende der Zone 8. Verkehrsfehler- grenze (Geräte- fehlertoleranzen) Lichtschrankensysteme, Verkehrsradar-/Lasermessgeräte, Lichtschrankensysteme und Handmessgeräte: 3 km/h bis 100 km/h, darüber 3% des Messwertes Nachfahren mit geeichten Messgeräten: 10 % gemäß den Herstellerangaben Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren: 20 % der Geschwindigkeit des Mess- fahrzeugs Fahrtenschreiber: 6 km/h Nachfahren ohne geeichten Tachografen (nur in Ausnahme- fällen zulässig): 20 % Diagrammscheiben/ Ausdrucke Kontrollgeräte: 6 km/h 9. Geschwindig- 5 km/h nicht ausdrücklich vorgesehen keitstoleranz ( Oppertunitäts- toleranz) 10. Qualifizierung des Messpersonals spezielle Lehrgänge an der Landespolizeischule (mit Zertifikat); bei der Verwendung von Handmessgeräten nur der Messposten 1 keine ausdrückliche Regelung innerhalb der Polizei; Bedienstete der Ordnungsbehörden benötigen Zertifizierung

11. Privates Mess- Personal unzulässig innerhalb der Ordnungsbehörden Einsatz Privater ausschließlich als technische Hilfskräfte für bestimmte Handlungen 12. Messprotokoll * erforderlich? für Polizei erforderlich, für Ordnungsbehörde angeraten * Mustervorlage? 13. Anhaltung * zwingend? grds. angestrebt, ausdrücklich verlangt beim Einsatz von Laserhand- messgeräten ohne Foto- /Video- dokumentation und bei Ge- schwindigkeitseinschätzungen wenn möglich ja *Zweck? auf persönliche Verkehrsaufklärung, Gefahrensen- sibilisierung, allgemeine Kontrolle hins. Feststellung Alkohol, Drogen, Fahrerlaubnis, Fahrzeugzustand Verkehrsaufklärung, insb. Im Hinblick auf Verkehrserziehung; beim Einsatz von Handlasermess- geräten grds. An- gebot an den Betroffenen, das Messgerätedisplay selbst abzulesen 14. Besonderhei- ten/sonstiges Bildaufnahmen sind nur bei Verdachtsmomenten zulässig; stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen (sog. Starenkästen ) sind inhaltlich in einer Geschäftsan- weisung PPr Stab über die Durch- führung von Rotlichtkontrollen an Lichtzeichenanlagen und den Einsatz automatischer Verkehrs- überwachungskameras geregelt Verkehrsüberwachung soll ausdrücklich flächendeckend wirken; ständige Öffentlichkeitsarbeit, Mess- stellenverzeichnis ist zwingend (Ausnahme: Handlasermessstellen), verhältnismäßig detaillierte Rege- lungen; Überarbeitung des Erlas- ses Verkehrsüberwachung durch die Polizei in 2015 Hinweis:

Neuer Erlass zum 1.4.2015 Verkehrsüberwachung durch die Polizei, gültig bis 31.03.2020; http:/bravors.brandenburg.de/ Verwaltungsvorschriften/ verkehrsue_2015