Sicherheitsbeauftragter

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Transkript:

Sicherheitsbeauftragter Seminar Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten ( 22 SGB VII) Termin/Ort 28. 29. September 2017 in Frankfurt 17. 18. Oktober 2017 in Berlin Dipl.-Ing. Christoph Beermann Seminar Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten ( 22 SGB VII) Termin/Ort 21. 22. November 2017 in Essen Dipl.-Ing. (FH) Manfred Liebscher Seminar Weiterbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragten Termin/Ort 20. November 2017 in Essen Dipl.-Ing. Jens-Christian Voss www.hdt.de FB020/34774E

Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten ( 22 SGB VII) auf Grundlage der neuen DGUV Vorschrift 1 Zielsetzung In Unternehmen mit regelmäßig mehr als zwanzig Beschäftigten hat der Unternehmer, gemäß Sozialgesetzbuch VII in 2, Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Durch die neue DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention ergeben sich neue Anforderungen bei der Ermittlung der Anzahl von Sicherheitsbeauftragten in den Betrieben. Danach werden die Unternehmer verpflichtet, die erforderliche Anzahl der Sicherheitsbeauftragten anhand der folgenden Kriterien zu bestimmen: Im Unternehmen bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren Räumliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten Zeitliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten Fachliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten Anzahl der Beschäftigten Der Sicherheitsbeauftragte hat die Aufgabe in seinem Arbeitsbereich, den Unternehmer bzw. seinen Vorgesetzten bei der Umsetzung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz zu unterstützen. Damit trägt er wesentlich zur Optimierung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in den Unternehmen bei. In diesem Seminar erhalten Sie als Sicherheitsbeauftragter das dafür notwendige Basiswissen. Sie lernen die wichtigsten gesetzlichen Regelung und deren Umsetzung in Ihrem Unternehmen kennen. Wir informieren Sie über die Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen und die Auswahl von geeigneten Schutzmaßnahmen. Dieses Seminar ist durch die praxisbezogene Vermittlung so konzipiert, dass Sie Gelerntes optimal in Ihren beruflichen Arbeitsalltag integrieren können. Teilnehmerkreis (Angehende) Sicherheitsbeauftragte aus allen Branchen und Berufsgruppen, Betriebsräte sowie alle am Arbeitsschutz interessierten Personen.

Inhalt Bedeutung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes Rechtsstruktur und Funktionen im Arbeitsschutz Aufgaben und Leistungen von Berufsgenossenschaften und Amt für Arbeitsschutz/Gewerbeaufsicht Aufgaben, Rechte und Pflichten des Sicherheitsbeauftragten Verantwortung im Betrieb Unfallarten Erkennen von Gefährdungen und Festlegung von Schutzmaßnahmen Gefährdungen an Maschinen, durch elektrischen Strom, Lärm und Gefahrstoffe Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung Innerbetrieblicher Transport / Flurförderzeuge Durchführung von Betriebsbegehungen Außendienst Ergonomie an Bildschirmarbeitsplätzen Erste Hilfe und Brandschutz Räumung / Evakuierung von Gebäuden Dipl.-Ing. Christoph Beermann, Sicherheitsingenieur, ICB Ingenieurbüro, Sprockhövel Uhrzeiten 28.09.2017, 09:00 Uhr 29.09.2017, 17:00 Uhr Frankfurt, QGREENHOTEL by Meliá Hinweise Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet. Termin/Teilnahmegebühr/Ort HDT-Mitglieder: 550,00 Nichtmitglieder: 590,00 mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener Arbeitsunterlagen sowie Mittagessen und Pausengetränken Kurztitel: Sicherheitsbeauftragter 28.09.2017 29.09.2017 Veranst.-Nr.: E-H020-09-280-7 Frankfurt, QGREENHOTEL by Meliá 17.10.2017 18.10.2017 Veranst.-Nr.: E-H020-10-499-7 Berlin, Haus der Technik

Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten ( 22 SGB VII) auf Grundlage der neuen DGUV Vorschrift 1 Zielsetzung In Unternehmen mit regelmäßig mehr als zwanzig Beschäftigten hat der Unternehmer (gem. Sozialgesetzbuch VII in 22) Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Durch die neue DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention ergeben sich neue Anforderungen bei der Ermittlung der Anzahl von Sicherheitsbeauftragten in den Betrieben. Danach werden die Unternehmer verpflichtet, die erforderliche Anzahl der Sicherheitsbeauftragten anhand der folgenden Kriterien zu bestimmen: Im Unternehmen bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren Räumliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten Zeitliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten Fachliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten Anzahl der Beschäftigten Der Sicherheitsbeauftragte hat die Aufgabe in seinem Arbeitsbereich, den Unternehmer bzw. seinen Vorgesetzten bei der Umsetzung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz zu unterstützen. Damit trägt er wesentlich zur Optimierung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in den Unternehmen bei. In diesem Seminar erhalten Sie als Sicherheitsbeauftragter das dafür notwendige Basiswissen. Der Referent verfügt über langjähriges Expertenwissen und informiert Sie praxisbezogen über die rechtlichen Grundlagen des Arbeitsschutzes und die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten. Sie lernen die wichtigsten gesetzlichen Regelungen und deren Umsetzung in Ihrem Unternehmen kennen. Wir informieren Sie über die Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen und die Auswahl von geeigneten Schutzmaßnahmen. Das vorliegende Seminar ist durch die praxisbezogene Vermittlung so konzipiert, dass Sie Gelerntes optimal in Ihren beruflichen Arbeitsalltag integrieren können.

Teilnehmerkreis Mitarbeiter / angehende Sicherheitsbeauftragte aus allen Branchen und Tätigkeitsbereichen sowie alle am Arbeitsschutz interessierten Personen und Betriebsräte. Inhalt Bedeutung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes Rechtsstruktur und Funktionen im Arbeitsschutz Aufgaben und Leistungen von Berufsgenossenschaften sowie dem Amt für Arbeitsschutz/Gewerbeaufsicht Aufgaben, Rechte und Pflichten des Sicherheitsbeauftragten Verantwortung im Betrieb Unfallarten Erkennen von Gefährdungen und Festlegung von Schutzmaßnahmen Gefährdungen an Maschinen, durch elektrischen Strom, Lärm und Gefahrstoffe Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung Innerbetrieblicher Transport / Flurförderzeuge Durchführung von Betriebsbegehungen Außendienst Ergonomie an Bildschirmarbeitsplätzen Erste Hilfe und Brandschutz Räumung / Evakuierung von Gebäuden Dipl.-Ing. (FH) Manfred Liebscher, Ingenieurbüro Voss - Partner für Arbeitssicherheit, Brand-, Strahlen- und Umweltschutz, Salzgitter Uhrzeiten 21.11.2017, 09:00 Uhr 22.11.2017, 17:00 Uhr Essen, Haus der Technik Hinweise Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet. Termin/Teilnahmegebühr/Ort HDT-Mitglieder: 550,00 Nichtmitglieder: 590,00 mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener Arbeitsunterlagen sowie Mittagessen und Pausengetränken Kurztitel: Sicherheitsbeauftragter 21.11.2017 22.11.2017 Veranst.-Nr.: E-H020-11-354-7 Essen, Haus der Technik

Weiterbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragten Zielsetzung Sie sind Kollege in der Arbeitssicherheit und haben Interesse an einer umfassenden und informativen Weiterbildung? Das Wissen und die Kenntnisse der Kollegen in der Arbeitssicherheit werden mit der Veranstaltung auf den neuesten Stand gebracht; über aktuelle rechtliche und organisatorische Entwicklungen in der Arbeitssicherheit und im Gesundheitsschutz wird berichtet und Maßnahmen daraus abgeleitet. Die Teilnehmer sollen typische Unfallursachen erkennen und lernen, die Mitarbeiter zu sicherheitsgerechtem Verhalten zu motivieren. Die Aufgaben, Rechte und Pflichten im Arbeitsschutz werden noch einmal erläutert und Hilfestellungen gegeben, wie diesen effektiv nachgekommen werden kann von der Führungskraft bis zum Mitarbeiter. Im Laufe der Veranstaltung wird ein systematisches Sicherheitsprogramm entwickelt, mit dem die wesentlichen Aspekte der Arbeitssicherheit abgefragt und erfüllt werden. Die Berufsgenossenschaften empfehlen eine regelmäßige Weiterbildung der Sicherheitsbeauftragten, damit diese immer mit einem aktuellen Wissensstand und mit neuen Ideen und Anregungen arbeiten können. Bei Fachkräften für Arbeitssicherheit ist die Weiterbildung verpflichtet. Ein bekannter Fachexperte leitet durch die Veranstaltung. Teilnehmerkreis Fachkräfte für Arbeitssicherheit Sicherheitsbeauftragte aus allen Branchen Betriebs- oder Personalräte Allgemein Interessierte

Inhalt Kennzahlen im Arbeitsschutz Neuerungen bei den rechtlichen Grundlagen: Von der neuen BetrSichV über die Technischen Regeln bis zum DGUV-Regelwerk Aufgaben, Stellung, Rechte und Pflichten im Arbeitsschutz: von der Führungskraft bis zum Mitarbeiter Besondere Unfallschwerpunkte in den Betrieben Unfall- und Schadensursachen-Modell einfach erläutert Planung und Durchführung von Sicherheitsbegehungen Ausgesuchte Themen des Arbeitsschutzes - Was ist auch im Brandschutz zu berücksichtigen? - Psychische Belastungen Motivation der Mitarbeiter zu sicherheitsgerechtem Verhalten Entwicklung eines Sicherheitsprogramms - Arbeitsschutz im Internet, Checklisten für die Praxis Erfahrungsaustausch Diskussion - Ihre Fragen praxisnah beantwortet Tipp Bringen Sie die Fragen aus Ihren Betrieben mit. Im Rahmen der Weiterbildungsveranstaltung werden Ihnen diese Fragen vom Experten beantwortet. Dipl.-Ing. Jens-Christian Voss, Ingenieurbüro Voss - Partner für Arbeitssicherheit, Brand-, Strahlen- und Umweltschutz, Friedberg (Bayern) Uhrzeiten 20.11.2017, 09:00 Uhr 17:00 Uhr Essen, Haus der Technik Hinweise Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet. Termin/Teilnahmegebühr/Ort HDT-Mitglieder: 390,00 Nichtmitglieder: 450,00 mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener Arbeitsunterlagen sowie Mittagessen und Pausengetränken Kurztitel: Sicherheitsbeauftragter/Weiterbildung 20.11.2017 Veranst.-Nr.: E-H020-11-351-7 Essen, Haus der Technik

Anmeldung und Veranstaltungsservice Veranstaltungen Anmeldung online Anmeldung per E-Mail Anmeldung per Fax Anmeldeformular Download Anmeldung per Post Umbuchung, Rechnungsänderung Hotelbuchung DB-Ticket-Buchung Weitere Fragen Allgemeines Fachliches oder ein neues Thema anbieten zu Unterlagen in MyHDT zur Adresskorrektur AGB Zahlungsweise Umbuchung/ Stornierung Umsatzsteuer Wir erwarten Essen finden Sie unter www.hdt-essen.de bzw. www.hdt-essen.de/themen_und_seminare Bei online-buchung finden Sie vorausgefüllte Formulare, Hotel- und DB-Ticket-Buchungsmöglichkeit sind in den Anmeldevorgang integriert. anmeldung@hdt-essen.de Eva Gorter & 0201/1803-211 Monica Martins & 0201/1803-212 www.hdt-essen.de/anmeldung.pdf Haus der Technik e.v., 45117 Essen umbuchung@hdt-essen.de Kostenloser Hotelbuchungsservice für alle Veranstaltungsorte. www.hdt-essen.de/hotel hotel@hdtessen.de DB-Ticket-Reservierung Sonderpreis 129.- 2. Kl. bundesweit www.hdt-essen.de/bahn bahn@hdtessen.de Nuri Grohnert & 0201/1803-322 -276 beantworten Ihnen gern Katrin Klein & 0201/1803-1 -269 Andrea Wiese & 0201/1803-1 -346 information@hdt-essen.de Dipl.-Kff. Ute Jasper u.jasper@hdt-essen.de Fehmi Inci & 0201/1803-370 -369 f.inci@hdt-essen.de Thomas Pavelka & 0201/1803-253 -263 adressen@hdt-essen.de finden Sie unter www.hdt-essen.de/agb per Überweisung oder per Kreditkarte (VISA, MASTERCARD, AMEX und Diners Club) Bei Umbuchung oder Stornierung einer Anmeldung kann das HDT eine Gebühr von 50,- erheben. Diese Gebühr entfällt für HDT-Mitglieder. Für alle Anmeldungen, die nicht schriftlich bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn zurückgezogen werden, muss die Teilnahmegebühr voll berechnet werden. Teilnahmegebühren des HDT e.v. sind gem. 4 Nr. 22 UStG umsatzsteuerfrei Sie in Hollestr. 1, 45127 Essen -280-280 Berlin Frankfurt Haus der Technik, Seydelstr. 15, 10117 Berlin QGREENHOTEL by Meliá Katharinenpforte 60313 Frankfurt HDT-Newsletter unter www.hdt-essen.de/newsletter