Prof.Dr.Dr.h.c.Reinhard Wiesner Übergänge in den Hilfen zur Erziehung Jahrestagung der Träger und Leiter/-innen von Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung und sonstigen betreuten Wohnformen am 15. und 16.März 2012 KVJS-Tagungszentrum Gültstein
Übersicht Hilfe zur Erziehung als zeit- und zielorientierter Prozess Übergänge als Folge der Zielerreichung bei stationären Hilfen Übergänge als Folge sich verändernder Hilfebedarfe Übergänge im Hinblick auf den schulischen Bildungsprozess Übergänge im Hinblick auf Ausbildung und Beschäftigung Übergang in die Volljährigkeit Wiesner Übergänge KVJS 2
Hilfe zur Erziehung als zeit- und zielorientierter Prozess Hilfe zur Erziehung als prozesshaftes Geschehen Koproduktion Hilfeplanung Hilfesteuerung und Leistungserbringung Beteiligte Personen /Institutionen Wiesner Übergänge KVJS 3
Beteiligte Personen/Institutionen Personensorgeberechtigte (Eltern, Vormund, Pfleger) Nichtsorgeberechtigte Eltern(teile) Kind/ Jugendlicher Zuständige Fachkraft in der Einrichtung Fallzuständige Fachkraft im Jugendamt Familiengericht nach Erörterung der Kindeswohlgefährdung 157 Abs.1, 166 Abs.3 FamFG nach Entscheidung nach 1666 BGB Wiesner Übergänge KVJS 4
Die Ausübung der Personensorge durch die zuständige Erziehungsperson in der Einrichtung Grundlage ist der privatrechtliche Betreuungsvertrag zwischen sorgeberechtigter Person und Träger der Einrichtung (keine Formvorschriften, keine allgemeinen Geschäftsbedingungen) Daneben: Gesetzliche Befugnis der Erziehungsperson zur Ausübung der Alltagssorge ( 1688 Abs.1,2 BGB) Alltagssorge steht im Gegensatz zu den Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, wie z.b. Wahl, Wechsel der Schulart Entscheidung über Beruf oder Art der Ausbildung Entscheidung über Besuch der Kindertagesstätte Alltagssorge sind die üblichen Rechtshandlungen im Rahmen der Schule, Ausbildung etc wie Unterschriften unter Klassenarbeiten und Zeugnisse, Teilnahme an Elternabenden, Mitwirkung in Elternbeiräten und Schulpflegschaften
Übersicht Hilfe zur Erziehung als zeit- und zielorientierter Prozess Übergänge als Folge der Zielerreichung bei stationären Hilfen Übergänge als Folge sich verändernder Hilfebedarfe Übergänge im Hinblick auf den schulischen Bildungsprozess Übergänge im Hinblick auf Ausbildung und Beschäftigung Übergang in die Volljährigkeit Wiesner Übergänge KVJS 6
Übergänge als Folge der Zielerreichung bei stationären Hilfen Heim als institutionell organisierter Lebensort auf Zeit Zielperspektiven ( 34 Satz 2 SGB VIII) Heimerziehung soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie 1. eine Rückkehr in die Familie zu erreichen versuchen oder 2. die Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten oder 3. eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten und auf ein selbständiges Leben vorbereiten. Wiesner Übergänge KVJS 7
Anforderungen Zielbestimmung im Rahmen der Hilfeplanung Die Bedeutung der Elternarbeit für die Erreichung der Hilfeziele und den Hilfeerfolg Wiesner Übergänge KVJS 8
Perspektive 1: Rückkehr in die Herkunftsfamilie Wechsel des Lebensorts (Schulorts) Nachsorge, Flankierung der Rückkehr durch ambulante Hilfen Wiesner Übergänge KVJS 9
Perspektive 2: Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten Heimerziehung als Clearingphase Schwerpunkt: Jüngere Kinder Wiesner Übergänge KVJS 10
Perspektive 3: eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten und auf ein selbständiges Leben vorbereiten Im Jahre 2009 haben 7,5 % aller beendeten Hilfen nach 34 länger als 5 Jahre gedauert Spezifische Anforderungen an das Hilfesetting Wiesner Übergänge KVJS 11
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Übergänge als Folge sich verändernder Hilfebedarfe Hilfeplanung und ihre Grenzen Krisenintervention Geschlossene Unterbringung Stationäre Krankenbehandlung Stationäre Eingliederungshilfe Stationäre Kinder- und Jugendpsychiatrie Strafhaft Wiesner Übergänge KVJS 13
Herausforderung für die Kooperation der beteiligten Institutionen Gemeinsames Clearing und gemeinsame Hilfeplanung mit Federführung der Jugendhilfe Gemeinsame Vorbereitung eines notwendigen Settingwechsels Sicherung der Rückkehr in die Einrichtung der Jugendhilfe nach abgeschlossener Behandlung Frühzeitige Einbeziehung des Jugendamts bei notwendig erscheinender anschließender Heimunterbringung nach Erstaufnahme in der Psychiatrie Wiesner Übergänge KVJS 14
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Übergänge im Hinblick auf den schulischen Bildungsprozess Entscheidung der sorgeberechtigten Person über die Schullaufbahn ( 1631 a BGB) Verständigung über die Wahrnehmung der Mitwirkungspflichten der sorgeberechtigten Personen in der Schule Ggf. Beteiligung der Schulaufsichtsbehörde Wiesner Übergänge KVJS 16
Übersicht Hilfe zur Erziehung als zeit- und zielorientierter Prozess Übergänge als Folge der Zielerreichung bei stationären Hilfen Übergänge als Folge sich verändernder Hilfebedarfe Übergänge im Hinblick auf den schulischen Bildungsprozess Übergänge im Hinblick auf Ausbildung und Beschäftigung Übergang in die Volljährigkeit Wiesner Übergänge KVJS 17
Übergänge im Hinblick auf Ausbildung und Beschäftigung (Letzt)Entscheidung der sorgeberechtigten Person über Ausbildung und Beruf ( 1631 a BGB) Jugendliche mit mehrfachem Unterstützungsbedarf zwischen SGB VIII und SGB II/ III: keine ausreichende Förderung über die vorrangigen Leistungen nach dem SGB II/ III Wiesner Übergänge KVJS 18
Übersicht Hilfe zur Erziehung als zeit- und zielorientierter Prozess Übergänge als Folge der Zielerreichung bei stationären Hilfen Übergänge als Folge sich verändernder Hilfebedarfe Übergänge im Hinblick auf den schulischen Bildungsprozess Übergänge im Hinblick auf Ausbildung und Beschäftigung Übergang in die Volljährigkeit Wiesner Übergänge KVJS 19
Übergang in die Volljährigkeit Fortbestehender Hilfebedarf Rechtzeitige Antragstellung zur Sicherung der Hilfekontinuität Vorbereitung des Zuständigkeitswechsels bei jungen Volljährigen mit seelischer Behinderung zur Sozialhilfe Wiesner Übergänge KVJS 20
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit