Netzentgelte der Stadtwerke Mainz Netze GmbH

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Die vorgelagerten Netzbetreiber sind die Amprion GmbH, Westnetz GmbH, Stadtwerke GmbH Bad Kreuznach, EWR Netz GmbH und die Syna GmbH.

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Der vorgelagerte Netzbetreiber ist die Energienetze Rhein-Main GmbH.

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Transkript:

Die Stadtwerke Mainz Netze GmbH betreibt Stromverteilungsnetze und stellt diese auf der Grundlage des Energiewirtschaftgesetzes vom 07. Juli 2005, geändert am 28. Juli 2011, sowie der dazugehörigen Verordnungen allen Kunden und Einspeisern für die Nutzung nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien zur Verfügung. Die vorgelagerten Netzbetreiber sind die Amprion GmbH und die Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH. Alle Preise sind soweit nicht anders ausgewiesen Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Die Konzessionsabgabe sowie sonstige gesetzliche Steuern und Abgaben sind in den Preisen nicht enthalten und werden in der jeweils gültigen Höhe zusätzlich berechnet. Dies gilt auch für die Mehrbelastungen, die sich aus dem Kraft- Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) und der Umlage aus der Belastung nach 19 Abs. 2 StromNEV ergeben. Abweichungen vom genannten Leistungsumfang bedürfen einer gesonderten Vereinbarung mit der Stadtwerke Mainz Netze GmbH. Ihre Ansprechpartner für Fragen der Netznutzung: Ralf Fischer (Tel.: 06131 / 12-7264), E-Mail: ralf.fischer@stadtwerke-mainz.de Michael Rappolt (Tel.: 06131 / 12-7120), E-Mail: michael.rappolt@stadtwerke-mainz.de An- und Abmeldungen der Netznutzung erfolgen unter enrm-7763@es-edifact.de Übersicht: Preisblatt 1 Entgelte für Leistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung Preisblatt 2 Entgelte für die Entnahme ohne Leistungsmessung Preisblatt 3 Entgelte für Monatsleistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung Preisblatt 4 Entgelte für Leistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung Netzreservekapazität Preisblatt 5 Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung Messeinrichtungen Preisblatt 6 Entgelte für Blindstrom Preisblatt 7 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) Preisblatt 8 Konzessionsabgaben Preisblatt 9 Sperrung im Auftrag des Lieferanten Preisblatt 10 Dienstleistungen Preisblatt 11 Mehr- und Mindermengen Preisblatt 12 Grund- und Ersatzversorgung Preisblatt 13 Umlage aus der Belastung nach 19 Abs. 2 StromNEV Seite 1 von 6

Preisblatt 1 Entgelte für Leistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung 1 Jahresleistungspreissystem Leistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung Jahresbenutzungsdauer Leistungspreis /kwa Jahresbenutzungsdauer < 2500 h/a >= 2500 h/a Leistungspreis /kwa Hochspannung (HS) 5,92 1,92 51,67 0,09 Umspannung Hoch-/ Mittelspannung (USp. HS/MS) 7,21 2,24 59,71 0,14 Mittelspannung* (MS) 9,68 2,75 71,18 0,29 Umspannung Mittel-/ Niederspannung (USp. MS/NS) 11,72 3,07 76,97 0,46 Niederspannungsnetz (NS) 11,67 3,37 75,92 0,80 * Erfolgt die Erfassung der an dem Entnahmepunkt des Kunden entnommenen elektrischen Energie unterspannungsseitig, so erhöht sich der Arbeits - und Leistungspreis um jeweils 2,5 %. Preisblatt 2 Entgelte für die Entnahme ohne Leistungsmessung 1 Jahrespreissystem Entnahme ohne Leistungsmessung Grundpreis Niederspannung (NS) 15,00 5,04 Entnahme durch Elektro-Speicherheizungen ohne Leistungsmessung Niederspannung (NS) 2,00 Entnahme durch sonstige unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen, (z.b. Elektro-Wärmepumpen) ohne Leistungsmessung Niederspannung (NS) 2,00 Preisblatt 3 Entgelte für Monatsleistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung 1 Monatspreissystem Monatsleistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung Leistungspreis /kw und Monat Hochspannung (HS) 8,62 0,09 Umspannung Hoch-/ Mittelspannung (USp. HS/MS) 9,92 0,14 Mittelspannung* (MS) 11,88 0,29 Umspannung Mittel-/ Niederspannung (USp. MS/NS) 12,84 0,46 Niederspannungsnetz (NS) 12,64 0,80 1 Zzgl. Steuern, Abgaben und gesetzlicher Zuschläge (KWK, 19-Umlage und Konzessionsabgabe). Seite 2 von 6

Preisblatt 4 Entgelte für Leistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung - Netzreservekapazität 2 Leistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung Netzreservekapazität 0 bis 200 h/a 200 bis 400 h/a 400 bis 600 h/a /kwa /kwa /kwa Hochspannung (HS) 14,80 17,75 20,71 Umspannung Hoch-/ Mittelspannung (USp. HS/MS) 18,03 21,64 25,25 Mittelspannung (MS) 24,20 29,04 33,88 Umspannung Mittel-/ Niederspannung (USp. MS/NS) 29,30 35,16 41,02 Niederspannungsnetz (NS) 36,48 43,77 51,07 * Erfolgt die Erfassung der an dem Entnahmepunkt des Kunden entnommenen elektrischen Energie unterspannungsseitig, so erhöht sich der Arbeits - und Leistungspreis um jeweils 2,5 %. Preisblatt 5 Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung Messeinrichtungen 2 mit Leistungsmessung Messung Messstellenbetrieb Abrechnung HS - Hochspannung (einschließlich Umspannung HöS/HS) 198,00 980,40 222,00 Preisabschlag für kundenseitig gestellten Wandlersatz MS - Mittelspannung (einschließlich Umspannung HS/MS) 198,00 807,00 222,00 Preisabschlag für kundenseitig gestellten Wandlersatz 218,00 NS - Niederspannung (einschließlich Umspannung MS/NS) 198,00 355,20 222,00 Preisabschlag für kundenseitig gestellten Wandlersatz 38,00 Preisabschlag für kundenseitige gestellten Telekommunikationseinrichtung 26,90 Preisabschlag für monatliche Datenbereitstellung 60,00 Wird vom Kunden kein Telefonanschluss bereitgestellt, beantragt die Stadtwerke Mainz Netze GmbH einen Telefonanschluss oder setzt ein GSM-Modem ein. Hierfür wird ein Aufpreis in Höhe von zur Zeit 13,50 /Monat in Rechnung gestellt. ohne Leistungsmessung Jährlich Entgelte für Messung Halbjährlich Vierteljährlich Monatlich Eintarifzähler 3,50 7,00 14,00 42,00 Zweitarifzähler 6,00 12,00 24,00 72,00 Maximumzähler (Ein- oder Zweitarifzähler) 6,00 12,00 24,00 72,00 2-Tarif-2-Richtungszähler 6,00 12,00 24,00 72,00 Intelligente Messeinrichtung gem. 21b EnWG 3,50 7,00 14,00 42,00 Entgelte für Abrechnung ohne Leistungsmessung Jährlich Halbjährlich Vierteljährlich Monatlich Eintarifzähler 13,80 23,80 43,80 123,80 Zweitarifzähler 13,80 23,80 43,80 123,80 Maximumzähler (Ein- oder Zweitarifzähler) 13,80 23,80 43,80 123,80 2-Tarif-2-Richtungszähler 13,80 23,80 43,80 123,80 Intelligente Messeinrichtung gem. 21b EnWG 13,80 23,80 43,80 123,80 Pauschalanlagen 13,80 23,80 43,80 123,80 2 Zzgl. Umsatzsteuer. Seite 3 von 6

ohne Leistungsmessung Entgelte für Messstellenbetrieb Eintarifzähler 9,90 Zweitarifzähler 9,90 Maximumzähler (Ein- oder Zweitarifzähler) 40,00 2-Tarif-2-Richtungszähler 9,90 Intelligente Messeinrichtung gem. 21b EnWG 18,00 Wandler 30,00 Schaltgerät 13,10 Telekommunikationskomponente Funk-Modem z.b. (GSM) 80,00 Telekommunikationskomponente Festnetz-Modem 26,90 Preisblatt 6 Entgelte für Blindstrom 2 Entnahme für Blindstrom cos < 0,9 induktiv ct/kvarh Blindstrom Kapazitiv ct/kvarh mit Leistungsmessung 0,92 0,92 Preisblatt 7 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) 2 Die Mehrkosten, die sich aus dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft -Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) vom 19. März 2002 ergeben, werden den Netzentgelten hinzugerechnet. Letztverbrauchergruppe Aufschlag bei einer Jahresarbeit < 100.000 kwh/a 0,002 Aufschlag bei einer Jahresarbeit > 100.000 kwh/a Aufschlag bei einer Jahresarbeit > 100.000 kwh/a bis 100.000 kwh/a oberhalb 100.000 kwh/a bis 100.000 kwh/a oberhalb 100.000 kwh/a 0,002 0,050 0,002 0,025 Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie für Unternehmen des schienengebundenen Verkehrs und Eisenbahninfrastrukturunternehmen, deren Stromkosten im vergangenen Kalenderjahr 4 % des Umsatzes überstiegen haben (Nachweis durch Testat eines Wirtschaftsprüfers oder vereidigten Buchprüfers). * gültig ab 01.Januar 2012 Preisblatt 8 Konzessionsabgaben 2 Mit den Gemeinden im Netzgebiet der Stadtwerke Mainz Netze GmbH sind die zulässigen Höchstsätze nach der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung KAV) vom 9.Januar 1992 in der jeweils geltenden Fassung vereinbart. 2 Zzgl. Umsatzsteuer). Seite 4 von 6

Preisblatt 9 Sperrung im Auftrag des Lieferanten 2 Sperrung im Auftrag des Lieferanten (ohne Leistungsmessung) Sperrung im Auftrag des Lieferanten (techn. Sperrung Profilkunden, z.b Zählerausbau) Sperrung im Auftrag des Lieferanten (mit Leistungsmessung) 119,88 Nach Aufwand Nach Aufwand Preisblatt 10 Dienstleistungen 2 Unterjährige Ablesung durch die Stadtwerke Mainz Netze GmbH 30,00 Preisblatt 11 Mehr- und Mindermengen 2 Die Vergütung und das Entgelt für den Mengenausgleich von synthetischen Lastprofilen erfolgen je Kunde für die im Abrechnungszeitraum (Jahresabrechnung) ermittelten Mengen. Die Preisermittlung erfolgt auf Basis der monatlichen Base- und Peakpreise nach den von der European Energy Exchance (EEX) veröffentlichten Spotmarktindices, gewichtet mit der Abnahmestruktur der Standardlastprofilkunden. Abrechnungsrelevant ist der Durchschnittspreis des Abrechnungszeitraumes, in der Regel der vergangenen 12 Monate. Den monatlichen Abrechnungspreis finden Sie unter http://www.stadtwerke-mainz-netze.de/stromnetze/netzzugang/netzentgelte/. Preisblatt 12 Grund- und Ersatzversorgung * Die Grund- und Ersatzversorgung von Kunden erfolgt durch die örtlichen Grundversorger Entega Vertrieb GmbH & Co. KG oder eprimo GmbH oder Stadtwerke GmbH Bad Kreuznach. Es gilt hierbei der jeweils gültige Tarif für die Grund- und Ersatzversorgung der Entega Vertrieb GmbH & Co. KG oder der eprimo GmbH oder der Stadtwerke GmbH Bad Kreuznach. Die drei Grund- und Ersatzversorger finden Sie unter http://www.stadtwerke-mainz-netze.de/stromnetze/netzzugang/grund-ersatzversorgung/. * Grundversorgte Kunden sind alle Haushaltskunden, d.h. Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt (unabhängig von ihrem Jahresverbrauch) oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kwh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen. Ersatzversorgung liegt vor, sofern Letztverbraucher über das Stromversorgungsnetz der Allgemeinen Versorgung in Niederspannung Strom beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. 2 Zzgl. Umsatzsteuer. Seite 5 von 6

Preisblatt 13 Umlage aus der Belastung nach 19 Abs. 2 StromNEV 2 Die 19 StromNEV-Umlagen für 2011 und 2012 werden jeweils ab dem 01.01.2012 von Letztverbrauchern erhoben. Es wird darauf hingewiesen, dass resultierend aus der endgültigen Festlegung der Bundesnetzagentur sich noch Änderungen für die 19 StromNEV-Umlage für 2011 und 2012 ergeben können. Jahr LV Gruppe A LV Gruppe B LV Gruppe C 2012 0,151 0,05 0,025 Letztverbrauchergruppe A: Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten 100.000 kwh je Abnahmestelle Letztverbrauchergruppe B: Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle 100.000 kwh übersteigt, zahlen zusätzlich für über 100.000 kwh hinausgehende Strombezüge eine maximale 19 StromNEV-Umlage von 0,05 Letztverbrauchergruppe C: Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben, zahlen für über 100.000 kwh hinausgehende Strombezüge maximal 0,025 2 Zzgl. Umsatzsteuer. Seite 6 von 6