EFB-Blätter Merlin 17 Version 17.0 vom 29.07.2013
Inhalt 1 Das EFB-Modul... 1 1.1 Hinweise zur Benutzung des Zusatzmoduls EFB-Blätter... 1 1.2 Bearbeiten des Formblatts 221... 1 1.3 Bearbeiten des Formblatts 222... 2 1.4 Bearbeiten des Formblattes 223... 3 1.5 Der Menüpunkt EFB-Stammsätze... 3 1.6 Abrechnung von Mehr-/Mindermengen... 4
1 Das EFB-Modul Das EFB-Modul unterstützt Sie bei der Bearbeitung der EFB-Formblätter 221, 222 und 223. Diese Funktionalität ist nicht Bestandteil des Standardprogramms und muss zusätzlich erworben werden. 1.1 Hinweise zur Benutzung des Zusatzmoduls EFB-Blätter Das Zusatzmodul "EFB-Blätter" unterstützt Sie beim Ausfüllen der sogenannten EFB- Preisblätter und hilft Ihnen, Fehler zu vermeiden. Es sorgt für in sich konsistente Berechnungen und übernimmt wahlweise Daten aus einem Angebot und aus von Ihnen angelegten EFB-Stammsätzen, in denen Sie typische Kostensituationen von Baustellen festlegen können. Die übernommenen Werte können Sie dann bearbeiten. In den Bildschirmmasken des EFB-Moduls gibt es jeweils "Überlauf"- bzw. "Abweichungsfelder". Solange Ihre Angaben nicht stimmig sind, wird in diesen Feldern die Differenz angezeigt. Die Formblätter können nur ausgedruckt werden, wenn die Differenzen gleich Null sind. Das EFB-Modul bildet die EFB-Preisblätter 221, 222 und 223 in der Fassung VHB-Bund 2008 ab. Bei der Entwicklung haben wir uns auf die Angaben des BMF gestützt. Einzelne Bundesländer können allerdings abweichende Bezeichnungen verwenden. Während der Entwicklung sind uns auch immer wieder EFB-Preisblätter älteren Datums untergekommen. Sie müssen daher im Einzelfall prüfen, ob das Ihnen vorliegende Formblatt unserer Maske und dem entsprechenden Ausdruck entspricht. Das EFB-Modul hilft Ihnen, Rechenfehler zu vermeiden, enthebt Sie aber nicht der Aufgabe, die inhaltliche Plausibilität und Korrektheit Ihrer Angaben sicherzustellen. Bei den folgenden detaillierten Hinweisen zur Benutzung der einzelnen Funktionen gehen wir davon aus, dass Ihnen die Bedeutung der einzelnen Angaben und deren rechnerischer Zusammenhang bekannt ist. 1.2 Bearbeiten des Formblatts 221 Über die Schaltfläche Formblatt 221 öffnen können Sie im Angebot das EFB-Modul aufrufen. Beim ersten Aufruf können Sie einen Stammsatz auswählen oder das EFB-Blatt ohne Kalkulationsvorgaben öffnen. Wenn es sich bei dem Angebot um ein Nachtragsangebot handelt und in dem Hauptangebot das EFB-Blatt bearbeitet wurde, werden die Kalkulationsansätze aus dem EFB-Blatt des Hauptangebots übernommen. Die einzelnen Felder des Formblatts 221 werden dabei aus dem Angebot und aus dem gewählten Stammsatz gefüllt. Aus dem Angebot werden folgende Werte übernommen: kalkulierte Gesamtstunden Materialkosten als Stoffkosten 1
Nachunternehmerleistungen Angebotssumme ohne Umsatzsteuer Es werden nur Normalpositionen und Positionen vom Typ "Eventualposition mit E.P. im G.P." berücksichtigt. Aus den Stammsätzen werden folgende Werte übernommen: Angaben über den Verrechnungslohn Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistung Die Werte der Kalkulation können Sie in der Maske ändern. Je nachdem welches Feld Sie ändern, werden auch abhängige Kalkulationswerte entsprechend geändert. Im Bereich Verrechnungslohn können Sie standardmäßig den Mittellohn und die Zuschläge ändern. Daraus ergibt sich dann der Verrechnungslohn. Sie können aber abweichend die anderen Kalkulationswerte fixieren. Wenn Sie z. B. den Mittellohn fixieren, können Sie den Verrechnungslohn ändern und die Kalkulationzuschläge werden angepasst. In der Regel ergibt sich bei der Übernahme der Werte aus dem Angebot und dem Stammsatz eine Differenz, die ganz oben rechts im Feld Überlauf angezeigt wird. Wenn Sie die Kalkulationswerte ändern, wird die Differenz jedesmal neu berechnet. Erst wenn Sie die Kosten so verteilt haben, dass die Differenz null ist, können Sie das Formblatt ausdrucken oder weitere Formblätter bearbeiten. Neben einigen Feldern gibt es eine grüne Schaltfläche. Wenn Sie diese betätigen, wird der Inhalt dieses Feldes so geändert, das der Überlauf Null wird. Es muss immer zuerst das Formblatt 221 vollständig bearbeitet werden. Von diesen Werten ausgehend, können Sie dann das Formblatt 222 oder das Formblatt 223 ausfüllen. Schaltflächen des Fensters EFB 221 Schaltfläche Tastenkürzel Bezeichnung Mit Speichern zurück Ohne Speichern zurück Texte/Erläuterungen erfassen Formblatt 222 öffnen Formblatt 223 öffnen Angebotsdaten neu übernehmen Drucken F1 Hilfe 1.3 Bearbeiten des Formblatts 222 Erst wenn Sie das Formblatt 221 so bearbeitet haben, dass der Überlauf gleich Null ist, können Sie bei Bedarf aus dem EFB-Blatt 221 ein EFB-Blatt 222 erzeugen. Dabei werden die Werte des EFB-Blattes 221 benutzt. Sie müssen nur noch ergänzende Angaben zu den Baustellengemeinkosten machen. 2
Wenn sich durch die Kostenaufteilung Differenzen zur Angebotssumme ergeben, werden diese rechts oben im Feld Überlauf angezeigt. Um die verbliebene Differenz einem Feld zuzuschlagen, betätigen Sie die grüne Schaltfläche neben dem jeweiligen Feld. Das Formblatt kann erst ausgedruckt werden, wenn der Überlauf gleich Null ist. 1.4 Bearbeiten des Formblattes 223 Erst wenn Sie das Formblatt 221 so bearbeitet haben, dass der Überlauf gleich Null ist, können Sie bei Bedarf aus dem EFB-Blatt 221 ein EFB-Blatt 223 erzeugen. Über die Schaltfläche Angebotsposition hinzufügen können Sie die Positionen, zu denen Sie eine detaillierte Kalkulation abgeben müssen, aus dem Leistungsverzeichnis des Angebots auswählen und in das Formblatt aufnehmen. Dabei werden der Einheitspreis sowie die Lohn- und Materialkosten aus dem Kalkulationsblatt der Position übernommen. Der Zeitansatz ergibt sich aus den Lohnkosten dividiert durch den ermittelten Verrechnungslohn aus dem Formblatt 221. Den Zeitansatz und die Teilkosten können Sie hier ändern. Eventuell ergeben sich dadurch Differenzen zum angebotenen Einheitspreis. Diese werden in der Spalte Abweichung angezeigt. Das Formblatt kann nur gedruckt werden, wenn die Abweichung in allen Positionen null beträgt. In der Spalte Zeit wird zur Information die kalkulierte Arbeitszeit der Position angezeigt. Texte/Erläuterungen erfassen Zu einem EFB-Formblatt können Sie Texte bzw. Erläuterungen erfassen. Diese werden beim Druck am Fuß des Formblatts ausgegeben. Der Menüpunkt EFB-Objekte Über den Menüpunkt Angebote - EFB-Objekte können Sie auch EFB-Blätter anlegen und bearbeiten, zu denen Sie kein Angebot in Merlin erstellt haben. Über die Schaltfläche Neues EFB-Objekt anlegen können Sie ein freies EFB-Blatt ohne Anbindung an ein Angebot anlegen. Beim Erstellen können Sie einen vorhandenen EFB- Stammsatz auswählen oder das EFB-Projekt ohne Kalkulationsvorgaben öffnen. Die Werte, die sonst aus dem Angebot übernommen werden, müssen Sie natürlich von Hand eingeben. Insbesondere müssen im Formblatt 223 auch alle Positionen von Hand angelegt werden. Ansonsten ist die Bearbeitung im wesentlichen identisch. An dieser Stelle sehen Sie auch alle bereits existierenden EFB-Objekte und können sie über die Schaltfläche Formblatt 221 öffnen zur Bearbeitung öffnen. 1.5 Der Menüpunkt EFB-Stammsätze Über den Menüpunkt Angebote - EFB-Stammsätze können Sie Stammsätze für das EFB- Modul anlegen und bearbeiten. Diese enthalten Vorgaben für die Verrechnungslohnberechnung und die Zuschläge. In jedem EFB-Stammsatz können Sie typische Auftragsszenarios hinterlegen, z. B. für Großbaustellen oder Altbausanierung. 3
1.6 Abrechnung von Mehr-/Mindermengen Wenn in Merlin das EFB-Modul freigeschaltet ist, können Sie in einer Kommission über die Schaltfläche "Vergütungsanspruch ( 2 Nr.3 VOB/B)" eine Berechnung des Vergütungsanspruchs bei Mengenänderungen gemäß 2 Nr.3 VOB/B durch-führen. Bei Bedarf können Sie Positionen aus der Berechnung herausnehmen, indem Sie einen Haken in der Spalte "NB" (wie nicht berücksichtigen) setzen. Die Berechnung der Zuschlagssätze erfolgt auf Basis der EFB-Blätter. Sinnvolle Werte können nur berechnet werden, wenn in allen Angeboten, Hauptangebot und Nachtragsangeboten, EFB-Blätter hinterlegt sind und diese auch vollständig bearbeitet wurden. Sie müssen deshalb unbedingt die Plausibilität der Daten prüfen. Beschreibung Fenster Berechnung des Vergütungsanspruchs In diesem Fenster werden die Mehr-/Mindermengen sowie der Vergütungsanspruch gemäß 2 Nr. 3 VOB/B unter Berücksichtigung der EFB-Blätter berechnet. Für jede Position des Leistungsverzeichnisses werden die LV-Menge sowie die Grenzwerte angegeben, ab denen Mehrmengen bzw. Mindermengen zu berücksichtigen sind. Entsprechend werden der Mehrumsatz, der Minderumsatz und die Auftragssumme berechnet und aufsummiert. Die kalkulierten Zuschläge werden aus den EFB-Blättern des Angebots übernommen. Wenn einer Kommission nicht nur ein Hauptangebot, sondern auch noch Nachtragsangebote zugrunde liegen, werden die Zuschläge aus den EFB-Blättern aller Angebote addiert. Wenn zu einem dieser Angebote kein EFB-Blatt bearbeitet wurde, werden hier auch die auf dieses Angebot entfallenden Zuschläge nicht berücksichtigt. Sie müssen also in jedem Fall die Werte auf Plausibilität prüfen. Die Summe der Zuschläge wird mit der Auftragssumme ins Verhältnis gesetzt, so dass sich der durchschnittliche Zuschlag als Berechnungsfaktor ergibt, mit dem die Mehr- bzw. Minderumsätze multipliziert werden, um so den Vergütungsanspruch zu berechnen. Schaltflächen Fenster Berechnung des Vergütungsanspruchs Schaltfläche Tastenkürzel Bezeichnung Esc Fenster schließen F6 Liste aktualisieren F5 Drucken F1 Hilfe 4