MDC 05 Krankheiten und Störungen des Kreislaufsystems. 24. Folgelieferung 02/2008

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Krankheiten und Störungen des Kreislaufsystems 24. Folgelieferung 02/2008

Krankheiten und Störungen des Kreislaufsystems Erläuterungen zur MDC 05 Der Autor: Ekhard Wille Friedrich-Ebert-Krankenhaus Friesenstr. 11, 24534 Neumünster Geboren 1963. Ärztliche Approbation im Jahr 1997. Anschließend bis 2000 chirurgische Weiterbildung in Emden und Neumünster. Seit 2001 Leitung Medizincontrolling, stationäre- und ambulante Abrechnung, Patientenadministration und Krankenblattarchiv im Friedrich- Ebert-Krankenhaus in Neumünster. 2008 Dipl. Krankenhausbetriebswirt (VKD). Die MDC 05, Krankheiten und Störungen des Kreislaufsystems, umfasst: 5 50 Basis-DRGs der operativen Partition (F01-F26, F28-F40, F50-F54, F56-F59, F95 und F96) 5 6 interventionelle Basis-DRGs der anderen Partition (F41, F43, F45, F46, F48, F49) 5 16 Basis-DRGs der medizinischen Partition (F60-F69, F71-F75, F77) Die Kommentare zu den DRGs der MDC 05 befassen sich, neben der inhaltlichen Beschreibung der Fallgruppen und den Bedingungen zur jeweiligen Eingruppierung, mit häufigen Fragen zur Kodierung der relevanten Hauptdiagnosen. Die spezifischen Splittkriterien zur Abgrenzung einzelner DRGs finden besondere Berücksichtigung (komplizierende Prozeduren, Revision: Basis-DRG F03, Basis-DRG F06), wobei auf die in der täglichen Anwendung der DRG-Gruppierung und Abrechung auftretenden Schwierigkeiten in der Interpretation von Kodierregeln oder auch auf klassifikatorische Probleme eingegangen wird (Myokardinfarkt, Angina pectoris, Veradachtsdiagnosen: Basis-DRG F60, Basis-DRG F67). Hierzu werden Verweise angeboten, so z.b auf die Kodierempfehlungen der SEG 4 des MDK und die ggf. differierenden Einschätzungen des Fachausschuss für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung (FoKA). 2 Erläuterungen zur MDC 05

Krankheiten und Störungen des Kreislaufsystems MDC 05 24. Folgelieferung 02/2008 Es werden die Erfordernisse zur Dokumentation und zum Nachweis streitbarer DRG-relevanter Leistungsinhalte angesprochen (z.b. Definition und Zählweise der Behandlungstage versus der Belegungstage bei frührehabilitativen Komplexbehandlungen: DRG F29Z, DRG F45Z, DRG F48Z). Häufige Nebendiagnosen und Komplikationen, die zur Eingruppierung in höhere Schweregrade führen, werden diskutiert. Hierzu wird auf die allgemeinen und speziellen Kodierrichtlinien, die sich auf eine DRG-Fallgruppe beziehen, gesondert eingegangen. Von herausragender Bedeutung für 2008 sind die Neugestaltung der CCL-Matrix und die Umgestaltung der DRG-Gruppierungslogik, die zu vielfachen Fallverschiebungen zwischen einzelnen DRGs, aber auch zur Verlagerung von Fällen zwischen den unterschiedlichen DRG-Partitionen geführt haben. Diese Neubewertungen werden an geeigneten Beispielen ausführlich erläutert (z.b. DRG F13B, Basis-DRG F34, Basis-DRG F49). Die wichtigsten Änderungen in der CCL-Bewertung werden je DRG dargestellt. Aufgrund der sich aus der Kodierung ergebenden Verpflichtung zur Anlage von Qualitätssicherungsbögen wird entsprechend der Ein- und Ausschlusskriterien der BQS DRG-bezogen Stellung genommen. Überschneiden sich Leistungen aus DRG-Fallgruppen mit Leistungen des Kataloges für ambulante Operationen und stationsersetzende Maßnahmen nach 115b SGB V, wird dies in der Kommentierung hervorgehoben. Außerdem werden Zusatzentgelte erwähnt, die sich aus der Kodierung von Prozeduren gemäß der Definitionstabellen der jeweiligen DRGs ergeben. Leistungen der DRG-Fallgruppen der MDC 05 werden vorwiegend in allgemein-internistischen, pädiatrischen, kardiologischen, kinderkardiologischen, angiologischen, kardiochirurgischen und gefäß-chirurgischen Abteilungen erbracht. Erläuterungen zur MDC 05 3

Krankheiten und Störungen des Kreislaufsystems F01 Neuimplantation Kardioverter/Defibrillator (AICD) Übersichten der häufigsten kodierten Diagnosen, Prozeduren und Zusatzentgelte aus dem Abrechnungsjahr 2007 Hauptdiagnosen 1 ICD I47.2 Ventrikuläre Tachykardie 2 ICD I42.0 Dilatative Kardiomyopathie 3 ICD I25.5 Ischämische Kardiomyopathie Nebendiagnosen 1 2 3 ICD I50.13 ICD I10.00 ICD I25.13 Linksherzinsuffizienz: Mit Beschwerden bei leichterer Belastung Benigne essentielle Hypertonie: Ohne Angabe einer hypertensiven Krise Atherosklerotische Herzkrankheit: Drei-Gefäßerkrankung Prozeduren 1 OPS 5-377.5 2 OPS 8-930 3 OPS 5-377.7 Implantation eines Herzschrittmachers und Defibrillators: Defibrillator mit Einkammer-Stimulation Monitoring von Atmung, Herz und Kreislauf ohne Messung des Pulmonalarteriendruckes und des zentralen Venendruckes Implantation eines Herzschrittmachers und Defibrillators: Defibrillator mit biventrikulärer Stimulation Zusatzentgelte 1 2 3 ZE01.01 Hämodialyse, Alter > 14 Jahre; OPS 8-854.2,.3,.4,.5 ZE2007-19A-1 Medikamente-freisetzende Koronarstents; OPS 8-837.m0 ZE2007-22A IABP; OPS 8-839.0 Basis-DRG-Kommentar Die Basis-DRG F01 beinhaltet Fälle von Neuimplantationen für Kardioverter/Defibrillatoren (AICD), aber auch operativen Systemumstellungen von einem Herzschrittmacher auf einen Kardioverter/Defibrillator (AICD), was zunächst aus der DRG-Beschreibung so nicht hervorgeht. Die primären Splittkriterien der Basis-DRG F01 unterteilen nach der Anzahl der Kammerstimulationen (s. Tabelle TAB-F01-1 bis TAB-F01-3 im DRG-Handbuch 2008, Band 1). Die verschiedenen Möglichkeiten (1- /2- /3-Kammerstimulation) werden jeweils unterteilt in mit- bzw. ohne zusätzlichen Gefäßeingriff. Für die Definition der zusätzlichen Gefäßeingriffe beschreiben die Tabellen TAB-F01-4 bis TAB-F01-16 unterschiedlichste intrakranielle, kardiochirurgische- und peripher-gefäßchirurgische OP-Verfahren aus nahezu allen Bereichen, einerseits topographisch und andererseits nach dem jeweiligen Verfahren gegliedert. Dazu gehören die klassischen (häufigen) Operationen (Endarteriektomien, Interpositionen, Patches, Prothesen, Stents, Shunts, AV-Fisteln, Embolektomien, Thrombektomien, aber auch primäre Gefäßnähte und die andernorts ebenfalls wichtigen (!) gefäßchirurgischen Revisionskodes, wie z.b. OPS 5-394.0 Operative 4 F01 MDC 05

Krankheiten und Störungen des Kreislaufsystems MDC 05 Behandlung einer Blutung nach Gefäß-OP. Dieser OPS sollte nur kodiert werden, wenn z.b. bei postoperativem revisionspflichtigem Hämatom auch tatsächlich eine Blutungsquelle gefunden wird. Eine alleinige subkutane Hämatomausräumung nach erfolgter Gefäßoperation ist nicht über diesen OPS zu kodieren. Daneben enthalten diese Tabellen aber auch einige seltenere Prozeduren, deren sichere Dokumentation geprüft werden sollte. Hierzu zählen z.b. einige Biopsien (Perikard, intrakranielle und periphere Gefäße), div. Operationen bei angeborenen Gefäßanomalien, verschiedene Eingriffe an den Herzklappen, die offene Herzmassage (OPS 5-379.0), operative Reanimation (OPS 8-772), die Implantation einer intraaortalen Ballonpumpe (IABP) oder auch verschiedene ablative Maßnahmen (TAB-F01-14). Die Eingriffe an den Herzklappen sind vornehmlich in TAB- F01-13 gelistet. TAB-F01-9 enthält Kodes aus dem Bereich der Koronarchirurgie, TAB-F01-10 und TAB-F01-11 beinhalten die perkutan-transluminalen Gefäßinterventionen. Die Kodes der TAB-F01-16 (Endovaskuläre Implantation Aorten- bzw. Pulmonalklappenersatz) sind seit 2007 als Splittkriterien eingeführt worden. Sie sind neben der Basis-DRG F01 auch für die DRG F07Z und DRG F31Z gruppierungsrelevant. 24. Folgelieferung 02/2008 Partition: O Hauptdiagnosen Für die Basis-DRG F01 sei die Besonderheit erwähnt, dass nicht nur alle Hauptdiagnosen der MDC 05 Krankheiten und Störungen des Kreislaufsystems zur Ansteuerung geeignet sind (Hauptdiagnose in Tabelle TAB-M05-0), sondern auch die Prozeduren der Tabelle TAB-M05-1. Die Basis-DRG F01 wird bei entsprechend kodiertem OPS also z.b. auch bei der Hauptdiagnose ICD K35.1 Appendixabszess angesteuert. Prozeduren Neben den bereits beschriebenen klassischen gefäßchirurgischen Prozeduren, die als zusätzliche Gefäßeingriffe innerhalb der Basis-DRG F01 für die DRG F01A, DRG F01B und DRG F01D relevant sind, finden sich dort in Tabelle TAB-F01-7 auch einige wenige Prozeduren, die nicht zwingend als Gefäßeingriff zu bezeichnen sind: OPS Bezeichnung 5-842.80 Fasziektomie mit Arthrolyse: Ein Finger 5-842.81 Fasziektomie mit Arthrolyse: Mehrere Finger 5-849.5 Andere Operationen an der Hand: Radikale Exzision von erkranktem Gewebe mit erweiterter Präparation Zusatzentgelte Aus den 16 Tabellen, über die diese Basis-DRG definiert ist, führen insgesamt 121 OPS-Kodes in eines der folgenden 8 Zusatzentgelte der Anlage 6 der FPV 2008: ZE Bezeichnung ZE2008-02 Links- und rechtsventrikuläre Herzassistenzsysteme (Kunstherz) ZE2008-19 Medikamente-freisetzende Koronarstents ZE2008-22 IABP (Intraaortale Ballonpumpe) MDC 05 F01 5

Krankheiten und Störungen des Kreislaufsystems ZE ZE2008-50 ZE2008-53 ZE2008-62 ZE2008-67 ZE2008-68 Bezeichnung Implantation einer Hybridprothese an der Aorta Stentgraft-Prothesen bei Aortenaneurysmen, mit Fenestrierung oder Seitenarm Mikroaxial-Blutpumpe Stentgraft-Prothesen bei Aortenaneurysmen, perkutan-transluminal Implantation eines Wachstumsstents Dabei muss bedacht werden, diese individuell zu vereinbarenden Zusatzentgelte ggf. entsprechend der jeweils endständigen OPS-Kodierung weiter zu untergliedern, so z.b. bei dem Zusatzentgelt ZE2008-19 Medikamente-freisetzende Koronarstents, um eine sachgerechte Vergütung der Implantatekosten zu gewährleisten. Kodierrichtlinien Für kardiochirurgische Revisionseingriffe schreibt die DKR 0909d grundsätzlich den OPS 5-379.5 für die Reoperation vor. Ggf. sind zusätzlich die OPS 5-363.1 Koronararterienbypass-Revision oder OPS 5-363.2 Koronararterienbypass-Neuanlage zuzuweisen. Die DKR 0911d Schrittmacher/Defibrillatoren gilt sinngemäß auch für die Kodierung von Implantation, Wechsel und Entfernung eines Defibrillators. Demnach ist bei der geplanten Aufnahme zum Aggregatwechsel eines Herzschrittmachers/Defibrillators die ICD Z45.0 Anpassung und Handhabung eines implantierten Herzschrittmachers und eines implantierten Kardiodefibrillators als Hauptdiagnose zuzuweisen. Erfolgt die Schrittmacherimplantation im Anschluss an eine zunächst temporäre Versorgung, so ist der permanente Schrittmacher im Sinne einer Erstimplantation zu kodieren, nicht als Ersatz. Der OPS 1-266.0 Elektrophysiologische Untersuchung des Herzens, nicht kathetergestützt, bei implantiertem Schrittmacher ist nur zu kodieren, solange es sich nicht um eine Schrittmachermessung im Rahmen oder im Anschluss an die Implantation handelt (nicht im gleichen Aufenthalt). Komplikationen des Schrittmachersystems/Defibrillators sind mit einem Kode aus ICD T82.1, ICD T82.7 oder ICD T82.8 zu verschlüsseln. Die DKR 0903a beschreibt den korrekten Umgang mit der ICD I46.- Herzstillstand. Ambulantes Potenzial Aus den Tabellen TAB-F01-06 und TAB-F01-07 finden sich insgesamt 11 OPS-Kodes im AOP- Katalog. So z.b. der OPS 5-392.1 Anlegen eines arteriovenösen Shuntes: Innere AV-Fistel (Cimino-Fistel) oder OPS 5-399.1 Andere Operationen an Blutgefäßen: Verschluss einer arteriovenösen Fistel. Deren alleinige Kodierung führt jedoch niemals in diese DRG. Sie dienen lediglich der Definition der zusätzlichen Gefäßeingriffe für die DRG F01A, DRG F01B und DRG F01D, weswegen sich hier die Diskussion um ambulantes Potenzial erübrigt. 6 F01 MDC 05

Krankheiten und Störungen des Kreislaufsystems MDC 05 24. Folgelieferung 02/2008 Abgrenzung zu anderen Basis-DRGs Folgende weitere DRGs sind über die Implantationen bzw. den Wechsel für Kardioverter/Defibrillatoren (AICD) und Herzschrittmacher definiert: DRG Bezeichnung RG mvwd B12Z Implantation eines Herzschrittmachers bei Krankheiten und Störungen des Nervensystems 2,775 18 F02Z Aggregatwechsel eines Kardioverters/Defibrillators (AICD), Zwei- oder Drei-Kammer- 6,583 5,2 Stimulation F10Z Aggregatwechsel eines Kardioverters/Defibrillators (AICD), Ein-Kammer-Stimulation 4,685 4,8 F12Z Implantation eines Herzschrittmachers, Ein-Kammersystem 1,919 11,6 F17Z Wechsel eines Herzschrittmachers, Ein-Kammersystem 0,961 4 F18A Revision eines Herzschrittmachers oder Kardioverters/Defibrillators (AICD) ohne Aggregatwechsel, 2,045 12,9 Alter > 15 Jahre, mit äußerst schweren CC F18B Revision eines Herzschrittmachers oder Kardioverters/Defibrillators (AICD) ohne Aggregatwechsel, 1,027 5,3 Alter > 15 Jahre, ohne äußerst schwere CC F24A Implantation eines Herzschrittmachers, Zwei-Kammersystem oder perkutane Koronarangioplastie mit komplexer Diagnose und hochkomplexer Intervention oder mit perkutaner Angioplastie, Alter < 16 Jahre 3,175 6,4 F24B F24C Implantation eines Herzschrittmachers, Zwei-Kammersystem mit komplexem Eingriff oder perkutane Koronarangioplastie mit komplexer Diagnose und hochkomplexer Intervention oder mit perkutaner Angioplastie, mit äußerst schweren CC, Alter > 15 Jahre 2,935 13,1 Impl. Herzschrittm., 2-Kammersyst. ohne kompl. Eingr. oder PTCA mit kompl. Diagn. und hochkompl. Intervent. od. mit PTA, ohne äußerst schw. CC, Alter > 15 J. oder Revision Herzschrittm. od. Kardioverter/Defibr. (AICD) ohne Aggregatwechsel, Alter <16J. 1,91 7,8 F25A Implantation eines Herzschrittmachers, Drei-Kammersystem mit äußerst schweren CC oder mit ablativen Maßnahmen oder PTCA 4,714 14,8 F25B Implantation eines Herzschrittmachers, Drei-Kammersystem ohne äußerst schwere CC, 3,926 9,1 ohne ablative Maßnahmen, ohne PTCA F26Z Wechsel eines Herzschrittmachers, Mehrkammersystem 1,249 3,4 F40Z Implantation eines Herzschrittmachers, Zwei-Kammersystem, mit äußerst schweren CC 3,069 15,2 RG = Relativgewicht bzw. Bewertungsrelation; mvwd = mittlere Verweildauer, jeweils bei Versorgung durch eine Hauptfachabteilung. Die Tabellen TAB-01-4 bis TAB-01-16 werden teilweise in zahlreichen weiteren DRGs dieser MDC 05 als Splittkriterien verwendet. So findet sich die Tabelle TAB-F01-4 für Andere kardiothorakale Eingriffe ohne Herz-Lungen-Maschine allein in folgenden Basis-DRGs wieder: Basis- DRG F05, Basis-DRG F07, Basis-DRG F09, Basis-DRG F31 und Basis-DRG F35. Die Tabelle TAB-F01-8 beinhaltet die OPS für Andere perkutane Koronarangioplastie und kommt in folgenden Basis-DRGs vor: Basis-DRG F15, Basis-DRG F24, Basis-DRG F52, Basis-DRG F56, Basis- DRG F57 und Basis-DRG F58. MDC 05 F01 7

Krankheiten und Störungen des Kreislaufsystems Maßgeblich für die Gruppierungsrelevanz der darin enthaltenen Kodes ist letztlich die Rangfolge der jeweiligen DRG bzw. deren Position in der DRG-Hierarchie. Diese kann den DRG-Handbüchern entnommen werden. Zu Beginn einer jeden MDC finden sich Flowcharts, denen die Reihenfolge der DRG-Zuweisungen entnommen werden kann. Die DRG F01A beispielsweise wird sehr früh, an Position 5 der MDC 05, abgefragt. Ein Kode aus Tabelle TAB-F01-8 kann hier also allenfalls als zusätzlicher Gefäßeingriff Gruppierungsrelevanz bekommen. Wird jedoch keine der Bedingungen erfüllt, die oberhalb der Position 78 in der Hierarchie dieser MDC liegt, so kommt einem Kode aus der Tabelle TAB-F01-8 eben die Bedeutung Andere perkutane Koronarangioplastie zu, was dann eine Eingruppierung in die DRG F58A oder DRG F58B zur Folge hat. Hinweise zur QS-Dokumentation Aufgrund der zahlreichen gefäßchirurgischen Prozeduren, die in den Tabellen TAB-F01-1 bis TAB-F01-16 benannt sind, ergeben sich viele Überschneidungen mit QS-relevanten Kodierungen: Anzahl Kriterium 275 Ausschlussprozeduren Herzchirurgie 87 Einschlussprozeduren Perkutane transluminale Angioplastie (PTA) 61 Einschlussprozeduren Herzchirurgie 48 Einschlussprozeduren perkutane Koronarintervention (PCI) 26 Einschlussprozeduren Karotis-Rekonstruktion 1 Ausschlussprozeduren Karotis-Rekonstruktion Der inhaltliche Zusammenhang der Basis-DRG F01 zu den Bedingungen der QS-Dokumentation erschließt sich bereits durch die Auflistung der verschiedenen Ein- und Ausschlusskriterien, die in den unterschiedlichen QS-Modulen gemäß der QS-Filterkriterien definiert sind. Die einzelnen OPS-Kodes hier aufzuführen, wäre nicht zielführend und würde den gegebenen Rahmen sprengen. F01A Neuimplantation Kardioverter/Defibrillator (AICD), Drei-Kammer- Stimulation, mit zusätzlichem Herz- oder Gefäßeingriff Keine Verlegungsfallpauschale Keine Ausnahme von der Wiederaufnahme > Voraussetzung für diese DRG ist ein OPS aus der Tabelle TAB-F01-1 (Implantation Defibrillator mit Drei-Kammer-Stimulation oder eine entsprechende Systemumstellung eines Herzschrittmachers) und mindestens einer der in Tabelle TAB-F01-4 bis TAB-F01-16 benannten zusätzlichen Gefäßeingriffe. 8 F01 MDC 05

Krankheiten und Störungen des Kreislaufsystems MDC 05 F01B Neuimplantation Kardioverter/Defibrillator (AICD), Zwei-Kammer- Stimulation, mit zusätzlichem Herz- oder Gefäßeingriff Keine Verlegungsfallpauschale Keine Ausnahme von der Wiederaufnahme > Voraussetzung für diese DRG ist ein OPS aus der Tabelle TAB-F01-2 (Implantation Defibrillator mit Zwei-Kammer-Stimulation oder eine entsprechende Systemumstellung eines Herzschrittmachers) und mindestens einer der in Tabelle TAB-F01-4 bis TAB-F01-16 benannten zusätzlichen Gefäßeingriffe. Einige der Fälle aus DRG F01B aus 2007 gelangen in 2008 in die DRG F53A Bypass-Operation mit mehrzeitigen komplexen OR-Prozeduren, mit komplizierenden Prozeduren oder Karotiseingriff, bedingt durch eine Veränderungen der Funktion mit mehrzeitigen komplexen OR-Prozeduren bzw. über eine rangfolgebedingte Fallverschiebung. 24. Folgelieferung 02/2008 F01C Neuimplantation Kardioverter/Defibrillator (AICD), Drei-Kammer- Stimulation, ohne zusätzlichen Herz- oder Gefäßeingriff Keine Verlegungsfallpauschale Keine Ausnahme von der Wiederaufnahme > Voraussetzung für diese DRG ist lediglich ein OPS aus der Tabelle TAB-F01-1 (Implantation Defibrillator mit Drei-Kammer-Stimulation oder eine entsprechende Systemumstellung eines Herzschrittmachers) ohne weitere Gefäßeingriffe aus den Tabellen TAB-F01-4 bis TAB-F01-16. F01D Neuimplantation Kardioverter/Defibrillator (AICD), Ein-Kammer- Stimulation, mit zusätzlichem Herz- oder Gefäßeingriff Keine Verlegungsfallpauschale Keine Ausnahme von der Wiederaufnahme > Voraussetzung für diese DRG ist ein OPS aus der Tabelle TAB-F01-3 (Implantation Defibrillator mit Ein-Kammer-Stimulation oder eine entsprechende Systemumstellung eines Herzschrittmachers) und mindestens einer der in Tabelle TAB-F01-4 bis TAB-F01-16 benannten zusätzlichen Gefäßeingriffe. Einige der Fälle aus DRG F01D aus 2007 gelangen in 2008 in die DRG F03Z Herzklappeneingriff mit Herz-Lungen-Maschine, mit komplizierenden Prozeduren. Der Grund liegt in einer Neudefinition der Funktion Komplizierende Prozeduren. Darin sind seit 2008 beispielsweise die ICD D69.53 Heparin-induzierte Thrombozytopenie Typ II als auslösendes Kriterium für diese Funktion mit aufgenommen worden. MDC 05 F01 9

Krankheiten und Störungen des Kreislaufsystems F01E Neuimplantation Kardioverter/Defibrillator (AICD), Ein-Kammer- Stimulation, ohne zusätzlichen Herz- oder Gefäßeingriff, mit äußerst schweren CC Keine Verlegungsfallpauschale Keine Ausnahme von der Wiederaufnahme > Voraussetzung für diese DRG ist ein OPS aus der Tabelle TAB-F01-3 (Implantation Defibrillator mit Ein-Kammer-Stimulation oder eine entsprechende Systemumstellung eines Herzschrittmachers) ohne weitere Gefäßeingriffe aus den Tabellen TAB-F01-4 bis TAB-F01-16. Seit 2007 gilt ein PCCL > 3 als Splittkriterium in der Basis-DRG F01. Hier führt er bei Implantation eines Defibrillators mit Ein-Kammer-Stimulation ohne zusätzlichen Herz- oder Gefäßeingriff in die DRG F01E. Bedingt durch die Neugestaltung der CCL-Matrix in 2008 gelangen einige der Fälle aus DRG F01E des Jahres 2007 künftig in die DRG F01G Neuimplantation Kardioverter/Defibrillator (AICD), Ein-Kammer-Stimulation, ohne zusätzlichen Herz- oder Gefäßeingriff, ohne äußerst schwere CC. Dies betrifft z.b. die ICD I48.11 Vorhofflimmern: Chronisch, die in 2008 einen CCL von null erhält (Löschung aus der CCL-Matrix umgesetzt). Diese Diagnose war in den Daten des Jahres 2006 immerhin in über 19% der Fälle der DRG F01D vertreten. Auch der CCL-Wert der in über 14% der Fälle aus DRG F01D kodierten ICD I48.10 Vorhofflimmern: Paroxysmal wurde für 2008 auf null gesetzt. S.a. Kommentar zur DRG F01G. F01F Neuimplantation Kardioverter/Defibrillator (AICD), Zwei-Kammer- Stimulation, ohne zusätzlichen Herz- oder Gefäßeingriff Keine Verlegungsfallpauschale Keine Ausnahme von der Wiederaufnahme > Voraussetzung für diese DRG ist ein OPS aus der Tabelle TAB-F01-2 (Implantation Defibrillator mit Zwei-Kammer-Stimulation oder eine entsprechende Systemumstellung eines Herzschrittmachers) ohne weitere Gefäßeingriffe aus den Tabellen TAB-F01-4 bis TAB-F01-16. F01G Neuimplantation Kardioverter/Defibrillator (AICD), Ein-Kammer- Stimulation, ohne zusätzlichen Herz- oder Gefäßeingriff, ohne äußerst schwere CC Keine Verlegungsfallpauschale Keine Ausnahme von der Wiederaufnahme > Voraussetzung für diese DRG ist zunächst ein OPS aus der Tabelle TAB-F01-3 (Implantation Defibrillator mit Ein-Kammer-Stimulation oder eine entsprechende Systemumstellung eines Herzschrittmachers) ohne weitere Gefäßeingriffe aus den Tabellen TAB-F01-4 bis TAB-F01-16. 10 F01 MDC 05

Krankheiten und Störungen des Kreislaufsystems MDC 05 24. Folgelieferung 02/2008 Seit 2007 gilt ein PCCL > 3 als Splittkriterium in der Basis-DRG F01. Wird er nicht erreicht (PCCL < 4), verbleibt ein Fall mit Implantation eines Defibrillators mit Ein-Kammer-Stimulation, ohne zusätzlichen Herz- oder Gefäßeingriff in der DRG F01G. Bei einem PCCL > 3 wird die DRG F01E angesteuert. Zur Neugestaltung der CCL-Matrix in 2008 s.a. den Kommentar zur DRG F01E. Von den Änderungen der CC-Bewertungen sind in dieser DRG insbesondere folgende Nebendiagnosen betroffen: Häufige Nebendiagnosen der DRG F01E, die von einer Abwertung in der CCL-Matrix 2008 betroffen sind mit Häufigkeit (Anteil und Rangfolge innerhalb der DRG) ICD Text Anteil Rang N18.82 Chronische Niereninsuffizienz, Stadium II 17,33% 9 E87.6 Hypokaliämie 14,49% 13 I11.00 Hypertensive Herzkrankheit mit (kongestiver) Herzinsuffizienz: 8,24% 29 Ohne Angabe einer hypertensiven Krise E87.1 Hypoosmolalität und Hyponatriämie 3,13% 59 D62 Akute Blutungsanämie 2,84% 67 N18.81 Chronische Niereninsuffizienz, Stadium I 2,84% 69 Häufige Nebendiagnosen der DRG F01E, die von einer Löschung aus der CCL-Matrix 2008 betroffen sind mit Häufigkeit (Anteil und Rangfolge innerhalb der DRG) ICD Text Anteil Rang I48.11 Vorhofflimmern: Chronisch 19,03% 8 I48.10 Vorhofflimmern: Paroxysmal 14,20% 14 I48.19 Vorhofflimmern: Nicht näher bezeichnet 2,84% 64 N39.0 Harnwegsinfektion, Lokalisation nicht näher bezeichnet 2,84% 66 N18.89 Chronische nicht-terminale Niereninsuffizienz, Stadium nicht näher bezeichnet 2,56% 72 MDC 05 F01 11

Krankheiten und Störungen des Kreislaufsystems F02 Aggregatwechsel eines Kardioverters/Defibrillators (AICD), Zwei- oder Drei-Kammer-Stimulation Übersichten der häufigsten kodierten Diagnosen, Prozeduren und Zusatzentgelte aus dem Abrechnungsjahr 2007 Hauptdiagnosen 1 ICD Z45.0 Anpassung und Handhabung eines implantierten Herzschrittmachers und eines implantierten Kardiodefibrillators 2 ICD T82.1 Mechanische Komplikation durch ein kardiales elektronisches Gerät 3 ICD T82.8 Sonstige Komplikationen durch Prothesen, Implantate oder Transplantate im Herzen und in den Gefäßen Nebendiagnosen 1 2 3 ICD Z45.0 ICD Z95.0 ICD I42.0 Anpassung und Handhabung eines implantierten Herzschrittmachers und eines implantierten Kardiodefibrillators Vorhandensein eines implantierten Herzschrittmachers oder eines implantierten Kardiodefibrillators Dilatative Kardiomyopathie Prozeduren 1 OPS 5-378.55 2 OPS 5-378.56 3 OPS 8-930 Entfernung, Wechsel und Korrektur eines Herzschrittmachers und Defibrillators: Aggregatwechsel (ohne Änderung der Sonde): Defibrillator mit Zweikammer-Stimulation Entfernung, Wechsel und Korrektur eines Herzschrittmachers und Defibrillators: Aggregatwechsel (ohne Änderung der Sonde): Defibrillator mit biventrikulärer Stimulation Monitoring von Atmung, Herz und Kreislauf ohne Messung des Pulmonalarteriendruckes und des zentralen Venendruckes Zusatzentgelte 1 ZE01.01 Hämodialyse, Alter > 14 Jahre; OPS 8-854.2,.3,.4,.5 Basis-DRG-Kommentar Diese Basis-DRG beinhaltet Fälle mit Aggregatwechsel von Kardiovertern/Defibrillatoren (AICD), jeweils mit und ohne Sondenwechsel. Partition: O Prozeduren Diese DRG hat einen direkten und eineindeutigen Prozedurenbezug. Daneben bestehen keinerlei Splittkriterien. Umso wichtiger ist die korrekte OPS-Kodierung in dieser DRG (Neuimplantation versus Wechsel). 12 F02 MDC 05

Krankheiten und Störungen des Kreislaufsystems MDC 05 24. Folgelieferung 02/2008 Kodierrichtlinien Für kardiochirurgische Revisionseingriffe schreibt die DKR 0909d grundsätzlich den OPS 5-379.5 für die Reoperation vor. Ggf. sind zusätzlich die OPS 5-363.1 Koronararterienbypass-Revision oder OPS 5-363.2 Koronararterienbypass-Neuanlage zuzuweisen. Die DKR 0911d Schrittmacher/Defibrillatoren gilt sinngemäß auch für die Kodierung von Implantation, Wechsel und Entfernung eines Defibrillators. Demnach ist bei der geplanten Aufnahme zum Aggregatwechsel eines Herzschrittmachers/Defibrillators die ICD Z45.0 Anpassung und Handhabung eines implantierten Herzschrittmachers und eines implantierten Kardiodefibrillators als Hauptdiagnose zuzuweisen. Erfolgt die Schrittmacherimplantation im Anschluss an eine zunächst temporäre Versorgung, so ist der permanente Schrittmacher im Sinne einer Erstimplantation zu kodieren, nicht als Ersatz. Der OPS 1-266.0 Elektrophysiologische Untersuchung des Herzens, nicht kathetergestützt, bei implantiertem Schrittmacher ist nur zu kodieren, solange es sich nicht um eine Schrittmachermessung im Rahmen oder im Anschluss an die Implantation handelt (nicht im gleichen Aufenthalt). Komplikationen des Schrittmachersystems/Defibrillators sind mit einem Kode aus ICD T82.1, ICD T82.7 oder ICD T82.8 zu verschlüsseln. Die DKR 0903a beschreibt den korrekten Umgang mit der ICD I46.- Herzstillstand. Ambulantes Potenzial Bei gesicherter klinischer Dokumentation und Fallkodierung gibt es weder an der stationären Erbringung noch an der korrekten Eingruppierung der Fälle relevante Interpretationsspielräume im Dialog mit den Kostenträgern. F02Z Aggregatwechsel eines Kardioverters/Defibrillators (AICD), Zweioder Drei-Kammer-Stimulation Keine Verlegungsfallpauschale Keine Ausnahme von der Wiederaufnahme > Obwohl (oder auch gerade weil) in dieser Basis-DRG keinerlei PCCL-Splitts greifen, sollten eventuelle DKR-konforme Komplikationen oder Komorbiditäten gut dokumentiert und kodiert werden, um dem lernenden DRG-System eine ausreichende Kalkulationsbasis bieten zu können. MDC 05 F02 13

Krankheiten und Störungen des Kreislaufsystems F03 Herzklappeneingriff mit Herz-Lungen-Maschine, mit komplizierenden Prozeduren Übersichten der häufigsten kodierten Diagnosen, Prozeduren und Zusatzentgelte aus dem Abrechnungsjahr 2007 Hauptdiagnosen 1 ICD I35.0 Aortenklappenstenose 2 ICD I35.2 Aortenklappenstenose mit Insuffizienz 3 ICD I34.0 Mitralklappeninsuffizienz Nebendiagnosen 1 2 3 ICD D62 ICD I10.00 ICD I48.10 Akute Blutungsanämie Benigne essentielle Hypertonie: Ohne Angabe einer hypertensiven Krise Vorhofflimmern: Paroxysmal Prozeduren 1 OPS 8-800.7g 2 OPS 8-810.1 3 OPS 8-931 Transfusion von Vollblut, Erythrozytenkonzentrat und Thrombozytenkonzentrat: Erythrozytenkonzentrat: 6 TE bis unter 11 TE Transfusion von Plasma und Plasmabestandteilen und gentechnisch hergestellten Plasmaproteinen: Plasma, mehr als 5 TE Monitoring von Atmung, Herz und Kreislauf mit Messung des zentralen Venendruckes Zusatzentgelte 1 2 3 ZE34.01 Gabe von Apherese-Thrombozytenkonzentraten, 2 Apherese-Thrombozytenkonzentrate; OPS 8-800.90 ZE62 Hämofiltration; OPS 8-853.3,.4,.5,.6 ZE01.01 Hämodialyse, Alter > 14 Jahre; OPS 8-854.2,.3,.4,.5 Basis-DRG-Kommentar Diese Basis-DRG beschreibt Fälle mit verschiedensten Eingriffen an den Herzklappen unter Verwendung einer Herz-Lungen-Maschine, bei denen ein komplexer Verlauf über die Funktion komplizierende Prozeduren erkennbar ist. Zu den Prozeduren, die in diese DRG führen, zählen Valvulotomien, Klappenersatz- und Wechseloperationen, fibröse und muskuläre Resektionen und Entkalkungen, aber auch unspezifisch kodierte Operationen wie die nicht näher bezeichnete Operation angeborener Klappenanomalien. Sowohl die offenen, als auch die thorakoskopischen Verfahren finden in der Tabelle TAB-F03-1 Berücksichtigung. Partition: O Prozeduren Aufgrund der erheblichen Erlösrelevanz der Funktion Mit komplizierenden Prozeduren bei einigen Basis-DRGs (z.b. DRG 901) sollte hierzu besonders sorgfältig dokumentiert werden. Mög- 14 F03 MDC 05

Krankheiten und Störungen des Kreislaufsystems MDC 05 24. Folgelieferung 02/2008 liche Bedingungen, die das Kennzeichen komplizierende Prozeduren auslösen, können z.b. die Kombination aus kardiopulmonaler Reanimation und die Gabe von mehr als 5 Erythrozytenkonzentraten sein. Auch sämtliche Dialyse- und Hämofiltrationsverfahren, das Legen einer Thoraxdrainage oder die Durchführung einer Lagerungsbehandlung können dieses Kennzeichen setzen, wobei jeweils mindestens zwei der genannten Bedingungen erfüllt sein müssen. Gleiches gilt für die Gabe von Thrombozytenkonzentraten und das Vorliegen einer intravasalen Gerinnungsstörung (interessanterweise findet sich also eine ICD für DIC in einer Funktion, die eigentlich Prozeduren beschreibt). Seit 2008 ist auch die ICD D69.53 Heparin-induzierte Thrombozytopenie Typ II in die Tabelle TAB-KP-1 aufgenommen worden. Aus den nicht abschließend aufgeführten Beispielen lässt sich rasch ein Streitpotenzial und Definitionsbedarf ableiten. Im Besonderen gilt dies z.b. für die Definition der Lagerungsbehandlung oder auch für die zunächst nicht selbsterklärende Zählweise der Transfusionseinheiten bei gepoolten Thrombozytenkonzentraten. Bzgl. der Thrombozytenzählweise wird eine hausindividuelle Klärung mit der jeweils liefernden Blutbank dringend empfohlen. Weiter gilt es in erster Linie, eine gute Dokumentation in der Krankenakte zu führen, und ggf. dort sachgerechte Definitionen zu finden, wo die Hinweise im OPS-301 SGB V nicht eindeutig sind. Denn schon die Tatsache, dass es sich bei der Lagerungsbehandlung gemäß OPS-Definition zunächst um eine Spezielle Lagerung handelt, wie z.b. Schienen und Extensionen, mag zu einiger Verwirrung führen. Hier ist es sinnvoll, sich den Sinn der Funktion Mit Komplizierenden Prozeduren zu verdeutlichen und die Kodierung der Lagerungsbehandlung auf diejenigen Fällen zu beschränken, bei denen eine durchaus aufwandsrelevante, den üblichen Standard übersteigende Form der speziellen Lagerungstechnik Anwendung findet. Die gegebenen Beispiele im OPS zu Spezialbetten sind hier sicher eindeutig, so z.b. die Lagerung gemäß OPS 8-390.5 Lagerung im Weichlagerungsbett mit programmierbarer automatischer Lagerungshilfe. Zur Klarstellung wurde in den OPS 8-390 für 2008 folgendes Exklusivum aufgenommen: Exkl.: Lagerung auf einer Antidekubitusmatratze. Aus Sicht des Verfassers stellt zwar auch (und teilweise gerade) die aufwändige regelmäßige Umlagerung bewegungseingeschränkter Patienten, im Sinne der Dekubitusbehandlung und -prophylaxe, eine Lagerungsbehandlung dar, solange hier entsprechend der ärztlichen Verordnung ein regelmäßiges Umlagern immobiler Patienten (nach Lagerungsplan ) durchgeführt und nachvollziehbar dokumentiert wird. Allerdings sollte sich deren Kodierung im Sinne des OPS 8-390.- nur auf eine besondere, im Einzelfall erforderliche und nicht bei vergleichbaren Patienten standardmäßig durchgeführte Lagerungsbehandlung beschränken, so wie dieses auch von der Sozialmedizinischen Expertengruppe Vergütung und Abrechnung (SEG-4) in deren DRG-Kodierempfehlungen gefordert wird. Jedoch geht der dort beschriebene generelle Ausschluss von der Kodierung für standardmäßige Dekubitusprophylaxen oder postoperative Standardbehandlungen [...] (z.b. nachbeatmete Patienten mit Lagerung auf der Intensivstation, Dekubitusprophylaxe bei geriatrischen Patienten etc.) sicher zu weit, denn bei einigen Krankheitsbildern gehört auch eine im höchsten Maße aufwändige Lagerungsbehandlung durchaus zum Standardvorgehen (bei vergleichbaren Patienten standardmäßig) und kann nicht allein aufgrund dieser Tatsache von der entsprechenden Kodierung ausgenommen werden. Die entsprechenden Hinweise zur Kodierung im OPS Version 2008 Systematisches Verzeichnis sind hier ausreichend und maßgeblich und zielen allein auf den deutlich erhöhten MDC 05 F03 15

Krankheiten und Störungen des Kreislaufsystems personellen, zeitlichen oder materiellen Aufwand ab. Die in den Hinweisen zum OPS 8-390.- gegebenen Beispiele (z.b. bei Schienen und Extensionen, Wirbelsäuleninstabilität, Hemi- und Tetraplegie oder nach großen Schädel-Hirn-Operationen [...]) stellen dabei keine abschließende Auflistung dar. Entscheidend für die Kodierung im Sinne der DKR und gemäß der Hinweise zum OPS 8-390.- sollte in jedem Fall der gut dokumentierte deutlich erhöhte Ressourcenverbrauch sein sowie eine ärztliche Anordnung der gewählten Lagerungsbehandlung. Das präoperative Hochlagern eines frakturbedingt geschwollenen Sprunggelenkes sollte keinesfalls als Lagerungsbehandlung kodiert werden. Die MDK-Kodierempfehlungen Nr. 93 (Stand 28.06.2006, aktualisiert 10.01.2007) findet sich im Internet unter http://www.mdk.de/1532.htm. Abgrenzung zu anderen Basis-DRGs Aufgrund der unstrittigen Prozedurendefinition innerhalb dieser DRG besteht der einzig wirklich streitbare Ansatz in dem Splittkriterium komplizierende Prozeduren, welches eine der sogenannten Funktionen darstellt. Funktionen bestehen allgemein aus logischen Zuordnungen und Kodes, die für mehrere MDCs oder Basis-DRGs innerhalb der MDC relevant sind. Die Funktionen sind im DRG-Handbuch Band IV beschrieben. Die für die Basis-DRG F03 relevante Funktion Komplizierende Prozeduren ist in sich bereits komplex und beinhaltet verschiedene Tabellen und Bedingungen, deren ggf. in einem Falldatensatz in unterschiedlichen Kombinationen kodierten Inhalte den Grouper-Flag komplizierende Prozeduren setzen. Ohne das Kennzeichen komplizierende Prozeduren wird die Basis-DRG F03 niemals angesteuert. Bei folgenden Basis-DRGs innerhalb der MDC 05 ist die Funktion mit komplizierenden Prozeduren gruppierungsrelevant: Basis-DRG F03, Basis-DRG F05, Basis-DRG F06, Basis-DRG F07, Basis-DRG F08, Basis-DRG F09, Basis-DRG F14, Basis-DRG F15, Basis-DRG F53 (jeweils mit komplizierenden Prozeduren) und Basis-DRG F16, Basis-DRG F23, Basis-DRG F31, Basis-DRG F32, Basis-DRG F35, Basis-DRG F53, Basis-DRG F54, Basis-DRG F59 (jeweils ohne komplizierende Prozeduren). Die im Vorjahr noch gültige DRG F44Z Invasive kardiologische Diagnostik, mehr als 2 Belegungstage, mit komplizierenden Prozeduren oder Endokarditis ist überführt worden in die DRG F15Z Perkutane Koronarangioplastie mit komplizierenden Prozeduren oder invasive kardiologische Diagnostik, mehr als 2 Belegungstage, mit komplizierenden Prozeduren oder Endokarditis. Die kommentierte Migrationstabelle des InEK führt dazu aus: Kondensation der DRGs F44Z und F15Z zu F15Z zur verbesserten Abbildung invasiver kardiologischer Diagnostik in Kombination mit Beatmung (auch betroffen: verschiedene DRGs der operativen Partition). In diese DRG F15Z für 2008 sind Fälle aus zahlreichen anderen Bereichen überführt worden. Dies betrifft folgende Basis-DRGs aus 2007: DRG F12, DRG F13, DRG F14, DRG F15, DRG F18, DRG F19, DRG F21, DRG F24, DRG F26, DRG F27, DRG F28, DRG F29, DRG F31, DRG F34, DRG F35, DRG F39, DRG F40, DRG F41, DRG F43, DRG F44, DRG F45, DRG F46, DRG F47, DRG F48, DRG F49, DRG F50, DRG F52, DRG F54, DRG F57, DRG F58, DRG F59. Bei Nichterfüllung der Funktion mit komplizierenden Prozeduren (oder bei deren unvollständiger Kodierung) ergeben sich weitere Abgrenzungen zu anderen Basis-DRGs, die bei Prozeduren der Tabelle TAB-F03-1 angesteuert werden können (DRG F04Z, DRG F11A, DRG F11B, DRG F22Z, DRG F31Z). 16 F03 MDC 05

Krankheiten und Störungen des Kreislaufsystems MDC 05 Hinweise zur QS-Dokumentation Acht Prozeduren der Tabelle TAB-F03-1 sind als Einschlusskriterien für das QS-Modul HCH_OPS benannt: OPS Text 5-351.01 Ersatz von Herzklappen durch Prothese: Aortenklappe: Durch Allotransplantat 5-351.02 Ersatz von Herzklappen durch Prothese: Aortenklappe: Durch Xenotransplantat (Bioprothese) 5-351.03 Ersatz von Herzklappen durch Prothese: Aortenklappe: Durch Xenotransplantat stentless 5-351.04 Ersatz von Herzklappen durch Prothese: Aortenklappe: Durch Kunstprothese 5-352.00 Wechsel von Herzklappen: Aortenklappe: Xenotransplantat durch Kunstprothese 5-352.01 Wechsel von Herzklappen: Aortenklappe: Kunstprothese durch Xenotransplantat 5-352.02 Wechsel von Herzklappen: Aortenklappe: Kunstprothese durch Kunstprothese 5-352.03 Wechsel von Herzklappen: Aortenklappe: Xenotransplantat durch Xenotransplantat Verweise MDK-Kodierempfehlung Nr. 93 (Stand 28.06.2006, aktualisiert 10.01.2007). 24. Folgelieferung 02/2008 F03Z Herzklappeneingriff mit Herz-Lungen-Maschine, mit komplizierenden Prozeduren Keine Verlegungsfallpauschale Keine Ausnahme von der Wiederaufnahme MDC 05 F03 17

Krankheiten und Störungen des Kreislaufsystems F04 Herzklappeneingriff mit Herz-Lungen-Maschine, Dreifacheingriff oder Alter < 1 Jahr oder Eingriff in tiefer Hypothermie Übersichten der häufigsten kodierten Diagnosen, Prozeduren und Zusatzentgelte aus dem Abrechnungsjahr 2007 Hauptdiagnosen 1 ICD I35.2 Aortenklappenstenose mit Insuffizienz 2 ICD I35.0 Aortenklappenstenose 3 ICD I71.2 Aneurysma der Aorta thoracica, ohne Angabe einer Ruptur Nebendiagnosen 1 2 3 ICD D62 ICD I10.00 ICD I48.10 Akute Blutungsanämie Benigne essentielle Hypertonie: Ohne Angabe einer hypertensiven Krise Vorhofflimmern: Paroxysmal Prozeduren 1 OPS 8-800.7f 2 OPS 8-931 3 OPS 5-351.02 Transfusion von Vollblut, Erythrozytenkonzentrat und Thrombozytenkonzentrat: Erythrozytenkonzentrat: 1 TE bis unter 6 TE Monitoring von Atmung, Herz und Kreislauf mit Messung des zentralen Venendruckes Ersatz von Herzklappen durch Prothese: Aortenklappe: Durch Xenotransplantat (Bioprothese) Zusatzentgelte 1 2 3 ZE34.01 Gabe von Apherese-Thrombozytenkonzentraten, 2 Apherese-Thrombozytenkonzentrate; OPS 8-800.90 ZE62 Hämofiltration; OPS 8-853.3,.4,.5,.6 ZE35.02 Gabe von patientenbezogenen Thrombozytenkonzentraten, 2 patientenbezogene Thrombozytenkonzentrate; OPS 8-800.61 Basis-DRG-Kommentar In diese Basis-DRG gelangen Fälle mit verschiedensten Eingriffen an den Herzklappen unter Verwendung einer Herz-Lungen-Maschine. Dabei muss es sich entweder um einen Dreifacheingriff (Prozedur in mindestens drei der Tabellen TAB-F04-2, TAB-F04-3, TAB-F04-4, TAB- F04-5, TAB-F04-6, TAB-F04-7, TAB-F04-8), um Operationen in tiefer Hypothermie (Prozedur in Tabelle TAB-F04-9) oder um Patienten im ersten Lebensjahr handeln. Partition: O Kodierrichtlinien Zur Kodierung des OPS für die Anwendung der Herz-Lungen-Maschine ist die DKR 0908f Zusätzliche Prozeduren im Zusammenhang mit Herzoperationen zu beachten, wonach die Kodierung 18 F04 MDC 05

Krankheiten und Störungen des Kreislaufsystems MDC 05 24. Folgelieferung 02/2008 dieses OPS bei denjenigen OP-Verfahren zu unterbleiben hat, bei denen die Herz-Lungen-Maschine grundsätzlich zum Einsatz kommt. Wenn die Anwendung der Herz-Lungen-Maschine nicht im Operationskode enthalten ist (z.b. OPS 5-362 Anlegen eines aortokoronaren Bypass durch minimalinvasive Technik), ist sie jedoch mit der passenden Schlüsselnummer aus OPS 8-851 zu kodieren. Eine Ausnahme davon stellen Operationen dar, bei denen der Einsatz der Herz-Lungen-Maschine in tiefer Hypothermie erfolgt. In diesen Fällen ist der OPS 8-851.2 Operativer äußerer Kreislauf (bei Anwendung der Herz-Lungen-Maschine): Mit tiefer Hypothermie zusätzlich anzugeben. Zur Kodierung und auch zur Abgrenzung des OPS 8-607 Hypothermiebehandlung sei auf die Inklusiva und die Hinweise zur Verschlüsselung im OPS Version 2008 verwiesen. Hier wurde für 2008 die Ergänzung bei Zustand nach Herzstillstand sowie Die Kühlung und Wiedererwärmung muss kontrolliert und steuerbar erfolgen eingefügt. Ferner wurden die beiden Kodes OPS 8-607.0 Invasive Kühlung durch Anwendung eines speziellen Kühlkathetersund OPS 8-607.1 Nicht invasive Kühlung durch Anwendung eines Speziallagerungssystems neu aufgenommen. Sie haben jedoch derzeit noch keine Gruppierungsrelevanz. Abgrenzung zu anderen Basis-DRGs Für diese DRG ist eine akkurate OPS-Kodierung wichtig. Da an dem jeweiligen Patientenalter (außer im Falle einer Fehlerfassung) kaum Zweifel bestehen kann, gilt es, eventuelle Mehrfacheingriffe an unterschiedlichen Herzklappen sicher und getrennt von einander zu kodieren. Werden dabei nicht mindestens drei Prozeduren aus unterschiedlichen Tabellen TAB-F04-01 bis TAB-F04-08 kodiert, führt wahlweise ein Patientenalter unter einem Jahr oder der OPS 8-851.2 Herz-Lungen-Maschine mit tiefer Hypothermie in diese DRG. Abgrenzungen ergeben sich ansonsten zu folgenden DRGs: DRG F03Z, DRG F04Z, DRG F07Z, DRG F11A, DRG F11B, DRG F22Z, DRG F31Z. Die kommentierte Migrationstabelle des InEK beschreibt zudem einige relevante Verschiebungen von Fällen der DRGs F11A, F11B, F31Z aus 2007 in die DRG F04Z in 2008 und führt dazu aus: Kodeaufnahme der Prozeduren für Mitralklappenrekonstruktion als Zweifach-Eingriff in die DRG F11A bzw. als Dreifach-Eingriff in die DRG F04Z, Fallverschiebung aus den DRGs F03Z, F06Z, F07Z, F11B, F22Z, F53A, F53B im Sinne einer Aufwertung. sowie Kodeaufnahme der Prozedur Ersatz der Aortenklappe durch Autotransplantation (Ross-OP) in die gemeinsame Tabelle der Basis-DRGs F04, F11 und F22. Dadurch Fallverschiebung hauptsächlich aus der DRG F31Z im Sinne einer Aufwertung (auch betroffen: F03Z, F07Z, F53A). Hinweise zur QS-Dokumentation Neben den acht unter DRG F03Z benannten Klappeneingriffen (s. Tabelle TAB-F04-1) führen 52 weitere OPS-Kodes aus Tabelle TAB-F04-8 als Einschlussprozeduren zu einer QS-Dokumentationspflicht aus dem Modul Herzchirurgie. F04Z Herzklappeneingriff mit Herz-Lungen-Maschine, Dreifacheingriff oder Alter < 1 Jahr oder Eingriff in tiefer Hypothermie Keine Verlegungsfallpauschale Keine Ausnahme von der Wiederaufnahme MDC 05 F04 19

Krankheiten und Störungen des Kreislaufsystems F05 Koronare Bypass-Operation mit invasiver kardiologischer Diagnostik oder intraoperativer Ablation, mit komplizierenden Prozeduren oder Karotiseingriff oder bestimmte Eingriffe mit Herz-Lungen-Maschine in tiefer Hypothermie Übersichten der häufigsten kodierten Diagnosen, Prozeduren und Zusatzentgelte aus dem Abrechnungsjahr 2007 Hauptdiagnosen 1 ICD I25.13 Atherosklerotische Herzkrankheit: Drei-Gefäßerkrankung 2 ICD I21.4 Akuter subendokardialer Myokardinfarkt 3 ICD I71.2 Aneurysma der Aorta thoracica, ohne Angabe einer Ruptur Nebendiagnosen 1 2 3 ICD D62 ICD I25.13 ICD I10.00 Akute Blutungsanämie Atherosklerotische Herzkrankheit: Drei-Gefäßerkrankung Benigne essentielle Hypertonie: Ohne Angabe einer hypertensiven Krise Prozeduren 1 OPS 8-931 2 OPS 8-810.1 3 OPS 8-980.0 Monitoring von Atmung, Herz und Kreislauf mit Messung des zentralen Venendruckes Transfusion von Plasma und Plasmabestandteilen und gentechnisch hergestellten Plasmaproteinen: Plasma, mehr als 5 TE Intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur): 1 bis 184 Aufwandspunkte Zusatzentgelte 1 2 3 ZE34.01 Gabe von Apherese-Thrombozytenkonzentraten, 2 Apherese-Thrombozytenkonzentrate; OPS 8-800.90 ZE2007-22A IABP; OPS 8-839.0 ZE01.01 Hämodialyse, Alter > 14 Jahre; OPS 8-854.2,.3,.4,.5 Basis-DRG-Kommentar In diese Basis DRG gelangen zwei unterschiedliche Konstellationen von kombinierten Eingriffen. Die erste Gruppe beschreibt Patienten mit koronaren Bypass-Operationen, bei denen zudem entweder invasive kardiologische Diagnostik betrieben wird, eines der verschiedenen Ablationsverfahren angewendet wird, Karotiseingriffe erfolgen oder die Funktion komplizierende Prozeduren erfüllt ist: Mindestens eine Prozedur aus den Tabellen TAB-F05-1, TAB-F05-2, TAB-F05-3 und Prozedur in Tabelle TAB-F05-4 und (komplizierende Prozeduren oder Prozedur in Tabelle TAB-F05-5). 20 F05 MDC 05

Krankheiten und Störungen des Kreislaufsystems MDC 05 24. Folgelieferung 02/2008 Die zweite große Gruppe kann durch eine Vielzahl thorakaler Gefäßeingriffe unter Verwendung der Herz-Lungen-Maschine in tiefer Hypothermie zusammengefasst werden. Einige der notwendigen Prozeduren für diese zweite Gruppe ist zudem nochmals durch zwei Alterssplitts und auch durch die Funktion komplizierende Prozeduren näher eingegrenzt: (Mindestens eine Prozedur aus den Tabellen TAB-F05-6, TAB-F05-7, TAB-F05-8, TAB-F05-9 und mindestens eine Prozedur aus den Tabellen TAB-F05-10, TAB-F05-11, TAB-F05-12 und (Alter < 1 Jahr oder komplizierende Prozeduren oder Prozedur in Tabelle TAB-F05-13) oder Prozedur in Tabelle TAB-F05-14 und Alter < 16 Jahre) und Prozedur in Tabelle TAB-F05-15. Die TAB-F05-4 beinhaltet die diversen OPS für ACVB-OPs. Die zusätzlich notwendigen Perkutan-transluminalen Gefäßinterventionen, die in die Basis-DRG F05 steuern, sind in der Tabelle TAB-F05-1 definiert und beinhalten aus OPS 8-837ff: Angioplastie (Ballon/Laser), Atherektomie, Fremdkörperentfernung, Rotablation, selektive Embolisation, Ballonvalvuloplastie/-tomie, Dilatation Ausflusstrakt (re/li), Stenteinlage Ausflusstrakt (re) und Eröffnung/Erweiterung einer geschlossenen Herzklappe. Nicht enthalten sind die OPS für selektive Thrombolyse, Einlegen einer Prothese, Verschluss Koronarfistel, Herstellung/Vergrößerung/Verschluss Septumdefekt, transmyokardiale Laservaskularisation (PMR) und Einlage nicht-medikamentenfreisetzender Koronarstents. Die TAB-F05-2 enthält OPS aus dem Bereich 1-27 (diagnostische Herzkatheteruntersuchung). Diagnostik, PTCA und ACVB-OP erfolgen in dieser DRG also in einem Aufenthalt. TAB-F05-3 beschreibt seit 2007 die Prozeduren-Kodes für die verschiedenen Ablationsverfahren. Zudem enthält diese DRG die wahlweise Bedingung mit komplizierenden Prozeduren (s.a. den ausführlichen Kommentar der DRG F03Z) oder mit zusätzlichem Carotiseingriff aus TAB-F05-5. Auf mehrere Aufenthalte verteilte Katheterdiagnostik, PCTA und ACVB können also niemals in diese DRG führen. Die kurz nach DRG-Einführung aufgeflammte Diskussion um etwaiges Fallsplitting erübrigt sich also an dieser Stelle. V.a. in 2003 mussten teilweise unsachliche Auseinandersetzungen um die getrennte Abrechnung verschiedener kardiologischer DRGs nebeneinander (bzw. nacheinander bei einem Patienten) geführt werden. Dabei wurden gelegentlich auf mehrere Aufenthalte verteilte Akutdiagnostik und anschließende Wiederaufnahme zur elektiven Intervention als medizinisch in engem Zusammenhang stehend (woran im Einzelfall kein Zweifel bestehen mag), aber auch als medizinisch nicht zwingend indizierte Entlassung vor Abschluss einer definitiven Therapie oder eben auch als ökonomisches Fallsplitting beschrieben. Die Tatsache, dass zumindest in 2003 allein die Wiederaufnahme aufgrund einer Komplikation aus der zuvor abgerechneten Fallpauschale die erneute Abrechnung der gleichen DRG innerhalb der OGVD ausschloss, war sicherlich eine zu Recht umstrittene Abrechnungsregel, aus der sich Fehlanreize in der Patientensteuerung ergaben. Die in der Folge definierten Regeln zur Fallzusammenführung primär konservativer bzw. interventioneller DRGs mit nachfolgender operativer Versorgung im Folgeaufenthalt innerhalb von 30 Tagen stellte hier eine deutliche Verbesserung dar. Die seit 2005 vorliegende DRG F05Z ermöglicht darüber hinaus die aufwandsgerechte Vergütung kombinierter Diagnostik und Intervention innerhalb einer Fallpauschale. MDC 05 F05 21

Krankheiten und Störungen des Kreislaufsystems Partition: O Zusatzentgelte Aus den Prozeduren-Tabellen dieser DRG führen einige OPS-Kodes in folgende individuell zu verhandelnde Zusatzentgelte: OPS Text ZE2008-02 Links- und rechtsventrikuläre Herzassistenzsysteme (Kunstherz) ZE2008-22 IABP (intraaortale Ballonpumpe) ZE2008-50 Implantation einer Hybridprothese an der Aorta ZE2008-53 Stentgraft-Prothesen bei Aortenaneurysmen, mit Fenestrierung oder Seitenarm ZE2008-62 Mikroaxial-Blutpumpe Kodierrichtlinien Zur Kodierung des OPS für die Anwendung der Herz-Lungen-Maschine ist die DKR 0908f Zusätzliche Prozeduren im Zusammenhang mit Herzoperationen zu beachten, wonach die Kodierung dieses OPS bei denjenigen OP-Verfahren zu unterbleiben hat, bei denen die Herz-Lungen- Maschine grundsätzlich zum Einsatz kommt. Wenn die Anwendung der Herz-Lungen-Maschine nicht im Operationskode enthalten ist (z.b. OPS 5-362 Anlegen eines aortokoronaren Bypass durch minimalinvasive Technik), ist sie jedoch mit der passenden Schlüsselnummer aus OPS 8-851 zu kodieren. Eine Ausnahme davon stellen Operationen dar, bei denen der Einsatz der Herz-Lungen-Maschine in tiefer Hypothermie erfolgt. In diesen Fällen ist der OPS 8-851.2 Operativer äußerer Kreislauf (bei Anwendung der Herz-Lungen-Maschine): Mit tiefer Hypothermie zusätzlich anzugeben. Da die Implantation der Sonden zur temporären Herzfrequenzstimulation ein Routinebestandteil einer Bypassoperation ist, ist sie nicht gesondert zu kodieren. Für kardiochirurgische Revisionseingriffe schreibt die DKR 0909d grundsätzlich den OPS 5-379.5 für die Reoperation vor. Ggf. sind zusätzlich die OPS 5-363.1 Koronararterienbypass-Revision, der direkt in die DRG F31Z führen würde, oder OPS 5-363.2 Koronararterienbypass-Neuanlage zuzuweisen. Ein ausführlicherer Kommentar zur Kodierung der Revisionskodes findet sich zur DRG F06Z oder zur Basis-DRG F24. Zur Kodierung und auch zur Abgrenzung des OPS 8-607 Hypothermiebehandlung sei auf die Inklusiva und die Hinweise zur Verschlüsselung im OPS Version 2008 verwiesen. Hier wurde für 2008 die Ergänzung bei Zustand nach Herzstillstand sowie Die Kühlung und Wiedererwärmung muss kontrolliert und steuerbar erfolgen eingefügt. Ferner wurden die beiden Kodes OPS 8-607.0 Invasive Kühlung durch Anwendung eines speziellen Kühlkathetersund OPS 8-607.1 Nicht invasive Kühlung durch Anwendung eines Speziallagerungssystems neu aufgenommen. Sie haben jedoch derzeit noch keine Gruppierungsrelevanz. Abgrenzung zu anderen Basis-DRGs Eines der wichtigsten Splittkriterien in dieser DRG stellt die globale Funktion der komplizierenden Prozeduren dar. Die globalen Funktionen bestehen allgemein aus logischen Zuordnungen und Kodes, die für mehrere MDCs oder Basis-DRGs innerhalb der MDC relevant sind. Die globalen Funktionen sind im DRG-Handbuch Band IV beschrieben. Die für die Basis-DRG F05 relevante Funktion komplizierende Prozeduren ist in sich bereits komplex und beinhaltet ver- 22 F05 MDC 05