Unternehmerfrühstück in Baar 11. April Guido Jud Leiter Steuerverwaltung des Kantons Zug

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Transkript:

Unternehmerfrühstück in Baar 11. April 2007 Guido Jud Leiter Steuerverwaltung des Kantons Zug

Themenübersicht 1. Einige Zahlen zur Steuerverwaltung 2. Zuger Steuergesetzgebung in jüngster Zeit 3. Umfeld/Rahmenbedingungen Steuerwettbewerb national/international Finanzen Kanton/Gemeinden, NFA-Belastung Verfassungsmässigkeit/Gerechtigkeit von Steuern Gesetzgebung Bund 4. Das Revisionspaket per 2009 Überlegungen, Inhalt, Zeitplan Steuerverwaltung Seite 2

Die Zuger Steuerverwaltung Amtsleiter G. Jud* Assistentin Geschäftsleitung/Amtsleiter M. Albrecht Personalassistentin E. Huber Juristische Personen H. Wyssen* Natürliche Personen Ph. Moos* Zentrale Dienste G. Thalmann* Bezug J.P. Büchler* Rechtsdienst V. Wyss* EG 1: S. Aeschi EG 2: F. Dettling EG 3: T. Eisenring EG1: K. Baumann EG2: H. Rüttimann EG3: J. Arnold EG4: A. Hürlimann G1: Informatik und Projekte D. Gnos G2: Registratur M. Arnold Kanzlei Inkasso Zahlungsdienst Buchhaltung Betreuung ISOV Einsprachen Nach-/Strafst. Erbschafts- Schenkungsst. G5: F. Köpfli G6: J. Heinzer * Mitglieder der Geschäftsleitung Steuerverwaltung Seite 3

Einige Zahlen zur Zuger Steuerverwaltung rund 130 Mitarbeitende (= rund 115 Vollzeitstellen) Natürliche Personen (Privatpersonen) 109'000 Einwohner(innen) jährlich 67'000 definitive Veranlagungen je für Kanton/Gemeinde und Bund davon 78 Aufwandbesteuerte Juristische Personen rund 20'000 Gesellschaften, Stiftungen, Vereine davon 1'600 Holdings, 3200 Domizilgesellschaften, 1'200 gemischte Gesellschaften jedes Jahr Zuwachs von ca. 1'000-1'500 Gesellschaften Steuerverwaltung Seite 4

Handelsregistereinträge im Kanton Zug Quelle: HR Zug, 2007 Steuerverwaltung Seite 5

Einige Zahlen zur Zuger Steuerverwaltung Inkasso jährlich mehrere 100'000 provisorische und definitive Steuerrechnungen jährlich 50'000 Mahnungen jährlich 4'000 Betreibungen jährlich 800 Erlassentscheide unterstützende Funktionen Rückerstattung Verrechungssteuer, Aktienbewertungen, Inventarisationen, Erbschafts-/Schenkungssteuern, Nachsteuern, Steuerstrafen, Sitz- und DBA-Bescheinigungen/Bestätigungen, Vorbescheide, Steuerbefreiungen, Formularwesen, Informatik etc. Steuerverwaltung Seite 6

Steuereinnahmen 2006 Juristische Personen (Wirtschaft) 1'319 Total CHF 2'277 Mio. 870 162 744 Bund Finanzausgleich Kantone Kanton Zug (2005: 1'760 Mio.) Natürliche Personen (Private) 958 2 50 449 Gemeinden Kirchgemeinden Bürgergemeinden Steuerverwaltung Seite 7

Zuger Steuergesetzgebung in jüngster Zeit Entscheid im Januar 2005: per 2007 nur technische Nachführung (v.a. Anpassung an Bundesrecht) und unverschiebbare wichtigste Anliegen alles andere: zweites Paket per 2009 Volksabstimmung über erstes Paket per 2007 im November 2006, 64% Ja-Stimmen: Ausbau der Kinderbetreuungsabzüge Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung AG/Aktionär Anpassungen bei der Kapitalsteuer von Holdings Anpassungen an Bundesrecht (Fusionsgesetz, Stiftungsrecht, Behindertengleichstellung, elektron. Geschäftsbücher usw.) Steuerverwaltung Seite 8

Nun steht das zweite Revisionspaket an Vorlage der Regierung vom 13. März 2007 in Vernehmlassung bis 15. Juni 2007 Inkrafttreten per 2009 geplant bei langen kantonsrätlichen Beratungen und anschliessendem Referendum: Inkrafttreten erst 2010 Steuerverwaltung Seite 9

Typischer Ablauf einer Steuergesetzrevision 1. Am Anfang steht das Wunschkonzert Erhalt/Steigerung der Standortattraktivität (national/international) gesellschaftspolitische/soziale Anliegen (Entlastung von Familien, besondere Abzüge bei tiefen Einkommen etc.) 2. Dann kommt die Knochenarbeit Finanzen Kanton/Gemeinden, NFA-Mehrbelastung verfassungskonforme, gerechte Steuerbelastung "Rücksicht" auf andere Kantone und Staaten Koordination mit Bundesgesetzgebung (sachlich, zeitlich) 3. Letztlich resultiert das politisch Machbare Stärkeverhältnisse im Parlament Ausgewogenheit im Hinblick auf Referendumsabstimmung Steuerverwaltung Seite 10

Am Anfang steht das Wunschkonzert Analyse der eigenen Tarife, Abzüge und Steuerbelastungen im Verhältnis zu anderen Kantonen und zum Ausland nach Einkommens- und Vermögensklassen nach Art der Einkünfte und Vermögenswerte Berücksichtigung von persönlichen oder beruflichen Lebensumständen sowohl für Privatpersonen als auch Unternehmen Steuerverwaltung Seite 11

Einkommenssteuer in ausgewählten Kantonen Steuerverwaltung Seite 12

Einkommenssteuer bei qualifizierten Beteiligungen Steuerverwaltung Seite 13

Vermögenssteuer in ausgewählten Kantonen Steuerverwaltung Seite 14

Vermögenssteuer bei qualifizierten Beteiligungen Steuerverwaltung Seite 15

Welche Personen zahlen wieviel Vermögenssteuer? Steuerverwaltung Seite 16

Welche Personen zahlen wieviel Einkommenssteuer? Steuerverwaltung Seite 17

Gewinnsteuer in ausgewählten Kantonen Steuerverwaltung Seite 18

Gewinnsteuern im internationalen Vergleich Kanton Zug Steuerverwaltung Seite 19

Entwicklung bei den Gewinnsteuern Steuerverwaltung Seite 20

Umfeld/Rahmenbedingungen Finanzen Kanton/Gemeinden, NFA-Mehrbelastung Mehrbelastung ca. 141 Mio. (Stand März 2007) positive Jahresabschlüsse des Kantons und der Gemeinden verfassungskonforme, gerechte Steuerbelastung Art. 8 BV: Rechtsgleichheit Art. 127 Abs. 2 BV: wirtschaftliche Leistungsfähigkeit beides ist nötigenfalls beim Bundesgericht einklagbar "Rücksicht" auf andere Kantone und Staaten sachliche/zeitliche Koordination mit Bundesrecht Steuerverwaltung Seite 21

Das zweite Revisionspaket per 2009 Umsetzung Bundesrecht Unternehmenssteuerreform II (vorgezogene Teile Teilliquidation, Transponierung), Schwarzarbeitsgesetz, Kollektivanlagengesetz, BVG, Änderungen im Steuerstrafverfahren etc. Anpassungen bei der Vermögenssteuer höherer Abzug für alle, d.h. Alleinstehende: Fr. 83'000 100'000 Verheiratete: Fr. 166'000 200'000 separater zusätzlicher Abzug für Kinder je Fr. 50'000 Reduktion Steuersatz von 2.5 auf 2.25 Promille per 2009 weitere 5 Jahre Reduktion um je 0.05 Promille 2.0 Promille im Jahr 2014 Steuerverwaltung Seite 22

Das zweite Revisionspaket per 2009 Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung AG/Aktionär Entlastung bei Einkommenssteuer: heute 30% neu 50% Entlastung bei Vermögenssteuer: heute 30% neu 40% auf Ebene Bund Unternehmenssteuerreform II Diskussion über Verfassungsmässigkeit evtl. später Anpassung des Vorschlags der Regierung nötig Steuerverwaltung Seite 23

Milderung Einkommenssteuer bei qualif. Beteiligungen Steuerverwaltung Seite 24

Milderung Vermögenssteuer bei qualif. Beteiligungen Steuerverwaltung Seite 25

Vermögenssteuer bei qualifizierten Beteiligungen Steuerverwaltung Seite 26

Das zweite Revisionspaket per 2009 Abschaffung des unteren Gewinnsteuersatzes bei Holding-, Domizil- und gemischten Gesellschaften der untere Satz von 4% (einfache Steuer) soll sachgerecht im Sinne der beabsichtigten KMU-Förderung nur noch für ordentlich besteuerte Gesellschaften gelten vertretbare Mehrbelastung von max. CHF 5'000 pro Gesellschaft (untergeordnet im Verhältnis zum Gesamtsteuerbetrag pro Gesellschaft) Mehrerträge für Kanton ca. MCHF 2,0 und für Gemeinden ca. MCHF 1,6 Steuerverwaltung Seite 27

Das zweite Revisionspaket per 2009 Erhöhung der Quellensteuer für Vergütungen an ausländische Gesellschaftsorgane (z.b. VR) bisher 16% neu 20% (inkl. 5% direkter Bundessteuer) in vielen Fällen keine echte Mehrbelastung, da Anrechnung an sowieso höhere ausländische Steuer neu Rang 3 statt 2 der günstigsten Kantone (nach OW/NW) Mehrerträge für Kanton ca. MCHF 1,0 und für Gemeinden ca. MCHF 0,8 Steuerverwaltung Seite 28

Das zweite Revisionspaket per 2009 weitere Einzelthemen mit überwiegend technischem Charakter klarere Regelung der Quellensteuertarife für spezielle Kurzaufenthalter und bewilligungsfreie Erwerbstätigkeit (Personenfreizügigkeit mit EU) grundsätzliche Steuerpflicht für kommerzielle Tätigkeiten von SBB und anderen konzessionierten Transportunternehmen (Bundesgerichtsentscheide zu anderen Kantonen) Präzisierungen im Verhältnis zwischen Datenschutzgesetz und Steuergesetz Steuerverwaltung Seite 29

Finanzielle Auswirkungen StG-Rev2009 in Mio. CHF Kanton Gemeinden Erhöhung persönlicher Abzug beim Vermögen - 1.1-0.9 Einführung Kinderabzug beim Vermögen - 1.0-0.8 Reduktion Satz beim Vermögen per 2009-5.5-4.4 Milderung Doppelbelastung Einkommen AG/Aktionär - 2.0-1.6 Milderung Doppelbelastung Vermögen AG/Aktionär - 1.0-0.8 Verzicht unterer Steuersatz für priv. Gesellschaften 2.0 1.6 Erhöhung Quellensteuer Gesellschaftsorgane 1.0 0.8 Total - 7.6-6.1 Steuerverwaltung Seite 30

Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit Guido Jud Steuerverwaltung des Kantons Zug Direktwahl 041 728 36 98 guido.jud@fd.zg.ch Steuerverwaltung Seite 31