Unternehmenssteuerreform II

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1 Unternehmenssteuerreform II Was bringt sie für mein Unternehmen? Dr. Max Nägeli Basel, 6. September 2006

2 In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes. (Benjamin Franklin ) kmunext 2

3 Themenübersicht Vorgeschichte zur USTR II Problematik der Dividendenbesteuerung, OECD-Vergleich Folgen des heutigen Systems Reformbedarf und Zielsetzungen USTR II Stand des Reformprojekts ( ) Massnahmen auf Stufe Anteilsinhaber (i.d.r. Aktionär) Milderung der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung Normierung der Steuerärgernisse Indirekte Teilliquidation und Transponierung Quasi-Wertschriftenhandel Schuldzinsenabzug Massnahmen auf Stufe Unternehmen Massnahmen zu Gunsten Kapitalgesellschaften Massnahmen zu Gunsten Personenunternehmungen kmunext 3

4 Vorgeschichte Unternehmenssteuerreform I von 1997 Verbesserung Holdingstandort Beseitigung Kapitalsteuer linearer Gewinnsteuersatz Im internationalen Vergleich fällt die Besteuerung auf Stufe Unternehmen für Bund und bei vielen Kantonen noch günstig aus Jedoch ungünstig, wenn neben Unternehmensebene auch Grenzbelastung des Investors berücksichtigt wird Problem ist die vieldiskutierte Doppelbesteuerung von Gewinn bei juristischen Personen und Dividenden kmunext 4

5 Zahlenbeispiel der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung Kapitalgesellschaft hat einen Gewinn vor Steuern in Höhe von 100 Gewinnsteuer bei Gesellschaft ist 24, es verbleibt ein Gewinn im Unternehmen von 76 Der Gewinn nach Steuer von 76% wird als Dividende voll an den Anteilseigner ausgeschüttet Auf der Dividende von 76% entrichtet der Anteilseigner eine Einkommenssteuer von 40% (=30.4). Es verbleiben vom Gewinn von 100 noch 45.6 Die wirtschaftliche Doppelbesteuerung beträgt 54.4% Bei einer Personengesellschaft wäre die Einkommenssteuer niedriger, da der Unternehmensertrag nur der Einkommenssteuer unterliegt kmunext 5

6 OECD Belastungsvergleich (wirtschaftliche Doppelbesteuerung) Effektive Besteuerung von Dividendeneinkommen (2005) kmunext 6

7 Folgen des heutigen Systems Volle Einkommensbesteuerung für Dividenden private Kapitalgewinne steuerfrei Thesaurierung ist steuergünstig Gewinne werden einbehalten behindern Wachstum Keine Neutralität zwischen Selbst- und Beteiligungsfinanzierung Aussenfinanzierung durch Investoren wird behindert Beeinträchtigung eines liquiden Kapitalmarktes für Unternehmensbeteiligungen Beeinträchtigung bei Unternehmensnachfolgen und -übergaben Steuerliche Ungleichbehandlung aufgrund Rechtsform kmunext 7

8 Reformbedarf und Zielsetzungen USTR II Kapitalgesellschaften Milderung der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung bei Kapitalgesellschaften durch tiefere Besteuerung der Gewinne auf Stufe Anteilseigner (Dividende) Anrechnung von Gewinnsteuern an Kapitalsteuern (auf Stufe Kanton) Steuererleichterungen für Personenunternehmen bei Übertragung des Unternehmens im Rahmen der Betriebsnachfolge Überführung von Aktiven aus dem Geschäfts- ins Privatvermögen Betriebsaufgabe (Liquidationsgewinn) kmunext 8

9 Steuerauswirkungen der Reform Beim Bund Mindereinnahmen von ca. CHF 50 Mio. Bei den Kantonen ca. CHF Mio. Langfristig werden beim Bund Mehreinnahmen von CHF 55 Mio. erwartet kmunext 9

10 Stand des Reformprojekts Im Juni wurde die Gesetzesvorlage vom Ständerat behandelt Am 21. September im Nationalrat Differenzbereinigung voraussichtlich in Dezember-Session Inkraftsetzung auf möglich Referendum (und negativer Volksentscheid) möglich, wenn auch eher unwahrscheinlich kmunext 10

11 Milderung der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung Bundesrat Ständerat WAK NR Privatvermögen Erträge (Dividenden) aus Beteiligungen 80% 60% 50% von mind. 10% sind steuerbar zu (Art. 20 Abs. 1c 2 bis (neu) DBG) Geschäftsvermögen Nettoerträge und -Gewinne aus Beteili- 60% 50% 50% gungen von mind. 10% sind steuerbar zu (Art. 12 b (neu) DBG) Erträge aus Beteiligungen: Dividenden, Gewinnanteile, Liquidationsüberschüsse, geldwerte Vorteile aus Aktien, Anteilen an GmbH, Gesellschaftsanteilen, Partizipationsscheine (keine Haltedauer; offen ist Brutto- oder Netto-Prinzip: netto nach Abzug des zurechenbaren Aufwandes). kmunext 11

12 Normierung der Steuerärgernisse Indirekte Teilliquidation und Transponierung (Referat Frau Tarolli) Quasi Wertschriftenhandel Mögliche Formulierung gemäss des neusten Verhandlungsstandes: Veräusserungsgewinne aus Wertschriften und anderen Finanzanlagen, die sich nicht aus Vermögen ergeben, das in einem funktionalen Zusammenhang in einem von der steuerpflichtigen Person geführten Geschäftsbetriebs steht, stellen kein Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit dar (Art.18 Abs. 2 bis (neu) DBG) Der Bundesrat will zusätzlich auch Privatvermögen besteuern wenn: mind. 20% Fremdkapital + 5 Jahre oder jährlicher Verkaufserlös mind. CHF mal Umschlag Wertschriftenvermögen kmunext 12

13 Schuldzinsenabzug (Art. 33 Abs. 1 B St. A DBG) Bisher ist ein Schuldzinsenüberhang von maximal CHF mit übrigem Einkommen verrechenbar Der Bundesrat will den Abzug ganz streichen Der Ständerat will den Abzug teilweise und der Nationalrat voll zulassen kmunext 13

14 Massnahmen zu Gunsten der Kapitalgesellschaften Beteiligungsabzug: günstigere Voraussetzungen Kapitalsteuer: Anrechnung der Gewinnsteuer USTR II Emissionsabgabe: Erhöhung der Freigrenze für Genossenschaften Aber keine Entlastung bei der Gewinnsteuer kmunext 14

15 Massnahmen zu Gunsten der Personenunternehmen Massnahmen zur Erhaltung: Ausweitung der Ersatzbeschaffung Erleichterung der Übertragung: Besteuerungsaufschub bei Verpachtung Besteuerungsaufschub bei Weiterführung des Unternehmens bei Erbteilung USTR II Erleichterung der Restrukturierung: Übertragung von Grundstücken vom Geschäfts- ins Privatvermögen Erleichterung bei Liquidation: Milderung der Steuerbelastung bei Geschäftsaufgabe und im Erbfall Aber keine Gleichstellung von Personenunternehmungen mit Körperschaften = keine Rechtsformneutralität kmunext 15

16 Unternehmenssteuerreform II, Dr. M. Nägeli Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! kmunext 16

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