Besteuerung kollektiver Kapitalanlagen
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- Etta Sommer
- vor 8 Jahren
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1 Departement Wirtschaft Besteuerung kollektiver Kapitalanlagen Ein tours d horizon und einige Sonderfragen Dr. iur. Toni Hess, Chur
2 Begriffliches Kollektive Kapitalanlagen: Begriff Arten der kollektiven Kapitalanlagen Grundsätze der Besteuerung kollektiver Kapitalanlagen Steuerfolgen bei schweizerischen ausschüttenden kollektiven Kapitalanlagen thesaurierenden kollektiven Kapitalanlagen Sonderfragen Folie 2
3 Definition von kollektiven Kapitalanlagen (Art. 7 Abs. 1 KAG) Vermögen von den Anlegern zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage aufgebracht für Rechnung der Anleger verwaltet (Fremdverwaltung) Mindestens zwei voneinander unabhängige Anleger (KKV 5 I) Schnittstelle zum Quasi-Wertschriftenhändler Folie 3
4 Arten der kollektiven Kapitalanlagen Offene: Anleger haben Rechtsanspruch auf Rückerstattung ihres Anteils zum Nettoinventarwert (FCP und SICAV) Geschlossene: Anleger haben keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe ihres Anteils (KGK und SICAF) Ausschüttende (Ausschüttungsverpflichtung von mind. 70% in Basisdokumenten) thesaurierende Mit Rechtspersönlichkeit (SICAV und SICAF) ohne Rechtspersönlichkeit (vertraglicher Anlagefonds und KGK) Folie 4
5 Kollektive Kapitalanlagen Dem KAG unterstellt Dem KAG nicht unterstellt Offene (open end) Geschlossene (closed end) Bankinterne Sondervermögen Strukturierte Produkte Investmentclubs FCP SICAV KGK SICAF Börsenkotierte Investmentgesellschaften Folie 5 Vereine und Stiftungen
6 Grundsätze der Besteuerung kollektiver Kapitalanlagen Transparenzprinzip (Einkommens-/Gewinnsteuer): vertragliche Anlagefonds, SICAV und KGK Folge Intransparenz: kka mit direktem Grundbesitz und SICAF Folge Semi-Transparenz: VSt, StA und MWSt Folge Treuhandlösung: vertragliche Anlagefonds Folge Same business, same rules (Wille des Gesetzgebers): SICAV und KGK wie vertragliche Anlagefonds Folge Folie 6
7 Die drei Ebenen der Besteuerung Folie 7
8 Transparente kollektive Kapitalanlagen: vertragliche Anlagefonds, SICAV und KGK Ebene kollektive Kapitalanlage: ausschüttende kka Anlagefonds und KGK weder Rechts- noch Steuersubjekt SICAV: Rechtssubjekt, aber nicht Steuersubjekt Fazit: keine Gewinn- und Kapitalsteuern Folie 8
9 Transparente kollektive Kapitalanlagen: vertragliche Anlagefonds, SICAV und KGK Ebene kollektive Kapitalanlage: ausschüttende kka Verrechnungssteuer (Semi-Transparenz) ausgeschüttete Vermögenserträge: VSt, aber: Affidavit-Verfahren ausgeschüttete Kapitalgewinne: keine VSt Folie 9
10 Transparente kollektive Kapitalanlagen: vertragliche Anlagefonds, SICAV und KGK Ebene Anleger: ausschüttende kka Halten der Anteile: Vermögensertrag: steuerbar Kapitalgewinn: steuerfrei (Transparenzprinzip) Anleger als Quasi-Wertschriftenhändler? Folie 10
11 Transparente kollektive Kapitalanlagen: vertragliche Anlagefonds, SICAV und KGK Ebene Anleger: ausschüttende kka Verkauf der Anteile: steuerfrei Rückgabe der Anteile: Auszahlung ist steuerfrei (VStV 28 II e contrario einkommenssteuerfrei) Auflösung: Liquidationsgewinne - Kapitalgewinne - Rückzahlung von Kapitaleinlagen = steuerbarer Vermögensertrag (VStV 28 I einkommenssteuerpflichtig) Folie 11
12 Transparente kollektive Kapitalanlagen: vertragliche Anlagefonds, SICAV und KGK Ebene Anleger: Ausschüttung VE: ja KG: nein Verkauf nein Kündigung KAV nein Auflösung ja Folie 12
13 Transparente kollektive Kapitalanlagen: vertragliche Anlagefonds, SICAV und KGK Ebene kollektive Kapitalanlage: thesaurierende kka Wie Ausschüttungsfonds: keine Gewinn- und Kapitalsteuern Verrechnungssteuer: thesaurierte Vermögenserträge: VSt thesaurierte Kapitalgewinne: keine VSt Folie 13
14 Transparente kollektive Kapitalanlagen: vertragliche Anlagefonds, SICAV und KGK Ebene Anleger: thesaurierende kka Halten der Anteile: Thesaurierte VE sind steuerbar: Treuhandlösung Zeitpunkt der Besteuerung: Gutschrift der VE Verbuchungsproblematik bei Anteilen im GV wegen Rückerstattung der VSt Steuerbilanz führen Diskrepanz Handels- Steuerbilanz Folie 14
15 Transparente kollektive Kapitalanlagen: vertragliche Anlagefonds, SICAV und KGK Ebene Anleger: thesaurierende kka Verkauf der Anteile / Rückgabe der Anteile: steuerfrei (wie bei ausschüttenden kka) Auflösung: Liquidationserlös - thesaurierte Kapitalgewinne - thesaurierte Vermögenserträge - Rückzahlung von Kapitaleinzahlungen = steuerbarer Vermögensertrag Folie 15
16 Nicht transparente kollektive Kapitalanlagen: kka mit direktem Grundbesitz: Ausführungen Michael Felber SICAF: Ebene Kapitalanlage: wie Kapitalgesellschaften (DBG 49 III) Ebene Anleger: wie Aktionäre Folie 16
17 Sonderprobleme Rückerstattung VSt / ausländ. QSt durch kollektive Kapitalanlage Rückerstattung VSt durch Anleger / Affidavit-Verfahren Folie 17
18 Rückerstattung der Verrechnungssteuer durch kka minus 35% VSt Kollektive Kapitalanlage mit Sitz/Geschäftstätigkeit in der Schweiz Anlagen in der Schweiz Rückerstattungsanspruch nach VStG 26 Folie 18
19 Rückerstattung der Verrechnungssteuer durch kka minus 35% VSt Kollektive Kapitalanlage mit formellem Sitz in FL, aber tatsächlicher Geschäftstätigkeit in der CH Anlagen in der Schweiz Rückerstattungsanspruch nach VStG 26 Folie 19
20 Rückerstattung der ausländischen Quellensteuern durch kka Verständigungsvereinbarungen Anleger mit Wohnsitz in der Schweiz minus ausländ. QSt Vertragliche kollektive Kapitalanlage mit Sitz in der Schweiz Anlagen im Ausland Je nach Land Rückerstattungsanspruch gestützt auf Verständigungsvereinbarungen Folie 20
21 Rückerstattung der Verrechnungssteuer durch Anleger Anleger mit Wohnsitz in der Schweiz minus 35% VSt Anleger mit Wohnsitz Schweiz Kollektive Kapitalanlage mit Sitz in der Schweiz Rückerstattung gestützt auf VStG 21 ff. Meldeverfahren nach VStV 38a Anlagen im Ausland Folie 21
22 Affidavit-Verfahren Anleger mit Wohnsitz im Ausland Entlastung ausländischer Anleger von der Verrechnungssteuer Erträge entstammen zu weniger als 80% ausländischen Quellen Erträge entstammen voraussichtlich dauernd zu mindestens 80% ausländischen Quellen Abzug der Verrechnungssteuer Wenn Affidavit- Verfahren: Kein Abzug der Verrechnungssteuer Wenn kein Affidavit- Verfahren: Abzug der Verrechnungssteuer Rückerstattung der Verrechnungssteuer: gestützt auf DBA Rückerstattung der Verrechnungssteuer: gemäss VStG 27 Folie 22
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