Die Rechtsnatur des Domain-Namens in der Schweiz Nicole Beranek Zanon RA lic. iur. / Legal Counsel Domain pulse 8./9. Februar 2007
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- Frank Koenig
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1 Die Rechtsnatur des Domain-Namens in der Schweiz Nicole Beranek Zanon RA lic. iur. / Legal Counsel Domain pulse 8./9. Februar SWITCH
2 Überblick These + Antithese Rechtsgrundlagen Funktionen des Domain-Names Charakteristische Vertragsleistungen Synthese Fragen 2007 SWITCH 2
3 These + Antithese These Der Domain-Name ist ein technisches Adressierungselement bzw. ein Nutzungsrecht, das weder übertragbar noch handelbar ist. Antithese Der Domain-Name ist ein Recht aus einem Vertrag sui generis bzw. ein vertraglicher Anspruch, der übertragbar, handelbar, sacheinlagefähig und verwertbar ist SWITCH 3
4 Überblick These + Antithese Rechtsgrundlagen Funktionen des Domain-Names Charakteristische Vertragsleistungen Synthese Fragen 2007 SWITCH 4
5 Rechtsgrundlagen 2007 SWITCH 5
6 AEFV + AGB AEFV Art. 14b Abs. 5 Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen des IPRG und das LugÜ unterstellt die Registerbetreiberin Streitigkeiten im Zusammenhang mit der ihr übertragenen Verwaltung und Zuteilung der Domain-Namen schweizerischem Recht und schweizerischer Gerichtsbarkeit ( = privatrechtlicher Vertrag (BGE 131 II 162 E. 2 - reisen.ch AG vs. SWITCH u.a.)). AGB Ziff Begriffsdefinitionen : Ein Domain-Name ist ein der Domain ".ch" oder ".li" untergeordneter Name der zweiten Ebene ohne die Endung ".ch" oder ".li" (Second-Level-Domain) SWITCH 6
7 Rechtsprechung und Lehre Definition des Bundesgerichts: Domain-Namen sind keine Kennzeichenrechte, haben aber Kennzeichenfunktion Registrierung begründet kein absolut wirkendes Ausschliesslichkeitsrecht Aber vergleichbar mit Namen, Firma oder Marke, sofern entsprechende geeignete Ausgestaltung (BGE 126 III 239 E. 2b - berneroberland.ch) der Webseite vorliegt Definition der herrschenden Lehre: Entspricht der Definition des Bundesgerichts Vertraglicher Anspruch gegenüber der Registerbetreiberin 2007 SWITCH 7
8 Überblick These + Antithese Rechtsgrundlagen Funktionen des Domain-Names Charakteristische Vertragsleistungen Synthese Fragen 2007 SWITCH 8
9 Funktion des Domain-Namens (.ch/.li) Fernmelderechtliche und technische Funktion: - Adressierungselement bzw. alphanumerischer Kommunikationsparameter - Eintrag im DNS - Identifikatorische Funktion: - Second Level Domain identisch mit Name, Firma, Marke, geograph. Ursprungsbezeichnung etc., aber keine rechtliche Identität Funktion als handelbares Immaterialgut: - Übertragbar mittels Löschung und Registrierung zugunsten einen bezeichneten Dritten - verwertbar im Rahmen eines Konkurses/Pfändung - sacheinlagefähig (siehe die Sacheinlage bei der mittlerweile wieder gelöschten Swiss Immomakler GmbH) 2007 SWITCH 9
10 Beispiel einer Sacheinlage 2007 SWITCH 10
11 Überblick These + Antithese Rechtsgrundlagen Funktionen des Domain-Names Charakteristische Vertragsleistungen Synthese Fragen 2007 SWITCH 11
12 Charakteristische Vertragsleistungen SWITCH: Eintrag in der Datenbank von SWITCH Eintrag im DNS durch Zuordnung von Name-Servern Betrieb des DNS und des Whois-Dienstes Betrieb der Registrierungssoftware und Zugang zum Benutzerkonto für die Verwaltung des Domain-Namens Zur Verfügungstellung eines Streitbeilegungsdienstes Halter: Zahlung des Preises für eine Abonnementsperiode Verantwortung für die Rechtmässigkeit der Registrierung Datenpflegepflicht 2007 SWITCH 12
13 Überblick These + Antithese Rechtsgrundlagen Funktionen des Domain-Names Charakteristische Vertragsleistungen Synthese Fragen 2007 SWITCH 13
14 Rechtliche Qualifikation AEFV = Adressat der Verordnung ist die Registerbetreiberin, nicht der Domain-Namen Halter Domain-Name als Adressierungselement ABER, Rechtsverhältnis zwischen Registerbetreiberin und Halter ist privatrechtlicher Natur, ergo der Domain-Name ebenfalls privatrechtlicher Natur Kein Kennzeichenrecht, aber Kennzeichenähnlich Keine Lizenz, aber lizenzähnlich, da der Domain-Namen- Registrierungsvertrag werkvertragliche, auftragsrechtliche und mietvertragliche Komponenten enthält DAMIT, Domain-Name = Recht bzw. Anspruch aus einen Vertrag Wie passt dies unter einen Hut? 2007 SWITCH 14
15 Synthese + Schlussfolgerung Domain-Namen sind: einerseits technische Adressierungselemente und andererseits Rechte bzw. Ansprüche aus einem privatrechtlichen Vertrag zwischen dem Halter und der Registerbetreiberin, die handelbar, verwertbar und sacheinlagefähig sind SWITCH 15
16 Dank + Fragen Danke für Ihr Interesse und Ihre Aufmerksamkeit! Fragen, Kommentare, Anregungen? beranek@switch.ch 2007 SWITCH 16
17 2005 SWITCH 17
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