Einwohnergemeinde Habkern

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Transkript:

Einwohnergemeinde Habkern Gebührenreglement (GebR) vom 27. Mai 2013 gültig ab 1. August 2013

Gebührenreglement 2013 Einwohnergemeinde Habkern Seite 2 Inhaltsverzeichnis I. ALLGEMEINES... 4 1. GEGENSTAND... 4 Artikel 1 Grundsatz... 4 2. BEMESSUNG... 4 Artikel 2 Kostendeckung, Verhältnismässigkeit... 4 Artikel 3 Bemessungsarten... 4 Artikel 4 Gebühren nach Aufwand... 4 Artikel 5 Pauschalgebühren... 5 3. GEBÜHRENSCHULDNERIN / GEBÜHRENSCHULDNER... 5 Artikel 6 Gebührenschuldnerin / Gebührenschuldner... 5 4. ERHEBUNG DER GEBÜHREN... 5 Artikel 7 Erlass der Gebühr... 5 Artikel 8 Inkasso... 5 Artikel 9 Kostenvorschuss... 5 Artikel 10 Benachrichtigung... 5 Artikel 11 Fälligkeit... 6 Artikel 12 Zahlungsfrist... 6 Artikel 13 Verzugszins... 6 Artikel 14 Verjährung... 6 II. GEBÜHRENBEREICHE... 6 1. PERSONEN-, FAMILIEN-, ERBRECHT... 6 Artikel 15 Siegelung... 6 Artikel 16 Erbrecht, letztwillige Verfügung... 6 2. EINWOHNERKONTROLLE... 7 Artikel 17 Niederlassung und Aufenthalt... 7 Artikel 18 Ausweise... 7 Artikel 19 Einbürgerungsverfahren... 7 3. ORTSPOLIZEIWESEN... 8 Artikel 20 Gastgewerbe und Handel mit alkoholischen Getränken... 8 Artikel 21 Prostitutionsgewerbe... 8 Artikel 22 Handel und Gewerbe... 8 Artikel 23 Insanspruchnahme öffentlichen Grundes... 8 Artikel 24 Leumundszeugnis, Handlungsfähigkeitszeugnis... 8 Artikel 25 Fundbüro... 9 Artikel 26 Waffenerwerbsschein... 9 Artikel 27 Hundetaxe... 9 4. BAUWESEN... 9 4.1 Baugesuche und Voranfragen... 9 Artikel 28 Vorläufige, formelle Prüfung... 9 Artikel 29 Vorläufige formelle und materielle Prüfung... 9 Artikel 30 Koordinierte, materielle Prüfung (Gemeinde = Baubewilligungsbehörde)... 9 Artikel 31 Beratung und Antragstellung (Gemeinde nicht Baubewilligungsbehörde)... 10 Artikel 32 Projektänderungen / Verlängerungen... 10 Artikel 33 Vorzeitige Baubewilligung... 10 4.2 Baukontrolle... 10 Artikel 34 Baubeginn... 10 Artikel 35 Kontrollen... 11 Artikel 36 Massnahmen... 11 4.3 Weitere Aufwendungen... 11 Artikel 37 Planung... 11 Artikel 38 Aussergewöhnliche Bauvorhaben... 11

Gebührenreglement 2013 Einwohnergemeinde Habkern Seite 3 5. STEUERWESEN... 11 Artikel 39 Veranlagung... 11 Artikel 40 Amtliche Bewertung... 11 6. DATENSCHUTZ... 12 Artikel 41 Auskünfte und Einsicht... 12 7. VERSCHIEDENES... 12 Artikel 42 Nachschlagen... 12 Artikel 43 Schreiberei... 12 Artikel 44 Gebühreninkasso... 12 Artikel 55 Tageskarten Gemeinden... 12 Artikel 56 Dienstleistungen für Dritte... 12 8. ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN... 13 Artikel 57 Gebührentarif... 13 Artikel 58 Übergangsbestimmung... 13 Artikel 59 Inkrafttreten... 13 AUFLAGEZEUGNIS... 13 GEBÜHRENTARIF... 15

Gebührenreglement 2013 Einwohnergemeinde Habkern Seite 4 I. Allgemeines 1. Gegenstand Artikel 1 Grundsatz 1 Die Gemeinde erhebt Gebühren für die im vorliegenden Reglement aufgeführten Dienstleistungen. 2 Sie verrechnet zusätzlich die notwendigen Auslagen wie Post- und Telefontaxen, Spesenentschädigungen, Expertenhonorare und Publikationskosten. 3 Vorbehalten bleiben Gebührenregelungen in Spezialreglementen und die direkt anwendbaren kantonalen Gebührenbestimmungen. 2. Bemessung Artikel 2 Kostendeckung, Verhältnismässigkeit 1 Die einzelne Gebühr soll nach Möglichkeit so bemessen werden, dass die Einnahmen (Gebühr und Auslagen) die Aufwendungen für die Entschädigung des Personals und die notwendige Infrastruktur decken (hundertfünfzig Prozent der Bruttolohnsumme von entsprechend qualifiziertem Personal). 2 Die Gesamteinnahmen in einem Verwaltungszweig sollen den Gesamtaufwand nicht übersteigen. 3 Die Gebühr muss im Einzelfall verhältnismässig sein. Artikel 3 Bemessungsarten 1 Die Gebühren werden nach Aufwand oder pauschaliert bemessen. 2 Vorbehalten bleibt die sinngemässe Anwendung von eidgenössischen und kantonalen Rahmengebühren. Artikel 4 Gebühren nach Aufwand 1 Mit der Gebühr nach Aufwand wird der Personal- und Infrastrukturaufwand abgegolten. 2 Die Gebühren nach Aufwand sind nach Art der Dienstleistung unterteilt: a) Für normale Verwaltungstätigkeit: Aufwandgebühr I b) Für Verwaltungstätigkeit, die eine besondere fachliche Qualifikation erfordert: Aufwandgebühr II. 3 Die Gebühren nach Aufwand werden nach dem Zeitaufwand berechnet, der für die konkrete Dienstleistung erforderlich ist. Der Zeitaufwand ergibt sich aus den Rapporten. 4 Gebühren nach Aufwand werden nur erhoben, wenn der Zeitaufwand insgesamt eine Viertelstunde übersteigt.

Gebührenreglement 2013 Einwohnergemeinde Habkern Seite 5 Artikel 5 Pauschalgebühren 1 Mit der pauschaliert bemessenen Gebühr wird eine Dienstleistung, unabhängig vom verursachten Aufwand, abgegolten. 2 Sobald der Landesindex der Konsumentenpreise (LIKP) um mehr als zehn Punkte angestiegen ist, passt der Gemeinderat die Pauschalgebühr der Teuerung an. Es ist vom LIKP zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Reglementes auszugehen. 3. Gebührenschuldnerin / Gebührenschuldner Artikel 6 Gebührenschuldnerin / Gebührenschuldner Gebühren und Auslagen schuldet, wer eine Dienstleistung nach diesem Reglement veranlasst oder verursacht. 4. Erhebung der Gebühren Artikel 7 Erlass der Gebühr Würde die Gebührenerhebung zu unverhältnismässiger Härte führen, kann der Gemeinderat auf Gesuch hin im Einzelfall davon ganz oder teilweise absehen. Artikel 8 Inkasso 1 Die Gemeinde stellt die fälligen Forderungen sofort und vollständig in Rechnung. 2 Die Gemeinde kann die Schuldnerin oder den Schuldner mahnen. 3 Bezahlt die Schuldnerin oder der Schuldner nicht, verfügt die Gemeinde geschuldete Gebühren und Auslagen. 4 Ist die Verfügung rechtskräftig, betreibt die Gemeinde die Schuldnerin oder den Schuldner. Artikel 9 Kostenvorschuss Die Gemeinde kann einen angemessenen Kostenvorschuss verlangen, bevor die Dienstleistung erbracht wird. Artikel 10 Benachrichtigung Verursacht eine Dienstleistung voraussichtlich einen ungewöhnlich hohen Aufwand, so ist die Gebührenschuldnerin oder der Gebührenschuldner vor der weiteren Bearbeitung zu benachrichtigen und das weitere Vorgehen abzusprechen.

Gebührenreglement 2013 Einwohnergemeinde Habkern Seite 6 Artikel 11 Fälligkeit Die Gebühren sind auf den Zeitpunkt der erbrachten Dienstleistung fällig. Artikel 12 Zahlungsfrist Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab Rechnungsstellung. Artikel 13 Verzugszins Nach Ablauf der Zahlungsfrist sind ohne weiteres ein Verzugszins in der Höhe des vom Regierungsrat für das Steuerwesen jährlich festgelegten Verzugszinssatzes sowie die Inkassogebühren geschuldet. Artikel 14 Verjährung 1 Die Gebühren verjähren 5 Jahre nach ihrer Fälligkeit. 2 Die Verjährung wird durch jede Einforderungshandlung unterbrochen. 3 Im Übrigen sind die Unterbrechung der Verjährung die Vorschriften des Schweizerischen Obligationenrechts sinngemäss anwendbar. 4 Die Verjährung steht still, wenn die Schuldnerin oder der Schuldner keinen Wohnsitz in der Schweiz hat oder aus anderen Gründen in der Schweiz nicht belangt werden kann. II. Gebührenbereiche 1. Personen-, Familien-, Erbrecht Artikel 15 Siegelung 1 Aufnahme Siegelungsprotokoll kostenlos 2 Siegelung, Entsiegelung Aufwandgebühr II Artikel 16 Erbrecht, letztwillige Verfügung 1 Aufbewahrung mit Empfangsschein a) erstmalige Einlage CHF 30.00 b) Entnahme und Wiedereinlage innert Monatsfrist CHF 30.00 c) Entnahme ohne Wiedereinlage kostenlos d) Weiterleitung an neue Wohnsitzgemeinde bei Wohnortswechsel CHF 20.00 2 Eröffnung a) gesetzliche Erbfolge, mit oder ohne Vermächtnisse Aufwandgebühr I b) Abweichung von der gesetzlichen Erbfolge Aufwandgebühr II 3 Auszug (pro Seite) CHF 2.00

Gebührenreglement 2013 Einwohnergemeinde Habkern Seite 7 4 Erbenbescheinigung nach Artikel 559 ZGB CHF 30.00 5 Bescheinigung, dass kein Testament eingereicht wurde CHF 20.00 6 Übertragung Eröffnung an Notarin oder Notar CHF 30.00 7 Einholen von Familienscheinen Aufwandgebühr I 8 Nachforschung nach den Erben Aufwandgebühr I 2. Einwohnerkontrolle Artikel 17 Niederlassung und Aufenthalt 1 Niederlassung und Aufenthalt von Schweizerinnen und Schweizern Verordnung über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer (BSG 122.161) 2 Niederlassung und Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern Verordnung über die Gebühren in Fremdenpolizeisachen (BSG 122.26) Artikel 18 Ausweise 1 Ausstellung Einheimischenausweis CHF 14.00 2 Jährliche Wohnsitzbescheinigung auf Einheimischenausweis kostenlos 3 Lebensbescheinigung kostenlos Artikel 19 Einbürgerungsverfahren 1 Einbürgerungsgesuche allgemein Aufwandgebühr II 2 Einbürgerungsgesuche von Jugendlichen und Kindern gemäss Artikel 4 Absatz 2 Einbürgerungsverordnung EbüV (BSG 121.111) Aufwandgebühr II reduziert 3 Auf minderjährige Kinder erstreckte Gesuche gemäss Artikel 4 Absatz 3 EbüV (BSG 121.111) kostenlos 4 Besuch Einbürgerungskurs gemäss Artikel 11c EbüV einschliesslich Lehrmittel und Bestätigung CHF 260.00 bis 400.00 5 Sprachstandanalyse gemäss Artikel 11e EbüV einschliesslich Unterlagen und Bestätigung CHF 125.00 bis 250.00 6 Einbürgerungstest gemäss Artikel 11a EbüV CHF 260.00 bis 390.00

Gebührenreglement 2013 Einwohnergemeinde Habkern Seite 8 3. Ortspolizeiwesen Artikel 20 Gastgewerbe und Handel mit alkoholischen Getränken 1 Soweit Gesuche gemäss Gastgewerbegesetz (BSG 935.11) im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens behandelt werden Gebühren gemäss Artikel 28 ff 2 Stellungnahme zur a) erstmaligen Erteilung einer Betriebsbewilligung Aufwandgebühr I b) Übertragung einer Betriebsbewilligung Aufwandgebühr I c) Erteilung einer Einzelbewilligung kostenlos d) Schliessung und Anordnung von Verwaltungszwang Aufwandgebühr II 3 Durchführen der Einspracheverhandlung Aufwandgebühr II 4 Abnahme und Betriebskontrolle Aufwandgebühr II Artikel 21 Prostitutionsgewerbe 1 Soweit Gesuche gemäss Gesetz über das Prostitutionsgewerbe (PGG; BSG 935.90) im Rahmen eines Baubewillgungsverfahren behandelt werden Gebühren gemäss Artikel 28 ff 2 Stellungnahme zu Bewilligungsgesuchen gemäss Art. 18 Abs. 2 PGG Aufwandgebühr I 3 Kontrollen gemäss Artikel 12 Absatz 1 PGG Aufwandgebühr II Artikel 22 Handel und Gewerbe 1 Stellungnahme zum Gesuch um Einrichtungs- bzw. Betriebsbewilligung für Spielsalons Aufwandgebühr I 2 Kontrolle pro aufgestellten und bewilligten Spielautomaten Aufwandgebühr I Artikel 23 Inanspruchnahme öffentlichen Grundes 1 Erteilung der Bewilligung (darin enthalten bis zu zehn m 2 Fläche für einen Tag): einmalige Grundgebühr CHF 40.00 2 Für jeden weiteren m 2 und jeden weiteren Tag: - Befestigter Boden (wie Strassen, Trottoirs, Plätze, etc.) pro m 2 /Tag CHF 0.50 - Unbefestigter Boden: pro m 2 /Tag CHF 0.20 3 Die maximale Tagesgebühr beträgt ohne Grundgebühr CHF 150.00 4 Keine Gebühr wird erhoben bei Bewilligungen zum Sammeln von Unterschriften für Initiativen und Referenden Artikel 24 Handlungsfähigkeitszeugnis, Leumundszeugnis 1 Handlungsfähigkeitszeugnis CHF 15.00

Gebührenreglement 2013 Einwohnergemeinde Habkern Seite 9 2 Leumundszeugnis a) bei blankem Strafregisterauszug CHF 20.00 b) bei Einträgen auf dem Strafregisterauszug CHF 30.00 Artikel 25 Fundbüro Herausgabe von Fundgegenständen kostenlos Artikel 26 Waffenerwerbsschein Stellungnahme zum Gesuch um einen Waffenerwerbsschein (Bezug für die Gemeinde durch die Kantonspolizei) Verordnung über den Vollzug des eidg. Waffenrechts (BSG 943.511.1) Artikel 27 Hundetaxe 1 Die Gemeinde erhebt eine Hundetaxe gemäss Art. 13 des kantonalen Hundegesetzes. 2 Taxpflichtig sind die Hundehalterinnen und Hundehalter, welche am 1. August in der Gemeinde Wohnsitz haben. 3 Der Gemeinderat legt die Höhe der Taxe zwischen CHF 50.00 und 100.00 (jährlich pro Hund) im Gebührentarif fest. Die Höhe der Taxe ist für alle Hunde gleich. 4. Bauwesen 4.1 Baugesuche und Voranfragen Artikel 28 Vorläufige, formelle Prüfung 1 Kontrolle auf Vollständigkeit und inhaltliche Richtigkeit Aufwandgebühr I 2 Profilkontrolle Aufwandgebühr II 3 Aufforderung zur Behebung einfacher Mängel CHF 30.00 Artikel 29 Vorläufige formelle und materielle Prüfung 1 Prüfung auf formelle und offensichtliche materielle Mängel Aufwandgebühr II 2 Rückweisung zur Verbesserung CHF 50.00 3 Nichteintretensentscheid / Bauabschlag / Abschreibungsverfügung Aufwandgebühr II Artikel 30 Koordinierte, materielle Prüfung (Gemeinde = Baubewilligungsbehörde) 1 Prüfung gemäss Leitfaden für das Baubewilligungsverfahren Aufwandgebühr II

Gebührenreglement 2013 Einwohnergemeinde Habkern Seite 10 2 Einholen von Amtsberichten und Nebenbewilligungen (pro Gesuch) CHF 20.00 3 Publikation CHF 50.00 4 Mitteilung an Nachbarn CHF 50.00 5 Einspracheverhandlung Aufwandgebühr II 6 Bauentscheid Aufwandgebühr II 7 Weitere Bewilligungen: a) Schutzraumbefreiung CHF 30.00 b) Gewässerschutz gleiche Gebühr Kanton (Verordnung über die Gebühren der Kantons- Verwaltung; BSG 154.21) c) Strassenanschluss CHF 30.00 d) Beanspruchung Strassenterrain CHF 30.00 e) Brandschutz Aufwandgebühr I f) Energietechnischer Massnahmennachweis Aufwandgebühr II g) Wasseranschluss CHF 30.00 h) Elektrizitätsanschluss CHF 30.00 i) Gemeinschaftsantennenanlagen Anschluss CHF 30.00 Artikel 31 Beratung und Antragstellung (Gemeinde nicht Baubewilligungsbehörde) 1 Prüfung und Behandlung von Einsprachen Aufwandgebühr II 2 Teilnahme an Einspracheverhandlungen Aufwandgebühr II 3 Antrag an Bewilligungsbehörde Aufwandgebühr II 4 Amtsberichte Aufwandgebühr II Artikel 32 Projektänderungen / Verlängerungen Gesuche um Projektänderung / Gesuche um Verlängerung der Baubewilligung gemäss den notwendigen Verfahrensschritten analog Baugesuch Artikel 33 Vorzeitige Baubewilligung Gesuch um Zustimmung zur vorzeitigen Baubewilligung CHF 50.00 4.2 Baukontrolle Artikel 34 Baubeginn Anzeige des Baubeginns (im Lastenausgleichsverfahren) CHF 30.00

Gebührenreglement 2013 Einwohnergemeinde Habkern Seite 11 Artikel 35 Kontrollen Kontrollen auf dem Bauplatz, wie Schnurgerüst, Bauplatzinstallation, Schutzraumarmierung, Rohbau, Energietechnische Massnahmen, Kanalisations- und Wasseranschluss, Feuerpolizei, Schutzraumabnahme, Schlussabnahme Aufwandgebühr II Artikel 36 Massnahmen Baupolizeiliche Massnahmen: Verfahrensinstruktion, Verfügungen (z.b. Wiederherstellung) Aufwandgebühr II 4.3 Weitere Aufwendungen Artikel 37 Planung Ausgelöst durch ein Bauvorhaben: Erarbeiten oder Abändern von a) einer Überbauungsordnung Aufwandgebühr II b) der baurechtlichen Grundordnung Aufwandgebühr II (vorbehalten bleiben Kostenvereinbarungen im Rahmen eines Infrastrukturvertrages) Artikel 38 Aussergewöhnliche Bauvorhaben Aufwendungen im Rahmen von aussergewöhnlichen Bauvorhaben, die nicht unter die kantonale Bewilligungshoheit fallen (z.b. Militärische Bauten) Aufwandgebühr II 5. Steuerwesen Artikel 39 Veranlagung 1 Auszug aus dem Steuerregister / Taxationsbescheinigung an Private CHF 10.00 2 Registernachschlag / Auskunft über Steuertaxation Aufwandgebühr I 3 Ausfüllen der Steuererklärung Aufwandgebühr II Artikel 40 Amtliche Bewertung 1 Auszug aus dem Register der amtlichen Werte (Fotokopie) CHF 10.00 2 Ausserordentliche Neubewertung mit Kostenfolge Aufwandgebühr I

Gebührenreglement 2013 Einwohnergemeinde Habkern Seite 12 6. Datenschutz Artikel 41 Auskünfte und Einsicht 1 Auskünfte und Einsicht in eigene Daten gemäss Datenschutzgesetz kostenlos 2 Einzeladressauskünfte CHF 10.00 7. Verschiedenes Artikel 42 Nachschlagen Nachschlagen im Gemeindearchiv / Plänen / Registern, Erstellen von Abschriften Aufwandgebühr I Artikel 43 Schreiberei Abfassen von Gesuchen und Eingaben, sowie Ausfüllen von Formularen Aller Art für Private Aufwandgebühr I Artikel 44 Gebühreninkasso Verfügung CHF 30.00 Artikel 55 Tageskarten Gemeinden Der Gemeinderat legt den Ansatz pro Tageskarte Gemeinde und Tag mit einfachem Beschluss so fest, dass bei einer Auslastung von 90 Prozent die ausgewiesenen Fremdkosten sowie fünf Minuten Arbeitszeit nach Aufwandgebühr I pro Tag und Karte gedeckt sind. Artikel 56 Dienstleistungen für Dritte 1 Wegmeister/Hilfswegmeister/Hauswartschaft/Brunnenmeister/-Stv. pro Stunde CHF 60.00 2 Transporter pro Betriebsstunde (ohne Fahrer) CHF 60.00 3 VW pro Kilometer (ohne Fahrer) CHF 0.70 4 Schneefräse pro Betriebsstunde (inkl. Fahrer) CHF 120.00 5 Strassenwischmaschine pro Stunde (ohne Fahrer) CHF 60.00

Gebührenreglement 2013 Einwohnergemeinde Habkern Seite 13 8. Übergangs- und Schlussbestimmungen Artikel 57 Gebührentarif 1 Nach Massgabe dieses Reglementes beschliesst der Gemeinderat in einem Gebührentarif (Verordnung) die Aufwandgebühr I und die Aufwandgebühr II pro Stunde. 2 Der Gemeinderat setzt in diesem Reglement nicht festgelegte Kanzleigebühren (Fotokopien etc.) und gemeindeeigene Spesenentschädigungen im Gebührentarif fest. Artikel 58 Übergangsbestimmung Wer vor dem Inkrafttreten dieses Reglementes eine Dienstleistung veranlasst oder verursacht hat, schuldet Gebühren nach bisherigem Recht. Artikel 59 Inkrafttreten 1 Dieses Reglement tritt auf den 1. August 2013 in Kraft. 2 Es hebt alle widersprechenden Bestimmungen sowie das Gebührenreglement vom 16. Dezember 1991 auf. Genehmigt durch die Gemeindeversammlung vom 27. Mai 2013. EINWOHNERGEMEINDE HABKERN Markus Karlen Präsident Pia Schmocker Sekretärin Auflagezeugnis Dieses Reglement ist vom 26. April 2013 bis 27. Mai 2013 (dreissig Tage vor der beschlussfassenden Versammlung) in der Gemeindeverwaltung Habkern öffentlich aufgelegen. Die Auflage wurde im amtlichen Anzeiger Nr. 17 vom 25. April 2013 bekannt gegeben. Pia Schmocker Gemeindeschreiberin

Gebührenreglement 2013 Einwohnergemeinde Habkern Seite 14 Einwohnergemeinde Habkern Gebührentarif vom 27. Mai 2013 gültig ab 1. August 2013

Gebührenreglement 2013 Einwohnergemeinde Habkern Seite 15 Gebührentarif Artikel 1 Gebühren Gestützt auf Art. 57 des Gebührenreglements der Gemeinde Habkern vom 27. Mai 2013 erlässt der Gemeinderat folgenden Gebührentarif: 1. Aufwandgebühr I CHF 50.00 pro Stunde 2. Aufwandgebühr II CHF 100.00 pro Stunde 3. Fotokopien (durch Verwaltungspersonal): A4 schwarz CHF 0.30 pro Seite A3 schwarz CHF 0.50 pro Seite A4 farbig CHF 0.80 pro Seite A3 farbig CHF 1.00 pro Seite 4. Laminieren (durch Verwaltungspersonal) A4 CHF 1.00 pro Seite A3 CHF 2.00 pro Seite 5. Fax (durch Verwaltungspersonal) CHF 1.00 pro Fax 6. Auto-Spesen CHF 0.70 pro km 7. Hundetaxe CHF 50.00 pro Hund Artikel 2 Inkrafttreten Dieser Gebührentarif tritt zusammen mit dem Gebührenreglement auf den 1. August 2013 in Kraft. Artikel 3 Beschluss Der Gemeinderat hat den Gebührentarif an seiner Sitzung vom 8. April 2013 unter Vorbehalt der Genehmigung des Gebührenreglementes durch die Einwohnergemeindeversammlung vom 27. Mai 2013 beschlossen. GEMEINDERAT HABKERN Markus Karlen Präsident Pia Schmocker Sekretärin