EINWOHNERGEMEINDE SEEBERG. Gebührenverordnung

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1 EINWOHNERGEMEINDE SEEBERG Gebührenverordnung Inkraftsetzung: 1. Januar 2013 Änderung per 1. Januar 2014 Änderung per 1. Juli 2016

2 Inhaltsverzeichnis Gegenstand... 3 Auslagen... 3 Mehrwertsteuer... 3 Aufwandgebühren... 3 Bezug der Gebühren... 3 Fälligkeit, Zahlungsfrist und Verzugszins... 4 Säumnis... 4 Inkrafttreten... 4 Genehmigung... 4 Genehmigung Änderung per Genehmigung Änderung per Anhang 1: Tarife des Ressorts Präsidiales... 7 Anhang 2: Tarife des Ressorts Finanzen Anhang 3: Tarife des Ressorts Umwelt Anhang 4: Tarife des Ressorts Wirtschaft Anhang 5: Tarife des Ressorts Gesellschaft

3 Der Gemeinderat Seeberg erlässt gestützt auf Art. 8 des Gebührenreglementes der Einwohnergemeinde Seeberg vom 5. Dezember 2012 die folgende Gebührenverordnung Gegenstand Art. 1 1 Ausgehend vom Gebührenreglement werden die Gebühren nach den Tarifen in den Anhängen bemessen. 2 Die Anhänge 1 5 sind Bestandteil der Verordnung. 3 Vorbehalten bleibt die Erhebung von Gebühren nach besonderen kommunalen Vorschriften sowie nach direkt anwendbaren Bestimmungen des übergeordneten Rechts. Auslagen Art. 2 1 Zuzüglich zu den Gebühren erhebt die Gemeinde Auslagen. 2 Als Auslagen im Sinn von Artikel 4 des Gebührenreglements gelten insbesondere: a) Porti und Kosten der Telekommunikation, wenn sie erheblich sind bzw. Fr übersteigen; b) Reise- und Transportkosten, insbesondere Auslagen für Fahrzeuge, die in Zusammenhang mit gebührenpflichtigen Verrichtungen verwendet werden; c) Kosten für Bestätigungen, Bescheinigungen, Fotokopien und andere Unterlagen Dritter. d) weitere Kosten und Honorare für Arbeiten, die durch Dritte ausgeführt und in Rechnung gestellt werden. 3 Ist in den Tarifen nichts anderes bestimmt, werden die tatsächlichen Auslagen verrechnet. 4 Auslagen nach Art. 2 werden auch in Rechnung gestellt, wenn sie in den Tarifen nicht ausdrücklich erwähnt sind. Mehrwertsteuer Art. 3 Für allfällige mehrwertsteuerpflichtige Leistungen ist die Mehrwertsteuer zusätzlich zu den Gebühren geschuldet. Aufwandgebühren Bezug der Gebühren Art. 4 Die Aufwandgebühr wird wie folgt festgesetzt: a) Aufwandgebühr I: Fr b) Aufwandgebühr II: Fr Art. 5 1 Die in der Sache zuständige Verwaltungsabteilung stellt die fälligen Forderungen sofort und vollständig in Rechnung

4 2 Die Gebühren sind von den Leistungsbeziehenden in der Regel bar zu bezahlen. In Ausnahmefällen oder wenn der Tarif es vorsieht, werden die Gebühren in Rechnung gestellt. 3 Die Gebühren können ganz oder teilweise zum Voraus bezogen oder in Rechnung gestellt werden. Fälligkeit, Zahlungsfrist und Verzugszins Art. 6 1 Die geschuldeten Beträge werden nach Erhalt der Rechnung fällig. 2 Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage. 3 Nach Ablauf der Zahlungsfrist sind ohne weiteres ein Verzugszins in der Höhe des vom Regierungsrat für das Steuerwesen jährlich festgelegten Verzugszinssatzes sowie die Inkassogebühren geschuldet. Säumnis Art. 7 1 Die Finanzverwaltung mahnt säumige Gebührenpflichtige unmittelbar nach Ablauf der Zahlungsfrist. 2 Der Gemeinderat verfügt Gebühren und Auslagen, die bestritten oder trotz Mahnung nicht bezahlt werden. 3 Für die Anfechtung der Verfügung gelten die Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) vom 23. Mai Ist die Verfügung rechtskräftig, macht die Finanzverwaltung die Ausstände auf dem Betreibungsweg geltend. Inkrafttreten Art. 8 Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Genehmigung Art. 9 Die Verordnung wurde durch den Gemeinderat am 26. November 2012 genehmigt. Vom Gemeinderat der Einwohnergemeinde Seeberg beraten und in der vorliegenden Form beschlossen am 26. November 2012 IM NAMEN DES GEMEINDERATES SEEBERG Sig. Roland Grütter Präsident Sig. Beatrix Held Sekretärin - 4 -

5 Veröffentlichung Die Genehmigung und Inkraftsetzung dieser Verordnung ist im Anzeiger Oberaargau West Nr. 51 vom Donnerstag, 20. Dezember 2012, veröffentlicht worden Grasswil, 20. Dezember 2012 Die Gemeindeverwalterin Sig. Beatrix Held - 5 -

6 Genehmigung Änderung per Vom Gemeinderat der Einwohnergemeinde Seeberg beraten und in der vorliegenden Form beschlossen am 16. Dezember FÜR DEN GEMEINDERATES SEEBERG Sig. Roland Grütter Sig. Beatrix Held Präsident Sekretärin Veröffentlichung Die Genehmigung und Inkraftsetzung dieser Verordnung ist im Anzeiger Oberaargau West Nr. 52 vom Freitag, 27. Dezember 2013, veröffentlicht worden Grasswil, 16. Dezember 2013 Die Gemeindeverwalterin Sig. Beatrix Held Genehmigung Änderung per Vom Gemeinderat der Einwohnergemeinde Seeberg beraten und in der vorliegenden Form beschlossen am 27. Juni FÜR DEN GEMEINDERATES SEEBERG Sig. Roland Grütter Sig. Beatrix Held Präsident Sekretärin Veröffentlichung Die Genehmigung und Inkraftsetzung dieser Verordnung ist im Anzeiger Oberaargau West Nr. 27 vom Donnerstag, 7. Juli 2016, veröffentlicht worden Grasswil, 27. Juni 2016 Die Gemeindeverwalterin Sig. Beatrix Held - 6 -

7 1 Anhang 1: Tarife des Ressorts Präsidiales 1.1 Erbrecht Letztwillige Verfügung Tarif Entgegennahme und Aufbewahrung (einmalig) Fr Einladung zur Eröffnung Fr / pro Person Mündliche Eröffnung mit Zeugnis Aufwandgebühr II Auszug der letztwilligen Verfügung Fr / pro Seite Bescheinigung dass kein Testament eingereicht wurde Fr Erbenbescheinigung nach Art. 559 ZGB Fr Einholen von Familienscheinen Aufwandgebühr I Nachforschung nach den Erben Aufwandgebühr I Publikation Erbenruf Aufwandgebühr I Siegelungskosten Tarif Siegelung, Entsiegelung Aufwandgebühr II, mind. Fr Einwohnerkontrolle Niederlassung und Aufenthalt Tarif Niederlassung und Aufenthalt von Schweizern: Verordnung über Nie- Niederlassungsausweis, Wohnsitzbescheinigung, derlassung und Aufent- Aufenthaltsausweis halt der Schweizer (BSG ) Niederlassung und Aufenthalt von Ausländern Verordnung über die EU/EFTA-Bürger: Anmeldegebühren analog Gebühren in Fremdenübrige Ausländer polizeisachen (BSG ) Kontrolle von Referenden und Initiativen keine Gebühr Lebensbescheinigung Fr Leumundszeugnis Fr Handlungsfähigkeitszeugnis Fr Einzelauskunft Einwohnerkontrolle Fr Kontrolle Personalien Gesuche Lernfahrausweisen Fr Listenauskünfte Tarif Listenauskünfte für gemeinnützige, kulturelle, sportliche und politische Institutionen aus der Gemeinde oder Region keine Gebühr - 7 -

8 1.2.3 Datenschutz Tarif Auskünfte und Einsicht in eigene Daten keine Gebühr gemäss Datenschutzgesetz Abweisung eines Gesuches um Berichtigung Aufwandgebühr II oder Vernichtung von Daten Einbürgerungen Tarif Einbürgerung Bund und Kanton Weiterverrechnung der Gebühren Einbürgerung Gemeinde: - Jugendliche gestützt auf Art. 8 Abs. 2 KBüG 1 Fr Einzelperson bei Gesuchstellung zwischen Jahre Fr Einzelperson bei Gesuchstellung über 18 Jahre Fr Paare (Verheiratete/eingetragene Partnerschaft) Fr Auf unmündige Kinder erstreckte Gesuche keine Gebühr gemäss Art. 4 Abs. 3 EbüV 2 - Ehrenbürgerrecht keine Gebühr Besuch Einbürgerungskurs gemäss Art. 11c und 11dEbüV 3, Kostentragung durch einschliesslich Lehrmittel und Bestätigung Kursteilnehmer Absolvieren Einbürgerungstest gemäss Art. 11a und 11d EbüV 4, Kostentragung durch einschliesslich Lehrmittel und Bestätigung Kursteilnehmer Sprachstandartanalyse gemäss Art. 11e EbüV 5, Kostentragung durch einschliesslich Unterlagen und Bestätigung Kursteilnehmer Abbruch oder Sistierung des Verfahrens, Pauschal Fr Ortspolizeiwesen Gesundheitswesen Tarif Lebensmittelkontrolle Verordnung über die Gebühren der Kantonsverwaltung Desinfektionen (Gesundheitswesen) Aufwandgebühr II Gastgewerbe und Handel mit alkoholischen Getränken Tarif Gastgewerbe und Handel mit alkoholischen Getränken: - soweit Gesuche gemäss Gastgewerbegesetz (BSG ) im Gebühren gemäss Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens behandelt werden Anhang 3, Ziff Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht 2 Einbürgerungsverordnung 3 Änderung per 01. Januar Änderung per 01. Januar Änderung per 01. Januar

9 Stellungnahme zur - Erteilung einer Einzelbewilligung Fr erstmaligen Erteilung einer Betriebsbewilligung Aufwandgebühr I - Übertragung einer Betriebsbewilligung Aufwandgebühr I - Schliessung und Anordnung von Verwaltungszwang Aufwandgebühr II Durchführung der Einspracheverhandlung Aufwandgebühr II Abnahme und Betriebskontrolle Aufwandgebühr II Handel und Gewerbe Tarif Stellungnahme zum Gesuch um Einrichtungs- bzw. Aufwandgebühr I Betriebsbewilligung für Spielsalons Kontrolle pro aufgestellten und bewilligten Spielautomaten Aufwandgebühr I Jahresgebühr pro aufgestellten Spielautomaten Ansatz gemäss Bewilligung des Kantons (Staatsabgabe) Aufstellung eines Waren- oder Dienstleistungsautomaten Aufwandgebühr I Einrichtungsbewilligung für mobile Kinobetriebe, pro gleich wie kantonale Veranstaltung Gebühr Fundbüro Tarif Herausgabe von Fundgegenständen Fr Herausgabe von Fundvelos und mofas Fr Waffenerwerbsschein Tarif Stellungnahme zum Gesuch um einen Waffenerwerbsschein Verordnung über den (Bezug für die Gemeinde durch die Kantonspolizei) Vollzug des eidg. Waffenrechts (BSG ) Reklame Tarif Stellungnahme zum Gesuch um eine Reklamebewilligung Aufwandgebühr I (Gemeinde nicht Bewilligungsorgan) Erteilung einer Reklamebewilligung Aufwandgebühr II (Gemeinde = Bewilligungsorgan) 1.4 Planung Tarif Planung, ausgelöst durch ein Bauvorhaben: Erarbeiten und Abändern von a) einer Überbauungsordnung Aufwandgebühr II b) der baurechtlichen Grundordnung (vorbehalten bleiben Aufwandgebühr II Kostenvereinbarungen im Rahmen eines Infrastrukturvertrags) Zonenpläne (A3 farbig) Fr

10 1.5 Verschiedene Gebühren Tarif Kopiergebühren (pro Seite) - schwarzweiss A4 Fr schwarzweiss A3 Fr farbig A4 Fr Format A3 Fr Effektive Kosten Dritter zusätzliche Verrechnung Porto zusätzliche Verrechnung Autospesen pro km Fr Abgabe oder Ersatz eines Kontrollschildes oder marke Gemäss Gebühren des für Motorfahrrad Geschäftsbereiches Verkehrszulassung des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt Nachschlagen im Gemeindearchiv / Plänen / Registern, Aufwandgebühr I Erstellen von Abschriften Abfassen von Gesuchen und Eingaben, sowie Ausfüllen Aufwandgebühr I von Formularen aller Art für Private Abgabe von Gemeindereglementen und verordnungen keine Gebühr Abgabe von Auflageakten in Fotokopie keine Gebühr

11 2 Anhang 2: Tarife des Ressorts Finanzen 2.1 Gebühreninkasso Tarif Mahnung (Zahlungserinnerung) keine Gebühr 2. Mahnung Fr Verfügung Fr Betreibungskosten Effektive Kosten 2.2 Steuerwesen Tarif Auszug aus dem Steuerregister, Taxations- Fr bescheinigung an Private Registernachschlag / Auskunft über Steuertaxation Aufwandgebühr I Steuerauskünfte an Inkassostellen, Banken, etc. Fr Hundetaxe Tarif Hundetaxe pro Hund 6 Fr Amtliche Bewertung Tarif Fotokokopie des Bewertungsprotokolls pro Grundstück Fr Ausserordentliche Neubewertung mit Kostenfolge Aufwandgebühr I Vorzeitige Eröffnung des amtlichen Wertes Fr Benützung gemeindeeigener Liegenschaften Gebührentarif für Einzelvermietungen 7 Legende A graue Markierung Aufwand Hauswart, nach effektiver Abrechnung Diese Objekte/Infrastruktur ist in der Gebühr für die Turnhalle enthalten Alle Objekte Hauswart nach effektivem Aufwand Abgabe am Folgetag nach Uhr Gebührenart pro Stunde pro Anlass Einheimische Vereine / Gruppierungen mit Einnahmen ohne Einnahmen Übrige Benützer Benützung Objekt für Einrichtung vor Anlass pro Tag A Benützung Objekt mehr als ein Tag für Anlass pro A Erhöung von Fr per 1. Januar Änderungen per

12 Zusatztag Gebührenart Einheimische Vereine / Gruppierungen mit Einnahmen ohne Einnahmen Übrige Benützer Turnhalle pro Anlass A inkl. Bühne, Vorbühne, Garderobenräume, Küche, Geräteraum, Pausenhalle, Flutlichtanlage, Küchengeräte / Geschirr / Tücher, Musik- / Lautsprecheranlage, Bestuhlung, Parkplatz Viehschauplatz, Grünstreifen Feldstrasse bis Tartanbahn Nebenräume c Zwischenbau pro Anlass A d Duschenbenützung pro Anlass A A A e Garderoben pro Anlass A f Küche pro Anlass A A A h Singsaal Neubau pro Anlass A nicht möglich i Pausenhalle pro Anlass A Infrastruktur j Flutlichtanlage pro Anlass k Küchengeräte / Geschirr / Tücher pro Anlass l Musik- / Lautsprecheranlage pro Anlass m Zusätzliche Bodenabdeckung pro Anlass q Grünstreifen Chräjenbergweg pro Anlass Zuschläge für Barbetrieb pro Anlass Hauswart bei Versammlungen, Festanlässen mit und ohne Bestuhlung in Turnhalle (4 Std.) pro Anlass A Schulanlage Seeberg Räume Gemeinderaum inkl. Toilettenanlagen, Bestuhlung pro Anlass A Gemeinderaum Blumenweg 3, Riedtwil Räume Gemeinderaum inkl. Infrastruktur pro Anlass A

13 Mehrzweckraum Werkhof Grasswil Räume Gemeinderaum inkl. Infrastruktur pro Anlass A Zivilschutzraum ehem. Gemeindehaus Hermiswil Räume Zivilschutzraum inkl. Infrastruktur pro Anlass A Gebührentarif für Dauervermietungen 8 Gebührenart Einheimische Vereine / Gruppierungen Übrige Schulanlage Grasswil Turnhalle inkl. Geräteraum, Musik-/ Lautsprecheranlage pro Kurs / Jahr gratis nicht möglich Duschen- und Garderobenbenützung pro Kurs / Jahr Schulanlage Seeberg Gemeinderaum pro Kurs / Jahr gratis individuell gemäss Mietvereinbarung Liegenschaft Blumenweg 3, Riedtwil Gemeinderaum inkl. Küche pro Kurs / Jahr gratis individuell gemäss Mietvereinbarung Zivilschutzanlagen Anlage pro Raum / Jahr gratis individuell gemäss Mietvereinbarung Mehrzweckraum Werkhof Grasswil Mehrzweckraum inkl. Infrastruktur pro Kurs / Jahr gratis individuell gemäss Mietvereinbarung 8 Änderungen per

14 2.6 Inanspruchnahme öffentlichen Grundes Tarif Erteilung der Bewilligung: (darin enthalten: bis zu zehn m 2 Fläche für einen Tag): Grundgebühr Fr Für jeden weiteren m 2 und jeden weiteren Tag: - befestigter Boden (wie Strassen, Trottoirs, Plätze etc.) Fr / m 2 + Tag - unbefestigter Boden Fr / m 2 + Tag Die maximale Tagesgebühr beträgt (ohne Grundgebühr) Fr Bewilligung zum Sammeln von Unterschriften keine Gebühr für Initiativen und Referenden

15 Anhang 3: Tarife des Ressorts Umwelt 3.1 Baubewilligungs- und Polizeiaufgaben Baugesuche und Voranfragen Tarif Vorläufige, formelle Prüfung - Kontrolle auf Vollständigkeit und inhaltliche Richtigkeit Aufwandgebühr II - Aufforderung zur Behebung einfacher Mängel Fr Vorläufige formelle und materielle Prüfung - Prüfung auf formelle und offensichtliche materielle Mängel Aufwandgebühr II - Rückweisung zur Verbesserung Fr Nachkontrolle zu beanstandete Baugesuchen Aufwandgebühr II - Nichteintretensentscheid, Bauabschlag, Abschreibungsverfügung Aufwandgebühr II Koordinierte, materielle Prüfung - Prüfung gemäss Leitfaden für das Baubewilligungsverfahren Aufwandgebühr II Materialpauschale Baugesuch Fr Gemeinde = Baubewilligungsbehörde - Einfordern Amtsberichte, Nebenbewilligungen und Fr / Gesuch Gutachten aller Art (die Kosten der Amtsstellen und Gutachten werden zusätzlich auferlegt) - Abfassen Publikation Fr Schriftliche Mitteilung an die betroffenen Nachbarn Fr /Schreiben - Vorbereitung/Durchführung Einspracheverhandlung Aufwandgebühr II - Bauentscheid Aufwandgebühr II Besondere Bewilligungen - Strassenanschluss Fr Strassenaufbruch Fr Schutzraumbaubewilligung oder befreiung Weiterverrechnung der kantonalen Gebühr (sofern nicht direkt in Rechnung gestellt) - Gewässerschutzbewilligung Gemeinde Gemäss Gebührentarif AWA - Gewässerschutzbewilligung Kanton Weiterverrechnung der kantonalen Gebühr - Brandschutz-Fachbericht Weiterverrechnung der Gebühr Feueraufseher - Kontrollbericht zum EnV-Nachweis Weiterverrechnung der Kosten des prüfenden Spezialisten - Übrige Amts- bzw. Fachberichte, Ausnahmebewilligungen und Weiterverrechnung der Gutachten von kantonalen Amtsstellen oder sonstigen Fach- effektiven Gebühren instanzen - Ausnahmebewilligung der Gemeinde Fr / Ausnahme - Bewilligung für Betriebswegweiser Fr

16 Beratung und Antragstellung (Gemeinde nicht Baubewilligungsbehörde) - Prüfung und Behandlung von Einsprachen Aufwandgebühr II - Teilnahme an Einspracheverhandlungen Aufwandgebühr II - Bericht und Antrag an Bewilligungsbehörde Aufwandgebühr II - Amtsberichte Gemäss Ziffer Projektänderungen/Verlängerungen Gemäss den notwendi- Gesuche um Projektänderung/Gesuche um Verlängerung gen Verfahrensschriften der Baubewilligung analog Baugesuch Gesuch um Zustimmung zum vorzeitigen Bauentscheid Fr Gesuch um vorzeitigen Baubeginn Aufwandgebühr II Baukontrolle Tarif Anzeige des Baubeginns (im Lastenausgleichsverfahren) Fr Allgemeine Baukontrolle Aufwandgebühr II Profilkontrolle Aufwandgebühr II bzw. Kosten des beauftragen Ingenieurbüros Schnurgerüstkontrolle durch Gemeinde Aufwandgebühr II Schnurgerüstkontrolle durch Geometer Kosten werden der Bauherrschaft durch den Geometer direkt in Rechnung gestellt Bauplatzinstallation Aufwandgebühr II Verschiedene Baukontrollen: Aufwandgebühr II bzw. - Terrainverlauf Kosten des beauftragten - Rohbau Ingenieurbüros - Schutzraumarmierung - Energietechnische Massnahmen - Schutzraumabnahme - Schlussabnahme Brandschutzkontrolle Weiterverrechnung der Kosten des Feueraufsehers Kanalisationsanschluss, Grundstückentwässerung Aufwandgebühr II bzw. und Plannachführung Kosten des beauftragten Ingenieurbüros Baupolizei Tarif Baupolizeiliche Massnahmen: Verfahrensinstruktion, Verfügungen Aufwandgebühr II (beispielsweise Wiederherstellung) Drittkosten Tarif Publikationen (amtlicher Anzeiger, Amtsblatt etc.) Weiterverrechnung gemäss Rechnungsstellung

17 3.1.5 Weitere Aufwendungen Tarif Aufwendungen im Rahmen von aussergewöhnlichen Bauvorhaben, Aufwandgebühr II die nicht unter die kantonale Bewilligungshoheit fallen (beispielsweise militärische Bauten, Bahnhofbauten) Einsichtnahme in Archivakten durch Berechtigte Aufwandgebühr I Leihweise Abgabe von Akten an Berechtigte Fr zuzüglich Fr Depot Nachführung des Vermessungswerks Tarif Nachführungsarbeiten nach Art. 38 des Gesetzes über die Gestützt auf das Dekret amtliche Vermessung vom über die Nachführung der Vermessungswerke werden die Kosten des Nachführungsgeometers den Grundeigentümern direkt in Rechnung gestellt 3.2 Feuerungskontrolle Tarif Gebühren Feuerungskontrolle Gemäss Gebührentarif für die Feuerungskontrolle 3.3 Friedhof- und Bestattungswesen Tarif Aufbahrung Tarif Benützung der Aufbahrungshalle pro Fall Fr Grabgebühr Einwohner/innen Tarif Erdbestattung Erwachsene Fr Erdbestattung, Kinder bis fünf Jahre Fr Urnengrab, Erwachsene und Kinder Fr Urnengrab auf bestehendes Grab Fr Gemeinschaftsgrab Fr Familiengrab, Reservationsgebühr Fr. 4' Namensschild (Gemeinschaftsgrab) Fr Grabgebühr Auswärtige in der Gemeinde verstorbene Tarif Erdbestattung Erwachsene Fr Erdbestattung, Kinder bis fünf Jahre Fr Urnengrab, Erwachsene und Kinder Fr Urnengrab auf bestehendes Grab Fr Gemeinschaftsgrab Fr Familiengrab, Reservationsgebühr Fr. 5' Namensschild (Gemeinschaftsgrab) Fr

18 3.3.4 Grabgebühr Auswärtige mit besonderen Beziehungen zur Gemeinde sowie Einwohner der Orte Steinhof/SO und Winistorf/SO Tarif Erdbestattung Erwachsene Fr Erdbestattung, Kinder bis fünf Jahre Fr Urnengrab, Erwachsene und Kinder Fr Urnengrab auf bestehendes Grab Fr Gemeinschaftsgrab Fr Familiengrab, Reservationsgebühr Fr. 6' Namensschild (Gemeinschaftsgrab) Fr Entschädigung des Totengräbers, Graberstellung Tarif Erdbestattungsgrab für Erwachsene Fr Erdbestattungsgrab für Kinder von zwei bis fünf Jahren Fr Erdbestattungsgrab für Kinder unter 2 Jahren Fr Urnengrab Fr Urnenbeisetzung auf bestehendes Grab Fr Gemeinschaftsgrab Beisetzung Fr Exhumierung und Wiederbeisetzung sowie besondere Verrechnung nach Dienstleistungen Aufwand Gebühreneinzug: Die Gebühren werden durch den Totengräber direkt eingezogen. 3.4 Schlachttier- und Fleischuntersuchung Tarif Kalb, Schaf, Ziege, Schwein, pro Tier Fr Zucht- und Schalenwild, pro Tier Fr Anderes Schlachtvieh, pro Tier Fr Rind, pro Tier Fr Pferde, pro Tier Fr Hausgeflügel, Hauskaninchen, pro Tier Fr Federwild, Hasen, pro Tier Fr Übriges Wild, pro Tier Fr Gebühr pro Besuch des Schlachtbetriebs Fr Gebühreneinzug: Die Gebühren werden durch den Fleischkontrolleur direkt eingezogen. Sie sind bar zu bezahlen. Wenn eine Rechnung gestellt werden muss, wird ein Inkassobetrag von Fr fällig. 3.5 Abwasserbeseitigung Tarif Abwassergebühren Gemäss Abwasserreglement 3.6 Abfallbeseitigung Tarif Abfallgebühren Gemäss Abfallreglement

19 4 Anhang 4: Tarife des Ressorts Wirtschaft 4.1 Tiefbau, Werkdienst Dienstleistungen des Personals Tarif Leiter Werkdienst pro Std. Fr Mitarbeiter Werkdienst pro Std. Fr Fahrzeuge und Geräte (mit Bedienung) Tarif Gemeindefahrzeug Pick-Up pro km Fr Anhänger zu Gemeindefahrzeug Toyota Pick-Up (2 t) pro Ladung Fr Traktor pro Std. gemäss FAT-Ansatz Geschwindigkeitsmessgerät inkl. Installation und Auswertung Fr / Woche Anbaugeräte (pro Std.) - Schwenkarmmulcher Fr Laubgebläse Fr Planierschild Fr Abrandpflug Fr Heckschaufel Fr Frontlader Fr Kipper 10 t Fr / Ladung Kleingeräte (pro Std.) - Motorsense Fr Motorsäge Fr Hochaster Fr Heckenschere Fr Laubbläser Fr Notstromgruppe 4.1 kw Fr Bohrhammer inkl. Meissel oder Bohrer Fr Motortrennschleifer (Belag oder Beton) Fr Plattenfibrator Fr Grabstampfer Fr Div. Elektrogeräte Holzbearbeitung auf Anfrage 4.2 Öffentlicher Verkehr Tageskarten Gemeinde SBB Tarif Tageskarte für Einheimische Fr Tageskarte für Auswärtige Fr

20 5 Anhang 5: Tarife des Ressorts Gesellschaft 5.1 Vormundschaftswesen Tarif Gebühren, Entschädigungen und Auslagen Nach kantonalem Tarif 5.2 Schule Tarif Tagesschulangebote Nach kantonalem Tarif 5.3 Feuerwehr Tarif Feuerwehreinsätze Gemäss Feuerwehrverordnung 5.4 Ausgleichskasse Tarif Versicherungsausweis-Duplikat gemäss Weisung des Amtes für Sozialversicherung

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