BVMB e. V. Kaiserplatz 3 53113 Bonn Arbeitskreis Bahn der BVMB Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.v. Kaiserplatz 3 53113 Bonn Tel.: 0228 91185-0 Fax: 0228 91185-22 www.bvmb.de info@bvmb.de Sparkasse KölnBonn BLZ: 370 501 98 Konto: 1669 Partikelfilterpflicht für Baumaschinen auf innerstädtischen Baustellen der DB ProjektBau GmbH; Gemeinsames Schreiben der Verbände an die DB AG Vereinsregister Bonn Nr. 3079 5. Dezember 2012 Sehr geehrter Damen und Herren, mit Schreiben vom 7. August 2012 hat die DB Projektbau GmbH die Verbände der Bauwirtschaft (BVMB, HDB und ZDB) informiert (Schreiben der BVMB an die Mitgliedsunternehmen am 16. August 2012), dass ab dem 1. Januar 2013 in allen Ausschreibungen der DB ProjektBau für Bauvorhaben im innerstädtischen Bereich für Maschinen und Baufahrzeuge jeglicher Art eine Plakette der Schadstoffgruppe 4 verbindlich gefordert wird. Dazu ist im Normalfall eine Ausrüstung mit Abgasbehandlung durch einen Partikelfilter notwendig. Am 19. Oktober 2012 hat von Verbandsseite (HDB/BVMB) unter Einbindung von Experten aus Mitgliedsunternehmen mit Vertretern der DB AG ein Aufklärungsgespräch zur Erläuterung der von der DB ProjektBau geplanten Maßnahmen stattgefunden. Nach anschließender Bewertung der Ergebnisse für die Praxis der Bauwirtschaft (Zeit, Kosten, Wirtschaftlichkeit/Nachhaltigkeit, technische/juristische Aspekte, Verlässlichkeit/Wettbewerb) haben die Verbände ein gemeinsames Schreiben in der Angelegenheit an DB ProjektBau GmbH gerichtet (siehe Anlage). In dem Schreiben wird die DB ProjektBau GmbH dringend gebeten, ihr Vorhaben zunächst auszusetzen und in eine verbindliche EU-weite Regelung einzubinden. Da zumindest in dem Aufklärungsgespräch von den Vertretern der DB AG nicht deutlich ausgeschlossen wurde, dass die Partikelfilterpflicht auch auf Baustellen der DB Netz AG gelten soll, wurde von den Verbänden ein gleichlautendes Schreiben an den Vorstand der DB Netz AG versandt. Eine abschließende Empfehlung für Ihre unternehmerische Planung hinsichtlich der Forderung der DB AG können wir Ihnen derzeit nicht geben. Wir weisen jedoch darauf hin, dass auch auf EU-Ebene an verschärften Regelungen hinsichtlich der Partikelfilterpflicht für Baumaschinen gearbeitet wird. Ein erster Entwurf hierzu soll Anfang 2013 vorliegen. Das Abschlussdokument wird für Anfang 2014 erwartet.
Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. Seite 2 von 2 Diese Regelwerke könnten allerdings weitere Anforderungen beinhalten, als diejenigen, die derzeit von der DB AG und einigen deutschen Kommunen (z. B. Senat Berlin) gefordert werden. Deshalb besteht das Risiko, dass mit einer frühzeitigen Umrüstung von Baumaschinen partielle Fehlinvestitionen in den Maschinenpark getätigt werden. Da sich die derzeit erarbeiteten europäischen Regelungen voraussichtlich stark an schweizerische Regelwerke anlehnen werden, sollte man bei einer unvermeidbaren Nachrüstung von Dieselpartikelfiltern in jedem Fall darauf achten, dass das Filtersystem über eine VERT- Zertifizierung verfügt. Mit freundlichen Grüßen Michael Gilka, Dipl.-Betriebswirt Geschäftsführer Anlagen
Herrn Oliver Kraft Vorstandsvorsitzender DB Netz AG Theodor-Heuss-Allee 7 60486 Frankfurt am Main Berlin/Bonn, 26. November 2012 Partikelfilterpflicht für Baumaschinen auf innerstädtischen Baustellen der DB ProjektBau GmbH Sehr geehrter Herr Kraft, sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben der DB ProjektBau GmbH vom 7. August 2012 teilten Sie uns mit, dass Sie im Rahmen Ihrer Strategie DB 2020 ab dem 1. Januar 2013 stufenweise eine Partikelfilterpflicht für Baumaschinen auf innerstädtischen Baustellen der DB ProjektBau GmbH einführen werden. Unserer Anregung folgend, fand am 19. Oktober 2012 hierzu ein Aufklärungsgespräch im Hause des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie statt, in dem Sie uns die von Ihnen geplanten Maßnahmen näher erläutert haben. Diese lassen sich danach wie folgt zusammenfassen: Beginn der ersten und entscheidenden Stufe ab 1. Januar 2013. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn ein Gutachten vorgelegt werden kann, dass diese spezifische Maschine aus technischen Gründen nicht umrüstbar ist". Partikelfilterpflicht gilt für alle dieselbetriebenen Baumaschinen. Partikelfilterpflicht gilt für alle so genannten innerstädtischen Bereiche. Wir haben im Anschluss an unser Aufklärungsgespräch die Problematik in den letzten Wochen mit den betroffenen Mitgliedsunternehmen intensiv diskutiert. Insbesondere die Kurzfristigkeit der Maßnahmen und die fehlende Differenziertheit nach Baumaschinen ohne ausreichende Übergangsfristen führen bei unseren Mitgliedsunternehmen zu erheblichen Problemen. Im Hinblick auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit und zur Wahrung der wirtschaftlichen Verträglichkeit für die Bauwirtschaft müssen wir Ihnen mitteilen, dass sich die deutsche Bauwirtschaft nicht in der Lage sieht, Ihre geplanten Regelungen vor Einführung einer verbindlichen EU-weiten Regelung umzusetzen....
Seite - 2 - Die Beibehaltung der von Ihnen zum 1. Januar 2013 vorgesehenen Regelung würde aufgrund zahlreicher ungeklärter Fragen zu einer Vielzahl von Problemen für die Bauunternehmen und die Deutschen Bahn führen. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie deshalb dringend, Ihr Vorhaben zunächst auszusetzen und in eine verbindliche EU-weite Regelung einzubinden. In der nachfolgenden Stellungnahme erläutern wir Ihnen die Problematik ausführlich. Darin wird deutlich, dass neben den Faktoren Kosten, Zeit und Wirtschaftlichkeit auch zahlreiche bahnspezifische Aspekte gegen eine vorgezogene und unabgestimmte Einführung der Partikelfilterpflicht sprechen. Eine kurzfristige Fortführung unserer Expertengespräche halten wir für unerlässlich. Die Herren Bretschneider, Geschäftsführer DB ProjektBau GmbH, und Günther, Leiter Beschaffung Infrastruktur der DB AG, erhalten eine Kopie dieses Schreibens. Mit freundlichen Grüßen RA Michael Knipper RA Felix Pakleppa Dipl.-Vw. Friedhelm Noss HAUPTGESCHÄFTSFÜHRER HAUPTGESCHÄFTSFÜHRER HAUPTGESCHÄFTSFÜHRER HAUPTVERBAND DER ZENTRALVERBAND DES BUNDESVEREINIGUNG MITTEL- DEUTSCHEN BAUINDUSTRIE E.V. DEUTSCHEN BAUGEWERBES E.V. STÄNDISCHER BAUUNTERNEHMEN E.V. Anlage cc.: Christoph Bretschneider, Geschäftsführer DB ProjektBau GmbH Uwe Günther, Leiter Beschaffung Infrastruktur DB AG
Sachliche Stellungnahme und Erläuterungen der Bauwirtschaft zur geplanten Partikelfilterpflicht für Baumaschinen auf innerstädtischen Baustellen der DB ProjektBau GmbH Zeit Die für Januar 2013 geplante Einführung der Partikelfilterpflicht auf innerstädtischen Baustellen ist allein aus zeitlichen Gründen für die Vielzahl der betroffenen Maschinen nicht umsetzbar. Die neuen Vergaberegeln der DB ProjektBau GmbH trafen die Bauwirtschaft ohne jegliche Vorankündigung. Sie sollen nun effektiv 4 ½ Monate nach der ersten Ankündigung in Kraft treten, ohne dass wichtige Details geklärt sind. Somit fehlt den Unternehmen die erforderliche Planungs- und Handlungssicherheit, um sich für kostenintensive Umrüstungsmaßnahmen entscheiden zu können. Kosten Die Kosten für die fachgerechte Nachrüstung mit Dieselpartikelfiltern betragen für einen durchschnittlichen Baumaschinenbestand 3.000 bis 15.000 pro Maschine (Tiefbau- Standardmaschinen). Außerdem können bei sehr leistungsstarken Maschinen und Spezialmaschinen wesentliche höhere Kosten auftreten. So erfordert z. B. die Umrüstung eines Gleisbauzuges Investitionen zwischen 90.000 und 130.000. Hinzu kommen laufende Kosten für Wartung und Betrieb, Mehrkosten aufgrund Kraftstoffmehrverbrauch und Kosten für technische Zusatzausrüstung und Umbauten. Auf die Bauunternehmen kämen allein schon durch die vorgezogene, individuelle Einführung der Partikelfilterpflicht durch die DB AG und durch einige Kommunen Kosten in Höhe von deutlich über 100 Millionen zu. Eine generelle Partikelfilterpflicht würde die Bauwirtschaft mit mehreren Milliarden belasten, denn in Deutschland gibt es schätzungsweise 800.000 Baumaschinen (davon ca. 250.000 Bagger und Lader). Bisher sind von keiner Seite Fördermaßnahmen vorgesehen, so dass die erheblichen finanziellen Belastungen allein von den Bauunternehmen getragen werden müssen. Diese Investitionen werden entgegen der Argumentation der Regelsetzer nicht oder nur in einem unerheblichen Maße über entsprechend höhere Baupreise gedeckt. Die Investitionen sind für viele vor allem kleinere Unternehmen nur über Kredite zu finanzieren. Die Kreditvergabe der Banken gegenüber der Bauwirtschaft ist eingeschränkt, so dass gerade Unternehmen mit einem hohen Anteil an Bauleistungen für die DB AG massive wirtschaftliche Probleme bekommen würden. Eine Verlagerung der Kosten der Strategie DB 2020 auf die Bauunternehmen lehnen wir ab.
Seite 2 von 4 Stellungnahme HDB-ZDB-BVMB an DB Netz AG zur Partikelfilterpflicht von Baumaschinen auf innerstädtischen Baustellen der DB ProjektBau GmbH Wirtschaftlichkeit / Nachhaltigkeit Im Aufklärungsgespräch haben Sie uns erläutert, dass die Partikelfilterpflicht für alle dieselbetriebenen Maschinen gelten soll. Somit wären von der handgeführten Rüttelplatte bis zum Gleisbauzug alle Maschinen - unabhängig von der Leistungsklasse - gleichermaßen betroffen. Ebenfalls wird nicht nach Art und Alter der Baumaschine sowie der Nutzungsintensität unterschieden. Dadurch wird die für jedes Wirtschaftsunternehmen wichtige Frage: Ist diese Investition überhaupt (noch) wirtschaftlich? komplett außer Acht gelassen. Die Kosten für die Nachrüstung älterer oder leistungsschwächerer Baumaschinen können ohne Weiteres über 50% des Maschinenwertes bzw. Maschinenrestwertes betragen. Alternativ steht das Geld für den Kauf einer Neumaschine aus beschriebenen Gründen nicht zur Verfügung. Die erzwungene Nachrüstung mit einem Partikelfilter verhindert aufgrund der enormen finanziellen Belastung über lange Zeiträume die viel sinnvollere und wirtschaftlichere Anschaffung einer Neumaschine, da sich die hohen Investitionen zunächst für den Bauunternehmer amortisieren müssen. Diese Tatsache ist gesamtheitlich betrachtet nicht im Sinne der Umwelt, denn die nachgerüstete Maschine ist lediglich in puncto Filterung der Partikel (PM10) auf dem Stand der Technik. Die Baumaschine bleibt trotz aufwendiger Nachrüstung modernen Baumaschinen in Effizienz, Ergonomie und Umweltfreundlichkeit weit unterlegen. Andere Kriterien, wie z. B. sonstige Abgasemissionen und Lärm, bleiben unverändert bzw. verschlechtern sich (Öl-/Dieselverbrauch, CO 2 etc.). Eine Partikelfilterpflicht schafft selbst beim Weiterverkauf der Maschinen keinen Mehrwert für die Gesamtumweltbilanz, weil die Filter in den Ländern, in denen diese Maschinen später eingesetzt werden, erfahrungsgemäß nicht in Betrieb bleiben. Die Partikelfilter Träger wertvoller Rohstoffe werden vor Ablauf ihrer regulären Lebensdauer bestenfalls verschrottet. Diese Tatsache steht in einem erheblichen Widerspruch zum Nachhaltigkeitsgedanken. Technische Aspekte / Juristische Aspekte Im Zusammenhang mit der Nachrüstung ergeben sich zahlreiche technische und juristische Fragestellungen, denn zu einer einwandfreien Nachrüstung zählt nicht nur der Partikelfilter, sondern auch die fachtechnische und gesetzeskonforme Abstimmung der gesamten Baumaschine (Motormanagement, Bauraum, Arbeitsschutz etc.). Die Grundproblematik liegt dabei vor allem in der enorm großen Palette unterschiedlichster Baumaschinen. Der Baumaschinenbestand setzt sich aus hunderten, sehr individuellen Maschinen zusammen, für die jeweils eine maßgeschneiderte Lösung gefunden werden muss. Derzeit liegen weder auf der Seite der Hersteller noch auf der Seite der Bauunternehmen ausreichende Erfahrungen und personelle/logistische Kapazitäten vor, um ein derart komplexes und umfangreiches Nachrüstungsprogramm umzusetzen. So gibt es in der Regel für kleine, dieselbetriebene Maschinen keine geeigneten, regelkonformen Nachrüstlösungen, da weder die maschinentechnischen Voraussetzungen noch die Arbeitsschutzvorschriften eine wirtschaftliche Installation ermöglichen. Es bestehen zahlreiche Zulassungsvorschriften und Maschinenrichtlinien, die bauliche Veränderungen und dazu zählt die Nachrüstung mit einem Partikelfilter regeln. Die Nachrüstung führt in vielen Fällen zu einem Verlust des bestehenden CE-Zertifikates und zieht eine Reihe von Kompensationsmaßnahmen nach sich (Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung, Prüfung der Einhaltung bahnspezifischer Zulassungen/Vorschriften etc.). Weiterhin gibt es momentan noch keine für die Bauunternehmen (Betreiber) befriedigenden Regelungen zu Haftungsund Gewährleistungsfragen im Zusammenhang mit der Umrüstung von Bestandsbaumaschinen durch Dritte.
Seite 3 von 4 Stellungnahme HDB-ZDB-BVMB an DB Netz AG zur Partikelfilterpflicht von Baumaschinen auf innerstädtischen Baustellen der DB ProjektBau GmbH Die auf EU-Ebene existierenden Richtlinien (u. a. RL 97/68/EG, RL 2002/88/EG, RL 2004/26/EG, 2010/26/EG und 2011/88/EG) sind Grundlage für die Entwicklung und das Inverkehrbringen von Baumaschinen und Motoren. Die Bauunternehmen sind dabei lediglich Käufer/Betreiber dieser Baumaschinen und haben in dieser Funktion keinen Einfluss auf den technischen Stand oder die Lieferfähigkeit der Baumaschinen- und Filterhersteller. Verlässlichkeit/ Wettbewerbsverzerrung Eine derartige Verschärfung der Vergabebedingungen ist für die Baufirmen nicht vorhersehbar und planbar gewesen, so dass keine entsprechenden finanziellen und technischen Vorsorgemaßnahmen getroffen werden konnten (Stichwort: Vertrauensschutz). Weiterhin käme es durch die kurzfristige und undifferenzierte Einführung der Partikelfilterpflicht sowie die Einführung des Bewertungskriteriums Qualität Emission zu einer Verzerrung der Wettbewerbssituation. Denn Firmen, die nicht ad hoc in der Lage sind, ihre Maschinen mit einem Filter auszurüsten, sind entweder vom Wettbewerb ausgeschlossen oder wenigstens stark benachteiligt. Die neuen Regelungen in Ihren Vergaberichtlinien sind zudem nicht auf die künftigen Regelungen auf EU-Ebene abgestimmt. Die DB AG betrachtet momentan nur isoliert einen Parameter, den Dieselruß der Fraktion PM10. Die in 2014 erwarteten höherrangigen Regelwerke auf EU-Ebene werden aller Wahrscheinlichkeit nach zahlreiche zusätzliche Grenzwerte/Einschränkungen (z. B. PM2.5, NOx, Lärm) enthalten, so dass erneut hohe Investitionen erforderlich werden würden, weil die vor dem Hintergrund der derzeitigen Vergaberichtlinien der DB AG umgerüsteten Maschinen nicht mehr in der Form betrieben werden dürfen. Weiterhin bitten wir zu beachten, dass zahlreiche Mitgliedsunternehmen mit ihren Baumaschinen europaweit tätig sind und auch aus diesem Grund einheitliche und verbindliche Regelungen benötigen. Offene Fragen Unabhängig vom tatsächlichen Zeitpunkt der Einführung der Regelungen ergeben sich für die Mitgliedsunternehmen folgende Fragen (ohne Rangfolge), deren detaillierte Beantwortung zwingend für die weitere Behandlung der Thematik ist: Wie stellt die DB AG sicher, dass die vorgezogenen Regelungen in den Vergaberichtlinien mit späteren Regelungen auf EU-Ebene korrespondieren, so dass kein wirtschaftlicher Schaden für die Bauunternehmen durch Doppel- oder Fehlinvestitionen entsteht? Es gibt bereits Motorenhersteller, die die Stufe III/B-Grenzwerte für Dieselpartikel auch ohne Filter mit sog. innermotorischen Maßnahmen erzielen. Können wir davon ausgehen, dass diese Geräte ohne einen zusätzlichen Partikelfilter betrieben werden können? Der Begriff innerstädtisch ist nach unserer Kenntnis nicht eindeutig definiert (z. B. über die Einwohnerzahl). Wo und wie kann ein Bieter dieses Kriterium vorab und zweifelsfrei prüfen? Gelten diese Regelungen tatsächlich für alle dieselbetriebenen Baumaschinen, oder gibt es eine Abstufung nach Leistungsklassen (z. B. in Anlehnung an die aktuellen EU Richtlinien hier sind sinnvollerweise erst die Motoren ab 37 kw geregelt)? Kann es generelle Ausnahmen (ohne spezielles Gutachten) für Sondermaschinen oder Maschinen mit sehr geringer Einsatzdauer in innerstädtischen Bereichen bzw. geringer jährlicher Nutzungsdauer geben? Wird die VERT-Zertifizierung für Partikelfilter zum Standard erklärt bzw. nach welchen Qualitätsstandards muss gearbeitet werden?
Seite 4 von 4 Stellungnahme HDB-ZDB-BVMB an DB Netz AG zur Partikelfilterpflicht von Baumaschinen auf innerstädtischen Baustellen der DB ProjektBau GmbH Müssen Partikelfilterlieferanten/Montagefirmen eine Präqualifikation o. ä. für die DB AG vorweisen? Wird für die Nachrüstung eine zusätzliche, bahnspezifische Zulassung o. ä. gefordert? Was geschieht, wenn die (technisch/theoretisch mögliche) Nachrüstung mit bestehenden Leistungs- und Sicherheitsstandards der DB AG kollidiert? Wie verhält es sich z. B. bei schienengebundenen Gleisbaumaschinen, bei denen eine Nachrüstung eine Erhöhung der Achslast oder eine Änderung der Innenraum- oder Umgrenzungsprofile bewirkt. Wird in diesem Fall eine neue/erweiterte EBA-Zulassung oder eine neue/erweiterte Typen- bzw. Bauartzulassung nötig? Wie stellt sich die vorgenannte Problematik in Bezug auf Zweiwegemaschinen dar? Wird der technische Prüfdienst der DB AG mit in die Thematik Dieselpartikelfilter einbezogen? Wenn ja, mit welchen Aufgaben und Vollmachten? Wie geht die DB AG ab Januar 2013 mit ihrem eigenen umfangreichen Maschinenpark um? Ist in der Strategie DB 2020 eine angemessene finanzielle Unterstützung für die Nachrüstung bei Auftragnehmern vorgesehen? Wie ist die Baumaschinen-Verleih-Branche in Ihre Überlegungen eingebunden und würden die eigenen Maschinenkapazitäten der präqualifizierten Bauunternehmen ausreichen, um die Versorgung und Aufrechterhaltung der DB-Baustellen zu garantieren? Fazit Die vorangegangenen Ausführungen zeigen die Komplexität und die Vielzahl der Probleme für die Bauunternehmen und die DB AG, die eine verfrühte Einführung der verschärften Vergaberichtlinien nach sich ziehen würden. Um Schaden für die Bauunternehmen abzuwenden, müssen wir deshalb die Aussetzung der Regelungen bis zum Vorliegen EU-weiter, einheitlicher und harmonisierter Rechtsvorschriften fordern. Diese Vorschriften werden für Mitte 2014 erwartet. Weiterhin sollte die Bauwirtschaft in den weiteren Entscheidungs- und Regelungsprozess einbezogen werden. Berlin/Bonn, 26. November 2012