FAQs zur Absolventinnen- und Absolventenbefragung

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Transkript:

FAQs zur Absolventinnen- und Absolventenbefragung 1. Allgemeines zur Absolventinnen- und Absolventenbefragung... 3 1.1 Wer wird mit der Absolventinnen- und Absolventenbefragung befragt?... 3 1.2 Wann findet die Absolventinnen- und Absolventenbefragung statt?... 3 1.3 Wie sind die Prüfungsjahrgänge der Absolventinnen- und Absolventenbefragung definiert?... 3 1.4 Wie kommt die Universität an meine Adressdaten?... 3 1.5 Wann darf die Universität meine Adressdaten verwenden?... 4 1.6 Werden geltende Datenschutzrichtlinien mit der Befragung eingehalten?... 4 1.7 Anonymität: Kann durch eine Merkmalskombination von z.b. Fach und Geschlecht auf eine Person geschlossen werden?... 4 1.8 Was passiert mit meinen Adressdaten nach der Befragung?... 4 1.9 Wo kann ich meine Anregungen/Anmerkungen zur Befragung loswerden?... 4 2. Befragungsteilnahme... 5 2.1 Wie kann ich an der Befragung teilnehmen?... 5 2.2 Bin ich verpflichtet an der Befragung teilzunehmen und entstehen mir bei Nichtteilnahme Nachteile?... 5 2.3 Wozu dient der Zugangscode im Einladungsschreiben?... 5 2.4 Wozu dient der QR-Code im Einladungsschreiben?... 6 2.5 Ist die Befragung auch für mobile Geräte (z.b. Handy, Tablet) geeignet?... 6 2.6 Ich habe einen Abschluss im zurzeit befragten Jahrgang gemacht. Warum habe ich keine Einladung erhalten?... 6 2.7 Ich habe schon vor ein paar Jahren an der Befragung teilgenommen. Warum werde ich jetzt wieder angeschrieben?... 6 2.8 Ich habe mein Einladungsschreiben und meinen Zugangscode verloren, wie kann ich trotzdem an der Befragung teilnehmen?... 6 2.9 Der Link auf der Homepage zur Befragung funktioniert nicht. Wie kann ich trotzdem teilnehmen?... 7 2.10 Mein Zugangscode funktioniert nicht, wie kann ich trotzdem teilnehmen?... 7 2.11 Ist es möglich an der Befragung auch mit einem Papierfragebogen teilzunehmen?... 7 1

3. Befragung... 8 3.1 Welche Themen werden in der Befragung angesprochen?... 8 3.2 Wie lange dauert die Befragung?... 8 3.3 Was wird nach Beendigung der Befragung noch abgefragt?... 8 3.4 Wie werden die Befragungsdaten nach Ablauf der Daten aufbereitet und gespeichert?... 9 4. Ergebnisse der Absolventinnen- und Absolventenbefragung... 9 4.1 Welche Ergebnisse können aus den Befragungen gezogen werden?... 9 4.2 Können die Ergebnisse eingesehen werden?... 9 4.3 Welchen Nutzen zieht die Universität Göttingen aus der Befragung?... 10 5. Ansprechpartner/innen zum Thema Absolventinnen- und Absolventenbefragung... 10 2

1. Allgemeines zur Absolventinnen- und Absolventenbefragung 1.1 Wer wird mit der Absolventinnen- und Absolventenbefragung befragt? Befragt werden alle Absolventinnen und Absolventen der Abschlussarten Bachelor, Master, Staatsexamen, Magister iuris, Magister Legum Europae, kirchlicher Abschluss und Promotion, die zum Befragungszeitpunkt kein weiteres Studium an der Universität Göttingen aufgenommen haben. Ausgenommen von den Befragungen sind die Absolventinnen und Absolventen aus den Diplom- und Magisterstudiengängen. 1.2 Wann findet die Absolventinnen- und Absolventenbefragung statt? Die Befragung findet etwa neun bis 21 Monate nach dem Studienabschluss an der Universität Göttingen statt und wird jährlich in den Sommermonaten von Juni bis August durchgeführt. 1.3 Wie sind die Prüfungsjahrgänge der Absolventinnen- und Absolventenbefragung definiert? Die Befragung der Absolventinnen und Absolventen der Universität Göttingen richtet sich nach den Prüfungsjahrgängen, d.h. in welchen Zeitraum der/die Absolvent/in seinen/ihren Abschluss an der Universität Göttingen gemacht hat. Die nächsten zu befragenden Prüfungsjahrgänge richten sich dabei nach dem Datum des Abschlusses an der Universität Göttingen: Prüfungsjahrgang Abschlusszeitpunkt zwischen dem Prüfungsjahrgang 2016 01.10.2015 und dem 30.09.2016 Prüfungsjahrgang 2017 01.10.2016 und dem 30.09.2017 Prüfungsjahrgang 2018 01.10.2017 und dem 30.09.2018 Prüfungsjahrgang 2019 01.10.2018 und dem 30.09.2019 Prüfungsjahrgang 2020 01.10.2019 und dem 30.09.2020 1.4 Wie kommt die Universität an meine Adressdaten? Die Adressen (sowohl Post- als auch E-Mail-Adressen) der Absolventinnen und Absolventen werden zum Zeitpunkt der Immatrikulation in ihr Studium bei der Universität Göttingen in elektronischer Form erhoben und gespeichert. Mit jedem Befragungsstart werden diese Daten dem Bereich Qualitätsmanagement vom Controlling zur Verfügung gestellt. Soweit möglich, werden die Adressen mit Hilfe der Fakultäten und des Services der Deutschen Post AdressFactory aktualisiert und dann für die Einladungen der Absolventinnen und Absolventen verwendet. 3

1.5 Wann darf die Universität meine Adressdaten verwenden? Adressdaten dürfen nur dann innerhalb der Universität übermittelt und verwendet werden, wenn diese der Erfüllung wissenschaftlicher Aufgaben und/oder der Erfüllung der Aufgaben der Universität dienen. Beide Bedingungen sind im Rahmen dieser Befragung der Absolventinnen und Absolventen erfüllt, da die Ergebnisse der Befragung dem Zweck der Qualitätssicherung von Studium und Lehre innerhalb der Georg-August-Universität Göttingen dienen. 1.6 Werden geltende Datenschutzrichtlinien mit der Befragung eingehalten? Die Bearbeitung der Adressdaten erfolgt ausschließlich durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des zuständigen Bereiches im Qualitätsmanagement. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Rahmen dieser Befragung Zugang zu den personenbezogenen Daten haben, unterliegen dem geltenden Datenschutzgesetz der Universität. In diesem Zusammenhang ist die Weitergabe von Adressdaten an Dritte untersagt. Dies gilt auch dann noch, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht mehr an der Universität Göttingen arbeiten. 1.7 Anonymität: Kann durch eine Merkmalskombination von z.b. Fach und Geschlecht auf eine Person geschlossen werden? Innerhalb der Auswertungsberichte für die Fakultäten und den verschiedensten Berichten zu unterschiedlichen Themen, wird darauf geachtet, dass Ergebnisse unterhalb einer Fallzahl von zehn Personen nicht ausgewertet und veröffentlich werden, um einen Rückschluss auf einzelne Personen zu vermeiden. 1.8 Was passiert mit meinen Adressdaten nach der Befragung? Nach Befragungsende werden die Adressdaten des jeweiligen Prüfungsjahrganges gelöscht und können nicht mit den Befragungsdaten in Zusammenhang gebracht werden. 1.9 Wo kann ich meine Anregungen/Anmerkungen zur Befragung loswerden? Anregungen zur Befragungen, zum Fragebogen oder allgemeine Anmerkungen können Sie gerne an die Ansprechpartnerinnen/die Ansprechpartner der Befragung des Bereichs Qualitätsmanagement richten. 4

2. Befragungsteilnahme 2.1 Wie kann ich an der Befragung teilnehmen? Die Absolventinnen- und Absolventenbefragung ist als Vollerhebung des jeweiligen Prüfungsjahrganges angelegt. Das heißt, wenn der Prüfungsjahrgang 2016 befragt wird, schließt das alle Absolventinnen und Absolventen ein, die im Wintersemester 2015/2016 und im Sommersemester 2016 ihren Abschluss an der Universität Göttingen gemacht haben und sich für kein weiteres Studium an der Universität Göttingen zurückgemeldet haben. Diese Absolventinnen und Absolventen werden dann mithilfe eines postalischen und onlinebasierten Einladungsschreibens angeschrieben und um Teilnahme an der Befragung gebeten. Dieses Einladungsschreiben ist mit einem persönlichen Zugangscode, einem Link zur Onlinebefragung und einem QR-Code ausgestattet, um eine individuelle Befragung und eine Teilnahme über mobile Geräte zu ermöglichen. 2.2 Bin ich verpflichtet an der Befragung teilzunehmen und entstehen mir bei Nichtteilnahme Nachteile? Generell ist keine Absolventin/kein Absolvent dazu verpflichtet an der Befragung teilzunehmen. Es handelt sich um eine freiwillige Teilnahme, mit deren Hilfe Sie dazu beitragen können die Studieninhalte besser an die Anforderungen des Arbeitsmarktes anzupassen und nachfolgenden Generationen einen optimalen Start in das Berufsleben zu ermöglichen. Sie helfen dabei die gute Qualität des Studiums an der Universität Göttingen zu erhalten, aber auch immer neu an sich veränderte Arbeitsanforderungen anzupassen. Es entstehen Ihnen dennoch keinerlei Nachteile bei Nichtteilnahme an der Befragung. 2.3 Wozu dient der Zugangscode im Einladungsschreiben? Jedes Einladungsschreiben zur Teilnahme an der Absolventinnen- und Absolventenbefragung ist mit einem persönlichen, zufallsgenerierten Zugangscode ausgestattet, der es ermöglicht an der Onlinebefragung teilzunehmen. Dieser Zugangscode gewährleistet eine individuelle Befragung der einzelnen Absolventin/des einzelnen Absolventen und ermöglicht es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Projektes zur Absolventinnen- und Absolventenbefragung gezielte Erinnerungsschreiben für die Teilnahme an der Befragung zu verfassen. Weiterhin ist es aufgrund des Zugangscodes möglich, die Befragung jederzeit zu unterbrechen und durch erneutes Anmelden mit dem Zugangscode zu einem späteren Zeitpunkt die Befragung fortzusetzen, ohne dass die von Ihnen bereits zuvor gegebenen Antworten gelöscht sind. Der Zugangscode und die Befragungsergebnisse werden in keiner Datei oder ähnlichem zusammen aufbewahrt, so dass die Anonymität gewährleistet bleibt und keine Rückschlüsse auf einzelne Personen und deren Befragungsergebnisse vorgenommen werden kann. 5

2.4 Wozu dient der QR-Code im Einladungsschreiben? Der QR-Code bietet die Möglichkeit sofort mit dem Einladungsschreiben und dem Zugangscode über mobile Endgeräte (z.b. Handy oder Tablet) an der Befragung teilzunehmen, ohne sich über den abzutippenden Link in die Umfrage einloggen zu müssen. 2.5 Ist die Befragung auch für mobile Geräte (z.b. Handy, Tablet) geeignet? Ja, an der Befragung kann auch über mobile Endgeräte teilgenommen werden. 2.6 Ich habe einen Abschluss im zurzeit befragten Jahrgang gemacht. Warum habe ich keine Einladung erhalten? Sie können sich gerne an die jeweiligen Mitarbeiterinnen/jeweiligen Mitarbeiter wenden, um Ihre Daten zu überprüfen und dem Umstand nachzugehen, warum Sie kein Einladungsschreiben erhalten haben. 2.7 Ich habe schon vor ein paar Jahren an der Befragung teilgenommen. Warum werde ich jetzt wieder angeschrieben? Frühere Absolventinnen- und Absolventenbefragungen an der Universität Göttingen wurden über alle Absolventinnen und Absolventen des betreffenden Jahrganges durchgeführt. Hier kann die Möglichkeit bestehen, dass Sie z.b. als Bachelorabsolvent/in schon einmal angeschrieben wurden und nun noch einmal als Masterabsolvent/in an der Befragung teilnehmen können. Wir würden uns natürlich sehr darüber freuen, wenn Sie auch ein zweites Mal an der Befragung teilnehmen, möchten aber darauf hinweisen, dass die Befragung nicht verpflichtend ist. Sie würden uns aber durch Ihre erneute Teilnahme an der Befragung bei der Qualitätssicherung und Weiterentwicklung von Studium und Lehre an der Universität Göttingen weiterhelfen. Befragungen ab dem Sommersemester 2015 richten sich nur noch an Absolventinnen und Absolventen, welche sich zum Zeitpunkt der Befragung nicht an der Universität Göttingen zurückgemeldet haben, um Doppelbefragungen zu vermeiden. 2.8 Ich habe mein Einladungsschreiben und meinen Zugangscode verloren, wie kann ich trotzdem an der Befragung teilnehmen? Sie können sich gerne an die jeweiligen Mitarbeiterinnen/jeweiligen Mitarbeiter wenden, um Ihre Daten zu überprüfen und um einen neuen Zugangscode zu erhalten. 6

2.9 Der Link auf der Homepage zur Befragung funktioniert nicht. Wie kann ich trotzdem teilnehmen? Bitte beachten Sie, dass Sie an der Befragung teilnehmen die für Ihren Prüfungsjahrgang freigeschaltet wurde. Ihren entsprechenden Prüfungsjahrgang entnehmen Sie bitte dem Einladungsschreiben zur Befragung oder lesen diesen hier nach. Sie können sich aber auch gerne an die jeweiligen Mitarbeiterinnen/jeweiligen Mitarbeiter wenden, um Ihre Daten zu überprüfen und eine Lösung für Ihr Problem zu finden. 2.10 Mein Zugangscode funktioniert nicht, wie kann ich trotzdem teilnehmen? Sie können sich gerne an die jeweiligen Mitarbeiterinnen/jeweiligen Mitarbeiter wenden, um Ihre Daten zu überprüfen und um einen neuen Zugangscode zu erhalten. 2.11 Ist es möglich an der Befragung auch mit einem Papierfragebogen teilzunehmen? Die Befragung auch in schriftlicher Form mit Hilfe eines Papierfragebogens durchzuführen, ist in jedem Fall möglich. Wenden Sie sich bitte dazu an die jeweiligen Mitarbeiterinnen/jeweiligen Mitarbeiter, damit wir Ihnen den Fragebogen auch in schriftlicher Form zusenden können. 7

3. Befragung 3.1 Welche Themen werden in der Befragung angesprochen? Die Absolventinnen- und Absolventenbefragung dient dem Zweck einen kurzen Überblick über das absolvierte Studium zu erhalten und über die Erfahrungen, Probleme und guten Einstiegsmöglichkeiten der Göttinger Absolventinnen und Absolventen mehr zu erfahren. Daher gliedert sich die Befragung in folgende Themenblöcke mit unterschiedlichen Intentionen: Situation zum Zeitpunkt der Befragung Beschäftigungssuche und -findung Zusammenhang zwischen Studieninhalten und Berufsanforderungen Berufsverlauf und -zufriedenheit Situation nach dem Studium Angaben zum Studium Den aktuellen Fragebogen (im PDF-Format) finden Sie hier. 3.2 Wie lange dauert die Befragung? Die Befragung nimmt im Durchschnitt ca. 20 Minuten in Anspruch. 3.3 Was wird nach Beendigung der Befragung noch abgefragt? Mit Abschluss der Befragung werden Sie gefragt, ob Sie später eine Zusendung des Ergebnisberichts wünschen ob Sie Informationsmaterial über Alumni Göttingen wünschen und ob Sie sich an Folgebefragungen in vier Jahren beteiligen würden. Sofern Sie Ihr Interesse für einen dieser Punkte angeben, werden Sie um die Angabe Ihrer Adressdaten gebeten. Diese Adressdaten werden nicht zusammen mit den Befragungsdaten gespeichert, sondern über eine verschlüsselte Verbindung auf einen anderen Server geleitet. Ihre Adressdaten werden niemals zusammen mit Ihren Befragungsdaten in einer Datei gespeichert, was ebenfalls zur vollständigen Anonymisierung Ihrer Befragungsdaten beitragen soll. Diese Adressdaten werden nach Abschluss der Befragung für die bekundeten Interessen genutzt und nach Abschluss dieser Arbeiten gelöscht. Die Universität Göttingen verwendet die Adressen ausschließlich zu dem von Ihnen angegebenen Zweck. 8

3.4 Wie werden die Befragungsdaten nach Ablauf der Daten aufbereitet und gespeichert? Die Daten werden in der Abteilung Studium und Lehre im Bereich Qualitätsmanagement von den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zunächst aus dem Befragungstool exportiert und dann nochmals anonymisiert. Dies bedeutet, dass die Zugangscodes aus den Befragungsdaten gelöscht werden, so dass kein Rückschluss auf eine Person vorgenommen werden kann. In einem zweiten Schritt werden die Daten auf Richtigkeit überprüft, d.h. z.b. ob Jahresangaben auch in dem richtigen Format eingegeben wurden oder ob Altersangaben in einer realen Zeitspanne liegen, und gegebenenfalls gelöscht, wenn diese nicht korrigiert werden können. Weiterhin werden notwendige Berechnungen durchgeführt, z.b. die Berechnung von Kompetenzfaktoren oder auch Einzugsgebieten nach der Hochschulzugangsberechtigung, und im Anschluss daran verschiedene Auswertungsberichte erstellt. 4. Ergebnisse der Absolventinnen- und Absolventenbefragung 4.1 Welche Ergebnisse können aus den Befragungen gezogen werden? Der Bereich Qualitätsmanagement stellt aus den Befragungsergebnissen verschiedenste Berichte zusammen. So können z.b. darüber Aussagen getroffen werden, ob es Mängel in den Studieninhalten gab, weil z.b. die Berufsanforderungen abweichen, wie eine geeignete Bewerbungsstrategie aussieht, um einen adäquaten Job zu erhalten oder welche Probleme dazu führten, dass bis zum Zeitpunkt der Befragung noch kein Berufseinstieg stattgefunden hat. Hier finden Sie z.b. eine Auswahl an Berichtsformaten über die Befragungsergebnisse der vergangenen Absolventinnen- und Absolventenbefragung. 4.2 Können die Ergebnisse eingesehen werden? Falls Sie sich für die Ergebnisse und die dazugehörigen Methodenberichte der Absolventinnen- und Absolventenbefragung interessieren, können Sie dies jederzeit auf unserer Internetseite informieren. 9

4.3 Welchen Nutzen zieht die Universität Göttingen aus der Befragung? Die detaillierten Ergebnisse aus den Absolventinnen- und Absolventenbefragungen werden für unterschiedliche Bereiche der Hochschulentwicklung sowie der Angebotsverbesserung der Universität und der Fakultät eingesetzt: Im Rahmen der (Re-)Akkreditierung von Studiengängen ist der Nachweis von Befragungen der Absolventinnen und Absolventen und deren Ergebnisverwendung zu erbringen. Die Analyse der Einschätzungen der Absolventinnen und Absolventen ermöglicht die gezielte Weiterentwicklung der Studieninhalte und der Angebote zum Erwerb von Schlüsselkompetenzen. In der Studienberatung, speziell in der berufsfeldorientierten Beratung, können die Ergebnisse über Studien- und Berufsverläufe Impulse für die Weiterentwicklung der Beratung geben. Für die Fakultäten bieten die Ergebnisse des Weiteren die Möglichkeit, die Erwartungen über den Kompetenzerwerb und den beruflichen Einsatzfeldern ihrer Studienangebote mit den praktischen Erfahrungen ihrer Absolventinnen und Absolventen abzugleichen und gegebenenfalls Handlungsfelder zu erschließen. 5. Ansprechpartner/innen zum Thema Absolventinnen- und Absolventenbefragung Adresse Georg-August-Universität Göttingen Abteilung Studium und Lehre Bereich Qualitätsmanagement Wilhelmsplatz 2 37073 Göttingen Ansprechpartner/innen Bettina Buch: 0551 39 5401 Sylvia Rapp: 0551 39 4888 10