Amtliche Abkürzung: HBG Gliederungs-Nr.: gilt bis: [keine Angabe] Fundstelle: GVBl S. 218 vom ) 2)

Ähnliche Dokumente
Zweites Gesetz zur Modernisierung des Dienstrechts in Hessen (Zweites Dienstrechtsmodernisierungsgesetz 2. DRModG)

Das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz (DRModG) NRW. Ulrich Krumme / Maria Löbbel

1 von :44

Gesetz- und Verordnungsblatt

HESSISCHER LANDTAG. Teil I/III. Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP

Den vorgenannten Zielen wird insbesondere durch folgende Änderungen Rechnung getragen:

Inhaltsverzeichnis. Teil A Beamtenstatusgesetz, Landesbeamtengesetz und Änderungsgesetze

Thüringer Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften Vom 12. August 2014

Dienstrechtsänderungsgesetz

44-49 Unterabschnitt 2 Dienstunfähigkeit

Beamtenrecht Rheinland-Pfalz Nomos

Hessische Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des

Beamtenrecht Rechte, Pflichten und Dienstpflichtverletzung

vom 12. Februar 2009 (BGBl. I S. 320) Inhaltsverzeichnis 1

Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/3757. Beschlussempfehlung. Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen

Gesetz zur Neuregelung des Beamtenrechts in Schleswig-Holstein 1 ) Vom 26. März GS Schi.-H. II, GI.Nr

konsolidierte, nicht autorisierte Fassung

Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes beim Deutschen Bundestag (PolBTLV)

Ausführungsgesetz zum Kirchenbeamtengesetz der EKD (KBGAG)

ENTWURF. Verordnung über die Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes im Lande Bremen (Bremische Polizeilaufbahnverordnung BremPolLV) Vom

2030 Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.)

Dienstrechtliche Beteiligung Angelegenheiten der Beamten

Verordnung über die Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes im Lande Bremen (Polizeilaufbahnverordnung - PolLV)

Bayerisches Beamtengesetz (BayBG) Vom 29. Juli 2008 (GVBl. S. 500)

Rahmengesetz zur Vereinheitlichung des Beamtenrechts (Beamtenrechtsrahmengesetz - BRRG)

B München, den 4. August. Seite. I n h a l t Bayerisches Beamtengesetz (BayBG) F


i) Betriebsverfassungsgesetz Auszug j) Strafgesetzbuch Auszug k) Deutsches Richtergesetz Auszug l) Kündigungsschutzgesetz

Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Ausgabe 2016 Nr. 18 vom Seite 309 bis 440

Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz DNeuG)

1.1 Die Dienstzeit ist durch die personalverwaltende Stelle zu berechnen.

Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz BeamtStG)

Richterrecht. Bearbeitet von Jürgen Thomas. Carl Heymanns Verlag KG Köln Berlin Bonn München. Ministerialdirigent

Nähe ist unsere Stärke...

Aktualisierungsdienst Bundesrecht

Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung.

Band 116. Hartmut Adolf/ Heinz Durner. Gesetz zur Reform des ôffentlichen Dienstrechts. (Reformgesetz) DBB VERLAG

Hessisches Beamtengesetz (HBG)

Ausführliche Einzelübersichten befinden sich jeweils vor den drei Hauptteilen des Handbuchs

Landesbeamtengesetz (LBG)

Das Schulrecht in Sachsen-Anhalt

Änderung der Beihilfefähigkeit für Wahlleistungen im Krankenhaus (Chefarztbehandlung und Zweibettzimmerzuschläge)

Bundesbeamtengesetz. Datum: 14. Juli Fundstelle: BGBl I 1953, 551. Ein Service der juris GmbH Seite 1

Entwurf Gesetz zur Neuregelung des Beamtenrechts in der Freien Hansestadt Bremen Beamtenrechtsneuregelungsgesetz (BremBNeuG)

Inhaltsübersicht. Inhaltsübersicht. Vorwort. Abkürzungsverzeichnis

Personalaktenrecht in der Bundesverwaltung

Arbeitszeit und Urlaubsverordnung des Landes Baden-Württemberg (AzUVO)

Richtlinien. für den Dienst. bei der Berufsgenossenschaft. Handel und Warendistribution (BGHW)

Inhaltsverzeichnis. Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz SG) Text

Gesetzentwurf. Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, den

70. Jahrgang Ausgegeben zu Düsseldorf am 27. Juni 2016 Nummer 18. Glied.- Datum Inhalt Seite Nr.

Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) vom 25. März 2009 *)

Beamtengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbeamtengesetz - LBG NRW) Stand vom Normstruktur :

Richtlinien über das Lebensarbeitszeitkonto (LAK)

Bundesbeamtengesetz (BBG)

Informationsblatt zur Einführung eines Lebensarbeitszeitkontos (LAK)

Niedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/1480. Beschlussempfehlung

Vom 12. Februar 2009 (BGBl. I S. 320) Abschnitt 1 Mutterschutz und Stillzeit

Landesbeamtengesetz (LBG) vom (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin S. 70)

Inhalt. Literaturverzeichnis 11 Abkürzungsverzeichnis 14 Abbildungsverzeichnis 14 Vorwort 15

Dienstordnung. der. Berufsgenossenschaft. Handel und Warendistribution

Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz BeamtStG) Vom 17. Juni 2008 BGBl.

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/ Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetzes

Thüringer Laufbahnverordnung für den Polizeivollzugsdienst (ThürLbVOPol)

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG

Bundesland geltende Regelung Rechtsgrundlage Übergangsregelung / geplante Regelung Baden-Württemberg Altersgrenze ist die Vollendung des 67.

DER VERWALTUNGSRAT DER EUROPÄISCHEN PATENTORGANISATION,

egativkatalog der personalrechtlichen und personalwirtschaftlichen Befugnisse des Geschäftsführers in den gemeinsamen Einrichtungen

Merkblatt über die beihilfe-, heilfürsorge- und versorgungsrechtlichen Auswirkungen von Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung

KVBW. Entscheidung des KVBW über die Gewährleistung von Versorgungsanwartschaften. Satz 3 SGB VI (Entscheidung KVBW zur Versicherungsfreiheit)

Merkblatt zur Einkommensanrechnung für Versorgungsberechtigte mit Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen für das Land Hessen

in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Dezember 1996 (Amtsbl S. 301), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 4. Juli 2007 (Amtsbl. S. 1450).

Gesetz- und Verordnungsblatt

Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften. Vom 21. April Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Ordnung zur Verbesserung der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern im kirchlichen Dienst (Gleichstellungsordnung)

Gesetz- und Verordnungsblatt

Dienst und Versorgung Landesbischof und PräsidentG Kirchengesetz

Saarländisches Beamtengesetz (SBG) Vom 11. März 2009

Übertragung von Zuständigkeiten im Kultusressort. Verordnung des Kultusministeriums zur Übertragung von Zuständigkeiten

Abgeordnetengesetz (AbgG) - Auszug -

Stellungnahme des DGB-Bezirks Hessen-Thüringen. zur Neufassung der Verordnung über die Laufbahn-

Gesetz- und Verordnungsblatt

Bericht und Beschlussempfehlung

V e r o r d n u n g zur Verbesserung der Pflege- und Betreuungsmöglichkeiten für Beamtinnen und Beamte. Vom. September 2015

Bremisches Beamtenversorgungsgesetz (BremBeamtVG)

Dr. Jost-Dietrich Busch. Entwurf einer Neufassung der Kreisordnung für Schleswig-Holstein

Verordnung über die amtliche Begutachtung der unteren Gesundheitsbehörde für den öffentlichen Dienst. (VO-Begutachtung) Vom 17.

Recht des öffentlichen Dienstes (Beamtenrecht)

Infoblatt. Teilzeitbeschäftigung für Beamtinnen und Beamte

Drucksache 5/7743. Landtag Brandenburg. Gesetzentwurf der Landesregierung. 5. Wahlperiode

Wichtige Änderungen Personalvertretungsrecht Berlin 2008 / 2009

Beschlussempfehlung und Bericht

Hinweise zur Erhebung von Versorgungszuschlägen bei Abordnungen, Zuweisungen und Beurlaubungen ohne Dienstbezüge. 1. Allgemeines

Einstellungsaltersgrenzen von Professoren in den einzelnen Bundesländern und beim Bund

Deutscher Gewerkschaftsbund. Bezirk Baden-Württemberg

Nähe ist unsere Stärke...

Auszug aus dem

Bundesbeamtengesetz (BBG)

Beamtengesetz von Rheinland-Pfalz

Referentenentwurf. Teil 2 Besoldungsrecht. Teil 3 Versorgungsrecht. Teil 4 Anpassungen im Bereich des Staatsministeriums des Innern

Transkript:

Hessisches Beamtengesetz (HBG) Landesrecht Hessen Titel: Hessisches Beamtengesetz (HBG) Normgeber: Hessen Amtliche Abkürzung: HBG Gliederungs-Nr.: 320-198 gilt ab: 01.03.2014 Normtyp: Gesetz gilt bis: [keine Angabe] Fundstelle: GVBl. 2013 S. 218 vom 05.06.2013 Hessisches Beamtengesetz (HBG) 1) 2) 230-198 Vom 27. Mai 2013 (GVBl. S. 218, 508, 578) (3) Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Februar 2016 ( GVBl. S. 30 ) Inhaltsübersicht ERSTER TEIL Allgemeine Vorschriften Geltungsbereich 1 Dienstherrnfähigkeit 2 Begriffsbestimmungen, Zuständigkeiten 3 ZWEITER TEIL Beamtenverhältnis Erster Abschnitt Allgemeines Beamtinnen und Beamte auf Probe in Ämtern mit leitender Funktion 4 Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte 5 Beamtinnen und Beamte auf Zeit 6 Politische Beamtinnen und Beamte 7 Voraussetzungen für das Beamtenverhältnis 8 Ernennung 9 Auswahl, Stellenausschreibung 10 Genetische Untersuchungen, Benachteiligungsverbot 11 Rechtsfolgen nichtiger oder zurückgenommener Ernennungen 12 Zweiter Abschnitt Laufbahnen Laufbahn 13 Bei einem anderen Dienstherrn erworbene Vorbildung und Laufbahnbefähigung 14 Zulassung zu den Laufbahnen 15 1 2017 Wolters Kluwer Deutschland GmbH - Gesetze des Bundes und der Länder, 4.11.2017

Anerkennung der Laufbahnbefähigung aufgrund der Richtlinie 2005/36/EG 16 Vorbereitungsdienst 17 Ausländerinnen und Ausländer, Staatenlose 18 Andere Bewerberinnen und Bewerber 19 Einstellung, Probezeit 20 Beförderung, Aufstieg 21 Laufbahnwechsel 22 Verordnungsermächtigung 23 Dritter Abschnitt Abordnung, Versetzung, Umbildung von Körperschaften Grundsatz 24 Abordnung 25 Versetzung 26 Umbildung von Körperschaften 27 Vierter Abschnitt Beendigung des Beamtenverhältnisses Erster Titel Entlassung Entlassung kraft Gesetzes 28 Entlassung durch Verwaltungsakt 29 Verfahren und Folgen der Entlassung 30 Zweiter Titel Verlust der Beamtenrechte Verlust der Beamtenrechte, Wiederaufnahmeverfahren 31 Gnadenrecht 32 Dritter Titel Ruhestand, Dienstunfähigkeit Erstes Kapitel Ruhestand Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze 33 Hinausschieben der Altersgrenze 34 Ruhestand auf Antrag 35 Zweites Kapitel Dienstunfähigkeit Verfahren bei Dienstunfähigkeit 36 2 2017 Wolters Kluwer Deutschland GmbH - Gesetze des Bundes und der Länder, 4.11.2017

Verfahren bei begrenzter Dienstfähigkeit 37 Wiederherstellung der Dienstfähigkeit 38 Ärztliche Untersuchung 39 Drittes Kapitel Einstweiliger Ruhestand Politische Beamtinnen und Beamte 40 Auflösung oder Umbildung von Behörden 41 Viertes Kapitel Gemeinsame Vorschriften Versetzung in den Ruhestand 42 Vierter Titel Rechtsstellung der Beamtinnen und Beamten, die Mitglied der Landesregierung werden Rechtsfolgen der Ernennung zum Mitglied der Landesregierung 43 Ende des Amtsverhältnisses 44 Fünfter Abschnitt Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis Erster Titel Allgemeines Neutralitätspflicht 45 Aussagegenehmigung 46 Diensteid 47 Beschränkung der Vornahme von Amtshandlungen 48 Verbot der Führung der Dienstgeschäfte 49 Medienauskünfte 50 Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen 51 Wahl des Wohnorts 52 Aufenthalt in der Nähe des Dienstorts 53 Dienstkleidung, Amtstracht 54 Dienstvergehen 55 Pflicht zum Schadensersatz 56 Übergang eines Schadensersatzanspruchs gegen Dritte 57 Amtsbezeichnungen 58 Dienstliche Beurteilung, Dienstzeugnis 59 Zweiter Titel Arbeitszeit, Urlaub Arbeitszeit 60 3 2017 Wolters Kluwer Deutschland GmbH - Gesetze des Bundes und der Länder, 4.11.2017

Mehrarbeit 61 Teilzeitbeschäftigung 62 Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen 63 Beurlaubung aus familiären Gründen 64 Beurlaubung aus beschäftigungspolitischen Gründen 65 Höchstdauer von unterhälftiger Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung 66 Hinweispflicht, Benachteiligungsverbot 67 Fernbleiben vom Dienst 68 Urlaub, Dienstbefreiung 69 Verordnungsermächtigung 70 Dritter Titel Nebentätigkeit, Tätigkeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses Begriffsbestimmungen, Mitteilungspflicht 71 Nebentätigkeit auf Verlangen des Dienstherrn 72 Genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten 73 Nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten, Anzeigepflicht 74 Schriftform, Ausübung von Nebentätigkeiten 75 Regressanspruch bei Haftung aus angeordneter Nebentätigkeit 76 Beendigung der mit dem Hauptamt verbundenen Nebentätigkeit 77 Tätigkeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses 78 Verordnungsermächtigung 79 Vierter Titel Fürsorge Beihilfe 80 Ersatz von Sachschaden 81 Erfüllungsübernahme bei Schmerzensgeld 81a Mutterschutz, Elternzeit 82 Arbeitsschutz 83 Dienstjubiläum 84 Finanzielle Leistungen 85 Fünfter Titel Personalaktenrecht Inhalt der Personalakte, Zugang zur Personalakte 86 Beihilfeakte 87 Anhörungspflicht 88 Einsichtsrecht 89 Vorlage der Personalakte, Auskünfte an Dritte 90 Entfernung von Unterlagen 91 Aufbewahrungsfristen 92 Automatisierte Verarbeitung von Personalaktendaten 93 4 2017 Wolters Kluwer Deutschland GmbH - Gesetze des Bundes und der Länder, 4.11.2017

Sechster Titel Beamtenvertretung Vertretung durch Gewerkschaften und Berufsverbände 94 Beteiligung der Spitzenorganisationen 95 DRITTER TEIL Personalwesen Befugnisse des für das Dienstrecht zuständigen Ministeriums 96 Direktorin oder Direktor des Landespersonalamts 97 Landespersonalkommission, Aufgaben 98 Zusammensetzung 99 Rechtsstellung der Mitglieder 100 Vorsitz, Geschäftsordnung 101 Verfahren, Sitzungen, Beschlüsse 102 Beweiserhebung, Amtshilfe 103 VIERTER TEIL Beschwerdeweg, Rechtsschutz Anträge, Beschwerden 104 Vorverfahren 105 Zustellung von Verfügungen und Entscheidungen 106 FÜNFTER TEIL Besondere Vorschriften für einzelne Beamtengruppen Erster Abschnitt Polizei Rechtsstellung 107 Praktikum 108 Gemeinschaftsunterkunft, Gemeinschaftsverpflegung 109 Vorläufige Dienstenthebung 110 Polizeidienstunfähigkeit 111 Eintritt in den Ruhestand im Polizeivollzugsdienst 112 Mehrarbeit im Polizeivollzugsdienst 112a Zweiter Abschnitt Weitere besondere Beamtengruppen Feuerwehr 113 Justiz 114 Hessischer Landtag 115 SECHSTER TEIL 5 2017 Wolters Kluwer Deutschland GmbH - Gesetze des Bundes und der Länder, 4.11.2017

Kostenerstattung bei Dienstherrnwechsel Erstattung von Studiengebühren 116 SIEBTER TEIL Übergangs- und Schlussvorschriften Verwaltungsvorschriften 117 Übergangsregelung zur Altersteilzeit 118 Überleitung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in den gehobenen Dienst 119 Weitergeltung von Vorschriften 120 Aufhebung bisherigen Rechts 121 Inkrafttreten 122 1) FFN 320-198 2) Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (ABl. EU Nr. L 299 S. 9), der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L 255 S. 22), zuletzt geändert durch Verordnung der Kommission vom 11. Juli 2012 (ABl. EU Nr. L 180 S. 9), der Richtlinie 2000/78/EG vom 27. November 2000 über die Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. EG Nr. L 303 S. 16) und der Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen (Neufassung) (ABl. EU Nr. L 204 S. 23). (3) Red. Anm.: Artikel 1 des Zweiten Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes vom 27. Mai 2013 (GVBl. I S. 218, 508) (1) Red. Anm.: Artikel 13 Absatz 3, Absatz 4 sowie Absatz 5 des Gesetzes vom 28. März 2015 (GVBl. I S. 158): Übergangsvorschriften (3) Für bis zum 29. Februar 2016 durch Direktwahl im Sinne von Abs. 1 gewählte hauptamtliche Wahlbeamte gilt für den Eintritt in den Ruhestand in der laufenden Amtszeit 6 des Hessischen Beamtengesetzes in der bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Fassung fort. Bei allen weiteren sich unmittelbar anschließenden Amtszeiten in einem Amt als hauptamtlicher Wahlbeamter im Sinne von Satz 1 oder Abs. 4 Satz 1 gilt 6 des Hessischen Beamtengesetzes mit Ausnahme der Abs. 7 und 9 in der bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Fassung fort; die 33 bis 35 des Hessischen Beamtengesetzes finden keine Anwendung. (4) Für bis zum 29. Februar 2016 durch mittelbare Wahl im Sinne von Abs. 2 gewählte hauptamtliche Wahlbeamte gilt für den Eintritt in den Ruhestand in der laufenden Amtszeit 6 des Hessischen Beamtengesetzes in der bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Fassung fort. Bei allen weiteren sich unmittelbar anschließenden Amtszeiten in einem Amt als hauptamtlicher Wahlbeamter im Sinne von Satz 1 oder Abs. 3 Satz 1 gilt 6 des Hessischen Beamtengesetzes mit Ausnahme der Abs. 2, 5 Satz 2, Abs. 6 und 9 in der bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Fassung fort; die 33 bis 35 des Hessischen Beamtengesetzes finden keine Anwendung. 6 2017 Wolters Kluwer Deutschland GmbH - Gesetze des Bundes und der Länder, 4.11.2017

(5) Abweichend von 6 Abs. 6 des Hessisches Beamtengesetzes treten Beamtinnen und Beamte auf Zeit, die nicht als Wahlbeamtinnen oder Wahlbeamte unmittelbar gewählt sind und deren laufende Amtszeit am 28. Februar 2014 noch nicht beendet war, weiterhin mit dem Ende des Monats, in dem sie das 65. Lebensjahr vollendet haben, in den Ruhestand. Die Vertretungskörperschaft kann jedoch in geheimer Abstimmung beschließen, dass eine Wahlbeamtin oder ein Wahlbeamter auf Zeit, die oder der noch dienstfähig ist, mit ihrer oder seiner Zustimmung bis zum Ende der laufenden Amtszeit, längstens jedoch bis zur Vollendung des 68. Lebensjahres, im Amt bleibt; der Beschluss ist frühestens sechs Monate vor dem in Satz 1 genannten Zeitpunkt zulässig. 7 2017 Wolters Kluwer Deutschland GmbH - Gesetze des Bundes und der Länder, 4.11.2017