EWD 01 Einwohnerregister Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer (GNA) vom 12.09.1985 Verordnung über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer (VNA) vom 18.06.1986 Registermässige Erfassung sämtlicher Einwohner und Wochenaufenthalter schweizerischer Herkunft der Einwohnergemeinde Interlaken elektronisch Konfession, fürsorgerische oder vormundschaftliche Massnahmen, Geburtsdatum und Geburtsort, Arbeitgeber Beruf, Geschlecht, Adresse, Zivilstand, Heimatort, Datum des Zu- und Wegzuges, Jahrgang Direktionsverordnung der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion über die Verwaltung und Archivierung der Unterlagen von öffentlich-rechtlichen Körperschaften nach Gemeindegesetz und deren Anstalten vom 20.10.2014 (170.711) (BSIG 1/170.711/1.1) Dauernd Heutige und frühere Einwohner/innen schweizerischer Herkunft 4'700 Bereich Steuern Nachführung Steuerregister täglich, AHV-, Heimatort, Zivilstand, Zuzugsort, Zuzugsdatum, Status, Erwerbsart, Beruf, Arbeitgeber, Wegzugsdatum, Wegzugsort In Papierform und elektronisch via Sedex- Schnittstelle Zivilschutzorganisation Kontrolle der Schutzdienstpflichtigen (18-40jährige), AHV-, Heimatort, Zivilstand, Zuzugsort, Zuzugsdatum, Status, Erwerbsart, Beruf, Arbeitgeber bei Quellensteuerpflichtigen, Wegzugsdatum, Wegzugsort In Papierform Wehrdienste Rekrutierung aller Schweizer/innen und Ausländer mit Ausweis C, mit entsprechendem Jahrgang, AHV-, Beruf, Arbeitgeber elektronisch einmal jährlich auf Verlangen
Feuerwehr Ausgleichskasse Bereich Bildung Röm. Kath., Christ Kath. und Reformierte Kirchgemeinde Industrielle Betriebe Interlaken Wegzugsgemeinden Aufnahme in die Feuerwehr (aktiv) von Personen, die bereits in der Vorgemeinde aktiv Feuerwehrdienst geleistet haben sowie Todesfälle zur Kontrolle der AHV- Pflichtigen und Rentenbezüger schulpflichtiger Kinder krichensteruerpflichtiger Einwohner/innen von Strom- und Wasserbezügern Kontrolle der Einwohner/innen, AHV-, Heimatort, Telefonnummer AHV-, Zivilstand, Beruf, Arbeitgeber,, Heimatort, Zivilstand, Beruf, Zuzugsdatum und -ort, Wegzugsdatum und -ort Beruf, AHV-, Geburtsdatum + -ort, AHV-, Heimatort/ Nationalität, Name der Eltern, Zivilstand, Konfession, Beruf, Arbeitgeber, Adresse, Zuzugsdatum + -ort, Schriften, Wegzugsdatum und -adresse / elektronisch via Sedex- Schnittstelle / täglich Private Dritte Wer ein glaubhaftes Interesse nachweisen kann (schriftlich) Adresse auf Anfrage
EWD 02 Ausländerregister Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AUG) vom 16.12.2005 Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) vom 24.10.2007 Registermässige Erfassung sämtlicher Einwohner und Wochenaufenthalter ausländischer Herkunft der Einwohnergemeinde Interlaken elektronisch Konfession, fürsorgerische oder vormundschaftliche Massnahmen, Geburtsdatum und Geburtsort, Arbeitgeber Beruf, Geschlecht, Adresse, Zivilstand, Heimatort, Datum des Zu- und Wegzuges, Jahrgang, Aufenthaltsstatus Direktionsverordnung der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion über die Verwaltung und Archivierung der Unterlagen von öffentlich-rechtlichen Körperschaften nach Gemeindegesetz und deren Anstalten vom 20.10.2014 (170.711) (BSIG 1/170.711/1.1) Dauernd Heutige und frühere Einwohner/innen ausländischer Herkunft 2'500 Bereich Steuern Nachführung Steuerregister täglich, AHV-, Nationalität, Zivilstand, Zuzugsort, Zuzugsdatum, Status, Erwerbsart, Beruf, Arbeitgeber, Wegzugsdatum, Wegzugsort In Papierform und elektronisch via Sedex- Schnittstelle Wehrdienste Rekrutierung aller Schweizer/innen und Ausländer mit Ausweis C, mit entsprechendem Jahrgang, AHV-, Beruf, Arbeitgeber elektronisch einmal jährlich auf Verlangen Ausgleichskasse sowie Todesfälle zur Kontrolle der AHV- Pflichtigen und Rentenbezüger AHV-, Zivilstand, Beruf, Arbeitgeber, Bereich Bildung schulpflichtiger Kinder Röm. Kath., Christ Kath. und Reformierte Kirchgemeinde krichensteruerpflichtiger Einwohner/innen, Heimatort, Zivilstand, Beruf, Zuzugsdatum und -ort, Wegzugsdatum und -ort
Industrielle Betriebe Interlaken Wegzugsgemeinden von Strom- und Wasserbezügern Kontrolle der Einwohner/innen Beruf, AHV-, Geburtsdatum + -ort, AHV-, Heimatort/ Nationalität, Name der Eltern, Zivilstand, Konfession, Beruf, Arbeitgeber, Adresse, Zuzugsdatum + -ort, Schriften, Wegzugsdatum und -adresse / elektronisch via Sedex- Schnittstelle / täglich Private Dritte Wer ein glaubhaftes Interesse nachweisen kann (schriftlich) Adresse auf Anfrage Migrationsdienst des Kantons Bern Staatssekretariat für Migration Aufenthaltsbewilligung relevante Ereignisse Wegzüge, Todesfälle, Adoptionen, AHV-, Nationalität, Zivilstand, Zuzugsort, Zuzugsdatum, Status, Erwerbsart, Beruf, Arbeitgeber, Wegzugsdatum, Wegzugsort Wegzugsdatum, Wegzugskanton resp. Wegzug ins Ausland, Status, Todesdatum, Adoptionsdatum täglich täglich
EWD 03 Stimmregister Schweizer/innen Bundesgesetz über die politischen Rechte vom 17.12.1976 Bundesverordnung über die politischen Rechte vom 24.05.1978 Kant. Gesetz über die politischen Rechte vom 05.06.2012 Kant. Verordnung über die politischen Rechte vom 04.09.2013 Kant. Verordnung über das Stimmregister vom 10.12.1980 Bestimmen der Stimm- und Wahlberechtigten in politischen Angelegenheiten Elektronisch Konfession, fürsorgerische oder vormundschaftliche Massnahmen, Geburtsdatum und Geburtsort, Arbeitgeber Beruf, Geschlecht, Adresse, Zivilstand, Heimatort, Datum des Zu- und Wegzuges, Jahrgang Direktionsverordnung der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion über die Verwaltung und Archivierung der Unterlagen von öffentlich-rechtlichen Körperschaften nach Gemeindegesetz und deren Anstalten vom 20.10.2014 (170.711) (BSIG 1/170.711/1.1) Erfolgt ein Wegzug/Todesfall ist die Person im Stimmregister nicht mehr vorhanden In Interlaken stimmberechtigte Personen 3'400 Stimmberechtigte Ausüben des Stimmrechtes Wahl- und Abstimmungsausschuss Kontrolle über die Anzahl Stimmberechtigter Stimmausweis mit Jahrgang, Wohn- Adresse Liste mit dem Total der Stimmberechtigten bei bevorstehenden Abstimmungen und Wahlen bei bevorstehenden Abstimmungen und Wahlen Politische Parteien Anschreiben der stimmberechtigten Neuzuzüger/innen Jahrgang, und Adressetiketten zweimal jährlich
EWD 04 Stimmregister Auslandschweizer/innen Bundesgesetz über die politischen Rechte der Auslandschweizer vom 19.12.1975 Verordnung über die politischen Rechte der Auslandschweizer vom 16.10.1991 Kant. Gesetz über die politischen Rechte vom 05.06.2012 Kant. Verordnung über die politischen Rechte vom 04.09.2013 Kant. Verordnung über das Stimmregister vom 10.12.1980 Kant. Verordnung über die elektronische Stimmabgabe von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern vom 27.10.2010 Bestimmen der Stimm- und Wahlberechtigten Auslandschweizer in politischen Angelegenheiten Elektronisch Geburtsdatum und Geburtsort Geschlecht, Adresse, Zivilstand, Heimatort, Jahrgang Direktionsverordnung der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion über die Verwaltung und Archivierung der Unterlagen von öffentlich-rechtlichen Körperschaften nach Gemeindegesetz und deren Anstalten vom 20.10.2014 (170.711) (BSIG 1/170.711/1.1) Erfolgt eine Löschung bei der Schweizer Botschaft im Ausland resp. ein Todesfall ist die Person im Stimmregister nicht mehr vorhanden In Interlaken stimmberechtigte Auslandschweizer 50 Stimmberechtigte Ausüben des Stimmrechtes Wahl- und Abstimmungsausschuss Kontrolle über die Anzahl stimmberechtigter Auslandschweizer Stimmausweis mit Jahrgang, Wohn- Adresse Liste mit dem Total der stimmberechtigten Auslandschweizer bei bevorstehenden Abstimmungen und Wahlen bei bevorstehenden Abstimmungen und Wahlen
EWD 05 Datensperren Art. 13 und 21 des Kant. Datenschutzgesetzes vom 19.02.1986 Art. 67 des Organisationsreglementes 2000 vom 28.11.1999 Art. 122 der Organisationsverordnung 2017 vom 06.07.2016 Gewährung der Rechte betroffener Personen Gesuche, Eintrag im elektronischen Einwohner- und Ausländerregister Betroffene Datensammlungen, Begehren, Interessennachweis, vorgewiesenes Ausweispapier Geschäftskontrolle Datensperren müssen über das Wegzugsdatum hinaus aufrechterhalten werden Löschung des Eintrages im elektronischen Einwohnerregister und Vernichtung der Akten sofern die Datensperre durch die betr. Person rückgängig gemacht wird Aktuelle oder ehemalige EinwohnerInnen/WochenaufenthalterInnen, die ihre Daten sperren lassen 25
EWD 07 Gesuche um Adressauskünfte (Einzelauskünfte) Art. 12 des Kant. Datenschutzgesetzes vom 19.02.1986 Art. 126 der Organisationsverordnung 2017 vom 06.07.2016 Auskunftserteilung unter Wahrung der Rechte der betroffenen Person(en) Gesuche AHV-Nummer, Arbeitgeber Name, Vorname und Adresse der gesuchstellenden Person/Institution; Name, Vorname und der gesuchten Person Geschäftskontrolle/Beweismittel 1 Jahr Vernichtung der Akten GesuchstellerInnen und gesuchte Personen 200 Gesuchsteller Adresse, Jahrgang, Geschlecht, Zivilstand, Nationalität, Heimatort, Beruf, Zu- und Wegzugsgemeinde, Zu- und Wegzugsdatum In Papierform oder telefonisch Auf Anfrage
EWD 08 Heimatscheine Schweizerisches Zivilgesetzbuch und eidgenössische Zivilstandsverordnung Art. 3 des Gesetzes über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizer (GNA) vom 12.09.1985 Nachweis des Schweizer-, Kantons- und Gemeindebürgerrechts Grundlage für die Erfassung im Einwohnerregister Papierform Geburtsdatum und Geburtsort, Name der Eltern Heimatort, Zivilstand Alle volljährigen SchweizerInnen müssen bei der Wohnsitzgemeinde ihren gültigen Heimatschein hinterlegen. Während der gesamten Wohnsitzdauer des Einwohners/der Einwohnerin Ungültige Heimatscheine infolge - resp. Zivilstandsänderungen oder Tod des Inhabers werden vernichtet Volljährige EinwohnerInnen mit Schweizerbürgerrecht 3'500
EWD 09 Liste der Listenauskünfte Artikel 119 ff. der Organisationsverordnung 2017 vom 06.07.2016 Information über bewilligte Listenauskünfte Seit 01.09.2010 Bereichsleitung Bis 31.08.2010 Gemeindeschreiberei Word-Datei Name (bei natürlichen Personen auch Vorname) der gesuchstellenden Person Weitere Nicht-: Auswahlkrierien, Zahl der in der Liste aufgeführten Personen, Datum gesetzliche Pflicht 10 Jahre (keine gesetzlich vorgeschriebene ) Löschung der mehr als 10 Jahre zurückliegenden Einträge natürliche oder juristische Personen, die um eine Listenauskunft ersuchen, die bewilligt werden kann 8 bis 12 pro Jahr, die Mehrheit davon jährlich wiederkehrend ; die Liste ist jedoch öffentlich und kann bei der Bereichsleitung eingesehen werden Geschäftsprüfungskommission Datenschutzaufsicht vollständige Liste Papier auf Wunsch; die GPK erhält von jeder bewilligten Listenauskunft eine Kopie der Verfügung