Lebensfeldaufbauende erzieherische Hilfen für Jugendliche und Hilfen für junge Volljährige

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Transkript:

Seite 1 von 16 Stand: 15.08.2017 Zuordnung des Angebotes Hilfen zur Erziehung Lebensfeldaufbauende erzieherische Hilfen für Jugendliche und Hilfen für junge Volljährige Platz in einer sozialpädagogisch betreuten, interkulturelle Wohngemeinschaft Allgemeine Beschreibung der Hilfeform Die Wohngemeinschaft stellt ein kurzzeitpädagogisches Angebot für Jugendliche und junge Volljährige dar, welche im Rahmen ihres Verselbständigungsprozesses Unterstützung an der Schnittstelle zwischen dem Leben in einer Wohngruppe und dem Einzug in eine eigene Wohnung benötigen. In der Wohngemeinschaft werden sie bei der Suche nach einer eigenen Wohnung sowie bei ihren ersten Erfahrung des selbstständigen Wohnens begleitet. Dies beinhaltet auch die Möglichkeit, pädagogische und psychologische Empfehlungen für die weitere Hilfeplanung bei Bedarf kurzfristig anzupassen, weshalb das Angebot im Fachbereich für Aufnahme und Clearing angesiedelt ist. Allgemeine Beschreibung der Grundleistungen Das Angebot richtet sich an ältere männliche Jugendliche (ab 17 Jahren)/junge Erwachsene, die aufgrund ihres Entwicklungsstandes keiner ganztägigen Aufsicht, Betreuung und Begleitung mehr bedürfen, jedoch in einzelnen Entwicklungsbereichen noch Unterstützung benötigen, das selbstständige Wohnen erproben möchten oder auf eine eigene Wohnung warten. Prüfung der Indikation; ggfs. Erarbeiten eines Kontraktes mit der Familie Vorhalten und bauliche Unterhaltung von Räumlichkeiten Gestaltung der Wohnsituation, insbesondere der Gemeinschaftsräume Unterstützung bei der Selbstversorgung im hauswirtschaftlichen Bereich Päd. Betreuung und unterstützende Tagesstrukturierung (z.b. Zubereitung und Einnahme von gemeinsamen Mahlzeiten, Anleitung zur sinnvollen Freizeitgestaltung, etc.) durch Fachpersonal nach Bedarf (Vormittags, nachmittags, abends/nachts und teilweise am Wochenende) Sicherstellung von Erreichbarkeit durch interne Rufbereitschaft (24 Stunden) Einzelfallbezogene Hilfen durch erfahrene pädagogische und psychologische Fachkräfte in Form von:

Seite 2 von 16 Stand: 15.08.2017 Beratung, Begleitung und Unterstützung in allen Lebensbereichen Gemeinsamer Erkundung vorhandener Entwicklungsbereiche/individueller Bedarfe sowie vorhandener Ressourcen und Kompetenzen Beratung/Erinnerung und ggfs. Begleitung bei der Sicherung einer optimalen ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung Entwicklung und ggf. Anpassung der je eigenen Lebensperspektive Stärkung der personalen und sozial-emotionalen Kompetenz Förderung/Begleitung bei der schulischen bzw. beruflichen Entwicklung / Integration Klärung finanzieller Fragen und Sicherstellung sozialrechtlicher Ansprüche Unterstützung und Begleitung bei der Erledigung aller Ausländer- und Asylfragen, abgesehen von der rechtlichen Vertretung Förderung von Beziehungsfähigkeit Bewältigung persönlicher Krisen Unterstützung bei der Suche nach einer eigenen Wohnung oder einer geeigneten Folgemaßnahme Vernetzung mit Formen anderer Hilfeangebote Klientenbezogene Verwaltungsleistungen Förderung der aktiven Freizeitgestaltung, inklusive gemeinschaftlicher Unternehmungen Anregung zur Auseinandersetzung mit Wert-, Glaubens- sowie interkulturellen Fragen, Berücksichtigung und Förderung individueller Glaubensfeste und Rituale sozial-emotionale Förderung und Unterstützung bei der Persönlichkeitsentwicklung Entwicklungsdiagnostik, Hilfeplanung, Erziehungsplanung methodische Arbeit mit der Herkunftsfamilie, wenn möglich, für die Entwicklung des jungen Menschen sinnvoll und von dem jungen Erwachsenen erwünscht. Beratung / Einübung und Korrektur bei der Übernahme und Ausübung der Rolle als natürliche Person Grenzen der Grundleistun- Über die Grundleistungen hinausgehende Leistungen, wie betreuungsintensive und heilpädagogische, therapeutische, krisenintervenierende, familieneinbeziehende Leistungen müssen im Einzelfall in Form

Seite 3 von 16 Stand: 15.08.2017 gen/ Zusatzleistungen Voraussetzungen und Ziele von Zusatzleistungen ergänzt oder in anderen Formen erzieherischer Hilfen realisiert werden Grund für das Vorhalten des Angebotes und für die Umsetzung der unten beschriebenen Leistungen / Leistungsempfänger Gesetzliche Grundlage 27 KJHG Voraussetzung einer erzieherischen Hilfe in Verbindung mit 34 / 36 KJHG Hilfeplanung / 41 KJHG Hilfen für junge Volljährige, Nachbetreuung Zielgruppe / Indikation Kontraindikation Die Maßnahme ist notwendig und geeignet, wenn die Erziehung oder Entwicklung von Jugendlichen und jungen Volljährigen auch mit stützenden und ergänzenden Hilfen im Herkunftsmilieu nicht sichergestellt ist, Jugendliche und junge Volljährige Hilfen und Unterstützung bei der Verselbständigung und dem Aufbau eines eigenen Lebensumfeldes benötigen, Jugendliche/junge Erwachsene die Aufnahme selbst wünschen und bereit zur Mitwirkung sind, Jugendliche/junge Erwachsene ihren ersten Schritt in die Selbstständigkeit nicht alleine gehen möchten, sondern in einem offenen Miteinander mit Gleichaltrigen und unter pädagogischer und psychologischer Begleitung ein Lernfeld wünschen, in dem sie Sicherheit, Rückhalt und Verständnis finden, bei einer Verselbständigung in einer eigenen Wohnung Vereinsamung drohen würde, Jugendliche/junge Erwachsene erproben möchten, welche Hilfe sie mittelfristig in ihrem Verselbständigungsprozess benötigen und andere Prozessbeteiligte (insbesondere das auftraggebende Jugendamt) eine entsprechende Überprüfung für sinnvoll hält, Jugendliche/junge Erwachsene z.b. aufgrund einer schwierigen Wohnungsmarktlage einen Ort brauchen, an dem sie ihren Verselbständigungsprozess dennoch kurzfristig beginnen können. Die Maßnahme ist nicht geeignet, wenn der junge Mensch schwer geistig oder körperlich beeinträchtigt ist, der junge Mensch akut suchtkrank ist oder akut unter unbehandelten psychischen Störungen leidet, eine Betreuung in der Wohngemeinschaft aufgrund vorliegender akuter Eigen- oder Fremdgefährdung

Seite 4 von 16 Stand: 15.08.2017 nicht möglich ist, der junge Mensch nicht bereit oder fähig ist, in einer Wohngemeinschaft mit geringer Betreuung zu leben, Jugendliche und junge Volljährige ihre Mitarbeit prinzipiell verweigern, eine weitere Verselbständigung aufgrund von geistigen oder seelischen Behinderungen nicht möglich ist, bei unbegleiteten minderjährigen Ausländern das Clearingverfahren noch nicht durchlaufen ist. Ziele Grundleistungen Entlastung der Heranwachsenden/jungen Erwachsenen und der Herkunftsfamilie, um neue Entwicklungen zu ermöglichen Schaffung eines sicheren, vertrauensvollen und verlässlichen Rahmens, z.b. nach Fluchterlebnissen Aufbau eines ersten eigenen Lebensfeldes Förderung persönlicher Kompetenzen, Stärkung der Selbstwirksamkeit Selbstversorgung und -organisation im hauswirtschaftlichen Bereich Entwicklung einer eigenen Lebensperspektive Planung und Realisierung von schulischer und/oder beruflicher Integration Verantwortlicher Umgang mit Geld und Sicherstellung sozialrechtlicher Ansprüche Auseinandersetzung mit Rechten und Pflichten als natürliche Person und Staatsbürger Klärung, Aufbau und Erhalt sozialer Beziehungen Ablösung vom Elternhaus bzw. der im Vorfeld bewohnten Gruppe Bewältigung persönlicher Krisen Aktive Freizeitgestaltung Sachleistungen und Tätigkeiten, die in dem beschriebenen Umfang und in der beschriebenen Qualität regelmäßig oder im Bedarfsfall zur Verfügung stehen. Für diese Leistungen sind Ressourcen vorhanden, die durch den Pflegesatz abgedeckt sind.

Seite 5 von 16 Stand: 15.08.2017 Leistungsbereich Prüfung der Indikation; Erarbeiten eines Kontraktes mit dem jungen Menschen und ggfs. der Familie Bereitstellung der vereinbarten Betreuungszeit Tagdienste / Nachtwachen Häufigkeit / Umfang bei Anmeldung mindestens einmal bei Bedarf teilweise / punktuell / situativ Beschreibung Bearbeitung von Anfragen fallführender Stellen und / oder Personensorgeberechtigten sowie Institutionen. Vorstellung der Einrichtung und der Angebote für die Personensorgeberechtigten und die Minderjährigen. Mitwirkung im Hilfeplanverfahren / Aufnahme / Auftragsklärung. Wahrnehmung der Aufsichtspflicht (bei Minderjährigen) Planung individueller Aktivitäten mit dem Heranwachsenden, räumlich-zeitliche Strukturierungshilfen Überprüfen eventueller Gefährdungen Entwicklungsangemessene Reaktionen auf Gefährdungen, innerhalb desselben Tages kurze Gespräche und pädagogische Interventionen Päd. Betreuung und Tagesstrukturierung in Form von Beratung in Form von Begleitung und Unterstützung in Form von Telefonaten regelmäßig gemäß Kontrakt bzw. Hilfeplan, am aktuellen Bedarf orientiert ausführliche Beratungsgespräche: Rückmeldung über die eigenen Stärken und Schwächen zur realitätsbezogenen Selbsteinschätzung des jungen Menschen Reflexion und Planung zu aktuellen Fragen der Lebensgestaltung mit dem Ziel der Erweiterung persönlicher Kompetenzen Planung gemeinsamer Aktivitäten zur Integration des jungen Menschen in sein Lebensfeld Training sozialer Kompetenzen in praktischen Lebensbereichen zur Beziehungspflege und der aktiven Teilnahme des Betreuers am Leben des jungen Menschen zur Vervollständigung der psychosozialen Diagnose zur Kontrolle von Absprachen zur Sicherstellung von Aufsichtspflicht und haftungsrechtlicher Gegebenheiten

Seite 6 von 16 Stand: 15.08.2017 zur Überprüfung etwaiger Gefährdungen kurze Gespräche zu außergewöhnlichen Tagesereignisse Überprüfung der vorhandenen und Stärkung der noch nicht ausreichenden Kompetenzen, die zum selbstständigen Leben in einer eigenen Wohnung notwendig sind Überprüfung der Hilfeplanung, ggf. Anpassung der Empfehlungen Entwicklungsdiagnostik Erziehungsplanung, Hilfeplanung Vernetzung mit Formen anderer Hilfeangebote Klientenbezogene Verwaltungsleistungen kontinuierlich 14-tägig kontinuierlich halbjährlich, bei Bedarf bei Bedarf regelmäßig Pädagogische Verlaufsdiagnostik und deren Dokumentation Teaminterne Erziehungsplanung Austausch mit der fallführenden Fachkraft Hilfeplanung unter Hinzuziehung von Fachleuten und Beratern Pädagogische Stellungnahmen, Entwicklungsberichte, Empfehlungen Vor- und Nachbereitung von Hilfeplangesprächen mit dem Klienten Organisation zusätzlicher interner Zusatzleistungen oder externer Hilfen, die sich aus der Hilfeplanung ergeben bei Bedarf Einleitung anderer erzieherischer oder gesundheitsförderlicher Maßnahmen Zusammenarbeit mit anderen Institutionen (z.b. Ausländeramt, Kulturvereinen, Dolmetschern, Sucht- oder Schuldnerberatung, Arbeitsamt, Schulen) regelmäßig Führen einer Akte (Pädagogische Entwicklung, besondere Vorkommnisse bzgl. Familie, Schule, Gesundheit, Verwaltungsvorgänge, Schriftverkehr, Hilfeplanung) Beschaffung von Unterlagen, Bescheinigungen, Ausweisen usw. Ausfertigen von Bescheinigungen, Berichten Organisation des notwendigen Zahlungsverkehrs Sicherstellen des Versicherungsschutzes; Abläufe in Versicherungsfällen Sicherstellung von Erreichbarkeit regelmäßig zu festen Zeiten und je- Realisierung der Erreichbarkeit eines Ansprechpartners für Klienten, Bezugspersonen sowie für Fachkräfte (Schulen, Jugendämter etc.)

Seite 7 von 16 Stand: 15.08.2017 derzeit als Rufbereitschaft in Krisen Vorhalten und Unterhalten von Räumlichkeiten Gestaltung der Wohnsituation Entwicklung einer eigenen Lebensperspektive Selbstversorgung im hauswirtschaftlichen Bereich Stärkung der personalen und sozial-emotionalen Kompetenz Instandhaltung von Wohnraum für Klienten bei Bedarf Bereitstellen eines persönlichen Wohnbereiches in einem Einbettzimmer und Hilfe bei der individuellen Gestaltung Bereitstellen eines Sanitär- und Waschbereichs Bereitstellen eines gemeinsamen Wohn- und Küchenbereiches Bereitstellen eines Freizeitbereiches, inkl. Außenbereich Täglich regelmäßige Mahlzeiten bzw. Anleitung und Unterstützung bei der Zubereitung Reinigung der Wohnräume bzw. Anleitung und Unterstützung bei der Reinigung Anleitung zur Reinigung und Pflege der persönlichen Wäsche und Kleidung regelmäßig Erarbeitung von persönlichen Wünschen, Zielen und deren Realisierungsmöglichkeiten regelmäßig Anleitung zur Selbstversorgung (Einkaufen, Kochen, Wäsche- und Kleiderpflege, Raumpflege) regelmäßig Vermittlung einer positiven Grundhaltung sich selbst und dem sozialen Umfeld gegenüber Rückmeldung über die eigenen Stärken und Schwächen zur realitätsbezogenen Selbsteinschätzung Anregung zur Auseinandersetzung mit persönlichen Wertvorstellungen und der eigenen Herkunft Angebot psychologischer Gespräche zur Stabilisierung

Seite 8 von 16 Stand: 15.08.2017 Schulische und/oder berufliche Integration bei Bedarf Unterstützung bei Vorbereitung und Auswahl der Berufs- bzw. Schulausbildung Motivierung zum regelmäßigen Schul- bzw. Ausbildungsbesuch Organisation von Nachhilfe und Praktika Beschaffung berufsvorbereitender Angebote (Arbeitsamt, Träger der Berufsbildung) Begleitende Kontakte zu Lehrpersonen, die dem Erreichen des Schul- und/oder Lehrabschlusses dienen Hilfe zur Konfliktlösung am Schul-, Ausbildungs- oder Arbeitsplatz oder Prüfungsvorbereitungen kennen zu lernen

Seite 9 von 16 Stand: 15.08.2017 Partizipation regelmäßig Partizipation soll die Beteiligung und Mitbestimmung im Alltag und im Gruppenleben der Jugendlichen fördern, sodass sie in der Einrichtung bei Entscheidungsprozessen mitbestimmen können und somit ein besseres Verantwortungsgefühl bekommen. vgl.: http://www.evangelische-jugendhilfe-bergisch-land.de/presse/2010/22-11-2010.html Wir als Jugendhilfeeinrichtung bieten unseren jungen Menschen die Möglichkeit, sich an Entscheidungsprozessen zu beteiligen. Unsere Beteiligungsinstrumente gliedern sich in die drei Bereiche: Partizipation Junge Menschen können sich bei uns auf allen Ebenen an Entscheidungen beteiligen, sei es auf Gruppenebene oder über den Gruppensprecherrat bei einrichtungsweiten Entscheidungen. Kinderrechte / Rechtekatalog Für die Kinder und Jugendlichen der EJBL existiert ein verbindlicher Rechtekatalog, von dem jeder junge Mensch ein Exemplar besitzt. Diese Rechte sind an keine Bedingungen oder Pflichten geknüpft. Anregungs- und Beschwerde Check (ABC) Es existiert ein Verfahren, zur Wahrung der Rechte der jungen Menschen. Sie können hier ihre Rechte einfordern, sich beschweren, wenn sie Dinge ändern wollen und neue Ideen anregen. Es gibt klar benannte, vertrauensvolle Ansprechpartner.

Seite 10 von 16 Stand: 15.08.2017 Interkulturelle Aspekte Die Evangelische Jugendhilfe Bergisch Land verfügt über langjährige Erfahrungen in der Betreuung von geflüchteten jungen Menschen. Seit den 80er Jahren wurden immer wieder einzelne junge geflüchtete Menschen aufgenommen und betreut. Es bestehen langjährige Kooperationen mit Ärzten, Schulen, ProAsyl und anderen Organisationen, die sich in diesem Bereich engagieren. Mit der seit 2015 enorm gestiegenen Anzahl geflüchteter junger Menschen haben wir diese Erfahrung aufgegriffen und systematisch weiter entwickelt. Nach Möglichkeit und fachlicher Einschätzung werden in allen unseren Regelwohngruppen die betroffenen junge Menschen aus anderen Ländern integriert und nach geltenden Jugendhilfestandards betreut. Diversität verstehen wir als Bereicherung und Herausforderung. Dabei sind wir uns des besonderen Schutz- und Sicherheitsbedürfnisses dieser Kinder und Jugendlichen bewusst, das sich durch die Belastungen im Herkunftsland und auf der Flucht sowie die Neuorientierung in einer fremden Kultur begründet. Unser Ziel ist es, den geflüchteten jungen Menschen durch eine offene und wertschätzende Haltung den Alltag und das Leben in der neuen Situation zu erleichtern und sie bei ihren Entwicklungsaufgaben zu unterstützen. Hierbei stellt insbesondere das Zusammenleben mit gleichaltrigen jungen Menschen eine enorme Ressource dar, das die Integration der geflüchteten Kinder und Jugendlichen erleichtert. Die klaren Strukturen und Abläufe in den Wohngruppen bieten Versorgung, Orientierung und Sicherheit. Selbstverständlich ist für uns ein annehmender Umgang mit der kulturellen Prägung des jungen Menschen, wobei wir die hiesigen Werte und Normen vermitteln und vertreten. Wir verstehen uns als Mittler in interkulturellen Fragen. Damit die herausfordernde Aufgabe gelingen kann, bilden wir uns permanent fachlich fort und sind innerhalb der Einrichtung als auch mit externen Kooperationspartnern in entsprechenden Fachgremien vernetzt.

Seite 11 von 16 Stand: 15.08.2017 Klärung finanzieller Fragen und Sicherstellung sozialrechtlicher Ansprüche Rechte und Pflichten als Staatsbürger Förderung von Beziehungsfähigkeit Bewältigung persönlicher Krisen Aktive Freizeitgestaltung Sexualpädagogische Begleitung regelmäßig Verwaltung des monatlichen Budgets des Klienten Anleitung zur eigenverantwortlichen Einteilung des monatlichen Budgets Anleitung und Unterstützung beim Nachkommen finanzieller Verpflichtungen (monatliche Beiträge, Schulden etc.) Hilfen bei behördlichem Briefverkehr, Anträgen wie BAB, BAFÖG, Wohngeld etc. bei Bedarf Information über den rechtlichen Status der Volljährigkeit Organisation von unterstützender Hilfe in Strafverfahren bei Bedarf Förderung sozialer Kontakte und Nachbarschaftspflege Motivierung zu einer lösungsorientierten Haltung in Konflikten Erarbeitung von Lösungsstrategien zur Konfliktbewältigung Hilfen bei der Klärung persönlicher Bedürfnisse und deren Umsetzungsmöglichkeiten in sozialen Kontakten sofort bei Bedarf Krisenintervention Ausführliche Krisengespräche (pädagogisch und psychologisch) Rufbereitschaft des Betreuers Einleitung weiterer Hilfemaßnahmen ( Beratung, Therapie, fachärztliche Versorgung) bei Bedarf Planung und Reflexion von Aktivitäten Gemeinsame Aktivitäten mit den Fachkräften Interne bzw. externe Gruppenangebote, heiminterner Sport, Unterricht regelmäßig Das sozialpädagogische Konzept ist derzeit in Überarbeitung und wird nachgereicht

Seite 12 von 16 Stand: 15.08.2017 Mögliche Zusatzleistungen Zusätzliche, zeitlich begrenzte und auf den Einzelfall bezogene Leistungen (nach individueller Hilfeplanung gesondert berechnet). Leistungsbereiche Beschreibung Preis Besondere zusätzliche sozialpädagogische Betreuung im Alltag Besondere zusätzliche schulische/berufliche Förderung Besondere Ferien- und Freizeitmaßnahmen verstärkte Planung von Aktivitäten und deren Begleitung verstärkte Aufsicht und engere Kontrolle verstärkte regelmäßige Gespräche und Beziehungsangebote verstärkte alltagspraktische Trainings Hilfen im Zusammenhang eines Strafverfahrens Begleitung von therapeutischen Prozessen Hausaufgabenbetreuung (Realisierung oder die Begleitung dieser Hilfe) gezielte fachbezogene Nachhilfe Teilnahme an externen Ferienmaßnahmen zu schulischen (z.b. Sprachkurse), therapeutischen (z.b. Intensivseminare), sozialpädagogischen Zwecken (z.b. Kontakt mit Jugendlichen, soziale Gruppenarbeit) Fachleistungsstunden erhöhte wöchentliche Betreuungsstundenzahl oder ggf. Honorar reale Kosten oder Erhöhung der Betreuungsstunden Besondere Elternarbeit Regelmäßige Elternberatung, Familientherapie Fachleistungsstunden

Seite 13 von 16 Stand: 15.08.2017 Ausstattung und Ressourcen Anzahl der Plätze Personalschlüssel Mitarbeiterqualifikation 5 Plätze Pädagogik: 2,5 Planstellen Psychologie: 0,25 Planstellen Hauswirtschaft: 0,25 Planstellen anteilig: Leitung, Verwaltung pädagogische Fachkräfte (in der Regel Universitäts-,FHS- und FS-Abschluss) Dipl.-PsychologIn Hauswirtschaftliche Fachkraft Raum Freistehendes Haus Einzelzimmer, Ess- und Wohnraum, Küche, zwei Badezimmer, Büro für Fachkräfte Funktionsräume nach Bedarf Außengelände Ruhig im Wald gelegen (am Rand eines Heimgeländes), dennoch mit guter Verkehrsanbindung gute Infrastruktur bezüglich interdisziplinärer Zusammenarbeit in Remscheid vorhanden (Schuldnerberatung, Ausländeramt, Arbeitsamt, Schulen etc.).

Seite 14 von 16 Stand: 15.08.2017 Qualitätssicherung Konzeptionsentwicklung in der Einrichtung Konzeptionssicherung Personalentwicklung Dokumentation von Prozessen und Leistungen indirekte Leistungen, zur Sicherung und Dokumentation der Leistungserbringung und zur Einhaltung der Qualitätsstandards Verschriftlichung der aktuellen Konzeption (Leitlinien, Leistungsangebot, Qualitätsstandards, Abläufe und pädagogisches Controlling) das Konzept der Wohngemeinschaft wird in Kürze ausformuliert und vorgelegt Klare Organisationsstrukturen und Ablaufsicherung Jährliche Überprüfung der Konzeption (Team/Leitung, mit oder ohne externen Berater) Fachliche Kontakte zu vergleichbaren Einrichtungen, Mitarbeit in Arbeitsgruppen und Fachverbänden Anpassung des Konzeptes, wenn grundlegend Änderungen im Hilfebedarf oder grundsätzliche Qualitätsmängel festgestellt werden (Team/Leitung, mit oder ohne externem Berater) Abstimmung pädagogischer und psychologischer Vorstellungen, Kommunikationsstile und Haltungen im Team Entwicklung von Arbeits- und Controllingabläufen in schriftlicher Form durchschnittlich 4x/Jahr Team- und Fallsupervision durch externen Supervisor durchschnittlich 2x/Monat Fallbesprechung im Team Arbeitsplatzbeschreibung und Personalführung durch Vorgesetzte Einarbeitung neuer MitarbeiterInnen Fort- und Weiterbildung (intern und extern) Fachliche und persönlichkeitsbezogene Beratung (in Einzelfällen Einzelsupervision) Verschriftlichung von Zielen und Planungen, die sich aus Hilfeplanung und Erziehungsplanung ergeben Tagesjournal über besondere Ereignisse, Realisierung von Planungen, Abweichungen von Planungen Vollständige und übersichtliche Aktenführung Kosten/täglich 159,94

Seite 15 von 16 Stand: 15.08.2017 Kontakt: Anschrift Ansprechpartner Evangelische Jugendhilfe Bergisch Land ggmbh Waldhofstraße 10 42857 Remscheid Tel.: 02191/78226-10 Fax: 02191/78226-49 Email: info@ejbl.de Geschäftsführerin: Silke Gaube Tel. 02191/78226-46 Email: silke.gaube@ejbl.de Fachbereichsleitung: Melanie Grobe und Heiner van Mil Tel. 021916/78226-36 und Tel. 02191/78226-31 Email: melanie.grobe@ejbl.de und heiner.van_mil@ejbl.de

Seite 16 von 16 Stand: 15.08.2017 Sie erreichen die Wohngemeinschaft unter Tel.: 02191/78226-25 Fax.:02191/78226-18 Email: trainings-wg@ejbl.de Teamleitung: Thomas Juraschik