Das neue EU-Patentsystem Wie weiter nach dem Brexit? Beat Weibel, Siemens AG, Corporate Intellectual Property siemens.tld/keyword
Zusammenfassung Vorbereitungshandlungen und strategische Optionen Opt-out Kein vollständiges Opting-out eines Portfolios von EP Patenten Konzentration auf Kernpatente und zur Verwertung vorgesehene Patente Empfehlenswert frühzeitig, da bei anhängigem Verfahren nicht mehr möglich Auf jeden Fall rechtzeitig vor Verwertungsanstrengungen Opt-out muss von allen Inhabern erklärt werden Unitary effect Um alle Optionen offen zu halten, vermehrte EP / PCT Anmeldungen vorsehen Große territoriale Abdeckung (vor allem an EU Peripherie) aber nicht in jedem Fall notwendig => Für Produkte, die EU weit hergestellt, vertrieben und verkauft werden Einheitliche Wirkung muss von allen Inhabern gemeinsam beantragt werden => Untersuchung / Anpassen von Verträgen Einspruch, Nichtigkeit, anwendbares Recht Trotz mangelnder Verfahrenshierarchie Einspruchsverfahren nutzen Direkt Nichtigkeitsverfahren einleiten, um Druck zu erhöhen oder Verfahren zu beschleunigen Für rechtsgeschäftliche Verwertung und Lücken in der EPVO gilt nationales Recht (Verwarnung, Folgen der Nichtigkeit ) Einheitliche Eigentumsstruktur des Patentportfolios anstreben Anmeldestrategie Nationale Patente: weniger als 3 Länder EP Patent: 3-5 Länder EU Patent: 4 Länder und mehr und für Produkte, die EU weit hergestellt, vertrieben und verkauft werden Ev. parallel nationale Anmeldungen einreichen, bzw. Türe offen behalten durch Teilanmeldung oder parallele nationale Patentanmeldungen (Doppelschutz in DE!) Akzentuierung EU nationales Patent (noch mehr nach Brexit) Seite 2
Was meint das britische Patentamt zum Brexit? UK IPO Source: https://www.gov.uk/government/news/ip-and-brexit-the-facts Mitgliedschaft beim EPC nicht in Frage gestellt Knackpunkt ist UPC Keine Klarheit, wie UPC gerettet werden könnte Seite 3
Brexit und jetzt? Einheitspatent Vor allem interessant für Erweiterung in Osteuropa Einheitspatent lohnt sich ab 4 und mehr Ländern Damit ist das Fehlen von UK für Siemens bedauernswert aber nicht entscheidend und kann über ein klassisches EP Patent wieder eingefangen werden Einheitspatentgericht UPC vor allem wegen vereinheitlichtem Verfahren, Verfahrensdauer, den Kosten und einheitlicher Rechtsprechung interessant Scheidet UK aus dem UPC aus, könnte es in der Rechtsprechung zu einer Akzentuierung UPC UK kommen (Verfahren, Kosten, Äquivalenz ) Das Ziel der Vereinheitlichung der Rechtsprechung würde verpasst Schlussfolgerung Einheitspatent auch ohne UK attraktiv; UPC weniger Zunächst sollte klar werden, wie der Brexit abläuft und wie das EU Patent System angepasst werden kann; Zeitverzögerung bedauernswert aber nicht entscheidend Deutschland sollte sich nicht durch eine frühzeitige Ratifizierung die Handlungsfreiheit nehmen lassen Der gegen die EU gerichtete Volksentscheid Großbritanniens ist zu respektieren Knackpunkt beim UPC bzw. dem UPCA ist Vorrang von EU Recht Fiele der Vorrang des EU Rechts weg, wäre der Weg frei für eine Erweiterung des UPC für nicht EU Mitgliedstaaten Sonst: Vermutlich Inkrafttreten eines beschränktes Einheitspatents und UPC Systems Seite 4
Das neue EU-Patentsystem Wie weiter nach dem Brexit? Beat Weibel CT IP Otto-Hahn-Ring 6 80333 München Deutschland Telefon: +49 89 636 48681 Fax: +49 89 636 1332053 Mobil: +49 173 4159252 E-Mail: beat.weibel@siemens.com siemens.com Seite 5