Ich wende mich an Sie unten bezeichneter Angelegenheit als Anwohner der Straße Am Karlsbad.

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Transkript:

per Mail Sehr geehrte Damen und Herren Bezirksverordnete! Ich wende mich an Sie unten bezeichneter Angelegenheit als Anwohner der Straße Am Karlsbad. Wie mit beiliegenden Unterlagen dokumentiert, wurden Ende Januar diesen Jahres vom Grünflächenamt Mitte, Fachbereich Grünflächen/Pflege, Hr. Götte m.d.w.d.g.b. entlang des Schöneberger Ufer umfangreiche Baumfällungen vorgenommen. Zwischen Flottwellstraße und Marshall-Brücke wurde der Grünstreifen zwischen Landwehrkanal und straßenbegleitendem Fußweg mit 14 gefällten Bäumen und Baumgruppen vollständig gerodet; zwischen Marshall-Brücke und Potsdamer Brücke wurden weitere fünf Bäume gefällt. Acht der Bäume sind offiziell als Straßen bzw. Anlagenbäume verzeichnet; drei davon im Straßenbaumkataster der Berliner Senats, fünf weitere als Anlagenbäume im Kataster des WSA (beide Kataster sind jüngst zusammengeführt worden). Drei der Bäume standen jenseits der Grenze des Bezirks Mitte auf Kreuzberger Seite. Bei den in beiliegender Karte markierten Bäumen handelt es sich ausnahmslos um Laubbäume mit mindestens 25cm Durchmesser (gemessen in Schnittebene, Wert gemittelt). Zwei der Bäume weisen einen Stammdurchmesser von weit über 100 cm auf, zehn weitere von deutlich über 50cm. Der Grünstreifen ist nicht Teil einer Grünanlage oder eines Gartendenkmals. Bei der ganz überwiegenden Zahl der Bäume ist demnach davon auszugehen, dass es sich nach Anwendungsbereich 2 der Baumschutzverordnung um geschützte Bäume gehandelt hat. Nach Auskunft von Hr. Götte sind die Arbeiten ohne öffentliche Anzeige und ohne jede Absprache mit anderen Stellen und Behörden erfolgt. Beteiligt wurden weder das Mediationsforum Zukunft Landwehrkanal, das Landesdenkmalamt, die BVV oder der Bezirk Kreuzberg. Die Baumfällungen sind in mindestens zweifacher Hinsicht ein Skandal: 1) Die Durchführung der Maßnahme verletzt massiv die mit Millionenaufwand und jahrelangem Engagement einer Vielzahl von Bürgerinitiativen, Behörden und Verbänden erstellte Mediationsvereinbarung. Wenn selbst ein derart prominentes und kostspieliges Verfahren wie das zum Landwehrkanal von einzelnen Behördenmitarbeitern der Lächerlichkeit preisgegeben werden kann, ist jedes Bekenntnis zu Bürgerbeteiligung und Transparenz aus Politik und Verwaltung unglaubwürdig. 2) Es ist unbegreiflich, wie einerseits prächtige, haushohe und offiziell kartierte Straßenbäume gefällt werden können, wenn andererseits die öffentliche Hand um private Spendengelder wirbt um 10.000 neue Stadtbäume pflanzen zu können. Während die Kampagne "Stadtbäume für Berlin" eindringlich unterstreicht, wie wertvoll Bäume für das Stadtklima sind und wie dringend Berlin MEHR Bäume braucht, vernichtet das Grünflächenamt Mitte handstreichartig das geschätzte Äquivalent zu mindestens 500 Jahren Baumwachstum. Hr. Götte nennt per Telefonat am 19.2.16 zur Begründung der Maßnahme folgende Punkte: a) Bei den Bäumen habe es sich um Wildwuchs gehandelt. Dies ist objektiv falsch. Unter den gefällten Bäumen finden sich kartierte "Straßenbäume". Ferner lässt der beiliegende Plan erkennen, dass die Neupflanzungen von 1998 (Winterlinde, 48ufer/5

48ufer/15) dort aussetzen, wo die jetzt gefällten Bäume standen. Sie waren somit erkennbar in die Planung und Umsetzung einer straßenbegleitenden Begrünung integriert. In diesem Zusammenhang von "Wildwuchs" zu sprechen ist absurd. Zudem kennt der gesetzliche Baumschutz keine Unterscheidung von Wildwuchs und Planwuchs. b) Die Bäume hätten eine Gefährdung der Verkehrssicherheit dargestellt. Die Wurzeln hätten den Gehweg beschädigt und in Teilen bereits die Fahrbahn: Im Bereich der Baumfällungen ist der Gehweg vorwiegend asphaltiert. Zwischen Potsdamer Brücke und Marshall-Brücke weist der Belag starke Risse und Wellungen auf. Der Fußweg ist in diesem Abschnitt gesperrt. Eine Öffnung des Fußweges ist nicht erkennbar Ziel oder Anlass der Fällungen. Die Verkehrssicherheit ist hier die gleiche wie vor der Maßnahme. Auch zwischen Marshall-Brücke und Flottwellstraße weist der Belag Risse und Wellungen auf, ist jedoch gut benutzbar. Auf einer Strecke von etwa 4m im Bereich von Baum Nr. 9 (eine mehrstämmige Pappel mit einem Stammdurchmesser von 150cm) ist die Asphaltdecke scheinbar absichtlich unterbrochen. Hier treten Wurzeln aus dem Erdreich hervor. Von Seiten der Flottwellstraße verweist seit geraumer Zeit ein Schild auf "Gehwegschäden". Auch hier hat der uferseitige Fußweg keine primäre Erschliessungsfunktion. Wäre es Ziel der Maßnahme gewesen, die Verkehrssicherheit zu verbessern, hätte es gereicht, den Belag instand zu setzen. c) Die Bäume seien krank gewesen (Stammfäule): Anhand der Schnittflächen lässt sich in keinem einzigen Fall Holzfäule feststellen. Alle Baumstümpfe sind fotografisch dokumentiert; die Fotos können bei Bedarf vorgelegt werden. d) Das Grünflächenamt sei von dem Mediationsforum und dem vereinbarten Verfahren nicht unterrichtet gewesen: Es ist schwer vorstellbar, dass ein seit Jahren in leitender Funktion mit der Unterhaltung der Grünflächen betrauter Mitarbeiter der Bezirksamtes Mitte ein von großer öffentlicher Aufmerksamkeit begleitetes Verfahren zum Schutz der Bäume am Landwehrkanal nicht mitbekommt. Sollte Hr. Götte tatsächlich keine Kenntnis von einer Vereinbarung haben, die sein zuständiger Bezirksstadtrat unterzeichnet hat und die ganz unmittelbar sein Arbeitsfeld berührt, würde dies die Kompetenz und Verantwortungsfähigkeit von Herr Götte und seiner Vorgesetzten ebenso fundamental infrage stellen, wie die Struktur und Arbeitsfähigkeit des Bezirksamtes Mitte. Es gibt im nationalen wie internationalen Kontext zahllose Beispiele für eine zeitgemäße Grünpflege, die mit weniger Aufwand mehr ökologischen Nutzen und mehr gesellschaftliche Akzeptanz erreicht. Der Stadt Berlin stünde gerade im Kontext der aktuellen Nachverdichtung ein maßvoller Umgang mit den verbleibenden Grünflächen sehr viel besser zu Gesicht als die vernunftferne Vernichtung ökologischer wie kultureller Werte. Ich bitte hiermit um Stellungnahme: Wie bewerten sie den Vorgang in fachlicher, verfahrenstechnischer und politischer Hinsicht? Trifft es zu, dass das Grünflächenamt von dem Beschlüssen des Forums nicht in Kenntnis gesetzt wurde? Was gedenken Sie in der Angelegenheit zu unternehmen? Welche Leitlinien zur Pflege von Grünflächen außerhalb der ausgewiesenen Grünanlagen bestehen derzeit und welche sind Ihrer Meinung nach erforderlich? Mit freundlichen Grüßen, XXX XXX

19 18 17 16 15 14 13 12 11 10 09 08 07 06 05 04 03 01 02

Baumfällungen Schönberger Ufer Abschnitt Flottwellstraße - Postdamer Straße Januar 2016 NR. Kataster-Nr. Stamm d [cm] 01 s. WSA ES 25 02 MS 30 03 s. WSA MS, ES 90, 48 04 s. WSA MS 50 05 MS 90, 90 06 Gruppe ES 4 x >25 07 Gruppe ES 36, 2 x 25 08 MS, Gruppe ES 55, 4 x >25 09 MS 150 10 s. WSA MS 28 11 Gruppe ES 7 x >25 12 48ufer2/5097 ES 78 13 48ufer1/5096 ES 80 14 ES 65 15 MS 60 16 48ufer18/5001 MS 120 17 Gruppe ES 42, 27, 27 18 ES 28 19 MS 50 Durchmesser gemessen in Schnittebene, gemittelt Im Kataster geführt, aber nicht mehr vorhanden sind ferner: 48ufer4/5125 48ufer8/5104