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Transkript:

A m t s b l a t t Hinweis einfügen / entfernen INHALT Nummer 10 13.06.2017 Seite Vollzug der Wassergesetze (WHG und BayWG) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis für das Zutagefördern von Grundwasser (Bauwasserhaltung) auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1795/5 der Gemarkung Puchheim 68 Öffentliche Zustellung der Nachbarausfertigungen der Baugenehmigung vom 30.05.2017 für folgendes Bauvorhaben: Teilnutzungsänderung und Teilumbau im UG, EG und DG des Hotels "Am Mühlbach" (keine Änderung in der Tiefgarage) auf dem Grundstück Fl.-Nr. 986/116 der Gemarkung Olching (Bauherrin: First Sleep "Am Mühlbach" GmbH Bauort: Heinrich-Nicolaus-Str. 19, 82140 Olching) an die Eigentümer des Grundstücks Fl.-Nr. 986/114 der Gemarkung Olching 68 Haushaltssatzung des Abwasserzweckverbandes Schweinbach- Glonngruppe (Landkreis Fürstenfeldbruck) für das Haushaltsjahr 2017 71 Internetseite: http://www.lra-ffb.de/lra/amtsblatt.shtml Sofern sich eine Bekanntmachung des Landratsamtes auf zur Einsicht auszulegende Unterlagen bezieht, sind diese über die Internetseite http://www.lra-ffb.de/bekanntmachungen.shtml zugänglich. Internetveröffentlichungen unterbleiben, soweit rechtliche oder tatsächliche Gründe entgegenstehen. - 67 -

Vollzug der Wassergesetze (WHG und BayWG) und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis für das Zutagefördern von Grundwasser (Bauwasserhaltung) auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1795/5 der Gemarkung Puchheim Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles hat ergeben, dass das Vorhaben keine nachhaltigen umweltrelevanten Auswirkungen erwarten lässt, die im Hinblick auf eine wirksame Umweltvorsorge zu berücksichtigen wären. Für das Vorhaben wird daher keine formelle Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Das Landratsamt Fürstenfeldbruck weist darauf hin, dass diese Entscheidung nicht selbständig anfechtbar ist. Öffentliche Zustellung der Nachbarausfertigungen der Baugenehmigung vom 30.05.2017 für folgendes Bauvorhaben: Teilnutzungsänderung und Teilumbau im UG, EG und DG des Hotels "Am Mühlbach" (keine Änderung in der Tiefgarage) auf dem Grundstück Fl.-Nr. 986/116 der Gemarkung Olching (Bauherrin: First Sleep "Am Mühlbach" GmbH; Bauort: Heinrich- Nicolaus-Str. 19, 82140 Olching) an die Eigentümer des Grundstücks Fl.-Nr. 986/114 der Gemarkung Olching Die Nachbarausfertigungen gemäß Art. 66 Abs. 1 Satz 6 Bayerische Bauordnung -BayBO- der Baugenehmigung des Landratsamtes Fürstenfeldbruck vom 30.05.2017, Az. 22 A1, BV-Nr. O 2016-0882 betreffend Teilnutzungsänderung und Teilumbau im UG, EG und DG des Hotels "Am Mühlbach" (keine Änderung in der Tiefgarage) auf dem Grundstück Fl.-Nr. 986/116 der Gemarkung Olching werden hiermit an die Eigentümer des o. g. Nachbargrundstücks nach Art. 66 Abs. 2 Satz 4 und 5 BayBO durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Die Baugenehmigung wurde am 30.05.2017 unter Nebenbestimmungen erteilt. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Bekanntmachung. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht München Postfachanschrift: Postfach 200 543, 80005 München Hausanschrift: Bayerstr. 30, 80335 München schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. - 68 -

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren in dem hier betroffenen Rechtsbereich abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen. Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Zusatz: Der Baugenehmigungsbescheid vom 30.05.2017 einschließlich der genehmigten Pläne kann beim Landratsamt Fürstenfeldbruck, Bauamt Zimmer-Nr. A338, Münchner Straße 32, 82256 Fürstenfeldbruck, nach Terminvereinbarung eingesehen werden. Mit dem Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Fürstenfeldbruck gilt die Zustellung als bewirkt (Art. 66 Abs. 2 Satz 6 BayBO), d. h. ab diesem Zeitpunkt läuft die Klagefrist. Fürstenfeldbruck, den 30.05.2017 Streicher Bauamt - 69 -

Thomas Karmasin Landrat - 70 -

Haushaltssatzung des Abwasserzweckverbandes Schweinbach- Glonngruppe (Landkreis Fürstenfeldbruck) für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund des 19 der Verbandssatzung und der Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Abwasserzweckverband Schweinbach- Glonngruppe folgende Haushaltssatzung: I. Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 771.982,00 und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 406.183,00 ab. 1 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 3 1) Eine Verwaltungsumlage wird in Höhe von 80.267,00 erhoben. 2) Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben. 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 15.000,00 festgesetzt. 5-71 -

6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2017 in Kraft. Oberschweinbach, den 23.05.2017 Abwasserzweckverband Schweinbach-Glonngruppe Lutz Rosenbaum Verbandsvorsitzender II. Der Haushaltsplan liegt gemäß Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit, Art. 65 Abs. 3 Satz 3 der Gemeindeordnung vom Tage der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landratsamtes Fürstenfeldbruck eine Woche lang in der Geschäftsstelle des Abwasserzweckverbandes Schweinbach-Glonngruppe, Kajetanweg 5, 82294 Oberschweinbach, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme auf. Oberschweinbach, den 23.05.2017 Abwasserzweckverband Schweinbach-Glonngruppe Lutz Rosenbaum Verbandsvorsitzender Herausgeber: Landratsamt Fürstenfeldbruck - Redaktion und Druck Referat 10-72 -