Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sports im Landkreis Güstrow

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Transkript:

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sports im Landkreis Güstrow 1. Zielsetzung Der Landkreis Güstrow gewährt auf Antrag des Kreissportbundes (im folgenden KSB genannt) Zuschüsse zur Vereins- und Verbandsarbeit im Landkreis Güstrow entsprechend dieser Richtlinie auf der Grundlage - des Haushaltsplanes des Landkreises Güstrow - der geltenden Gemeindehaushaltsverordnung des Landes M-V - der 48, 49 und 49a VwVfG M-V - der Förderrichtlinien des Landessportbundes in Bezug PKZ Vereinssportlehrer 2. Förderungsgegenstand Förderungsfähig sind entsprechend der Satzung des Kreissportbundes und der Vereine - der Breitensport im Kinder- und Jugendbereich - der Wettkampfsport im Kinder- und Jugendbereich, - der Frauensport, - der Behindertensport, - die inhaltliche Arbeit der Sportjugend - Teilnahme an überregionalen Meisterschaften - ab Regionalmeisterschaften - Ausrichtung von Meisterschaften (ab Landesmeisterschaften im Kinder- und Jugendbereich) - Personalkostenanteile für die Hauptamtlichkeit im Sport - Sachkostenanteile für vereinseigene Kraftfahrzeuge - Zuschüsse für Übungsleiter mit Lizenz - Zuschüsse zu ausgewählten Veranstaltungen des Sportes - Zuschüsse für Sportbekleidung Erläuterungen zu den förderfähigen Ausgaben werden in der Anlage 1 genannt. 3. Förderungsvoraussetzungen - Die Vereine und andere Träger sportlicher Veranstaltungen müssen ihren Sitz im Landkreis Güstrow haben. - Die Gesamtfinanzierung des Förderungsgegenstandes muss gesichert sein. - Der Nachweis der Gemeinnützigkeit der Antragsteller ist beim Kreissportbund zu hinterlegen. - Der Antragsteller darf keine eigenwirtschaftlichen Zwecke verfolgen. - Der Zuwendungsempfänger hat eine angemessene finanzielle Eigenbeteiligung nachzuweisen.

2 4.Antragsberechtigung/Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt und Zuwendungsempfänger sind der Kreissportbund, einschließlich die Sportjugend des Landkreises, eingetragene Vereine und die Kreisfachverbände. 5. Art und Umfang der Förderung 1. Der Kreissportbund wird beauftragt, die jährlich zur Verfügung stehenden Fördermittel vom Landkreis, entsprechend der Mitgliederbestandserhebung im Kinder- und Jugendbereich eigenverantwortlich zu vergeben. Ein finanzieller Zuschuss pro Mitglied von maximal 35,00 Euro für die Altersgruppen 0-18 Jahren wird vorgeschrieben. Die Bewilligung erfolgt durch das Jugendamt. 2. Für alle anderen Förderungsgegenstände wird als Einzelförderung im Wege der Anteilsfinanzierung durch den Kreissportbund für die Vereine, Verbände auf der Grundlage von Anträgen entschieden. Die Bewilligung erfolgt durch das Jugendamt. 3. Auf der Grundlage der gültigen Hauptsatzung des Landkreises Güstrow kann der Landrat im Rahmen seiner Entscheidungsbefugnis in begründeten Fällen abweichende Entscheidungen zum Förderungsgegenstand und zur Art und dem Umfang der Förderung treffen. 6. Antragsverfahren und Bewilligung 1. Für die Bewilligung einer Zuwendung bedarf es grundsätzlich eines schriftlichen Antrages, des Einreichens der aktuellen Mitgliederbestandserhebung, sowie des dazu gehörigen Beschlusses des Kreisvorstandes des KSB und des Kreissporttages über die Mittelverteilung zur allgemeinen Förderung des Kinder- und Jugendsportes. 2. Die Anträge sind durch den KSB auf dem Formblatt "Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung des Sports "(Anlage 2) für die allgemeine Vereinsförderung an das Jugendamt des Landkreises zu stellen. Die Vereine für die Bereiche Frauen und Behindertensport stellen formlose Anträge an den KSB. 3. Die Mittelabforderung für die allgemeine Förderung des Sportes (nach Pkt.2) durch den KSB erfolgt in zwei Raten zum 15.03. und 15.06. jeden Jahres beim Landkreis. 4. Voraussetzung für eine Zuwendung ist ein schriftlicher Bewilligungsbescheid. 5. Die Auszahlung erfolgt nach Bewilligung der Maßnahme. 6. Der Zuwendungsempfänger hat einen entsprechenden Verwendungsnachweis zu erbringen. - Der KSB weist für die allgemeine Sportförderung im Kinder und Jugendbereich die Zuwendung mit dem entsprechenden Prüfvermerk der Kassenprüfer aus. Vereine und Verbände mit Zuwendungen von über 1.000,00 Euro haben den Nachweis bis spätestens zum 01.02. des nachfolgenden Haushaltsjahres anhand der Vorlage des zahlenmäßigen Nachweises und des geprüften Verwendungsnachweises durch den KSB beim Jugendamt des Landkreises zu erbringen. Die Originalbelege bleiben beim Zuwendungsempfänger. - Die Prüfung der Belege von detaillierten Zuwendungen, wie Personalkostenzuschüsse, Übungsleiterentschädigungen, Sportjugendarbeit, Kreissportfeste, Ehrungen werden im Kreissportbund bis zum o1.02. jeden Jahres vor den Kreissporttagen gemeinsam zwischen dem Landkreis und den Kassenprüfern des KSB vorgenommen.

7. Rechtsanspruch 3 Eine Förderung nach dieser Richtlinie kann nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erfolgen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung durch den Landkreis Güstrow. 8. Widerrufsrecht 1. Die Förderung kann ganz oder teilweise auch rückwirkend widerrufen und der gewährte Zuschuss zurückgefordert werden, wenn - Förderungsvoraussetzungen nachträglich entfallen, - sich Angaben zum Antrag oder der Mitgliederbestandserhebung nachträglich als falsch erweisen, - die Verwendung nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß nachgewiesen wird, - sich die Gesamtfinanzierung der Maßnahme ändert, - die Zuwendung entgegen dem im Zuwendungsbescheid bestimmten Zweck verwendet wurde. 2. Eine Doppelförderung von Maßnahmen, sowie Komplementärfinanzierungen bei Personalkostenzuschüssen, ist ausgeschlossen. Eine Ausnahme bilden kooperierende Maßnahmen mit dem Jugendhilfe- und Jugendfreizeitbereich. Die Fördermittel können ganz oder teilweise zurückgefordert werden, wenn sie für einen anderen als den bewilligten Zweck verwendet wurden 9. Inkrafttreten Die Richtlinie tritt am 01.01.2006 in Kraft. Dr. Rainer Boldt Beigeordneter Stellv. Landrat

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung des Sports Anlage 2 1. Antragsteller Name: Anschrift: Straße PLZ/Ort Bankverbindung: Geldinstitut: Bankleitzahl: Kontonummer: Auskunft erteilt: Name: 2. Maßnahme Titel: Gesamtausgaben für das Projekt/Maßnahme: Beantragte Zuwendung: Euro Euro Auf einem gesonderten Blatt ist die Konzeption mit folgenden Angaben darzustellen: 1. Kurzdarstellung der Maßnahme, bzw. statistischer Auszug der Mitgliederbewegung im Verein bzw. KSB 2. Art der Aktivitäten 3. Ort der Maßnahme bzw. des Projektes 4. Beginn und Abschluss der Maßnahme bzw. Projektes 3. Als Anlage fügt der Antragsteller bei: (Nur zutreffende Anlagen sind einzureichen) Maßnahmekonzeption Finanzierungsplan Satzung, Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist bereits mit neuestem Stand eingereicht 4. Erklärung: Der Antragsteller versichert, dass die beantragten Mittel im Falle der Bewilligung wirtschaftlich und sparsam Verwendet werden. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden Angaben einschließlich der Angaben In dem beiliegenden Finanzierungsplan wird bestätigt. Das Vorhaben/die Maßnahme wurde noch nicht begonnen. Rechtsverbindliche Unterschrift: Datum:

Finanzierungsplan Antragsteller: Maßnahmetitel: Verwendung der Zuschüsse für: Personalausgaben/LKZ... ÜL-Zuschüsse... Sächl.Ausgaben... dav. Sportlerehrung... Sportjugend... Proj.Sportjugend... Fö.Kinder-u.Jugend- Sport in SV.... Fö. Frauen-u.Behin.sport... PKZ-Vereissportlehrer... Gesamthaushalt des Antragstellers: Einnahmen... Ausgaben... Beschlossen durch: am: Weitere öffentliche Zuwendungen durch Gemeinde/Stadt Kreis Landesmittel LSB KSB Sonstige Inhaltliche Darstellung: Satzung des Vereins vom: liegt als Anhang bei/bereits eingereicht Anerkennung Gemeinnützigkeit durch Finanzamt... vom: Kopie als Anhang!

Rechtsmittelverzicht Zum Zuwendungsbescheid vom... Erklärung Hiermit erkenne ich die Bewilligungsbedingungen des o.g. Bescheides an. Auf die Einlegung eines Rechtsbehelfes wird verzichtet....... Ort, Datum Rechtsverbindliche Unterschrift Mittelabforderung Wir bitten die Zahlung in Höhe von Euro auf folgendes Konto zu leisten. Zahlungsempfänger:... Kontonummer:... BLZ:... Geldinstitut...

Diese Seite bitte sofort zurück an: Kreissportbund Güstrow Geschäftsstelle Enge Str. 05 18273 Güstrow Verwendungsnachweis Zum Zuwendungsbescheid des Kreissportbundes/ der Kreisverwaltung Güstrow vom... Empfänger der Zuwendung: Kreissportbund Güstrow SV... Betrag der Zuwendung:... Zweck der Zuwendung:...... Zahlenmäßige Nachweisung mit Belegen Lfd.Nr. Beleg Nr. Tag der Zahlung Leistungspflichtiger oder - empfänger Zweckbestimmung Aus Euro -gabe Cent Gesamt: Geprüfter Abschluss vom... Ort und Datum Die Richtigkeit der Eintragungen und des Abschlusses wird hiermit bescheinigt....... Vereinsvorsitzender Kassenprüfer

Erläuterungen zu Punkt 2 der Richtlinie Anlage 1 1. zuwendungsfähige Ausgaben: Fahrtkosten: Zuwendungsfähig sind Fahrtkosten für das jeweils kostengünstigste Verkehrsmittel. Für Strecken, die mit einem Kraftfahrzeug zurückgelegt werden, kann als Auslagenersatz bis zu 0,22 Euro/km für den Fahrer sowie 0,02 Euro/km für jeden Mitfahrer als förderfähig anerkannt werden, wenn dadurch der Gesamtbetrag der Reisekostenvergütung nicht höher wird, als beim Benutzen des kostengünstigsten öffentlichen Verkehrsmittel. Dies gilt für alle Fahrten zu Wettkämpfen, Sportspielen, und anderen sportlichen Veranstaltungen der Sportfachverbände im Kreisgebiet bis hin zur Teilnahme an überregionalen Wettkämpfen. Sachkostenanteile für vereinseigene Kraftfahrzeuge: Reparaturkosten, Kraftfahrzeugsteuern, Kraftfahrzeugversicherung Verpflegung/Übernachtung: Ausgaben für Verpflegung können mit bis zu 10 pro Tag und Person und Übernachtung mit bis zu 20 Euro pro Nacht und Person bezuschusst werden. Org-Kosten: Entschädigungen bzw. Honorare für Kampf- und Schiedsrichter, Spezialkräfte und Organisatoren können bis zu 15 Euro pro Tag und Person bezuschusst werden. Start- und Meldegebühren für Nachwuchsmannschaften können bezuschusst werden. Sportgeräte: Ausgaben für die Ausstattung mit Sportgeräten sind aus den Zuschüssen für Breiten-, Wettkampf-, Behinderten- und Frauensport zulässig, wenn mindestens 10 v.h. des Gesamtwertes als Eigenbeitrag nachgewiesen wird. Gleiches gilt für die Bezuschussung der inhaltlichen Arbeit der Sportjugend. Sportbekleidung: Vom Verein erworbene Sportbekleidung mit Beflockung des Vereins. (Sportbekleidung, die durch Sponsoren bezahlt wurde, ist nicht zuwendungsfähig ) Sachkosten: Sächliche Verwaltungsausgaben für die Organisation und Durchführung bis zu nationalen Meisterschaften im Nachwuchs (Jugend A) können bezuschusst werden, wenn mindestens ein Eigenanteil des Veranstalters von 20 v.h. der Gesamtausgaben nachgewiesen wird. Zu diesen Ausgaben zählen zum Beispiel Urkunden, Medaillen, Wimpel, Pokale, Kleinstmaterialien, Mieten und Pachten der Veranstaltungsstätten, Post- und Fernmeldegebühren. Personalkostenzuschüsse: Auf der Grundlage der Förderichtlinien des LSB M-V zur Einstellung von Vereinssportlehrern durch Sportvereine, kann im Rahmen des Haushaltes des Landkreises Güstrow und auf Beschluss des Kreisvorstandes des KSB ein Personalkostenzuschuss bis zu 4.000 pro Vereinssportlehrer im Jahr gewährt werden.

Werterhaltungsmaßnahmen: Ausgaben für alle Maßnahmen ( außer Baumaßnahmen ), die zur Aufrechterhaltung des Trainings- und Wettkampfbetriebes in und auf den Sportstätten dienen, die von den Vereinen des KSB Güstrow genutzt werden ( außer Sportstätten, die einen anderen Eigentümer/ Träger haben ) 2. nicht zuwendungsfähige Ausgaben: Werbekosten Spielerprämien und andere Ehrungen von Sportlern in finanzieller Form