Rechtliche Stellung des Koordinators

Ähnliche Dokumente
Die Verantwortung des Bauherrn in der Planungs- und Ausführungsphase

Die Haftung des Koordinators für Sicherheit- und Gesundheitsschutz. Rechtliche Konsequenzen aus der BaustellenVO

Verantwortung des Auftraggebers beim Werkvertrag hinsichtlich des Arbeitsschutzes

Vertrag. über. Leistungen der Koordination für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen gemäß Baustellenverordnung

Baustellenverordnung. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1.

Seite 1 von 9

Arbeitsschutz im Baubereich

Zweistufige SiGe-Planung

Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Merkblatt zur Baustellenverordnung

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen nach der Baustellenverordnung

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen

Baustellenverordnung

Honorarempfehlungen zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination

RAB 33 Stand:

5. EErfahrungsaustausch der Koordinatoren

Pflichtenübertragung. Informationen für Verantwortliche im Arbeits- und Gesundheitsschutz

Architektenkammer Thüringen / Ingenieurkammer Thüringen Fortbildungsangebot September 2011 bis Februar 2012

4.2 Sicherheitsunterweisungen

VERGÜTUNGSANSPRUCH FÜR TÄTIGKEIT DES SIGE-KOORDINATORS

Koordination nach Baustellenverordnung. Umsetzung der Baustellenverordnung bei Arbeiten an Gasleitungen. Maßnahmen bei rhenag

Eine Information des Ingenieurbüro Körner zur Baustellenverordnung

RAB 31 Stand:

Baustellenverordnung für Garten- und Landschaftsarchitekten

Aktuelle Rechtsprechung zur Baustellenverordnung

GPA-Mitteilung Bau 2/2007

Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen

Die Baustellenverordnung Auswirkungen der Umsetzung auf die Bauunternehmen

Vom Wunsch zur Wirklichkeit?

Le Registre Journal Chantier en France et/und Der SIGE-Plan, die Dokumentation der örtlichen Überprüfung und die Baustellen-Ordnung in Deutschland

SiGe-Koordination einer Dach- und Fassadensanierung in Solingen

Wesentliche Koordinationen im Rahmen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes

Inhaltsverzeichnis. * Alle Technischen Regeln für Arbeitsstätten finden Sie in Kapitel 1.2 ab S. 49, im Inhaltsverzeichnis VII

Die Baustellenverordnung. Architektenmappe

Der Koordinator in der Ausführungsphase Baustellenordnung Fachtagung Arbeitsschutz im Wandel am in Neumünster

SiGe-Pläne: Wie kann man sie besser machen?

Einflussnahme auf den Arbeitsschutz von Fremdfirmen

Haftungsfragen für Sicherheitsfachkräfte

Betriebsinterne Organisation des Arbeitsschutzes

Inhaltsverzeichnis W. Kohlhammer, Stuttgart VII

Anspruch und Umsetzung der Baustellenverordnung bei Baumaßnahmen des Bundes

Die Arbeitsstättenregel ASR A5.2 Verbesserter Arbeitsschutz für Beschäftigte auf Straßenbaustellen

Vertragsmuster Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination SiGeKo

Gesund und sicher in der Arbeitswelt

BAUSTELLENVERORDNUNG UND TÄTIGKEIT DES SIGE-KOORDINATORS

Koordination nach Baustellenverordnung

V O R B E M E R K U N G E N

Das Leistungsbild SiGe-Koordination als Betätigungsfeld für Architekten und Ingenieure?

Merkblatt zur Verpflichtung auf das Datengeheimnis nach 6 Abs. 2 Sächsisches Datenschutzgesetz

V O R B E M E R K U N G E N

Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Mehr Sicherheit am Bau

Vertrag über die Koordinierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. SiGeKo-Vertrag

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Baustellenverordnung - BaustellVo* Vom 10. Juni 1998**

Vorwort zur 18. Auflage Arbeitsstätten Einleitung zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)... 3

Josten Müggenborg Weyers Rechtsanwälte. Die Haftung des Unternehmens und seiner Mitarbeiter Wege zur gerichtsfesten Unternehmensorganisation

Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen

Rechtsrahmen in Deutschland

Allgemeine Vertragsbestimmungen - AVB - der Stadt Hagen für Verträge mit freiberuflich Tätigen

Herzlich Willkommen. P R I E S R e c h t s a n w a l t. Unternehmerfrühstück am BVMW Unternehmerfrühstück. am

Mustervertrag Betriebsärztliche Betreuung von Arztpraxen im Unternehmermodell-AP

Leistungsübersicht LM Bau

Handlungskonzept für den Bauherrn und von ihm Beauftragte zur sicheren und gesundheitsgerechten Gestaltung des Bauprozesses

E N T S C H E I D S A U S Z U G

DER RICHTIGE SIGEKO FÜR IHRE BAUSTELLE SACHVERSTÄNDIGENBÜRO STROBEL

Studienziel. 2 Teilnahmevoraussetzungen

Die Haftung des Landschaftsarchitekten im Anstellungsverhältnis

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1999 Ausgegeben am 15. Jänner 1999 Teil I

Vertrag. zwischen. Frau/Herrn Anschrift. und. Frau/Herrn Dr. med.

Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan - SiGePlan -

Kooperation mit Fremdfirmen. Arbeitsschutz bei Werkverträgen Gefährdungsbeurteilung. Lars Röse (Sifa)

Unternehmerverantwortlichkeit und Strafrecht. Frank im Sande, Staatsanwaltschaft Braunschweig 1

Erfahrungsaustausch der Sicherheits- und Gesundheitskoordinatoren

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination. Praxisbeispiel: Sicherheitskoordination am Jahrtausendturm der Bundesgartenschau Magdeburg 1999

Ich-AG und Arbeitsschutz

Verträge mit anderen Planern, TU Dresden Verträge mit anderen Planern

DACH- SANIERUNG UND ASBEST

Handlungshilfe. Umsetzung der Baustellenverordnung. SiGePlan

Compliance. Persönliche Haftung von Unternehmern, Geschäftsführern und Führungskräften? Dr. Stefan Kursawe, Heisse Kursawe Eversheds

RABE Akademie Ltd Gesetzesaufbau. Verfassung = Grundgesetz. Gesetze Entstanden im Gesetzgebungsverfahren

Ausschuss für Arbeitsstätten Arbeitsstättenregeln, aktuelle Entwicklungen

Verordnung über. Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen

Europas größte Baustelle auf 14,7 Mio. m²

Gute Koordination Nutzen für Bauherren. Eine Praxishilfe der Offensive Gutes Bauen für Bauherren

Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieurleistungen - AVB - (Fassung 2013)

Haftung und Verantwortung im Arbeitsschutz

Verantwortung im Arbeitsschutz Rechtsgrundlagen zu Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz

Bauarbeitenkoordinationsgesetz

Allgemeine Grundsätze der Prävention auf Baustellen

Anlage zum Vertrag vom. Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag

Bauplanungs- und Ingenieurbüro Hartmut Küster Zwickau Lessingstraße 18

ARBEITS- UND An der Hasenquelle 6. Qualifizierungsanforderungen für den Einsatz von Fahr- und Steuerpersonal bei mobilen Arbeitsmitteln

Guten Morgen / guten Tag und ein herzliches Glück Auf!

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Baubehörde - Amt für Bauordnung und Hochbau

Glasklare Bauplanung bei Fenstern und Fassaden

Sicherheitstechnische Bewertung Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV Verantwortung des Betreibers für die Sicherheit bestehender Aufzüge

Arbeitsschutz in Baustellen

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Stähler Rechtsanwälte

Transkript:

Rechtliche Stellung des Koordinators

Personen auf der Baustelle Arbeitgeber Unbeteiligte Dritte Beauftragte Dritte Bauleiter Bauherr Baustelle Architekt/ Fachplaner Beschäftigte Sonstige SiGeKo Rechtliche Stellung des Koordinators Seite 2

Vertragsverhältnisse des Bauherrn Arbeitgeber Beauftragte Dritte Bauleiter Bauherr Baustelle Architekt/ Fachplaner Beschäftigte SiGeKo Rechtliche Stellung des Koordinators Seite 3

Rechte des Bauherrn Bauherr Baustelle Weisungsbefugnis Hausrecht Beauftragte Dritte Arbeitgeber Beschäftigte Bauleiter Architekt / Fachplaner SiGeKo Beauftragte Dritte Unbeteiligte Dritte Sonstige Arbeitgeber Beschäftigte Bauleiter Architekt / Fachplaner SiGeKo Rechtliche Stellung des Koordinators Seite 4

Pflichten des Bauherrn Bauherr Baustelle Organisationsverantwortung Verkehrssicherungspflicht Auswahlverantwortung Der Bauherr trägt die Gesamtverantwortung für das Bauvorhaben Er hat in den seltensten Fällen die entsprechenden Qualifikationen um seiner Verantwortung für die Baustelle gerecht zu werden. Rechtliche Stellung des Koordinators Seite 5

Pflichten des Bauherrn (BaustellV) Bauherr Baustelle Berücksichtigung der Grundsätze 4 ArbSchG Erstellen der Vorankündigung Bestellung eines geeigneten Koordinators Erstellung Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage Rechtliche Stellung des Koordinators Seite 6

Der Beauftragte Dritte Beauftragte Dritte? GU Architekt Bauüberwacher SiGeKo Bauherr Baustelle usw... Eine vollständige Übertragung der Bauherrenpflichten ist nicht möglich. Der Bauherr bleibt verantwortlich für: ausreichende Qualifikation des Beauftragten stichprobenartige Kontrolle der vertragsgemäßen Tätigkeit des Beauftragten Zuweisung von Aufgaben und Befugnissen Schaffung der Voraussetzungen zur Erfüllung der Aufgaben Rechtliche Stellung des Koordinators Seite 7

Der Beauftragte Dritte Beauftragter Dritter Weisungsbefugnis Hausrecht Arbeitgeber Beschäftigte Bauleiter Architekt / Fachplaner SiGeKo Beauftragte Dritte Unbeteiligte Dritte Sonstige Arbeitgeber Beschäftigte Bauleiter Architekt / Fachplaner SiGeKo Rechtliche Stellung des Koordinators Seite 8

Pflichten des Beauftragten Dritten Beauftragter Dritter Übernimmt je nach Vertragsgestaltung Pflichten des Bauherrn: Organisationsverantwortung Verkehrssicherungspflicht Auswahlverantwortung Berücksichtigung der Grundsätze 4 ArbSchG Erstellen der Vorankündigung Bestellung eines geeigneten Koordinators Erstellung Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage Rechtliche Stellung des Koordinators Seite 9

Bestellung des Koordinators Immer erforderlich, wenn mindestens 2 Arbeitgeber auf der Baustelle gleichzeitig oder nacheinander tätig werden. Muss vom Bauherrn oder dem Beauftragten Dritten in der Frühphase der Planung bestellt werden. Muss in Abhängigkeit von Art und Umfang der Baumaßnahme geeignet sein: Baufachliche Kenntnisse Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse Spezielle Koordinatorenkenntnisse > 2 Jahre Erfahrung in Planung und oder Ausführung Am 01.01.2005 ist folgende Änderung der BaustellV in Kraft getreten: In den 3 wird der Satz 1a eingefügt (1a) Der Bauherr oder der von ihm beauftragte Dritte wird durch die Beauftragung geeigneter Koordinatoren nicht von seiner Verantwortung entbunden. Rechtliche Stellung des Koordinators Seite 10

Bestellung des Koordinators In der Frühphase der Planung? = wenn der Entwurf hinreichend konkret erarbeitet ist RAB 10 Ende der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 / HOAI) Rechtliche Stellung des Koordinators Seite 11

Vertragliche Beziehungen Architekt/ Fachplaner Arbeitgeber Bauleiter Bauherr Dritter SiGeKo Beschäftigte Rechtliche Stellung des Koordinators Seite 12

Verantwortung des Koordinators Vergleich der EU-Richtlinie mit der BaustellV Artikel 7 Verantwortung der Bauleiter und Bauherren sowie der Arbeitgeber (1) Hat ein Bauleiter oder Bauherr einen oder mehrere Koordinatoren mit der Wahrnehmung der in den Artikeln 5 und 6 genannten Aufgaben betraut, so entbindet ihn dies nicht von der Verantwortung in diesem Bereich. (2) Die Anwendung der Artikel 5 und 6 sowie des Absatzes 1 des vorliegenden Artikels berührt nicht den Grundsatz der Verantwortung der Arbeitgeber gemäß der Richtlinie 89/391/EWG.(ArbSchG) 4 Beauftragung Die Maßnahmen nach 2 und 3 Abs. 1 Satz 1 hat der Bauherr zu treffen, es sei denn, er beauftragt einen Dritten, diese Maßnahmen in eigener Verantwortung zu treffen. Rechtliche Stellung des Koordinators Seite 13

Verantwortung des Koordinators Die eigene Verantwortung im Strafrecht: Nach 14 Abs. II Nr. 2 Strafgesetzbuch haftet ein Beauftragter wie der Unternehmer, wenn er in eigener Verantwortung beauftragt ist. Voraussetzung: Entscheidungsbefugnisse Weisungsrecht Vollmacht über ein finanzielles Budget Bezug zur BaustellV: Wenn sich der Koordinator vertraglich zur Durchführung der Aufgaben nach 2 Abs. 2 und 2 Abs. 3 der BaustellV verpflichtet hat, dann ist der Bauherr von der strafrechtlichen Verantwortung gem. 7 der BaustellV frei. Rechtliche Stellung des Koordinators Seite 14

Haftungsansprüche gegen den Koordinator 1. Aus dem Koordinatorenvertrag 2. Aus dem BGB 3. Aus dem Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht Bauherr Dritter SiGeKo Rechtliche Stellung des Koordinators Seite 15

Haftungsansprüche aus dem Koordinatorenvertrag Gegenüber dem Bauherren, wenn es durch Fehler oder Unterlassung zu Bauverzögerungen (Schaden des Bauherrn) oder Leistungsänderungsanordnungen ( 1 VOB/B) und daraus folgenden Vergütungsänderungen kommt ( 2 VOB/B) Bei Haftung des Bauherrn aufgrund fehlerhafter Leistungen des Koordinators hat er Rückgriffsrecht auf den Koordinator Rechtliche Stellung des Koordinators Seite 16

Haftungsansprüche aus dem BGB 823 (1) BGB: Der Koordinator haftet gegenüber auf der Baustelle Beschäftigten, wenn sie infolge mangelhafter Koordination geschädigt werden. 823 (2) BGB: Der Koordinator ist zum Schadenersatz verpflichtet, wenn er gegen ein den Schutz eines Anderen bezweckendes Gesetz (z.b.baustellv) verstößt. Voraussetzung für die Haftung: schuldhaftes Handeln des Koordinators = Vorsatz oder Fahrlässigkeit ursächlicher Zusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden Der Nachweis ist vom Geschädigten zu erbringen Rechtliche Stellung des Koordinators Seite 17

Haftungsansprüche aus dem BGB Der Koordinator hat nach der BaustellV ohne entstprechende vertragliche Vereinbarung kein Weisungsrecht gegenüber den am Bau tätigen Unternehmern und Arbeitnehmern. Das fehlende Weisungsrecht begrenzt die Verantwortlichkeit des Koordinators Erteilt der Koordinator die erforderlichen Hinweise und unternimmt alles mögliche zu deren Durchsetzung, kann er für etwaige Konsequenzen einer Nichtbefolgung nicht verantwortlich gemacht werden. Rechtliche Stellung des Koordinators Seite 18

Haftungsansprüche aus dem Baustrafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht 25 Arbeitsschutzgesetz: Ordnungswidrigkeit (Geldbuße bis 5.000 ): Vorankündigung: SiGePlan: nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht rechtzeitig nicht vor Errichtung der Baustelle erstellt. 26 Arbeitsschutzgesetz: Strafbar handelt (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr), wer Verstöße gegen 25 beharrlich wiederholt oder durch Verstöße gegen 25 Leben und Gesundheit eines Beschäftigten gefährdet. Rechtliche Stellung des Koordinators Seite 19

Haftungsansprüche aus dem Baustrafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht Strafgesetzbuch: 319 Baugefährdung, 324 ff Straftaten gegen die Umwelt Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit Usw... Rechtliche Stellung des Koordinators Seite 20

Aufgaben des Koordinators Die Stellung des Koordinators ergibt sich auch aus seinen Aufgaben Ansprechpartner für Sicherheit und Gesundheitsschutz aller Beteiligten am Bau (Name und Anschrift des Koordinators wird auf der Baustelle ausgehängt / Anhang 1 BaustellV) Erstellung des SiGe-Planes Hinwirken auf das Einhalten des SiGe-Planes Mitarbeit schon in der Planungsphase Gesprächspartner von Bauherr, Architekt und Bauunternehmer Erstellung der Unterlagen für spätere Arbeiten (Sicherungs-, Instandhaltung- und Wartungsarbeiten spätere Betriebssicherheit) Rechtliche Stellung des Koordinators Seite 21

Planung der Ausführung Unterlage für spätere Arbeiten-Planung SiGe-Plan 14 Tage Vorankündigung Ausführung SiGe-Plan-Fortschreibung Unterlage für spätere Arbeiten Übergabe an Bauherr / Nutzer Planung Ausführung Nutzung 1-5 0,5-4 30-100 Baustelle Zeit/Jahre Rechtliche Stellung des Koordinators Seite 22