DEUTSCHER PRÄVENTIONSTAG

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Transkript:

DEUTSCHER PRÄVENTIONSTAG "Minderjährige Schwellen- und Intensivtäter" Niedersächsisches Landesrahmenkonzept von Matthias Thoms Dokument aus der Internetdokumentation des Deutschen Präventionstages www.praeventionstag.de Herausgegeben von Hans-Jürgen Kerner und Erich Marks im Auftrag der Deutschen Stiftung für Verbrechensverhütung und Straffälligenhilfe (DVS) Zur Zitation: Matthias Thoms: "Minderjährige Schwellen- und Intensivtäter"; Niedersächsisches Landesrahmenkonzept, in: Kerner, Hans-Jürgen u. Marks, Erich (Hrsg.), Internetdokumentation des Deutschen Präventionstages. Hannover 2011, www.praeventionstag.de/dokumentation.cms/1622

Niedersächsisches Landesrahmenkonzept Minderjährige Schwellen- und Intensivtäter Gem. RdErl. MI, MJ, MS und MK vom 31.07.2009 Pia Magold Landeskriminalamt Niedersachsen

Ziele Reduzierung Kinder- und Jugenddelinquenz Einhaltung landesweiter Standards Frühzeitige Infos Polizei / JA / StA / Schule Polizeiliches Lagebild

Zielgruppe (Kinder u. Jugendliche) 1. Schwellentäter Als Schwellentäter werden Minderjährige bezeichnet, die bereits mehrfach in Erscheinung getreten sind, deren Straftaten überwiegend im Bereich der Gewalt-, Eigentums- oder BTM-Delikte liegen, bei denen Qualität und Quantität der Straftaten sowie ihre soziale Situation zu einer Negativprognose (Wiederholungsgefahr) führen und deren weitere kriminelle Karriere sich zu verfestigen droht.

Zielgruppe 2. Intensivtäter Als Intensivtäter werden Minderjährige bezeichnet, bei denen sich die kriminelle Karriere bereits verfestigt hat. Aufgrund der persönlichen Entwicklung und der Art, Schwere und/oder Anzahl der zur Last gelegten Taten ist es geboten, umgehend strafrechtlich und/oder jugendhilferechtlich zu reagieren.

Zielgruppe Definition Intensivtäter (siehe VJV) können z. B. sein: Tatverdächtige, die bereits eine Reihe voneinander unabhängiger nicht unerheblicher Straftaten begangen haben, Tatverdächtige, die schwerwiegende und auffällige Gewalttaten begangen haben, insbesondere, wenn deren Opfer oder die Allgemeinheit vor der Gefahr von Wiederholungen geschützt werden müssen, Tatverdächtige, bei denen die Gefahr besteht, dass sie durch ein kriminelles Umfeld (z. B. Banden, Cliquen) in weitere nicht unerhebliche Straffälligkeit abgleiten.

6.3 Intensivtäter Straftaten PKS-Schlüssel Faktor Raubtaten 210.000 5 sex. Gewalt 100.000 5 Sonstige Verbrechen 5 gef./schw. KV 222.000 3 Einbruchsdiebstahl 400.000 2 KV 225.000 2 Nötigung 232.200 2 Bedrohung 232.300 2 BTM-Handel 730.000 2 Straftaten WaffenG 726.200 2 übrige Straftaten 1

6.3 Intensivtäter + Täterpersönlichkeit und soziales Umfeld. Familie / Bezugspersonen bisherige Maßnahmen nach JGG / SGB VIII erfolglos Peergroup mangelnde Empathie für Opfer Alkohol-/ Drogenprobleme Schulschwänzen oder disziplinarische Maßnahmen der Schule unstrukturiertes Freizeitverhalten Abgängigkeit

7. Verfahren / Einstufung Schwellentäter - i. d. R. unterhalb von 35 Punkten - Festlegung durch Polizei - Weitere Maßnahmen durch Polizei, Jugendhilfe und Schule (ggf. auch STA)

7. Verfahren / Einstufung Strafmündige Intensivtäter (Jugendliche) Polizei / StA stufen ein (ggf. Hinzuziehung weiterer Behörden) Grundsatz: Punktzahl ab 35 Ausnahmen nach unten oder oben möglich Bestandsaufnahme Person / Taten / eingeleitete Maßnahmen Wirksamkeit / Lösungsstrategie Überprüfung der Einstufung nach 12 Monaten Erreichen der Altersgrenze 18 Jahre / anderes Konzept Strafunmündige Intensivtäter (Kinder) Polizei und ggf. JA legen fest (ohne StA) ab 14: Unterrichtung StA

Maßnahmen: Kontaktaufnahmen/ Gefährderansprachen zunächst im 14-tägigen Rhythmus - Gefährderansprachen gem. 11 Nds. SOG (gegebenenfalls mit Eingriffsmaßnahmen, wie z.b. Betretungsverbote, Platzverweise oder andere freiheitsbeschränkende Maßnahmen) - normverdeutlichende Gespräche - Überprüfungen von Auflagen oder Weisungen (wie z.b. Einhaltung von Alkohol- und Drogenabstinenz, Schulbesuch) - Erkundigungen nach den persönlichen Lebensumständen und Hilfestellung bei Problemlagen bzw. Verweisung an Hilfseinrichtungen - Feststellung des veränderten Erscheinungsbildes bzw. aktuellen Freundeskreises (Peergroup)

Weitere Maßnahmen: Fallkonferenzen - kann jede beteiligte Stelle einberufen - bei Strafmündigen auch StA dabei - Handreichung Fallkonferenzen erstellt Vorrangiges Jugendverfahren - Bearbeitung in 6 Wochen (Polizei bis Gericht) Polizeiliche Auskunftssysteme - Merker Intensivtäter in POLAS - Löschung wenn Streichung von Intensivtäterliste

Erste Erfahrungen: 2009 = 116 Intensivtäter ( ) 2010 = 91 Intensivtäter Überwiegend deutsche Täter Lediglich 1 Mädchen (3) Keine Kinder (1); überwiegend 16-17 Jahre alt 23,5 Taten pro Intensivtäter (2136 Taten) 4,35 % an Gesamtstraftaten Minderjähriger

Erste Erfahrungen: Rahmenkonzeption positiv aufgenommen Keine Probleme bei der Umsetzung der Ermittlungsgrundsätze (KA, DNA, ED-Behandlung usw.) Erziehungsberechtigte teilweise nicht kooperativ diverse Fallkonferenzen durchgeführt (Handreichung sehr hilfreich)

Erste Erfahrungen: Regelmäßige Kontaktaufnahmen / Gefährderansprachen Schwellentäter zeigten sich durch Ansprache beeindruckt Intensivtäter: teilweise abweisende (respektlose) Reaktion, teilweise Aufgeschlossenheit, teilweise vorgetäuschte Kooperation Intensive Begleitung / schrittweise positive Entwicklung

Pia Magold Landesbeauftragte für Jugendsachsen E-Mail: jugendsachen@lka.polizei.niedersachsen.de pia.magold@polizei.niedersachsen.de Tel.: 0511-26262 3241 Stand LKA NI, Halle 7, Stand 7013