Zweite Satzung zur Änderung der Kostenersatzund Gebührensatzung Feuerwehr der Gemeinde Hoppegarten vom Kommandowagen (KdoW)

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Transkript:

Zweite Satzung zur Änderung der Kostenersatzund Gebührensatzung Feuerwehr der Gemeinde Hoppegarten vom 10.02.2015 Aufgrund der 3 Abs. 1 S. 2 und 28 Abs. 2 S. 1 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I, S. 286), des 45 Abs. 4 S. 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz BbgBKG) vom 24. Mai 2004 (GVBl. I/04, S. 197) und der 2, 4, 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.03.2004 (GVBl. I/04, S. 174) in der jeweils geltenden Fassung, hat die Gemeindevertretung Hoppegarten in der Sitzung am 09.02.2015 die folgende Zweite Satzung zur Änderung der Kostenersatz- und Gebührensatzung Feuerwehr beschlossen: Artikel 1 Änderung der Kostenersatz- und Gebührensatzung Feuerwehr Die Kostenersatz- und Gebührensatzung Feuerwehr der Gemeinde Hoppegarten vom 18. Oktober 2004 (DRUCKSACHE 121/2004), veröffentlicht im Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegarten mit den Ortsteilen Dahlwitz- Hoppegarten, Hönow und Münchehofe, Ausgabe 08/2004 vom 19. November 2004, Seite 16 ff, geändert durch die Erste Änderung der Kostenersatz- und Gebührensatzung Feuerwehr der Gemeinde Hoppegarten vom 22.05.2012, (DRUCKSACHE 316/2012/08-14), veröffentlicht im Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegarten mit den Ortsteilen Dahlwitz- Hoppegarten, Hönow und Münchehofe, Ausgabe 02/2013 vom 14.02.2013, Seite 3 ff, wird wie folgt geändert: 1. Die Anlage 1 wird wie folgt geändert: a) Nummer 1 wird wie folgt neu gefasst: 1. Personalgebühren 1.1. Einsatzdienst und Sicherheitsdienst (je ¼ Stunde) 1.2. Feuerwehrmann (alle Dienstgrade) gemäß 16 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Regelsatz: gemäß Entgeltgruppe 8, Stufe 3 TVöD Sonntagseinsatz: gemäß 8 Abs. 1 c) TVöD Wochenfeiertagseinsatz: gemäß 8 Abs. 1 d) TVöD b) Nummer 2 wird wie folgt neu gefasst: 2. Fahrzeuggebühren (je ¼ Stunde, ohne Personalgebühren) 2.1. Fahrzeuge bis 3.500 kg zul. Gesamtgewicht 6,75 4,25 Vorausgerätewagen (VGW) 7,75 Kommandowagen (KdoW) Gerätewagen-Logistik (GW/L) Seite 1 von 5 7,25 30,50 2.2. Fahrzeuge bis 7.000 kg zul. Gesamtgewicht Löschgruppenfahrzeug (LF 8/8) FF Münchehofe: 13,25 2.3. Fahrzeuge bis 12.000 kg zul. Gesamtgewicht Tanklöschfahrzeug (TLF 16/25) 35,25 2.4. Fahrzeuge über 12.000 kg zul. Gesamtgewicht 38,50 36,00 Drehleiter DLA(K) 23/12 68,75 c) Nummer 6 wird wie folgt neu gefasst: 6. Gebühren für missbräuchliche Alarmierung je ausgerücktes Fahrzeug (je ¼ Stunde) 49,75 Zusätzlich werden die Personalgebühren nach Nr. 1 der Kostenersatz- und Gebührensatzung erhoben. 2. Anlage 2 wird wie folgt geändert: a) Nummer 2 wird wie folgt neu gefasst: Kalkulation der Stundensätze der Fahrzeuge Zu 2.1. Berechnungsgrundlage: + Gesamter Abzüglich Zuwendungen: - je Stunde gerundeter Stundensatz: 1

Fahrzeug: MTF Baujahr: 2008 Fahrzeug: VGW Baujahr: 2000 Seite 2 von 5 36.988,00 + 1.984,00 Gesamter 38.972,00 Abzüglich Zuwendungen: - 0 38.972,00 39.563,00 + 6.549,00 Gesamter 46.112,00 Abzüglich Zuwendungen: - 0 46.112,00 1.949,00 1.364,00 3.313,00 22,09 5,00 27,09 6,75 2.305,00 1.614,00 3.919,00 26,13 5,00 31,13 7,75 Fahrzeug: MTF Baujahr: 2003 Fahrzeug: KdoW Baujahr: 2008 24.370,00 + 2.134,00 Gesamter 26.504,00 Abzüglich Zuwendungen: - 0 26.504,00 40.000,00 + 2.586,00 Gesamter 42.586,00 Abzüglich Zuwendungen: - 0 42.586,00 1.325,00 928,00 2.253,00 15,02 5,00 17,02 4,25 2.129,00 1.491,00 3.620,00 24,13 5,00 29,13 7,25 2

Fahrzeug: GW/L Baujahr: 2012 169.883,00 + 36.339,00 Gesamter 206.222,00 Abzüglich Zuwendungen: - 0 206.222,00 II 10.311,00 IV. Verzinsung des Eigenkapitals 7.217,00 17.528,00 116,85 5,00 121,85 30,50 Zu 2.3. Fahrzeug: TLF 16/25 Baujahr: 2002 Seite 3 von 5 179.143,00 + 61.598,00 Gesamter 240.741,00 Abzüglich Zuwendungen: - 0 240.741,00 12.037,00 8.426,00 20.463,00 136,42 5,00 141,42 35,25 Zu 2.2. Fahrzeug: LF 8/8 Baujahr: 1985 Standort: Münchehofe 56.242,00 + 28.736,00 Gesamter 84.978,00 Abzüglich Zuwendungen: - 0 84.978,00 Zu 2.4. Fahrzeug: LF 16/12 Baujahr: 1996 205.771,00 + 55.859,00 Gesamter 261.630,00 Abzüglich Zuwendungen: - 0 261.630,00 4.249,00 2.974,00 7.223,00 48,15 5,00 53,15 13,25 13.082,00 9.257,00 22.339,00 148,93 5,00 153,93 38,50 3

Fahrzeug: LF 16/12 Baujahr: 2002 179.453,00 + 65.315,00 Gesamter 244.768,00 Abzüglich Zuwendungen: - 0 244.768,00 12.238,00 8.567,00 20.805,00 138,70 5,00 143,70 36,00 Seite 4 von 5 27,00 17,00 Vorausgerätewagen (VGW) 31,00 Kommandowagen (KdoW) 29,00 Gerätewagen/ Logistik (GW/L) 122,00 Löschgruppenfahrzeug (LF 8/8) FF Münchehofe: 53,00 Tanklöschfahrzeug (TLF 16/25) 141,00 154,00 144,00 Drehleiter DLA(K) 23/12 275,00 Zwischensumme: 993,00 Mittelwert je Fahrzeug: 993,00 (dividiert durch 10) = 99,30 100% Aufschlag: 99,30 Summe: 198,60 Je angefangene Viertelstunde: 49,75 Fahrzeug: DLAK 23/12 Baujahr: 2009 455.740,00 + 20.430,00 Gesamter 476.170,00 Abzüglich Zuwendungen: - 0 476.170,00 23.809,00 16.666,00 40.475,00 269,83 5,00 274,83 68,75 Artikel 2 Neufassung der Kostenersatz- und Gebührensatzung Feuerwehr Der Bürgermeister kann den Wortlaut der Kostenersatz- und Gebührensatzung Feuerwehr der Gemeinde Hoppegarten in der vom Inkrafttreten des Artikel 1 dieser Satzung an geltenden Fassung im Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegarten mit den Ortsteilen Dahlwitz- Hoppegarten, Hönow und Münchehofe bekannt machen. Artikel 3 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Hoppegarten, den 10.02.2015 Karsten Knobbe Bürgermeister b) Nummer 6 wird wie folgt neu gefasst: Gebühren für missbräuchliche Alarmierung Wird bei einer missbräuchlichen Alarmierung der Verursacher festgestellt, so werden die Gebühren je angefangene Viertelstunde mit 49,75 in Rechnung gestellt. 4

Bekanntmachungsanordnung Seite 5 von 5 Hiermit ordne ich die Bekanntmachung der Zweiten Satzung zur Änderung der Kostenersatz- und Gebührensatzung Feuerwehr der Gemeinde Hoppegarten vom 10.02.2015 im Amtsblatt für die Gemeinde Hoppegarten mit den Ortsteilen Dahlwitz- Hoppegarten, Hönow und Münchehofe, 13. Jahrgang, Ausgabe 2/2015, an. Hoppegarten, den 10.02.2015 Karsten Knobbe Bürgermeister 5