Selbstfahrende Traktoren als Arbeitshilfe Workshop Smart Farming Rechtliche Perspektiven

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Transkript:

Selbstfahrende Traktoren als Arbeitshilfe Workshop Smart Farming Rechtliche Perspektiven Im Spannungsfeld zwischen Technologie und Datenschutz Mag. Patrick Majcen 24.11.2016 Universität für Bodenkultur, Wien

Übersicht Zunehmende Digitalisierung führt zu enormer Ansammlung von Daten Um welche Daten handelt es sich? Mögliche Schlussfolgerungen durch Datensammlung Rechtliche Fragestellungen Spezialfragen in Zusammenhang mit der Digitalisierung Herausforderungen in der Zukunft

Zunehmende Digitalisierung führt zu enormer Ansammlung von Daten durch - Maschinen- und Gerätehersteller (eingebaute Chips und Sensoren) - Kompatibilitätslösungen im Hardwarebereich (ISOBUS) - Hersteller von Lösungen zur Präzisionslandwirtschaft (automatische Teilbreitenschaltung, selbstfahrende Maschinen) - Cloudbasierte Datenvernetzung - Betriebs(wirtschafts)management-Software

Um welche Daten handelt es sich dabei? (ein kleiner Auszug) Maschinen- bzw Gerätedaten Prozessdaten Fahrzeit Arbeitsverrichtungszeit Verschleiß Betriebsmittel Art (zb Pflanzenschutzmittel) ausgebrachte Menge Kraftstoffverbrauch Höchstpersönliche Daten Name Adresse Kontodaten Georeferenzierte Daten Kartierung der Flächen Flottenmanagement Bodendaten angebaute Kulturen Bodenbeschaffenheit Betriebs(wirtschafts)daten Ernteertrag Kalkulationen Rechnungen Kombinierte Daten

Kombinierte Daten ermöglichen Schlussfolgerungen Wieviel arbeitet wer? Wann arbeitet wer? Wo arbeitet wer? Wie arbeitet wer? Geht man mit Maschinen und Geräten sorgsam um? Setzt man Betriebsmittel ordnungsgemäß ein? Wie produktiv ist er? Verhältnis Input zu Umsatz Verhältnis Arbeitseinsatz zu Umsatz

Erfolgt die Datensammlung rechtens? Bei Daten ohne Personenbezug keine Anwendbarkeit des DSG 2000 Rechtmäßigkeit ist vertraglich zu regeln Bei Daten mit Personenbezug Anwendbarkeit des DSG 2000 es gilt grundsätzlich das Verbotsprinzip nach DSG 2000 Zulässigkeitsprüfung nach 6-9 kann jedoch Rechtmäßigkeit ergeben

Personenbezug ist immer herstellbar Maschinen- und Gerätedaten werden durch behördliche Kennzeichen oder Fahrzeug-ID zu personenbezogenen Daten Alle Daten im Zuge der Bewirtschaftung werden durch flächenbezogene Speicherung zu personenbezogenen Daten Betriebs(wirtschaftliche) Daten werden durch Anmeldung zu personenbezogenen Daten

Folgen des Personenbezugs und Art Land- und Forstwirt wird durch Personenbezug Betroffener und Datenverwender ist Auftraggeber (=Verantwortlicher der Datenverarbeitung) isd DSG. Wesentlich ist dabei, ob es sich um direkt personenbezogene (weitgehende Schutzrechte) oder indirekt personenbezogene (de facto keine Schutzrechte) Daten handelt. Viele auf ersten Blick indirekt personenbezogenen Daten werden bei näherer Betrachtung meist zu direkt personenbezogenen Daten!

Direkter Personenbezug ist meist gegeben Maschinen- und Gerätedaten werden durch behördliche Kennzeichen oder Fahrzeug-ID zu personenbezogenen Daten Registrierung beim Hersteller Alle Daten im Zuge der Bewirtschaftung werden durch flächenbezogene Speicherung zu personenbezogenen Daten Koordinaten Grundbuch Betriebs(wirtschaftliche) Daten werden durch Anmeldung personenbezogenen Daten Anmeldung bei Softwareinstallation

Zulässigkeit nach DSG? Voraussetzungen für Durchbrechung des prinzipiellen Verbots der Datenverwendung Gesetzliche Ermächtigung oder rechtliche Verpflichtung Zustimmung des Betroffenen Interessenabwägung schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen des Betroffenen vs berechtigte Interesse des Auftraggebers (Vermutung der Schutzwürdigkeit!) Daten sind indirekt personenbezogen Wissenschaftliche Forschung und Statistik gibt dem Auftraggeber weitgehende Möglichkeiten der Datenverwendung!

Betroffenenrechte Auskunftsrecht und damit Herausgaberecht über Datenverarbeitung Richtigstellung falscher Daten Löschung widerrechtlich verwendeter Daten Widerspruchsrecht: Opt-out Diese Rechte stehen bei indirekt personenbezogenen Daten nicht zu!

Spezialfragen Einsatz von/als Lohnunternehmer Maschinenring Nachbarschaftshilfe Arbeitskräften Verhältnis Verpächter/Pächter Zugänglichkeit der Daten für Behörden

Herausforderungen in der Zukunft Transparenz über erhobene Daten Klare vertragliche Regelungen zwischen den Akteuren über Daten welche erhoben werden dürfen Wer welche Daten wie nutzen darf Datensicherheit Wie kann dem Land- und Forstwirt ein zusätzliche Vorteil verschafft werden, da schließlich seine Daten verwendet werden? Rechtsrahmen anpassen, damit nicht erst Fragen aufkommen, wenn Daten bereits geflossen sind.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!