WALDZERTIFIZIERUNG NACH ISO PILOTSTUDIE ZUR UMSETZUNG IN DER SCHWEIZ. Nachhaltige Nutzung der Wälder und umweltgerechte

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Transkript:

WALDZERTIFIZIERUNG NACH ISO 14001 - PILOTSTUDIE ZUR UMSETZUNG IN DER SCHWEIZ PD Dr. Peter Gresch Mit den Normen und Richtlinien zum Umweltmanagement der ISO und dem neuen Waldgesetz sind Instrumente verfügbar, die den Waldbesitzern und der holzverarbeitenden Industrie den Weg zeigen, wie der Nachweis nachhaltiger Nutzung und umweltgerechter Holzverarbeitung erbracht werden kann. 1. Ziel Nachhaltige Nutzung der Wälder und umweltgerechte Holzverarbeitung 2. Definition Nachhaltigkeit Der Begriff Nachhaltigkeit für den Wald und seiner Leistungen für die Umwelt beinhaltet heute sowohl eine quantitative wie auch eine qualititative Nachhaltigkeit: - Erhaltung der Waldfläche und des Rohstoffes Holz; - dauerndes Erhalten und Entstehen-lassen der Biodiversität2) und der natürlichen Abläufe (in unserer Kulturlandschaft). 2) Biodiversität: biologische Vielfalt in Arten, genetische Vielfalt und Vielfalt an Lebensräumen. 3. ISO TC 207 Umweltmanagement - ISO 14001/ 14004 Es stehen verschiedene Normen und Richtlinien / Leitfäden zur Verfügung oder sind noch in Erarbeitung. - ISO 14001: 1996 Umweltmanagementsysteme - Spezifikation mit Anleitung zur Anwendung Die Norm ermöglicht es einer Organisation, die Umweltpolitik und die entsprechenden Zielsetzungen unter Berücksichtigung von rechtlichen Forderungen und Informationen über bedeutende Umweltauswirkungen zu formulieren. Das Modell des Umweltmanagementsystems nach ISO 14001 ist in Fig. 1 (im Anhang) dargestellt. - ISO 14004: 1996 Umweltmanagementsysteme - Allgemeiner Leitfaden über Grundsätze, Systeme und Hilfsinstrumente - ISO/TC 207/WG2 - Forestry: An ihrer Vollversammlung vom Juni 1996 erteilte das ISO /TC 207 Umweltmanagement den Auftrag an eine ad hoc Arbeitsgruppe die Frage der Notwendigkeit einer sektorspezifischen WALDZERTIFIZIERUNG August 1997 1

Ergänzung zur Waldbewirtschaftung zu klären. Der Auftrag lautet: Implementation of the EMS standards by forestry organisations. Bis zur Vollversammlung im April 1997 ist Berichterstattung zu erstatten. Aber: national bestehen sehr grosse Unterschiede in der Struktur der Waldbesitzer, Holzerntebetrieben und holzverarbeitender Industrie. Daher ist kaum weltweit gültige genauere Beschreibungen möglich, als in 14001/ 14004; Aus diesem Grund erscheint es zweckmässig, Richtlinien auf nationaler Ebene schaffen. - Für die ISO 14001 ist der einzelne Betrieb die zu betrachtende Einheit. 4. Nationale Umsetzung - Verarbeitungskette: Holzerntebetrieb- verarbeitende Betriebe (Fig. 2) 4.1 Waldbesitz-Situation in der Schweiz: - Waldbesitzer bzw. Holzerntebetriebe: Oeffentliche Körperschaften: ca. 3`800 Betriebe mit durchschnittlich 210 ha Wald. private Waldeigentümer: ca. 250 000 (10 % sind organisiert) mit durchschnittlich 1.7 ha 4.2 Waldgesetz (WaG)(SR 921)/ - verordnung (WaV)(SR 921.01) (in Kraft seit 1.1.1993) 4.2.1 Zweckartikel Waldgesetz: Art. 1 Waldgesetz (Zweck) 1 Dieses Gesetz soll: a. den Wald in seiner Fläche und in seiner räumlichen Verteilung erhalten; b. den Wald als naturnahe Lebensgemeinschaft schützen; c. dafür sorgen, dass der Wald seine Funktion, namentlich seine Schutz-, Wohlfahrts- und Nutzfunktion (Waldfunktionen) erfüllen kann; d. die Waldwirtschaft fördern und erhalten. 2 Es soll ausserdem dazu beitragen, dass Menschen und erhebliche Sachwerte vor Lawinen, Rutschungen, Erosion und Steinschlag (Naturergereignisse) geschützt werden. 4.2.2 Organisation des Forstwesens: Bund: BUWAL: Eidg. Forstdirektion(Hauptabteilung Wald) (Abteilungen Walderhaltung und Jagd; sowie Wald und Holz) Kantone: Kantonaler Forstdienst (Kantonsforstamt); Forstkreise und Forstreviere 4.2.3 Instrumente nach Waldgesetz: Uebersicht (Fig. 3) 4.2.3.1 Regionaler Waldplan / Waldentwicklungsplan (Fig. 4) WALDZERTIFIZIERUNG August 1997 2

Ermitteln der Waldfunktionen und Festlegen der übergeordneten Ziele für die Waldbewirtschaftung. Er legt demnach die zu erfüllenden Waldfunktionen (behördenverbindlich) fest. Die Erhebung der Funktionen geschieht unter anderem mit standortkundlichen Abklärungen, die die fauna- und floraspezifischen Besonderheiten der Waldstandorte aufnehmen; Stichprobenerhebungen über die Vorräte und den Zuwachs, usw. Mitwirkung der Waldbesitzer und der Oeffentlichkeit. Waldfunktionen: - Schutz vor Naturgefahren; - Wälder mit besonderer Schutzfunktion ; - Holzproduktion; - Natur- und Landschaftsschutz; - Erholung; - Grundwasserschutz. (und Ueberlagerungen) 4.2.3.2 Betriebsplan Der Betriebsplan setzt die Zielvorgaben des Regionalen Waldplanes in die waldbauliche Planung und Bewirtschaftung der Wälder um. Er enthält die zu beachtenden Betriebsvorschriften. 4.2.3.3 Jahresprogramm Das Jahresprogramm legt die Jungwaldpflege- und Holzereiarbeiten sowie die Unterhaltsmassnahmen an Strassen und Wegen für das kommende Jahr fest. 4.2.3.4 Jahresbericht Der Jahresbericht gibt Aufschluss über die ausgeführten Jungwaldpflege- und Holzereiarbeiten sowie über die getroffenen Unterhaltsmassnahmen an Strassen und Wegen und hält für den Forstbetrieb wichitgie Ereignisse des Berichtsjahres fest. 4.2.3.5 Projektwesen Ausarbeiten der Waldbauprojekte. (Pflege und bauliche Vorhaben). 4.2.4 Verantwortlichkeiten Regionaler Waldplan: Erarbeitung durch kantonalen Forstdienst, Kreis- und Revierförster. Mitwirkungsverfahren mittels Anhörung der Waldeigentümer sowie aller übrigen Interessierten im Rahmen eines öffentlichenauflageverfahrens. Betriebsplan: Erarbeitung durch kantonalen Forstdienst, Kreis- und Revoierförster in Zusammenarbeit mit dem Betriebsleiter/ Waldeigentümer (Fig. 5) WALDZERTIFIZIERUNG August 1997 3

Jahresprogramm: Erarbeitung durch den Betriebsleiter und den Revierförster Jahresbericht : Erarbeitung durch den Betriebsleiter und den Revierförster Projektwesen: Erarbeitung durch Kreis- und Revierförster in Zusammenarbeit mit dem Waldeigentümer. NB: Forstorganisation: Nur Kreisförster dürfen Bäume anzeichnen; daher haben sie Kontrolle über alles, was im Wald geschieht und kennen jeden Waldeigentümer, bzw. Holzerntebetrieb. 4.3 Elemente aus ISO 14001: Umweltmanagementsystems (Fig. 6) 4.3.1 Bestandteile ISO 14001 (Fig. 7) 4.3.2 Umweltaspekte Unter Punkt 4.3.1 der ISO 14001 wird unter Umweltaspekten verlangt, dass die wichtigsten Umweltauswirkungen eines Betriebes beschrieben und beurteilt werden. (Hier liegt ein wesentlicher Unterschied zur ISO 9001 (Qualitätsmanagement), wo eine entsprechende Forderung fehlt.) In der ISO - Norm 14031 (EPE: Environmental Performance Evaluation) werden Umwelt- Performance- Indikatoren beschrieben, die in Betriebsplan, Jahresprogramm und Jahresbericht) zur quantitativen und qualitativen Beschreibung wichtiger Aspekte (Hiebsatz, Holzernte, Pflanzungen, Pflege und Unterhalt, usw.) eingesetzt werden können. 5. KONZEPTSKIZZE FUER EINE PILOTSTUDIE ZUR UMSETZUNG ION DER SCHWEIZ Zielsetzung: Es geht darum, für die bei Holzernte und -verarbeitung (Sägereien, Zellulosehersteller, Schreinereien, Möbelherstellern, Karton- und Papierhersteller, Druckereien, usw. ) Beteiligten ein System zu schaffen, das dem Kunden die Nachhaltigkeit der Beschaffung und Verarbeitung der Produkte belegt. Erwartetes Produkt: Richtlinie für die Betriebe der Schweizer Holzwirtschaft zum Nachweis nachhaltiger Nutzung und umweltgerechter Holzverarbeitung. Hauptelemente: WALDZERTIFIZIERUNG August 1997 4

- System, das die Holzerntebetriebe in der ganzen Schweiz abdecken kann; - Basis sollen das neuen Waldgesetz (und die Verordnung) mit ihren Instrumenten sowie die ISO- Norm 14001 (Umweltmanagementsysteme) sein; - Massgebende Betrachtungseinheit ist der einzelne Betrieb (Holzerntebetrieb/ Holzverarbeitungsbetrieb, usw.); - Unmöglichkeit einer Zertifizierung aller Holzerntebetriebe (wenn grössere wollen, umso besser); - Ausnützung der Organisation des staatlichen Forstdienstes und der Kompetenz und Verantwortung der Forstorgane und der Forstleute; - Es soll kein neues Zertifizierungsinstrument geschaffen werden; - Aufbau von Umweltmanangementsystemen nach ISO 14001 und Zertifizierung der grösseren Betriebe nach ISO 14001; - Einkäufer (Abnehmer von Holz; bzw. Zwischenprodukten): Checklisten im Rahmen ihrer UMS /QMS; - Aus der gesamten Kette der Verarbeitungsschritte wird in einer ersten Phase die Kette: Honlzerntebetrieb - Cellulose - Papierhersteller - Druckerei bearbeitet; Für die Verfolgung der Verarbeitungskette sind folgende Betriebe vorgesehen (Fig. 8): - Holzerntebetrieb: Korporation Pfäffikon SZ (Waldfläche: 182 ha) - Zelluloseindustrie: Cellulose Attisholz - Papierhersteller: TELA Papierfabrik AG, Balsthal - Druckeibetrieb: Druckerei Feldegg AG, Zollikerberg Die Ergebnisse sollen auf die andern Stoffflüsse übertragbar sein. Das Produkt der Arbeit bildet eine Richtlinie der Schweizerischen Holzwirtschaft zum Umsetzen des Waldgesetzes und der ISO 14001 zum Belegen der nachhaltigen Holzernte und umweltgerechten Holzverarbeitung. Adresse des Autors: PD Dr. Peter Gresch GRESCH PARTNER Raumplanung + Umweltmanagement Lättenstrasse 25 5436 Würenlos WALDZERTIFIZIERUNG August 1997 5