Dortmund, den 21. April 2016
Stationen 1. Die Situation geflüchteter Kinder und Jugendlicher in Deutschland 2. Informationen zu gesetzlichen Neuerungen in Deutschland 3. Herausforderungen für Kommunen im Handlungsfeld Junge Geflüchtete 4. Unterstützungsmöglichkeiten und erste Erfahrungen im Bundesprogramm Willkommen bei Freunden 5. Ihre Fragen
Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN- Kinderrechtskonvention, 20.11.1989 - seit 2010 auch in vollem Umfang von Deutschland ratifiziert -
Kinderrechte auf Fürsorge und vorrangige Beachtung des Kindeswohls (Artikel 3) auf Leben, Überleben und Entwicklung (Artikel 6) auf medizinische Versorgung und gesundheitliche Vorsorge (Artikel 24) auf soziale Sicherheit (Artikel 26) auf Unterhalt und angemessene Lebensbedingungen (Artikel 27) auf Schule, Bildung und Ausbildung (Artikel 28) auf Freizeit, Spielen und Kultur (Artikel 31)
Leben als junger Flüchtling in Deutschland Mit Familie in Deutschland 90-95 % der geflüchteten Minderjährigen in Begleitung Mit Angehörigen im Asylverfahren (Erstaufnahme, Umverteilung, Gemeinschaftsunterkunft, ggfs. Abschiebung) Zugang zu Information/ Beratung/ Angeboten der Jugendhilfe? Ohne Familie in Deutschland Selektion über Verfahren der Altersfestsetzung! In Obhut des Jugendamtes; gestärkt durch Vormund In Wohngruppe, betreutem Wohnen, Pflegefamilie etc. Clearingverfahren inkl. Beratung zu Perspektiven und weiteren Unterstützungsmaßnahmen
Station 2 Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren - in Kraft getreten am 17. März 2016 - Beschleunigtes Verfahren Sichere Herkunftsstaaten Aussetzen des Familiennachzuges für einen Teil der Flüchtlinge Angepasste Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Abbau von Abschiebungshindernissen Beschaffen von Ersatzdokumenten Schutz von Minderjährigen
Strukturelle Rahmenbedingungen Mangelnde Planungssicherheit Asylrechtliche Änderungen Finanzielle Situation der Kommunen Wohnungs- und Stellenmarkt... aber nicht nur die strukturellen Rahmenbedingungen stellen aktuell die Kommune vor Herausforderungen
sondern auch in der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe gibt es große Herausforderungen. Herausforderung in der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe Integration in Kita / Schule Übergang Schule / Beruf Integration in außerschulische Angebote Sprachliche Barrieren Traumatisierung Aufenthaltsrechtliche Unsicherheiten Folgen der Aussetzung des Familiennachzuges Schutz von Kindern und Jugendlichen in Gemeinschaftsunterkünften
Akteure in den Kommunen UNTERBRINGUNG/ BETREUUNG Jugendämter Vormund Verwandte Integrationshelfer_innen Sozialarbeiter_innen freie Träger ZUKUNFTSPERSPEKTIVE/ AUFENTHALTSSTATUS Vormund BAMF Ausländerbehörde Kommunale Integrationszentren Beratung, Projekte Netzwerke, Veranstaltungen Elternarbeit, Übergänge FREIZEITANGEBOTE Vereine Kultureinrichtungen Ehrenamtliche Initiativen Träger von Jugendeinrichtungen (Leiungen, Sozialpädagog_innen, Sozialarbeiter_innen) KITA und SCHULE Jugendämter Lehrkräfte Schulverwaltungsamt Psycholog_innen Sozialarbeiter_innen Schulleitungen un-/begleitete minderjährige Flüchtlinge MOBILITÄT Sozialamt (Vergünstigungen) ÖPNV-Unternehmen Stadtwerke Ehrenamtliche Initiativen (Fahrdienste, Fahrräder) AUSBILDUNG Berufsschulleitungen/ - lehrkräfte Unternehmen Kammern Ausländerbehörde Private Bildungsträger Hochschulen ÜBERGANG IN ARBEIT Arbeitsagentur Jobcenter Netzwerk Integration durch Qualifizierung (IQ) GESUNDHEITSVERSORGUNG Gesundheitsamt Sozialamt Ärzt_innen Psycholog_innen
Vernetzung mit anderen Ämtern und freien Trägern (neue Bündnisse, Fachlichkeit und Formen der Zusammenarbeit) Nutzen bestehender Ressourcen und Erfahrungen der kommunalen Kinder- und Jugendhilfe Bedarfsorientierte und niederschwellige Angebote in der Kinder- und Jugendhilfe (mehrsprachiges Infomaterial, Kontakt über Willkommensinitiativen, Schulen, Kitas etc.) Partizipation von Kindern und Jugendlichen sowie Begegnung mit vor Ort lebenden Kindern und Jugendlichen Koordination Bürgerschaftliches Engagement (aktive Beteiligung der Zivilgesellschaft)
Übergeordnete Ziele Junge Menschen mit Fluchtgeschichte werden in den Kommunen so aufgenommen und willkommen geheißen, dass sie ihr Grundrecht auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe wahrnehmen können, die ihnen zustehende Begleitung und Förderung erhalten und die Möglichkeit bekommen, sich aktiv ins Gemeinwesen einzubringen.
Auf einen Blick WAS? Das Programm bietet schnelle, unbürokratische Unterstützung für alle, die sich aktiv vor Ort für junge Geflüchtete engagieren: Mitarbeiter der Kommunalverwaltung, Initiativen, Vereine sowie freie Träger WANN? Das Programm läuft bis Ende 2018. WER? Um den regional häufig sehr unterschiedlichen Herausforderungen gerecht zu werden, wurden deutschlandweit sechs Servicebüros eingerichtet (Hamburg, Berlin, Magdeburg, Köln, Frankfurt, München) WIE? Im direkten Gespräch mit den Mitarbeitenden vor Ort wird der konkrete Bedarf ermittelt und ein individuell zugeschnittenes Unterstützungspaket geschnürt.
Programmstruktur Zentrales Programmbüro in Berlin, zudem 6 regionale Servicebüros: Frankfurt (für die Länder Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland) Köln (für Nordrhein-Westfalen) Hamburg (für die Länder Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein) Berlin (für die Länder Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern) Magdeburg (für die Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) München (für Bayern).
Unterstützungsmöglichkeiten Analyseworkshop zum Ist- Stand und zur Stakeholder- Landkarte Prozessbegleitung von Bündnissen (bis zu 100 Std.) Hospitationsreisen und Austausch zu Orten guter Praxis Informations- und Beratungsgespräche sowie thematische Fortbildungen Beratung bei der Vorbereitung und Unterstützung bei Bürgerdialogen
Beispiel 1 Ämterübergreifender Analyseworkshop Identifizierung kommunaler Aktivitäten sowie ämterübergreifende Handlungsmöglichkeiten zum Thema junge Flüchtlinge Vorgehensweise: Erstgespräch mit Jugendamt Verwaltungsinterner Analyseworkshop mit Sozialdezernat Nächste Schritte: Begleitung und Moderation weiterer verwaltungsinterner Treffen zur Etablierung eines Netzwerkes zur besseren Integration Junger Geflüchteter sowie Organisation einer Fortbildung zum Thema Interkulturelle Sensibilisierung
Beispiel 2 Begleitung durch einen Coach/Prozessbegleiter Begleitung verschiedener Einrichtungen bei der Etablierung von Brückenprojekten in der frühen Bildung durch einen externen Coach Vorgehensweise: Teilnahme am Netzwerktreffen Kitaleitungen und Jugendamt Gemeinsamer Workshop zur Bedarfsermittlung und Unterstützung Begleitung durch externen Coach sowie Umsetzung begleitender Fortbildungen
Beispiel 3 Durchführung einer Fortbildung(sreihe) Gemeinsame Qualifizierung von Ehrenamtlichen im Umgang mit (jungen) Geflüchteten. Vorgehensweise: Gemeinsamer Workshop mit der Kommunalverwaltung und weiteren potentiellen Partnern vor Ort zur Erarbeitung einer Qualifizierung(sreihe) für Ehrenamtliche, u.a. zu den Themen asylrechtl. Grundlagen, interkulturelle Sensibilisierung, Umgang mit Stammtischparolen, Energiestationen Konzeption und gemeinsame Durchführung 2016 Reflexion und ggf. weitere Zusammenarbeit im Bereich Ehrenamtskoordination
Kommunenübergreifende Angebote Thematische Fortbildungen und Moderation des kollegialen Austauschs, Qualifizierung zur interdisziplinären Zusammenarbeit Hospitationsreisen zu Orten guter Praxis Länderübergreifende Transferforen (ca. 100-150 TN)
Weitere Programmelemente Länderforum als Ort des fachlichen Austauschs zwischen den Bundesländern Website mit Themenportal und guter Praxis sowie Newsletter Fachbeirat mit Vertreterinnen und Vertretern aus Verbänden, Wissenschaft, Ländern und Kommunen
www.willkommen-bei-freunden.de
Sie möchten in einem Gespräch mehr über die Unterstützungsmöglichkeiten durch das Programm bei Ihnen vor Ort erfahren? Unterstützung für einen Prozess oder eine Veranstaltung anfragen? sich über Beispiele und Ideen austauschen?
Servicebüro Köln Willkommen bei Freunden Kathrin Hanke 0221 12 07 26 13 Linda Krolczik 0221 12 07 26 17 Elena Weber 0221 12 07 26 19 koeln@willkommen-bei-freunden.de www.willkommen-bei-freunden.de
Vielen Dank.